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IGNORED

Getrennter Transport von Waffe und Munition


Rennstädter

Empfohlene Beiträge

Es ist so zu lesen:

Die Munition darf nicht in der Waffe sein. Das Magazin ist ein Teil der Waffe, daß es kein wesentliches Teil ist spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Also:

Patronen lose unmittelbar neben der Waffe: OK!

Patronen im Magazin unmittelbar neben der Waffe: Nicht OK! In diesem Fall muß das geladene Magazin in einem anderen Behältnis sein als die Waffe.

Auf dem Weg zur Jagd gilt das so nicht, da hier die Waffe ungeladen geführt werden darf. Die Regeln für den Transport greifen da nicht. Ich habe auf dem Weg zur Jagd auch immer das geladene Magazin in der linken Hosentasche und die Waffe im Holster.

Die Aussagen von Jennerwein hochachtend habe ich dennoch ein Verständnisproblem:

§ 12 Abs.3 Nr.2 WaffG: "Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer...

diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort

befördert."

§ 13 Abs.6 WaffG: " Ein Jäger darf Jagdwaffen.....; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten

die Jagdwaffen nicht schussbereit führen."

Nach Aussage von Jennerwein würde sich der Begriff "schussbereit" i.S. d § 12 Abs.3 Nr.2 WaffG vom Begriff "schussbereit"

i.S. d § 13 Abs.6 WaffG unterscheiden.

Kann eigentlich nicht sein. Ein und derselbe Begriff an zwei verschiedenen Gesetzesstellen kann nur einheitlich ausgelegt werden.

Ein Jäger darf ein geladenes Magazin in der einen Hosentasche und die Pistole in der anderen Tasche auf dem Weg zu seinem Revier führen(§ 13 Abs.6 WaffG, zweiter Halbsatz): nicht schussbereit!!

Ein Sportschütze soll in einem abgeschlossenen Koffer nicht ein geladenes Magazin neben der Waffebefördern dürfen?

Die Waffe ist doch dann ebenfalls nicht schussbereit.(§ 12 Abs.3 Nr.2 WaffG)

Zudem ist sie nicht zugrifssbereit, weil der Koffer verschlossen ist!!(§ 12 Abs.3 Nr.2 WaffG), z B per Zahlenschloss

Also: geladenes Magazin in einer verschlossenen (zB Zahlenschloss) Tasche betreffend Sportschütze und

geladenes Magazin in der anderen Tasche des Jägers müsste doch immer möglich sein.

Habe ich mich verständlich ausgedrückt?

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Habe ich mich verständlich ausgedrückt?

Ja, das gleiche Problem hatte ich ja auch. Aber!

Schau mal in mein Zitat aus den Verwaltungsvorschriften. Nicht Schussbereit=nicht geladen. Das ist einfach.

Aber jetzt kommt es: Zugriffsbereit = mit wenigen Handgriffen im Anschlag

NICHT zugriffsbereit = Munition und Waffe GETRENNT! (zumindest nach dem Beispiel der Verwaltungsvorschriften)

Ob das Sinn macht, soll jeder für sich entscheiden.

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Wieder einmal....

Also:

1. "Es richtig machen" geht nicht. Im Zweifelsfall ist der/die kontrollierende BeamtIn abweichender Ansicht.

2. Das ist nicht schlimm. Höflich sein, fragen "Wie denn bitte ?" und ruhig wieder einpacken, notfalls eben anders verteilt. Es gibt nach meiner Einschätzung wegen falschen Transports von Waffen keine Bastonade mehr.

3. Transportiert Waffen und Munition sicher. So sicher, wie Ihr meint, daß Ihr müsst. Mach ich auch so.

4. Lasst mich in Ruhe mit der Besserwisserei, was denn jetzt erlaubt ist, und wie ich das nach Eurer Meinung machen muss. Es reicht wenn die Rennleitung eigene Ideen entwickelt.

Hier noch ein paar Bemerkungen: (Meine Meinung !)

- ungeladene (herausnehmbare) Magazine in geschlossenen Waffen find' ich blöd. Pufferpatronen auch.

- Ausgebaute Verschlüsse an Repetierern sind Sicherheits-Overkill, aber schnell erledigt.

- Schlösschen durch Reißverschlüsse sind witzig, aber nicht sicher.

- Munition und Waffen können gefährlich sein. Auf Taschen mit beiden Sachen zusammen passe ich besser auf.

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Wenn ich das hier alles lese, wird mir richtig übel. Ich nehme dieses Jahr bereits zum 3. mal an der Stadtmeisterschaft (Luftgewehr) teil. Vor 3 Wochen erst war der erste Durchgang dieser Saison. Wie immer habe ich das Luftgewehr (Vereinswaffe) wie auch alle anderen Teilnehmer (aus unserem Verein, insgesammt 4) in ein Futteral gepackt. Daneben die Blende, Einsteckscheiben und Diabolos. Die (nur durch einen Reisverschluss verschlossenen) Futterale kamen dann in den Kombi eines Vereinskammeraden. Der Fuhr dann voran und die anderen Teilnehmer hinterher.

Wenn ich nun einige der Beiträge richtig verstehe, ist das nicht legal, oder?

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....ist das nicht legal, oder?

Keine Panik. Diabolos sind keine Munition im Gesinn des Etzes. :confused:

Obwohl es Menschen geben wird, die sagen:

- Pressluftflasche dient zum Antrieb des Geschoss-> Taucher haben demnächst Ihre Sportgeräte separat vom Bleigürtel zu transportieren !

- Kombis mit einem Abreißgewicht von weniger als 5 Tonnen dürfen nur dann zum Transport von Diabolischen Pressluftflaschen verwendet werden, wenn diese in separaten B-Schränken eingeschweißt werden.

Nach mir bekannter Lesart ist mit Munition Patronenmunition gemeint. Besteht aus 1.) Geschoss 2.) Hülse, 3.) Treibladungsmittel 4.) Zünder. Also nur Feuerwaffen, keine kalten Gase. Schwarzpulverpresslinge sind auch keine Munition.

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Habe ich mich verständlich ausgedrückt?

Verständlich ausgedrückt schon, aber die Lage nicht zu 100 % erkannt.

Es wird in den Verwaltungsvorschriften halt gefordert, daß Waffe und Munition getrennt sind. Diese Bedingung erfüllt Munition im Magazin nicht. Sicherlich handelt es sich hier um eine Auslegung welche über den reinen Gesetzestext hinausgeht, aber Ordnungsbehörde, Polizei, Staatsanwalt und Richter orientieren sich nunmal an diesen Regeln.

Ich rate jedem Sportschützen dringend keine geladenen Magazine zu befördern.

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Keine Panik. Diabolos sind keine Munition im Gesinn des Etzes. :confused:

Obwohl es Menschen geben wird, die sagen:

- Pressluftflasche dient zum Antrieb des Geschoss-> Taucher haben demnächst Ihre Sportgeräte separat vom Bleigürtel zu transportieren !

- Kombis mit einem Abreißgewicht von weniger als 5 Tonnen dürfen nur dann zum Transport von Diabolischen Pressluftflaschen verwendet werden, wenn diese in separaten B-Schränken eingeschweißt werden.

Nach mir bekannter Lesart ist mit Munition Patronenmunition gemeint. Besteht aus 1.) Geschoss 2.) Hülse, 3.) Treibladungsmittel 4.) Zünder. Also nur Feuerwaffen, keine kalten Gase. Schwarzpulverpresslinge sind auch keine Munition.

das mit den Presslingen stimmt nicht, diese gehören einwandfrei zur Munition im Sinne des Gesetzes

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das mit den Presslingen stimmt nicht, ....

Stimmt, Verblitzdingst, vermaledeit.

Man braucht zum erwerb der Presslinge keine Erlaubnis nach §27 SprengG, sondern einen Munerwerbsschein/Erlaubnis. z.B. gelbe WBK mit VL-Revolver. Also: Wie Munition.

Ist aber dennoch keine Patronenmunition. Und Du darfst den VL-Revolver sehr wohl mit den Presslingen zusammen transportieren. :00000733: Njanjanjanja NaNah...

Aber ob das sicher ist ? Und ob sich vielleicht doch noch ein Amtsgericht mit abweichender Meinung finden lässt ? Oder gar....

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Hallo Leute,

jetzt gebe ich auch mal meinen Senf dazu :

Bin ebenfalls begeisterter Rangebag - Nutzer. Die entladenen Waffen befinden sich in den dafür vorgesehenen Innentaschen, bzw. zusätzlichen

Futteralen ( manchmal reichen die Innenfächer halt nicht :wub: ) . Pistolen übrigens mit eingeschobenem Magazin. Die Munition

wird in Originalverpackung z.B. 9mm Para oder auch in 100er Platikboxen z.B. .45 ACP in den Außentaschen des Rangebags

transportiert. Die am härtesten zu knackenden Sicherheitseinrichungen an dieser stabilen "Sporttasche" sind die handelsüblichen

Reißverschlüsse...............!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das Ganze landet dann im Kofferraum meines PKW. Fertig !!!!! :pro:

Ich bin zutiefst überzeugt, daß mit dieser Lösung sowohl dem Gesetz, als auch dem gesunden Menschenverstand sowie der alltäglichen

Praxis Genüge getan ist . :gutidee:

Und ja, ja, ich weiß ich weiß, ich habe auch schon ohne Ende "Lösungen" gesehen, die separat abschließbare Plastikboxen mit fetten Vorhängeschlössern,

mit Schlössern und Riegeln gepimpte Rangebags und Alukoffer , piratenschatzkistenartige Ungetüme von unfassber großen und schweren, nur noch

rollend fortzubewegenden Sicherheitsbehältern, separat in Panzerkästchen verschlossene Munition, und als Krönung soger mit Vorhängeschloß bewehrte

Futterale umfassten..........!!!!!!!!!! :rotfl2:

Muss halt jeder selber wissen , gelle !!!

Bis dann,

:s75:

Markgraf

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Ich rate jedem Sportschützen dringend keine geladenen Magazine zu befördern.

Selbstverständlich befördere ich die (in aller Ruhe zu Hause, ist auf dem Stand definitiv zu "fummelig")

mit Patronen bestückten "Vollmond"-Clips für meinen .45 ACP-Revolver.

Und zwar in einer schönen Kunststoffbox, welche sich in einem anderen Fach des Range Bag

als der ebenfalls in einem Köfferchen steckende Revolver befindet.

Ich habe keine Bedenken, es mit (nochmal: in separater Kunststoffbox verpackten) Mags auch so zu handhaben.

Mit "schneller Schussbereitschaft" ist da nichts, und darauf kommt es an.

Gruß,

karlyman

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@ knro99:

Genau. Warum sind wir da noch nicht drauf gekommen...

Gruß,

karlyman

(P.S., nur interessehalber:

wie wird's denn in der Schwiiz gehandhabt ?)

hmm, bei uns stehen gerade die Wahlen an. Mal sehen - wenn es nach den Grünen, Linken, Frauenrechtlern etc. geht, dann müssen wir nicht einmal mehr die Waffe zum Schützenhaus transportieren denn dann schiessen wir nicht mehr! Hobby eingestellt und fertig - alles eingezogen und enteignet.

Aber zur Zeit ist es so geregelt. Waffe getrennt von Munition d.h. keine Munition im Magazin (auch wenn das Magazin nicht in der Waffe ist). Auf dem Weg zum Schiessplatz ist die Waffe auf Mann/Frau (Holster etc.) oder in einer Tasche oder Holster. Munition ebenfalls in die Tasche oder Hosentasche. Der Gesetzgeber verlangt nur, dass sich in der Waffe und im Magazin keine Munition befinden darf.

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Ich habe keine Bedenken, es mit (nochmal: in separater Kunststoffbox verpackten) Mags auch so zu handhaben.

Ich nehme den Hinweis von Jennerwein :"Ich rate jedem Sportschützen dringend keine geladenen Magazine zu befördern."

ernst.

Jennerwein ist nicht jemand, der übervorsichtig ist, sondern seine Bedenken sind berechtigt dahingehend, dass Verwaltungsvorsschriften einen hohen Stellenwert auch vor Gericht haben.

Also bei Beförderung: immer leere Magazine!

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...

Aber zur Zeit ist es so geregelt. Waffe getrennt von Munition d.h. keine Munition im Magazin (auch wenn das Magazin nicht in der Waffe ist). Auf dem Weg zum Schiessplatz ist die Waffe auf Mann/Frau (Holster etc.) oder in einer Tasche oder Holster. Munition ebenfalls in die Tasche oder Hosentasche. Der Gesetzgeber verlangt nur, dass sich in der Waffe und im Magazin keine Munition befinden darf.

Hallo,

tolle Lösung! :00000733:

Nur völlig falsch!! :peinlich:

Das ist "führen!"!

Folgen bekannt? :rtfm:

Gruss Spa

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