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IGNORED

- Entzug der grünen WBK -


CHP

Empfohlene Beiträge

Ich beispielsweise verzichte zugunsten der Tochter, die meine Frau in die Ehe mitgebracht hat

auf VIELES (Beispielsweise GK schiessen)!! Die Kleine ist MIR wichtiger wie mein eigener Spaß !!

Denk drüber nach... oder lass es

Stephan, der nun endgültig zum K****n geht..... :bad:

Mit dieser Einstellung kann ich Dir nur meine Hochachtung aussprechen!!!

Gruß Stephan (will sagen ich heiße auch Stephan)

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Schade , dass es sich hier eine generelle Unterhaltsdiskussion entwickelt hat, die nicht Beweggrund meines Postings war.

Ich suchte nach Lösungen meine Waffen behalten zu dürfen.

Danke an die sachlichen Antworter.

Jens

Die LW ist sicherlich kein Problem. Die kann Dir doch jeder vorrübergehend auf seine WBK nehmen.

Mit der KW findet sich doch sicherlich auch eine Lösung.

IMI

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Schade , dass es sich hier eine generelle Unterhaltsdiskussion entwickelt hat, die nicht Beweggrund meines Postings war.

Ich suchte nach Lösungen meine Waffen behalten zu dürfen.

Danke an die sachlichen Antworter.

Jens

Ich denke Du erwartest da gerade von Leuten die sowas selbst mitmachen etwas viel.....

Du kämpfst drum Deine zu behalten, ich kämpf drum wegen fehlendem Unterhalt mir welche Leisten zu können.

Denk da mal drüber nach.......

Bei uns sind es mittlerweile ca 9000 € die uns der "liebe" Erzeuger der Kleinen schuldet.......

Stephan

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Nur als Beispiel:

VÄTER wie DU sind beispielsweise daran schuld, dass viele Kinder nicht vom Urlaub erzählen

können, weil der auf Balkonien stattgefunden hat.

VÄTER wie DU sind daran schuld, dass viele kleine Wünsche nicht erfüllt werden können.

Leute, nun macht aber mal halblang!

Er ist schon verurteilt, wir müssen das nicht nochmal tun.

Es ist niemandem geholfen, wenn ihr jetzt auf den Fragesteller einhackt und ihn beschimpft.

Ich bin immer etwas vorsichtig mit Vorurteilen, auch wenn es hier ein rechtskräftiges Urteil gibt.

Denn:

Denk immer daran, du zahlst das nicht an deine EX, sondern an DEIN Kind !!

Ich kenne einen Fall eines unterhaltspflichtigen Vaters, der treu und brav über Jahre die Allimente bezahlte.

Was ihm aber mächtig ärgerte war, dass er bei jedem Besuch seiner Tochter, diese in "Lumpen" entgegen nehmen musste.

Der erste Weg bei jedem Wochenendebesuch war in ein Kaufhaus um das Kind neu einzukleiden und um Schulsachen und sonstige Dinge des täglichen Bedarfs zu besorgen.

Das Geld für den Unterhalt hat die Mutter in Zigaretten, Feiern und Urlaub mit ihrem neuen Freund investiert.

Als er nach Jahren daraufhin die Zahlungen kürzte, da er (um einiges mehr) an Geld der Tochter persönlich in Bar und in Form von Wertsachen geben wollte, half ihm kein Richter und kein Jugendamt.

Er war so beharrlich, dass er die fälligen Tagessätz abgesessen hat.

So sehr ich das Gesetz respektiere - ich will auch niemanden in Schutz nehmen - hier ist bei den gesetzlichen Unterhaltszahlungen einiges nicht richtig!

@CHP: Schau mal, vielleicht kannst du Deine Waffen in Deinem Verein für die Dauer der WBK-losen Zeit deponieren.

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.....für einen Menschen mit 4000 € Monatseinkommen aber ein Klacks.

Heinrich

Auf den ersten Blick vielleicht.

Als ich vor vielen Jahren als "noch nicht Geschiedener" mit zugegebenerweise gutem Einkommen in Steuerklasse 1 verfrachtet wurde habe ich den SB auf dem Finanzamt gefragt wie ich denn zukünftig meinen Kindern angemessenen Unterhalt zahlen soll.

Bei Steuerklasse drei gings ja noch, reichte für alle, wenn auch so gerade.

Ab da "durfte" ich, da ja mein Nettoeinkommen nun geringer ausfiel, auch weniger Unterhalt zahlen.

Ich habe dann gefragt wie meine Kinder klarkommen sollten, die Antwort war "Sozialamt"

Also gut, habe ich ihm gesagt, ich zahle also jetzt mehr Steuern, dafür weniger Unterhalt.

Diese Steuereinnahmen werden auf dem Finanzamt gezählt, an das Sozialamt überwiesen und von dort wiederan meine Kinder ausgezahlt.

Da fiel es mir wie Schuppen von den Augen !!!

Das ganze war eine breit angelegte ABM für Bea......!

Ob diesen Ausdrucks wurde ich des Raumes verwiesen.

Das Schlachtfeld musste ich zwar ohne weiteren Widerstand räumen, fühlte mich aber als moralischer Sieger.

Merke: Brutto nicht gleich Netto .

Pickett

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Hier kommt ein Wohlfühl-Posting:

Echt gemein, was die Obrigkeit da mit Dir angestellt hat. Erstens Dir inkompetente, weil zu junge RichterIN! vor die Nase gesetzt. Vorher ja auch schon eine unverschämte Amtsperson, die dich bis aufs Blut provozierte. Zweitens dann ein viel zu hartes Urteil von (s.o.). Dann auch noch eine Ordnungsbehörde, die tatsächlich das Gesetz befolgt, obwohl man a) in Deinem Fall eine Ausnahme machen muss, und B) die begangene Tat doch gerade Deine Zuverlässigkeit belegt und c) Unterhaltszahlungen nix mit Zuverlässigkeit und Verantwortung zu tun haben.

Fühlst Du Dich jetzt besser ?

Abseits ist, wenn der Schiri pfeift.....

Um jetzt mal nach vorne zu blicken:

Überlasse die Waffen einem Berechtigten, der Dir eventuell eine weitere Nutzung Deines Eigentums ermöglicht. Sprich mit dem SB der Ordnungsbehörde, wann und unter welchen Voraussetzungen Du die WBK wiedererlangen kannst. Nach dem was Du schilderst, ist der Zug mit dem "Behalten" schon in der Ferne verschwunden.

Glück auf...

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Ich finde es nicht gut, wenn alle jetzt auf den Inintiator einhacken. Man kennt die näheren Umstände nicht und das ist für die Beantwortung der Frage auch nicht nötig. Die Bandbreite reicht von "Übermäßige Strafe für verständlichen und vorübergehenden Unterhaltsrückstand" bis hin zu "angemessene Strafzumessung nach ständigen Schwierigkeiten mit dem Unterhalt". Laßt es doch einfach dabei bewenden, denn die Frage ist doch einfach nur die:

Gibt es eine Möglichkeit, die WBKen zu behalten ? Antwort: Eher nein. Ausschlaggebend ist § 5 Absatz 2 Satz 1 a WaffG. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung mag man streiten, das ist aber müßig, weil sie nun einmal Gesetz ist. In Absatz 2 ist davon die Rede, die betreffenden Personen besäßen "in der Regel" die erforderliche Zuverlässigkeit nicht. Keine Regel ohne Ausnahme. Es fragt sich nur, wie die Ausnahme begründet werden kann, denn ohne eine tragfähige Begründung wird man wohl weder die Widerspruchsbehörde, noch ein Verwaltungsgericht überzeugen, daß gerade in diesem einen besonderen Fall die Bewertung abweichen kann.

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Evtl. wird die Verwaltungsbehörde auch daruf abstellen, dass unterlassene Unterhaltszahlungen die Allgemeinheit schädigen!

Kommt der Gesetzgeber vielleicht auf die Idee, bei allen Personen, die in irgendeiner Form die Allgemeinheit schädigen(z B auch Privatinsolvenzen) die Führerscheine einzukassieren?

Da würden einige auf die Barrikaden gehen!

Aber die Waffen einzukassieren, das finden offensichtlich einige hier in Ordnung, obgleich nach meiner Meinung auch ein Vergehen in Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht (auch wenn ich die Emotionen verstehen kann) in keinem Zusammenhang steht mit der Frage nach einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bedeutet für mich der zuverlässige Umgang mit Waffen, nicht mehr und nicht weniger!

Sieht eigentlich keiner, dass es definitiv zu einer Doppelverurteilung kommt, die ich in dieser Form bei einem Nichtwaffenbesitzer nicht vorfinde.

Kein Angeklagter darf für ein und denselben Tatbestand mehrfach zur Rechenschaft gezogen werden!

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.... Keine Regel ohne Ausnahme. Es fragt sich nur, wie die Ausnahme begründet werden kann, ...

Nun, es ist immerhin schon 4 Jahre her, vielleicht kann der Fragesteller nachweisen, dass er seither treu und brav dem Gesetz nachkommt und die Zahlungen leistet und auch sonst nicht auffällig wurde.

Vielleicht in Verbindung mit dem Nachweis, dass die Zahlungen damalss aus finanziellen Gründen in das Stocken kamen (und nicht weil er nicht zahlen wollte) und Dank der Bank damals die ausstehenden Zahlungen und die Strafe reuevoll sofort nachbezahlt hat?

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Nur als Beispiel:

Leute, nun macht aber mal halblang!

Er ist schon verurteilt, wir müssen das nicht nochmal tun.

Es ist niemandem geholfen, wenn ihr jetzt auf den Fragesteller einhackt und ihn beschimpft.

Lusumi,

da geb ich Dir "halbrecht"

Ich will hier niemanden Verurteilen, sondern einem Vater vor Augen halten,

wozu es führt wenn seine Ex-Frau wieder verheiratet ist, der "neue" Papa ALLES

für die Kleine macht und selbst auf vieles verzichtet.

Das Geld aber trotzdem extrrem fehlt und einfach viele Sachen nicht gehen die eigentlich

gehen würden wenn das Geld für die Kleine kommen würde. WIR würden das Geld auch für die

Kleine entsprechend hernehmen.

Denn:

Ich kenne einen Fall eines unterhaltspflichtigen Vaters, der treu und brav über Jahre die Allimente bezahlte.

Was ihm aber mächtig ärgerte war, dass er bei jedem Besuch seiner Tochter, diese in "Lumpen" entgegen nehmen musste.

Der erste Weg bei jedem Wochenendebesuch war in ein Kaufhaus um das Kind neu einzukleiden und um Schulsachen und sonstige Dinge des täglichen Bedarfs zu besorgen.

Das Geld für den Unterhalt hat die Mutter in Zigaretten, Feiern und Urlaub mit ihrem neuen Freund investiert.

Als er nach Jahren daraufhin die Zahlungen kürzte, da er (um einiges mehr) an Geld der Tochter persönlich in Bar und in Form von Wertsachen geben wollte, half ihm kein Richter und kein Jugendamt.

Er war so beharrlich, dass er die fälligen Tagessätz abgesessen hat.

So einen Fall kenn ich auch.....

Traurig, aber auch den Fall, dass das Geld für die Kleine von der Mutter verballert wird ist nicht besser.

Nur Mitleid mit einem "Nichtzahler" ist eine Ohrfeige für jede Patchwork Familie die den Cent umdrehen

muss weil "ER" nicht für SEIN Kind zahlt.

So sehr ich das Gesetz respektiere - ich will auch niemanden in Schutz nehmen - hier ist bei den gesetzlichen Unterhaltszahlungen einiges nicht richtig!

Und da geb ich Dir sogar zu 101 % recht

@CHP: Schau mal, vielleicht kannst du Deine Waffen in Deinem Verein für die Dauer der WBK-losen Zeit deponieren.

Vielleicht kannst Du mich verstehen, dass ich einfach ausrasten könnte, wenn ein "lieber Papa" nicht für sein Kind

zahlt, dafür verknackt wird und dann um seine Plempen weint, die ich mir genau WEGEN so einem "lieben Papa"

nicht leisten kann und sogar das Training mit der geliebten Vereins .357er aus Kostengründen Einschränken muss.

Stephan, der hofft dass sein Standpunkt nun klarer ist....

P.S.: NEIN, ich will mich nicht ausweinen und auch kein Mitleid....

Meine Plempen bekomm ich schon noch zusammen :gutidee:

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Langsam verachte ich dieses Land... und seine Bürokraten und Ämter mit der immer grösser werdenden Bevormundung.

Jens,

nun krieg Dich mal wieder ein!

Die Regelung mit den 6o TS ist erklärter Wille des Gesetzgebers und hat mit Bürokratenwillkür überhaupt nix zu tun.

Wenn Du Dich weiter so aufregst und Dich Deiner Behörde gegenüber auch nur ansatzweise so äusserst, dann "schalten die auf stur" und die WBK ist eingezogen.

Mit einem freundlichen und konzilianten - aber in der Sache durchaus standfesten - Gespräch wirst Du vielleicht noch etwas erreichen können.

Gruß

Michael

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@Lusumi: Das wäre beispielsweise eine Idee.

Nochwas: Ich weiß nicht, woher der Gedanke kommt, es ginge um irgendwelche Motive, die mit dem bösen Lebenswandel und der "Schädigng der Allgemeinheit" zu tun haben. Ich empfehle die Lektüre des Gesetzes. Es ist doch allgemein bekannt, daß die öffentliche Meinung (oder mindestens die veröffentlichte Meinung) Schußwaffen für äußerst gefährlich hält. Somit will man zwischen demjenigen, der nach dem Gesetz Schußwaffen besitzen darf und demjenigen, der das Recht mit einer gewissen Intensität bricht, einen Abstand, eine Art Schutzwall einziehen. Dieser "Schutzwall" heißt § 5 und steht im Waffengesetz. Es ist völlig egal, ob und wie weit jemand "die Allgemeinheit schädigt". Ausschlaggebend ist das Straßmaß. Dies deshalb, weil das rechtskräftig gewordene Strafurteil ein eindeutiger Maßstab ist der gerade das Gegenteil von solch wolkigen Erwägungen ist, wie "Schädigung der Allgemeinheit".

Früher wurde nach Straftatbeständen differenziert. Bestimmte Straftaten waren irrelevant, andere hingegen spielten eine größere Rolle als heute, weil alleine die Verurteilung selbst schon genügte. Besonders beliebt und häufig in der praktischen Anwendung waren die Gemeingefährlichen Straftaten, wie § 315 c StGB (Fahren unter Alkohoeinfluß). Selbst eine Verurteilung zu 10 Tagessätzen genügte. Im neuen WaffG hat man die Differenzierung nach Straftaten aufgegeben, stattdessen aber Schwellenwerte eingezogen, im vorliegenden Fall 60 Tagessätze.

Aus forensischer Erfahrung kann ich sagen, daß es bei nicht Vorbelasteten in vergleichbaren Fällen eher selten zu solch drakonischen Zumessungen kommt. Im Gegenteil, gerade im Bereich der Verletzung der Unterhaltspflicht waltet häufig Zurückhaltung, weil man mit der Verurteilung des Unterhaltspflichtigen letztlich dem Unterhaltsberechtigten schadet. Wer eine Geldstrafe zahlen muß, hat mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erst recht Schwierigkeiten, der Unterhaltspflicht nachzukommen. Noch mehr gilt das für den, der einsitzen muß. Aber es kommt vor, daß Gerichte das Strafmaß auch bei Ersttätern und mäßigen Rückständszeiträumen ausschöpfen. Das wäre ein Grund, das Rechtsmittel zu nehmen und übermäßige Ahndung unter Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu rügen.

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Heisst der zufällig Jens?Da hätte ich nämlich einen brandheissen Tipp für Dich... :lol::lol::lol:

Leider nein... das is ein Richi der sich vor 3 Jahren nach England abgesetzt hat wo er auch herkommt.

Und genau das macht es schwierig den Unterhalt einzutreiben :-(

Wenn jemand weis wie man Unterhalt in UK eintreiben kann oder damit Erfahrung hat würde ich mich über eine PM freuen.

Mit dieser Einstellung kann ich Dir nur meine Hochachtung aussprechen!!!Gruß Stephan (will sagen ich heiße auch Stephan)

Hallo Stephan,

danke für das Lob !

Für mich war vom ersten Tag an klar, dass die Kleine für mich wie meine eigene Tochter ist.

Ich denke doch jeder VATER der den Namen auch verdient würde so handeln.

GrußStephan

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Und abschließend:

Bitte hört auf, Euch über gute oder böse Eltern Gedanken zu machen. Das Unterhaltsrecht ist so gestrickt, daß die zu zahlenden Beträge für den Unterhaltspflichtigen oft zuviel sind, für die Unterhaltsberechtigten dennoch nicht reichen. Die Rechtsprechung ist gnadenlos und verlangt (hier im Bereich des OLG Jena beispielsweise) von einem Unterhaltsverpflichteten Arbeitslosen, er möge sich 8 Stunden täglich in ganz Deutschland bewerben. Kann er dies - also ca. 60-100 Bewerbungen im Monat - nicht nachweisen, so wird ihm vorgehalten, er komme seiner Erwerbsobliegenheit nicht nach. Man stelle sich vor: Jemand, der AlG II bekommt, soll sich in den Zug nach Hamburg setzen, um dort ein Vorstellungsgespräch wahrzunehmen. Alleine schon Porto und Kopierkosten für 60 Bewerbungen stellen eine nicht zu unterschätzende Belastung für eine knappe Kasse dar. Im Grunde wird von der Rechtsprechung verlangt, was mancher gar nicht leisten kann, selbst wenn er guten Willens ist.

Er wird also zur Zahlung eines Unterhalts verurteilt, wie er ihn bei einem sogenannten fiktiven Einkommen zu zahlen hätte. Die Folge ist, daß das Einkommen fiktiv, also nicht vorhanden, die Unterhaltsverpflichtung hingegen real ist. So laufen Monat für Monat, Jahr für Jahr Schulden auf. Dem Unterhaltsverpflichteten kommt jede Motivation abhanden, sich überhaupt noch um Arbeit zu bemühen und zwar spätestens in dem Augenblick, in dem er meint, den Schuldenberg ohnehin zu Lebzeiten nicht mehr bewältigen zu können. Die Welt ist nicht so einfach schwarz/weiß, wie das hier einige zu sehen scheinen. Vielmehr sind die Verhaltensweisen beider Seiten nachvollziehbar und menschlich.

Leicht hat ein Selbständiger einmal keine flüssigen Mittel. Das ist aber dem titulierten Unterhalt egal, der wird nach den betrieblichen Ergebnissen dreier Jahre berechnet; die Möglichkeit vorübergehenden Engpässe gibt es in der Unterhaltsrechtsprechung nicht. Auch hier kann man verstehen, daß der Unterhaltsberechtigte auf Zahlung insistiert, ebenso aber kann man verstehen, daß der, der im Augenblick nichts hat, auch nicht zahlen kann. Schnell ist auf diese Weise ein Rückstand da.

Es gibt, wie man so schön sagt, "sone und solche", das gilt auch im Unterhaltsrecht. Böswillige, egistische Drückeberger und Leute, die wollen, aber es nicht schaffen. Dieses Forum sollte nicht dazu da sein, über jemand zu rechten, der eine waffenrechtliche Frage hat.

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Lusumi,

...

Vielleicht kannst Du mich verstehen, dass ich einfach ausrasten könnte, wenn ein "lieber Papa" nicht für sein Kind

zahlt, ...

Ja, das kann ich grundsätzlich verstehen.

Meine Anerkennung für Deine hier dargelegten Leistungen und Einstellung in Deiner Sache! :icon14:

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Klar geschieht's Dir recht.

Es ist eine der wenigen klaren Formulierungen in unserem WaffG. Also, was willst Du?

Du konntest es wissen.

Sollen wir nur wegen der "Sportsfreundeeigenschaft" Dir auf die Schulter klopfen und auf die pöhse Mutter des Kindes pöhse sein...?

Was hast Du hier erwartet?

Doch wohl hoffentlich keine Unterstützung?

Heinrich

Na toll diese ganzen Kleinen möchte gerne Henker. :peinlich:

Wenn ich soetwas lese schäme ich mich zu den Waffenbesitzern zu gehören. :icon13:

Dieser Mann hat 120 TG bekommen, ist also schon bestraft worden nach deutschen gültigen Recht. Damit ist die Sache abgeschlossen und man muss nicht noch hinterherdoppeln.

Nur genau dies geschiet mit seinen Waffen und in diesem Forum, wo gerichtet wird das einem die Kotze raufkommt, ohne den Fall zu kennen.

Die Begründung ist aber absolut nicht nachzuvollziehen, es gibt keinen Grund einen Waffenbesitzer mehr zu bestrafen als den normalen Bürger.

Die einzige Frage lautet, gefährdet er als Waffenbesitzer die Allgemeinheit wegen seinen 120 TG. Das scheint aber niemanden zu interessieren, weil man sich ja aufgeilen kann an den nicht gezahlten Alimenten.

Es ist selbst fraglich ob dies nicht gegen die Gleichheit vor dem Gesetz verstösst. Ist soewtas schon bis Strassbourg getragen worden ?

Das es auch anders geht in einem zivilisierten Land zeigt dieses Urteil:

Von Stefan Wyler in „Der Bund“ vom 11. Juli 2007

Umstrittener Waffenschein - Verwaltungsgericht korrigiert einen Entscheid der Polizeidirektion

Weil er «zu unverhältnismässigem Handeln» neige, wollte die Polizei einem wegen Tät­lichkeiten und Körperverlet­zung vorbestraften Berner den Erwerb einer Waffe verwehren. Das Verwaltungsgericht aber teilt die Bedenken nicht und gewährt den Waffenschein;

Im Dezember 2005 stellte der Mann, der als Sicherheitsmann in Hotels und Bars arbeitet, bei seiner Wohnsitzgemeinde das Gesuch um Ertei­lung eines Waffenerwerbsscheins für ein Gewehr. Der Gemeinderat sah,wie er in seinem Antrag notierte, keine Hinderungsgründe - die Kantonspolizei dagegen schon. Gestützt auf einen Bericht der Regio­nalpolizei und die Strafakten zu mehreren Vorfallen lehnte sie das Gesuch ab. Der Mann, so befand sie, neige zu «unverhältnismässigem Handeln» und könnte Dritte mit ei­ner Waffe gefährden!

Der Sicher­heitsmann gelangte darauf an die kantonale Polizei- und Militärdirek­tion, doch auch sie sagte Nein. Auch sie verwies auf die diversen Strafver­fahren und auf den Bericht der Regionalpolizei, die über den Gesuchsteller notiert hatte, er weise eine «tiefe Reizschwelle» auf und verbrei­te «Angst und Schrecken bei gewis­sen Personen».

In den vergangenen Jahren war der Mann acht Mal in Strafverfahren verwickelt gewesen. Zwei Mal war er im Zusammenhang mit seiner Tä­tigkeit als Sicherheitsverantwortlicher in Lokalen wegen Tätlichkeiten verurteilt worden - zu Bussen von 300 und 200 Franken. Wegen einfacher Köperverletzung war er ausserdem mit 1000 Franken Busse bestraft worden: Er hatte 1996 ei­nen Bekannten dermassen verletzt, dass dieser mit Verdacht auf Schä­delbruch ins Spital eingeliefert wor­den war. Die weiteren Strafverfahren wurden durch Vergleiche mit den Anzeigern erledigt.

Gericht kippt Entscheid

Gegen den Entscheid der Polizeidirektion nun beschwerte sich der Sicherheitsmann beim Verwaltungsgericht, und hier hatte er Erfolg. Das Gericht hob den Entscheid der Vorinstanz auf und wies diese an, dem Gesuchsteller den Waffenerwerbsschein auszustellen. Die Erteilung oder Verweigerung eines Waf­fenerwerbsscheins, so notierten die Richter, liege nicht im Ermessen der Behörden. Vielmehr habe ein Ge­suchsteller beim Fehlen von Ausschlussgründen «einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Waffenerwerbsscheins».

Keinen Schein erhält gemäss dem Gesetz, wer zur Annahme Anlass gibt, dass er sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden würde. Da­zu, so das Gericht, müssten aber „ konkrete Anhaltspunkte“ beste­hen, eine rein theoretische Gefähr­dung Dritter reiche nicht.

Anders, als die Polizei aber sah das Gericht keine konkreten An­haltspunkte für eine Gefährdung Dritter. Zwar fanden auch die Rich­ter, beim Vorfall mit dem Bekann­ten habe der Mann «unrechtmässig» Gewalt angewendet. Dieses Verhalten wiege schwer, zumal der Mann besondere Kenntnisse in Nahkampf habe. Die Vorfälle im Job als Sicherheitsmann aber relativier­te das Gericht. Hier sei der Mann über Jahre hinweg in viele Konflikt­situationen geraten; er habe die überwiegende Anzahl verbal lösen können und «nur ausnahmsweise und angemessen» Gewalt ange­wendet. Aufgrund der zwei Verurteilungen wegen Tätlichkeit und der zehn Jahre zurückliegenden Körperverletzung könne darum nicht gesagt werden, der Mann nei­ge generell zu Gewaltanwendung.

Eine zusätzliche Waffe

Der Mann besitzt nach seinen Angaben, eine Pistole, ein Jagd­gewehr und ein Schrotgewehr. Sein bisheriges Verhalten im Umgang mit Waffen gebe zu keinen Beanstan­dungen Anlass, urteilte das Gericht. Und: Es seien auch keine konkreten Hinweise ersichtlich, «dass keine Gewähr für einen sorgfältigen und verantwortungsbewussten Um­gang mit einer zusätzlichen Waffe besteht».

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....in diesem Forum, wo gerichtet wird das einem die Kotze raufkommt....

...Die einzige Frage lautet, gefährdet er als Waffenbesitzer die Allgemeinheit wegen seinen 120 TG. Das scheint aber niemanden zu interessieren, weil man sich ja aufgeilen kann an den nicht gezahlten Alimenten.

:icon14:

Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich bin echt schockiert über einen Großteil vom Rest! Dabei weiß ich nicht, wer verblödeter ist:

a) Die die sagen, so steht es im Gesetz, und damit ist es richtig.

oder

'B) Die die sagen, Handlung A ist unmoralisch, deshalb darf der "Deliquent" auch keine Waffen haben.

Für Letztere: Warum nicht gleich den Führerschein wegnehmen, die freie Berufswahl, Meinungsäußerung und Bewegungsfreiheit einschränken....

Waffenbesitz sollte ein Grundrecht sein (ausgeschlossen Personen, die aufgrund von Waffenbesitz eine Gefahr für andere darstellen).

Gruß Wenemar

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Aber die Waffen einzukassieren, das finden offensichtlich einige hier in Ordnung, obgleich nach meiner Meinung auch ein Vergehen in Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht (auch wenn ich die Emotionen verstehen kann) in keinem Zusammenhang steht mit der Frage nach einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Ich vermag zwei Dinge voneinander zu trennen, die da sind:

1) Die rechtliche Seite (die mitunter auch eine persönliche Auslegung beinhaltet)

2) Meine persönliche Meinung

Nach 1) ist lt. Gesetz die WBK bei mehr als 6o TS weg, auch bei nicht geleisteten Unterhaltszahlungen. Steht halt so im gesetz und ist nicht wegzudiskutieren.

Wenn Du mich nach meiner perönliche Meinung (also 2) dazu befragst: UNterhalt nicht zu zahlen ist wahrlich kein Kavaliersdelikt, aber mit 120 TS hat er genug gebüßt.

Gruß

Michael

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Leider machte der MOD dem Treiben auf meine Bitte dem moralischen Gezicke kein Ende. Anyway.

1. Euer Seelenmüll interessiert mich einen Scheissdreck - heult Euch bei Euren Weibern oder am Stammtisch aus !

Ich habe nur meine Vorgeschichte zum besseren Verständnis geschrieben.

Es ging nur eine rechtliche Einschätzung, was oder wie ich den Widerspruch begründen könnte.

Gibts hier keinen Juristen ??

Wir sind noch immer Waffenbesitzer, die zusammenhalten sollten.

Gott, wenn ich mir vorstelle, dass wir Seite an Seite am Stand stehen, könnte ich meine Waffe vor Scham gegen mich richten.

Wie sollen wir eine Lobby haben, wenn solche Jammersäcke die Selbstgerechtigkeit zelebrieren ???

Ich wünsche allen, die hier die Oberlehrer und Moralapostel raushängen lassen, einfach mal das Maul zu halten und helft Eurer Alten und bringt die (unehelichen) Kids ins Bett.

Ich arbeite und lebe seit 1,5 Jahren in der Schweiz, mein Wohnsitz ist hier.

Ich habe den Schweizer WES für meine Waffen.

Mir gehts ums Prinzip - das Geld juckt mich einen feuchten Kehricht!

Hier hat jeder sein Sturmgewehr im Schrank, die Wohnungen und Autos schliesst man auf dem Lande nicht ab - trotzdem gibt es keine Massenerschiessungen oder Massenmörder !!

Aber Deutschland hat ja Euch !

Nun :mp5: mich....

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Es ging nur eine rechtliche Einschätzung, was oder wie ich den Widerspruch begründen könnte.

Gibts hier keinen Juristen ??

Ich dachte §5 WaffG ist eindeutig. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke da ist wohl kein Spielraum für eine andere Auslegung.

Wir sind noch immer Waffenbesitzer, die zusammenhalten sollten.

Das schon, aber ich sehe da no way.

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1. Euer Seelenmüll interessiert mich einen Scheissdreck

Wenn das dein normaler Umgangston ist, wundert es mich nicht, das die Richterin und auch sonst niemand Verständnis für deine Lage aufbringt. Es scheint mir daher auch besser zu sein, wenn du nicht mehr über Schusswaffen verfügst. Das kann für uns übrige Legalwaffenbesitzer nur schädlich sein.

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CHP,

danke für das Posting,

jetzt weis ich wie Du Tickst.... :bad:

DU bist auch so einer der sich ins Ausland absetzt und seine Ex mit dem Kind

zurücklässt, sich die Eier schauckelt und der nächsten ein Kind macht.

Aber Dein Vorschlag vonwegen Seite an Seite am Stand..... :gutidee::mega_shok:

Boah, wie arm bist Du......

Wenn ich mir vorstelle dass Leute wie Du Waffen haben, dann überleg ich mir

ob ich wirklich welche haben will....

Nein ich geh sogar weiter.....

ICH SCHÄME MICH EIN MANN ZU SEIN !!

Die Arme Frau, das Arme Kind....

Arme Menschheit.....

Tu was gutes, lass dich beim Darwin Award aufnehmen.....

Gruß mit Grausen

Stephan

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