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IGNORED

Regelüberprüfung alle 3 Jahre


Mayor

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1. Wenn man keine Straftaten mit einem Widerruf verhindern kann, erst recht nicht den illegalen Waffenbesitz, der ja auch seit Jahrzehnten eine Straftat ist, braucht man dem Bürger auch nicht mit einem solchen Widerruf in seine Rechte einzugreifen und ihn noch dafür zahlen zu lassen.

Ich sags ja gerne nochmals: Ordnungs- und strafrechtliche Würdigungen haben vollkommen andere Zielrichtungen. Du verwechselst das immer ganz gerne...

2. Das tut aber jeder Hanswurst im Gegensatz zu dem von einem Widerruf oder von der Regelüberprüfung betroffenen legalen Waffenbesitzer schon, wenn er genug kriminelle Energie dafür und die nötige Kohle hat. Sogar führen und nicht nur besitzen.

Aber er hat zumindest eine gewisse Mühe und läuft Gefahr, dabei erwischt zu werden. Hat er bereits alles, wirds ja jedem leichter gemacht.

Auch wenn man überhaupt kein Ermessen hätte, kann man immer noch den Beurteilungsspielraum zugunsten eines prominenten und / oder adligen Kandidaten vergewaltigen.

Glaub ich nicht. Das wäre Rechtsbeugung. In korrupten Ländern denkbar, aber hier ist wohl jedem der Job näher. Eine Waffenbehörde kratzt es doch nicht, wem widerrufen wird. Sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen geschieht es einfach.

Abgesehen davon habe ich persönlich etwas dagegen, wenn mir der Staat permanent nachschnüffelt

Damit muss man in manchen Bereichen halt rechnen. Durch diese Schnüffelei werden ja auch immer wieder Mißstände aufgedeckt. Und wenn bei Dir alles sauber ist, brauchste ja keine Angst zu haben...

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Das ist aber meiner Meinung nach ein schwerer Kommunikationsmangel zwischen den für Waffen-Angelegenheiten zuständigen Ordnungsbehörden und den Stellen, die die (Tatsachen.....) erst in die Akten hineinschreiben.

Wenn ein Gericht einem Autofahrer die völlige Unzurechnungsfähigkeit durch Alkohol bescheinigt, und das hat erst mit 3 Jahren Verspätung (im ungünstigsten Fall) Auswirkungen auf den Waffenbesitz des vorgenannten Autofahrers, dann läuft da was falsch. Ein echtes Ärgernis, wenn einerseits personenbezogene Daten bis zum Anschlag (wo dieser jetzt genau ist, sag ich nicht) gesammelt werden, und dann auf Datenfriedhöfen verrotten.

Streicht die Regelüberprüfung als unwirksam, und redet als Behörden mehr mit den Gerichten. Ihr habt doch den Katalog von Dingen, die die Zuverlässigkeit oder die Eignung oder das Bedürfnis vernichten. Das ist doch eine simple Datenbankaufgabe, die lohnenden Fälle zu bearbeiten und den Rest laufen zu lassen. Nur mal so als Reformvorschlag.

Und bei einem Widerruf auch die Kosten in Rechnung zu stellen ist für mich O.K.

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Hallo Sachbearbeiterin!

Wenn nun regelmäßiger, u. U. übermäßiger Alkoholkonsum eine Rolle bei den Überprüfungen spielt, muß er doch einigermaßen objektiv bewertet werden. Wie läuft das denn dann?

Wird der Überprüfte bei entsprechenden Hinweisen zu einer Untersuchung geschickt oder reichen etwa auch die Aussagen von Nachbarn oder Polizisten?

Es müssen belegbare Tatsachen vorliegen. Vermutungen reichen nicht aus. Zumeist bei Verkehrskontrollen oder nach Unfällen kommt man dahinter, aber natürlich auch durch die Polizei, wenn ein Kandidat drei mal die Woche in der Ausnüchterungszelle verbringt oder ständig andere Leute anlallt.

Weltweit nicht, aber sie könnten doch theoretisch Anfragen deutscher Gerichte beantworten. Oder man denkt mal vorurteilsfrei über ein zentrales Waffenregister nach.

Schon mal was von Wohnsitzwechsel, örtlicher Zuständigkeit etc. gehört ? Wie sollte das denn funktionieren ?

Mit Kosten/Nutzen meinte ich auch die Kosten des Bürgers, die er durch die hohen Gebühren zu tragen hat.

30,- Euro für drei Jahre sind hohe Gebühren. Aha. Für Waffen, Munition, Ausrüstung wird ein Vielfaches davon hingelegt. Schon eine einzige MEB kostet fast so viel.

Hallo Sachbearbeiterin!

Wenn nun regelmäßiger, u. U. übermäßiger Alkoholkonsum eine Rolle bei den Überprüfungen spielt, muß er doch einigermaßen objektiv bewertet werden. Wie läuft das denn dann?

Wird der Überprüfte bei entsprechenden Hinweisen zu einer Untersuchung geschickt oder reichen etwa auch die Aussagen von Nachbarn oder Polizisten?

Es müssen belegbare Tatsachen vorhanden sein. Zumeist bei Verkehrskontrollen, nach Unfällen, aber auch bei Kandidaten die drei mal die Woche in der Ausnüchterungszelle stecken oder ständig andere Leute anlallen kommts raus.

Weltweit nicht, aber sie könnten doch theoretisch Anfragen deutscher Gerichte beantworten. Oder man denkt mal vorurteilsfrei über ein zentrales Waffenregister nach.

Hallo, schon mal was von Wohnsitzwechsel und örtlicher Zuständigkeit gehört ? Wie sollte das denn funktionieren ??

Mit Kosten/Nutzen meinte ich auch die Kosten des Bürgers, die er durch die hohen Gebühren zu tragen hat.

Wenn Du 30,- Euro für drei Jahre gesehen als hoch ansiehst, bitte. Für Waffen, Munition und Ausrüstung wird ein Vielfaches davon in kürzerer Zeit ausgegeben.

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1. Ich sags ja gerne nochmals: Ordnungs- und strafrechtliche Würdigungen haben vollkommen andere Zielrichtungen. Du verwechselst das immer ganz gerne...

2. Aber er hat zumindest eine gewisse Mühe und läuft Gefahr, dabei erwischt zu werden. Hat er bereits alles, wirds ja jedem leichter gemacht.

3. Glaub ich nicht. Das wäre Rechtsbeugung. In korrupten Ländern denkbar, aber hier ist wohl jedem der Job näher. Eine Waffenbehörde kratzt es doch nicht, wem widerrufen wird. Sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen geschieht es einfach.

4. Damit muss man in manchen Bereichen halt rechnen. Durch diese Schnüffelei werden ja auch immer wieder Mißstände aufgedeckt. Und wenn bei Dir alles sauber ist, brauchste ja keine Angst zu haben...

1. Du hast ja grds. recht und das weiß ich auch, davon solltest Du ruhig ausgehen. In Praxi ist es aber so, daß mit dem Waffenrecht halt eben Straftaten verhindert werden sollen, frag mal die Politiker. Das entspricht ja auch Deiner Argumentation an vielen Stellen des Forums.

2. Ändert aber nichts an der Untauglichkeit. Und das war alles, was ich dazu zu sagen habe. Es ist eben nur Ordnungsrecht, wie Du ja selber weißt.

3. Glauben heißt nicht wissen. Eine Waffenbehörde ist nicht der Sachbearbeiter, sondern das sind die, die an den Rand eines Entwurfes "b.R." (bin ratlos) und sonstige Geschäftsgangvermerke anbringen dürfen, am besten noch in rot oder grün. Und das kann ohne weiteres auch der Landrat oder die Landrätin bei einer Kreisverwaltung sein. Damit befinden wir uns bereits auf politischem Parkett, auf dem der SB ein ganz ganz kleines Licht ist. Weißt Du doch auch. Und wer zeigt schon seinen Vorgesetzten wegen Rechtsbeugung an ? Ich könnte da ganze Bücher aus meinen Erfahrungen schreiben. Aber es ging ja konkret um den Pinkelprinzen. Hier wäre zu beweisen, was Rechtsbeugung ist oder nicht und ob hier Widerrufe und Entziehungen durchgezogen worden sind. Im übrigen könnte mir, sofern ich SB wäre, keiner an den Karren fahren, wenn ich einen SV anders beurteile, sodaß die Rechtsfolge mangels Tb. gar nicht eintreten kann. Soll der Monierende doch dann den Widerruf machen, ist mir ganz gleich. Ich halte mich ans Gesetz. Also nicht immer aus der Hüfte Rechtsbeugung rufen.

4. Weiß ich auch, aber mir geht es wie vielen anderen freien Bürgern eben darum, daß sich der Staat grds. aus den Bereichen der Bürger rauszuhalten hat. Promillo betrachte ich dieserhalb als Bruder im Geiste und darf dergestalt auf seine diesbezüglichen Postings verweisen, um nicht noch mehr Wortmüll zu produzieren.

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...

Wenn Du 30,- Euro für drei Jahre gesehen als hoch ansiehst, bitte. Für Waffen, Munition und Ausrüstung wird ein Vielfaches davon in kürzerer Zeit ausgegeben.

Kauft Euch regelmäßig Euere 2 Waffen pro Halbjahr und Ihr bezahlt Ü - BER - HAUPT nix für die Regelüberprüfung extra!!! :chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst:

Grüße

Iggy

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Das ist bedauerlich, reißen doch solche aus meiner Sicht oft ungerechtfertigten Maßnahmen (jaja, sie stehen im Gesetz, ich weiß) oftmals den Betroffenen radikal aus seinem sozialen Umfeld raus.

Ach Gottchen, muss ich jetzt Mitleid haben oder was ? Viele wachen überhaupt erst nach solchen Maßnahmen auf aus ihrer Dämmerwelt und kriegen danach ihr Leben in den Griff. Und wer ganz versumpft sollte keine Waffen haben. Aber ich wiederhole mich jetzt.

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Und wer ganz versumpft sollte keine Waffen haben. Aber ich wiederhole mich jetzt.

Jo. Macht aber nichts. Und nicht jeder, der säuft, versumpft auch. Und nicht jeder Alkoholmißbraucher (im Ggs. zum Alkoholiker) ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Schließlich fördert der Staat ja auch das Saufen durch Subventionen, Zuwendungen und Steuererleichterungen an die Getränkehersteller und bekommt viele Steuern dafür. Da kann er nicht hingehen und einem braven steuerzahlenden Bürger die Plempen wegnehmen. :lol:

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Das ist aber meiner Meinung nach ein schwerer Kommunikationsmangel zwischen den für Waffen-Angelegenheiten zuständigen Ordnungsbehörden und den Stellen, die die (Tatsachen.....) erst in die Akten hineinschreiben.

Sag das mal den Datenschützern ! :lol: Die Führerscheinbehörde darf der Waffenbehörde nicht mal Akteneinsicht gewähren, wenn die Waffenbehörde weiß, dass einem Knaben der Führerschein wegen Alkoholmissbrauch entzogen wurde. Nur wenns eine Strafakte gibt, ist Einsicht möglich.

Wenn ein Gericht einem Autofahrer die völlige Unzurechnungsfähigkeit durch Alkohol bescheinigt, und das hat erst mit 3 Jahren Verspätung (im ungünstigsten Fall) Auswirkungen auf den Waffenbesitz des vorgenannten Autofahrers, dann läuft da was falsch.

Laut 9x19 ist das ja eh wurscht. Also was solls ? :rolleyes:

Streicht die Regelüberprüfung als unwirksam, und redet als Behörden mehr mit den Gerichten. Ihr habt doch den Katalog von Dingen, die die Zuverlässigkeit oder die Eignung oder das Bedürfnis vernichten. Das ist doch eine simple Datenbankaufgabe, die lohnenden Fälle zu bearbeiten und den Rest laufen zu lassen. Nur mal so als Reformvorschlag.

In der Praxis aus mehrerern bereits genannten Gründen nicht umsetzbar.

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Laut 9x19 ist das ja eh wurscht. Also was solls ? :rolleyes:

Das stimmt nicht, meine Liebe. Du wirst hier kein Posting finden, das den Widerruf in allen Fällen verdammt. Ich gebe zu, daß er auch in harten Fällen, jawohl auch Alkoholiker gehören für mich dazu, gerechtfertigt ist. In der Hauptsache ist es allerdings tatsächlich wurscht, weil die Leute auf illegal umsteigen. Alkoholiker regelmäßig deshalb nicht, weil sie für illegale Waffen Geld zahlen müßten, das sie nötiger fürs Saufen brauchen. Damit bringt der Widerruf mehrheitlich nichts für die Innere Sicherheit außer der aus der nachfolgenden (Wieder-)Beschaffungskriminalität folgenden Kriminalisierung größerer Bevölkerungsteile.

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3. Glauben heißt nicht wissen. Eine Waffenbehörde ist nicht der Sachbearbeiter, sondern das sind die, die an den Rand eines Entwurfes "b.R." (bin ratlos) und sonstige Geschäftsgangvermerke anbringen dürfen, am besten noch in rot oder grün. Und das kann ohne weiteres auch der Landrat oder die Landrätin bei einer Kreisverwaltung sein. Damit befinden wir uns bereits auf politischem Parkett, auf dem der SB ein ganz ganz kleines Licht ist. Weißt Du doch auch.

Nö, diese Personen kommen nämlich üblicherweise erst dann ins Spiel, wenn ein Widerspruch eingelegt worden ist. Und dann müssten die erst mal die Rechtmäßigkeit einer konträren Entscheidung in der Akte rechtfertigen. :rolleyes:

4. Weiß ich auch, aber mir geht es wie vielen anderen freien Bürgern eben darum, daß sich der Staat grds. aus den Bereichen der Bürger rauszuhalten hat.

In puncto öffentliche Sicherheit sollte er genau das nicht tun, denn sonst gibts katastrophale Zustände.

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Nö, diese Personen kommen nämlich üblicherweise erst dann ins Spiel, wenn ein Widerspruch eingelegt worden ist. Und dann müssten die erst mal die Rechtmäßigkeit einer konträren Entscheidung in der Akte rechtfertigen. :rolleyes:

2. In puncto öffentliche Sicherheit sollte er genau das nicht tun, denn sonst gibts katastrophale Zustände.

1. Kommt auf die GO an. Wenn ich Behördenleiter wäre, würde ich mir bereits Anfangs-Entscheidungen in solchen Angelegenheiten zur Schlußzeichnung vorbehalten und nicht warten, bis das Kind mit dem Widerspruch oder in NRW direkt mit der Klage in den Brunnen gefallen ist, gerade auch bei Prominenten, sonst stehe ich in der Zeitung und nicht Du. Weißt Du doch auch.........In Deinem Beispiel würde ich von Dir einen Abhilfebescheid verlangen und könnte das selbstverständlich auch begründen. Da Du weisungsgebunden bist, wäre es besser für Dich, wenn Du gehorchst. :lol:

2. Ansichtssache in Bezug aufs Waffenrecht, sonst gebe ich Dir recht.

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Ich gebe zu, daß er auch in harten Fällen, jawohl auch Alkoholiker gehören für mich dazu, gerechtfertigt ist.

Du lernst schnell. :icon14:

Damit bringt der Widerruf mehrheitlich nichts für die Innere Sicherheit außer der aus der nachfolgenden (Wieder-)Beschaffungskriminalität folgenden Kriminalisierung größerer Bevölkerungsteile.

Nö, anscheinend doch nicht... :huh:

Ich darf meine Frau grün und blau schlagen, weil mein Nachbar die seinige fast grün und blau schlägt?

Könntest Du das bitte mal genauer erklären ? :confused::peinlich:

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Du lernst schnell. :icon14:

Nö, anscheinend doch nicht... :huh:

Nur weil die von Dir als Bundesverdienstkreuzanwärterin in einem gnadenlosen Feldzug für die Innere Sicherheit waffenlos Gemachten noch nicht erwischt worden sind sollte man nicht darauf schließen, daß es nicht so ist.

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Könntest Du das bitte mal genauer erklären ? :confused::peinlich:

Deine Argumentationsführung:

30,- Euro für drei Jahre sind hohe Gebühren. Aha ...Schon eine einzige MEB kostet fast so viel.
:peinlich:

Du legitimierst somit A durch B, dabei setzt du stillschweigend B als legitim an. Das ist die typische Argumentation der Bürokraten. :peinlich:

Mit anderen Worten: Ein Unrecht wird durch ein anderes Unrecht legitimiert.

Dabei haben wir gelernt: Kein Gleichheit im Unrecht! :heuldoch:

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@Lusumi: Dann unterstellst Du halt, dass die MEB-Gebühr und somit wohl das gesamte Gebührenverzeichnis nicht legitim ist.

Nein, habe ich nicht gesagt.

Du begründest die Höhe einer Gebühr damit, dass eine andere Gebühr ähnlich hoch ist und setzt die Höhe Deiner Vergleichsgebühr als legitim an.

Erinnert mich an das Unterschichtsfernsehen mittags:

A: Warum haben Sie mit der Frau Ihres besten Freundes geschlafen?

Antwort: Weil er mein Auto verkratzt hat! ... :confused:

oder:

A: Warum haben Sie Ihren Nachbarn verprügelt?

Antwort: Weil er meinen Bruder geschlagen hat...

Oder so ähnlich!

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Quatsch, der Unterschied zu Deinen Beispielen liegt doch darin, dass die andere Gebührenerhebung rechtmäßig ist. Nur daran kann ich mich natürlich auch orientieren und natürlich auch nur dann, wenn der Aufwand für beide Verwaltungshandlungen ähnlich bzw. vergleichbar ist. Und genau das ist doch hier der Fall !

Der Reis war mir vorhin etwas "knusprig" geraten, aber die Sauce Hollandaise zum Fischle war eine Wucht ! :wub:

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