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IGNORED

Regelüberprüfung alle 3 Jahre


Mayor

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Das ist gerecht

Du bist infiziert !

Gerechtigkeit, soziale, finanzielle, Chancen~ gibt es nicht für jeden Fall und alle Menschen, und der der am wenigsten dafür geeignet ist, sie herzustellen ist Väterchen Staat.

Wenn die Politskis demnächst die Atemsteuer einführen, um den Klimawandel zu bekämpfen, dann ist das auch gerecht, daß Hundebesitzer mehr bezahlen, die Landwirte, die Vieh haben, aber von der Steuer ausgenommen werden ?

Natürlich ist das Urteil folgerichtig aber ist es auch richtig ?

Die RÜ ist eine Sonderschikane für eine Sondergruppe. Und jetzt wird, "Applaus !!", auch noch eine Sonderzahlung der Sondergruppe für die Sonderschikane hinzugefügt. Und das ist gerecht ?

Fakten:

Die Regelüberprüfung von Sportschützen ist eine unnötige Maßnahme. Sie bringt für den Bürger im allgemeinen keinen Vorteil, für den Sportschützen im Besonderen auch nicht. (Das sehen die Richter im diskutierten Urteil anders als ich)

<Seufz> Abseits ist, wenn der Schiri pfeift.....

Für sinnlose Bürokratie den Freibrief auszustellen, jetzt auch noch vom "Verwalteten Objekt" Geld abzupressen, ist eine Frechheit, und nicht gerecht ! Aber folgerichtig.

Für den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen reichte die Überprüfung im "Spezialfall" aus, nämlich wenn die berühmten "Tatsachen" eingetreten sind, sprich: Meldung des Vereinsaustritts, Einweisung in Psychiatrie etc.

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Ich brauche niemanden,der mir kostenpflichtig mitteilt,daß ich noch zuverlässig bin. :gaga: Das weiß ich noch selber.

Irrtum, das wissen viele - z.B. starke Alkoholiker - eben nicht. :rolleyes:

Du bist infiziert !

Fakten:

Die Regelüberprüfung von Sportschützen ist eine unnötige Maßnahme.

Da hierdurch jedes Jahr etliche WBK-Inhaber aussortiert werden, die nicht zum Umgang mit Waffen und Munition geeignet sind, kann ich dem nicht zustimmen. :huh:

Sie bringt für den Bürger im allgemeinen keinen Vorteil.

Dir wäre es also egal, wenn auch unzuverlässige Personen mit Waffen hantieren dürfen ? :confused:

Für den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen reichte die Überprüfung im "Spezialfall" aus, nämlich wenn die berühmten "Tatsachen" eingetreten sind, sprich: Meldung des Vereinsaustritts, Einweisung in Psychiatrie etc.

Es gibt daneben halt auch andere Tatsachen, die man nur aus dem BZR oder ZStV rauslesen kann oder die der Polizei bekannt sind. :rolleyes:

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1. Da hierdurch jedes Jahr etliche WBK-Inhaber aussortiert werden, die nicht zum Umgang mit Waffen und Munition geeignet sind, kann ich dem nicht zustimmen. :huh:

2. Dir wäre es also egal, wenn auch unzuverlässige Personen mit Waffen hantieren dürfen ? :confused:

Ich bitte unterthänigst um Erlaubnis, auch mal meine Meinung zu den wesentlichen Punkten kundtun zu dürfen.

1. Bedauerlich. Daß diese Leute aber Waffen haben wollten und sich ja in der Vergangenheit auch dem langwierigen gesetzlichen procedere unterworfen haben, sollten wir zunächst mal festhalten. Sie haben also insoweit bisher hartnäckig ihr Ziel verfolgt. Und wenn diese Leute keine Waffen mehr legal haben dürfen, beschaffen sie sich hinterher halt illegale. Ein Widerruf wäre in solchen Fällen also für die Innere Sicherheit kontraproduktiv.

2. Ja, weil ich es auch aus den in 1. genannten Gründen ohnehin nicht verhindern kann. Wer Waffen haben will, bekommt sie auch. Deshalb sollte der Trend zu einem liberalen WaffG mit höchstens zwei §§ gehen. Nur registrierte Waffen verhindern Straftaten mit denselben, Widerrufe waffenrechtlicher Erlaubnisse sind in beinahe allen Fällen eindeutig nicht dazu geeignet. Und Straftaten sind ohnehin schon verboten.

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Da hierdurch jedes Jahr etliche WBK-Inhaber aussortiert werden,

- Wie effektiv ist das? Wieviele Entzüge pro wieviel Überprüfungen ?

Es gibt daneben halt auch andere Tatsachen, die man nur aus dem BZR oder ZStV rauslesen kann oder die der Polizei bekannt sind. :rolleyes:

- Ist ja recht, dann soll doch gezielt bei Ermittlungen ein Verfahren eingeleitet werden, und die Behörden sollen nicht per Schleppnetz unnötigerweise das Mittelmeer durchkämmen um zwei Haifische auszusortieren. Vermeidet auch den beleidigenden Generalverdacht

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Sonderbare Logik. Dann bräuchten wir ja gar keine waffenrechtlichen Regelungen wenn Du der Auffassung bist, dass sich JEDER ohne weiteres Waffen wo anders schwarz besorgen kann.

Soooo einfach isses dann auch wieder nicht, wenn man sich in "gut bürgerlichen" Kreisen bewegt. <_<

@Tyr: im Schnitt so 5% pro Jahr würde ich mal schätzen.

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1. Dann bräuchten wir ja gar keine waffenrechtlichen Regelungen wenn Du der Auffassung bist, dass sich JEDER ohne weiteres Waffen wo anders schwarz besorgen kann.

2. Soooo einfach isses dann auch wieder nicht, wenn man sich in "gut bürgerlichen" Kreisen bewegt. <_<

1. Ganz genau. Wir bräuchten sie in der Tat nicht und Du könntest was sinnvolleres im Dienst machen.

2. Doch. Du kannst Dir das in Deiner Amtsstube nur nicht vorstellen. Die gut bürgerlichen Kreise gibt es angesichts einer psychisch dauerkranken Gesellschaft übrigens kaum noch, sonst gäbe es keine "Amokläufe".

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@Tyr: im Schnitt so 5% pro Jahr würde ich mal schätzen.

Das heißt wenn Du eine Regelüberprüfung durchführst, arbeitest Du in 95% aller Fälle für die Katz'. Wenn 1 Mitarbeiter mit 20 Monats-Arbeitstagen Regelüberprüfungen von Sportschützen durchführt, dann bezahlt der Steuerzahler ihn also dafür, daß er 1 Tag pro Monat arbeitet ? (OK, OK, ist jetzt mit Mitteln der Statistik überspitzt)

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Die gut bürgerlichen Kreise gibt es angesichts einer psychisch dauerkranken Gesellschaft übrigens kaum noch, sonst gäbe es keine "Amokläufe".

Also ich weiß ja nicht, wo Du Dich so rumtreibst, aber ich behaupte jetzt einfach mal, dass diese Randgruppen der Gesellschaft zwar zweifellos existieren, aber wohl nur von denjenigen Leuten wahrgenommen werden können, die sich schon vorher in den entsprechenden Kreisen bewegt haben.

Die meisten halten sich immer noch am Bahnhof auf, um dort mit dem Zug von A nach B zu fahren oder jemanden abzuholen... :rolleyes:

Das heißt wenn Du eine Regelüberprüfung durchführst, arbeitest Du in 95% aller Fälle für

die Katz'.

Ich selber mach das zwar nicht, aber sehe das anders. Im voraus ist nicht absehbar, wieviele "schwarze Schafe" bei den zu überprüfenden Personen dabei sind. Von keinen bis allen ist doch alles möglich, wenn man es mal ganz platt formuliert. Und das schwankt wohl ganz stark. Deshalb spielt es keine Rolle, wie viele Widerrufe am Ende herauskommen. Der Aufwand ist immer der selbe.

Wenn 1 Mitarbeiter mit 20 Monats-Arbeitstagen Regelüberprüfungen von Sportschützen durchführt, dann bezahlt der Steuerzahler ihn also dafür, daß er 1 Tag pro Monat arbeitet ? (OK, OK, ist jetzt mit Mitteln der Statistik überspitzt)

Vergleichen wir das doch mal mit dem Auto-TÜV. Da kommen doch auch die meisten Autos mit Plakette durch und auch die Autobesitzer ohne Mängel müssen die TÜV-Gebühr bezahlen. Da fragt doch auch niemand, ob 5% oder 80% aus dem Verkehr gezogen werden.

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Die meisten halten sich immer noch am Bahnhof auf, um dort mit dem Zug von A nach B zu fahren oder jemanden abzuholen... :rolleyes:

Das stimmt. Igor vom Bahnhof habt ja nur ihr hier beispielhaft angeführt. Das ist allerdings tatsächlich nicht der Weg, auf dem es normalerweise läuft. Unterhalte Dich mal ernsthaft und gezielt mit den Leuten von der Kripo und vom LKA. Die wissen, wie und wo ihre Kundschaft an die Plempen kommt. Kleine Hilfe, es hat was mit einem erweiterten Bekanntenkreis zu tun. Igor am Bahnhof ist meist ohnehin nur ein V-Mann oder ein Idiot, der nicht hält, was er verspricht. Schon gar nicht das Maul.

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Unterhalte Dich mal ernsthaft und gezielt mit den Leuten von der Kripo und vom LKA. Die wissen, wie und wo ihre Kundschaft an die Plempen kommt.

Das weiß ich schon lange selbst mein Lieber. :D

Und glaub bloß nicht, dass die Aufenthaltsorte und Umschlagplätze nicht bekannt sind. Da wird immer wieder mal was ausgehebelt.

Den Sumpf Schwarzmarkt trocknest Du mit Sicherheit nicht damit aus, jedem x-beliebigen ZUSÄTZLICH auch noch legale Waffen zuzugestehen.

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Das weiß ich schon lange selbst mein Lieber. :D

Und glaub bloß nicht, dass die Aufenthaltsorte und Umschlagplätze nicht bekannt sind. Da wird immer wieder mal was ausgehebelt.

Den Sumpf Schwarzmarkt trocknest Du mit Sicherheit nicht damit aus, jedem x-beliebigen ZUSÄTZLICH auch noch legale Waffen zuzugestehen.

Von "zusätzlich" hab ich nichts geschrieben. Nur von der Sinnlosigkeit Deiner so hochgelobten Widerrufe und der jederzeitigen Möglichkeit, an illegale Waffen zu kommen, wenn man die dazu notwendige kriminelle Energie und einen großen Bekanntenkreis hat. Umschlagplätze sollte man meiden; man braucht sie auch als Otto-Normalbürger nicht.

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Klar, man beamt die Waffen heutzutage von einem Ort zum andern. Direkte Waffenübergabe ist schon lange out. :rotfl2:

Ich kanns nicht lassen und muß Dir doch noch eine Antwort mit auf den Weg geben. Wenn Du angeblich weißt, wie man illegal an Waffen kommt, verstehe ich nicht, wieso Du Dich an den sogen. Umschlagplätzen festklammerst. Das entspricht nicht der Realität und Du sprichst von etwas, von dem Du keine Ahnung hast. Im übrigen wollen wir mal nicht das ursprüngliche Thema aus den Augen verlieren, von dem Du mit diesem Nebenkriegsschauplatz schön abzulenken versuchst. Nämlich davon, daß ein Widerruf einer zuvor mühsam erlangten waffenrechtlichen Erlaubnis keinen Deut für die Innere Sicherheit bringt, da sich die Leute mehrheitlich so oder so wieder Waffen beschaffen werden. 20 Millionen illegale Waffen für etwa 60 Millionen erwachsene Bürger sprechen da sehr beredte Bände. Und je restriktiver dieses Schwachsinnsgesetz noch wird und je mehr WBK Du künftig noch wiederrufen wirst, desto mehr illegale Waffen wird es geben. Hoffentlich habe ich Dich jetzt nicht in Deiner scheinbar so heilen Welt aufgeschreckt.

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Wenn Du angeblich weißt, wie man illegal an Waffen kommt, verstehe ich nicht, wieso Du Dich an den sogen. Umschlagplätzen festklammerst.

Ich klammer mich außer an meinem Mann an gar nichts fest. :) In Polizeikreisen sind durchaus einige "Brennpunkte" bekannt, an denen Waffen, Drogen, Zigaretten und diverse andere Dinge ab und an die Jackentasche wechseln. Ich hab damit sehr viel zu tun und kenn mich deshalb auch ein bissl aus, also mit keine Ahnung liegst Du vermutlich etwas daneben. :lol:

Dass nicht alles dort abläuft ist auch klar, sonst hätte man ja schon längst alle schwarzen Waffen einkassiert und auch den Nachschub stoppen ist nicht gerade einfach.

Im übrigen wollen wir mal nicht das ursprüngliche Thema aus den Augen verlieren, von dem Du mit diesem Nebenkriegsschauplatz schön abzulenken versuchst.

Hierzu war eigentlich alles gesagt dachte ich. :o Die meisten mir bekannten Waffenbesitzer befürworten die Regelprüfung ausdrücklich und halten sie für ein wichtiges Instrument, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Da es nicht um Spielzeug geht, kann ich gegenteilige Meinungen dazu auch nicht wirklich ernst nehmen. Wir könnten ja mal hier im Forum eine Umfrage über die Notwendigkeit starten. Ich denke mal 80 % : 20 % pro wäre - wenn man nicht explizit nach der Gebührenerhebung dazu fragt - etwa das Ergebnis.

Hoffentlich habe ich Dich jetzt nicht in Deiner scheinbar so heilen Welt aufgeschreckt.

Und wie. :o Ich werde erst mal einen Termin beim Psychiater ausmachen müssen. :traurig_16:

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1. Bedauerlich. Daß diese Leute aber Waffen haben wollten und sich ja in der Vergangenheit auch dem langwierigen gesetzlichen procedere unterworfen haben, sollten wir zunächst mal festhalten. Sie haben also insoweit bisher hartnäckig ihr Ziel verfolgt. Und wenn diese Leute keine Waffen mehr legal haben dürfen, beschaffen sie sich hinterher halt illegale. Ein Widerruf wäre in solchen Fällen also für die Innere Sicherheit kontraproduktiv.

2. Ja, weil ich es auch aus den in 1. genannten Gründen ohnehin nicht verhindern kann. Wer Waffen haben will, bekommt sie auch. Deshalb sollte der Trend zu einem liberalen WaffG mit höchstens zwei §§ gehen. Nur registrierte Waffen verhindern Straftaten mit denselben, Widerrufe waffenrechtlicher Erlaubnisse sind in beinahe allen Fällen eindeutig nicht dazu geeignet. Und Straftaten sind ohnehin schon verboten.

:icon14::gutidee:

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

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1. Ich klammer mich außer an meinem Mann an gar nichts fest. :)

2. Die meisten mir bekannten Waffenbesitzer befürworten die Regelprüfung ausdrücklich und halten sie für ein wichtiges Instrument, um die Spreu vom Weizen zu trennen.

3. Und wie. :o Ich werde erst mal einen Termin beim Psychiater ausmachen müssen. :traurig_16:

1. Der war gut. :eclipsee_gold_cup:

2. Glaube ich nicht. Die meisten mir bekannten sehen das nämlich anders. Aber auch wenn alle Schafe ihren Metzger liebten, würde sich am Ende nichts anderes ergeben. Sie würden trotzdem geschlachtet. Eine "REGEL"überprüfung macht einfach keinen Sinn, ist unnötig hoher Verwaltungsaufwand und die Kosten werden auch in absehbarer Zeit in den meisten anderen Bundesländern von den Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse aufzubringen sein. Auch da wette ich eine Tüte Gummibärchen.

3. So war es jetzt auch nicht gemeint :) . Alle Waffengesetze der Welt und ihre Sicherheitsfloskeln sind ungeeignet zur Herstellung einer friedlichen Welt und sie verhindern keine Straftaten. Wer an das Gegenteil glaubt, lebt nun mal in einer aus seiner Sicht heilen Welt. Ist doch nichts schlimmes......

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@Tyr: im Schnitt so 5% pro Jahr würde ich mal schätzen.

Hallo SB

die durch die Regelüberprüfung vorgenommenen Widerrrufe der waffenrechtlichen Erlaubnisse kannst du im Promillebereich einstufen.

Der Verwaltungsaufwand rechtfertigt in keinster Weise den Erfolg. Oder gehst du davon aus, daß ein legaler Waffenbesitzer, dem die Erlaubnis widerrufen wurde, von einem geplanten Banküberfall abstand nehmen würde, weil er keine legalen Waffen zur Tatausführung hat? So naiv ist keiner. Der Grund der Überprüfung ist: Beamte bauen Bürokratie auf, um ihr Dasein zu rechtfertigen.

Steven

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Hm, sehe ich anders. Ist wie schon gesagt mit dem Auto-TÜV vergleichbar. Und auch da ist jedes unsichere Auto weniger auf der Straße ein Sicherheitsgewinn oder behauptest Du jetzt, dass die dann halt ohne Zulassung weiterfahren ? So schlecht ist die Welt gar nicht, wie ihr sie immer ausmalt...

Es geht nicht um geplante Raubüberfälle und dergleichen sondern darum, dass jemand aus persönlichen Gründen in ordnungsrechtlicher Hinsicht nicht zum Umgang mit Waffen geeignet ist. Gerade das leidige Thema Alkoholmissbrauch kommt da immer mehr zum tragen, weshalb die Widerrufszahlen auch kontinuierlich steigen. Es ist also vielmehr so, dass die Regelprüfung gerade in der heutigen Zeit an Bedeutung gewinnt und nicht umgekehrt...

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Hm, sehe ich anders. Ist wie schon gesagt mit dem Auto-TÜV vergleichbar. Und auch da ist jedes unsichere Auto weniger auf der Straße ein Sicherheitsgewinn oder behauptest Du jetzt, dass die dann halt ohne Zulassung weiterfahren ?

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Wenn man dem Halter ein Fahrzeug wegnimmt, hat der auch mehrere Möglichkeiten. Entweder beschafft er sich ein nach § 29 StVZO geprüftes, keines mehr, oder ein ungeprüftes und fährt damit eben dennoch und ohne Versicherungsschutz mit gefälschten Kennzeichen durch die Gegend. Ersteres ist wahrscheinlicher, letzteres eher seltener. Bei Waffen ist es aber genau umgekehrt und daher ist hier die Maßnahme der Regelüberprüfung ungeeignet. Ich wage zu behaupten, daß jeder, dem die WBK widerrufen wird, sich über kurz oder lang wieder Waffen beschaffen wird. Denn er hat s.Zt. alles dafür getan, um sie zu bekommen. Im Grunde genommen kriminalisiert man also nur die von Widerrufen betroffenen Menschen durch solche Maßnahmen und verschlechtert noch die Innere Sicherheit.

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[...] mit dem Auto-TÜV vergleichbar. Und auch da ist jedes unsichere Auto weniger auf der Straße ein Sicherheitsgewinn oder behauptest Du jetzt, dass die dann halt ohne Zulassung weiterfahren ? [...]

Mit dieser Argumentationstechnik könnte man ja alles verbieten bzw. anordnen, z. B.

-> Hautpuntersucherung beim PKW alle 3 Monate, denn es könnten ja ein oder zwei kaputte Autos aus dem Verkehr gezogen werden und es könnten auch einige Unfälle vermieden werden

-> Innerorts höchsten 15 km/h, denn es könnten dadurch einige Unfälle vermieden werden

-> Kinderkrippen- und Kindergartenpflich für alle, denn es könnten dadurch einige Kinder vor der Verwarlosung bewahrt werden

-> Verbot verschiedener Sportarten, denn es könnten ja einige tödliche Unfälle vermieden werden

u s. w.

Wenn man etwas macht, muß der Aufwand doch in einem vernünftigen Verhältnis zum (beabsichtigten) Ergebnis stehen, oder nicht? In dem Fall der Regelüberprüfung sehe ich das vernünftige Verhältnis beim besten Willen nicht.

Ein vernünftiges Verhältnis könnte vielleicht hergestellt werden, wenn bei Verurteilungen nachgeschaut wird, ob der Verurteilte Waffen besitzt. Das würde völlig reichen!

Alles andere ist sowieso Kaffesatzleserei.

Was ist denn Alkoholmißbrauch? Bestimmt der Beamte auf dem Amt, was Alkoholmißbrauch ist? Oder der Amtsarzt? Oder der Kontaktbeamte der Polizei?

Sollen Aussagen aus der Nachbarschaft wie "der trinkt oft und sehr viel" reichen, jemandem sein Recht zu verweigern?

Das erinnert mich an die Ostzone, aber nicht an einen Rechtsstaat. Maßstab können doch nur Verurteilungen sein und in deren Fall kann ja Meldung beim entsprechenden Amt gemacht werden

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Maßstab können doch nur Verurteilungen sein und in deren Fall kann ja Meldung beim entsprechenden Amt gemacht werden

Aber auch das nützt letztendlich nichts, weil es einen Markt für Waffen gibt. Warum also nicht gleich alle Waffen registrieren und auf Widerrufe verzichten. Wenn man meint, einem vorbestraften Steuerhinterzieher oder Verkehrsrüpel unbedingt die WBK entziehen zu müssen, sollte man auch gewärtig sein, daß sich dieser als Gesetzesbrecher ohnehin nicht unbedingt an Gesetze hält. Warum sollte er also davor zurückschrecken, sich dann halt illegale Waffen zu verschaffen ? Ich verstehe die verquere Logik der Regelüberprüfungs- und Widerrufsbefürworter nicht, ganz ehrlich. Und zwischen Alkoholmißbrauch und -abhängigkeit gibt es einen erheblichen Unterschied. Wenn es nach ersterem ginge, müßten ausweislich oft weit erhöhter GammaGT-Werte vermutlich mehr als 50 % aller Waffenbesitzer ihre Plempen abgeben, sofern man unterstellte, daß der normale Alkohol-Abusus ein Risikofaktor wäre, der zur Unzuverlässigkeit führt.

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Wenn man dem Halter ein Fahrzeug wegnimmt, hat der auch mehrere Möglichkeiten. Entweder beschafft er sich ein nach § 29 StVZO geprüftes, keines mehr, oder ein ungeprüftes und fährt damit eben dennoch und ohne Versicherungsschutz mit gefälschten Kennzeichen durch die Gegend. Ersteres ist wahrscheinlicher, letzteres eher seltener. Bei Waffen ist es aber genau umgekehrt und daher ist hier die Maßnahme der Regelüberprüfung ungeeignet.

Also dieser Unterscheidung kann ich jetzt nicht folgen. Beim unzuverlässigen Waffenbesitzer kanns etwas länger dauern, aber auch der kann je nachdem was geschehen ist, eines Tages wieder Waffen legal erwerben können. Der wahre Unterschied liegt doch darin, dass beim Autohalter sein Wagen "unzuverlässig" ist und beim Waffenbesitzer halt der Kandidat selbst. In beiden Fällen wird aber genau das aus dem Rechtsverkehr gezogen, was die allgemeine Sicherheit beeinträchtigt. So what ?

Ich wage zu behaupten, daß jeder, dem die WBK widerrufen wird, sich über kurz oder lang wieder Waffen beschaffen wird. Denn er hat s.Zt. alles dafür getan, um sie zu bekommen. Im Grunde genommen kriminalisiert man also nur die von Widerrufen betroffenen Menschen durch solche Maßnahmen und verschlechtert noch die Innere Sicherheit.

Mit dieser Einschätzung lehnst Du Dich aber weit aus dem Fenster. Zumindest muss so einer erst mal gewisse Hürden überwinden. Manche sehen sogar ein, dass der Widerruf die logische Konsequenz ist und es besser ist, wenn sie keine Waffen mehr haben. Bei anderen beginnt der Denkprozess erst nach dem Widerruf. Würde man rechtliche Verstöße gar nicht ahnden und jeder das tun und lassen wonach ihm gerade ist, wäre die Kriminalität schrankenlos. Es kann nicht Dein Ernst sein, das wirklich so zu sehen, oder doch ? :huh:

Folgt man Deinem Gedankengang, bräuchte man keine Polizei, keinen Staatsanwalt, keine Gerichte, keine Gefängnisse. Lassen wir dem Brandstifter doch sein Benzin, er besorgt sich ja eh wieder neues, wenn er das nächste Haus anzünden will... Merkwürdig das. :huh:

Wenn man etwas macht, muß der Aufwand doch in einem vernünftigen Verhältnis zum (beabsichtigten) Ergebnis stehen, oder nicht? In dem Fall der Regelüberprüfung sehe ich das vernünftige Verhältnis beim besten Willen nicht.

Viele andere erkennen das schon. <_<

Was ist denn Alkoholmißbrauch? Bestimmt der Beamte auf dem Amt, was Alkoholmißbrauch ist? Oder der Amtsarzt? Oder der Kontaktbeamte der Polizei?

Sollen Aussagen aus der Nachbarschaft wie "der trinkt oft und sehr viel" reichen, jemandem sein Recht zu verweigern?

Dazu gibt es die Fahreignungs-Begutachtungsrichtlinien. Da steht alles drin. Ab 1,6 Promille wird generell ein fachärztliches Gutachten gefordert.

Maßstab können doch nur Verurteilungen sein und in deren Fall kann ja Meldung beim entsprechenden Amt gemacht werden

Und woher wissen die Gerichte, wo jemand Erlaubnisse hat ? :confused:

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In Polizeikreisen sind durchaus einige "Brennpunkte" bekannt, an denen Waffen, Drogen, Zigaretten und diverse andere Dinge ab und an die Jackentasche wechseln.

Ha! Ich kenne auch noch einen. Frankonia in Würzburg. Wenn ich da ne Plempe kaufe, gehe ich noch Gegenüber in den Kiosk und besorg mir Kippen und Treibstoff. Über die "diversen anderen Dinge" möchte ich hier nicht reden :D Na gut, Sie sind aus Hochglanzpa... :rolleyes:

Wenn meine Signatur nicht schon so überfrachtet wäre:

alcohol, tobacco and firearms.

should be the name of a store.

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