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IGNORED

- Entzug der grünen WBK -


CHP

Empfohlene Beiträge

Kommt der Gesetzgeber vielleicht auf die Idee, bei allen Personen, die in irgendeiner Form die Allgemeinheit schädigen(z B auch Privatinsolvenzen) die Führerscheine einzukassieren?

Da würden einige auf die Barrikaden gehen!

Ein paarmal zu schnell im Straßenverkehr und Fahrverbot kann dir ganz schnell bei der nächsten regelmäßig wiederkehrenden Zuverlässigkeit die WBK kosten!

Aber die Waffen einzukassieren, das finden offensichtlich einige hier in Ordnung, obgleich nach meiner Meinung auch ein Vergehen in Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht (auch wenn ich die Emotionen verstehen kann) in keinem Zusammenhang steht mit der Frage nach einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bedeutet für mich der zuverlässige Umgang mit Waffen, nicht mehr und nicht weniger!

Richtig, und der Gesetzgeber hat bei der letzten Novellierung den Bedarf gesehen, bestimmte Pflichtverletzungen aus dem allegemeinen Leben, als Maßstab zur Beurteilung der Zuverlässigkeit ins Gesetz zu katalogisieren.

Sieht eigentlich keiner, dass es definitiv zu einer Doppelverurteilung kommt, die ich in dieser Form bei einem Nichtwaffenbesitzer nicht vorfinde.

Kein Angeklagter darf für ein und denselben Tatbestand mehrfach zur Rechenschaft gezogen werden!

Stimmt nicht, es gibt keine Doppelbestrafung, da das Strafrecht und Verwaltungsrecht zwei grundverschiedene Sachverhalte darstellen. Mit dem Strafrecht werden eben Tatbestände aus der Vergangenheit geahndet und das Verwaltungsrecht - Waffenrecht - enthält Maßnahmen auf die Zukunft gerichtet sind um sicherstellen sollen, dass da niemand aus dem Ruder läuf!

Genau genommen verstehe ich die Frage nicht. Das WaffG hat genau geregelt, was bei einer Verurteilung ab 60 Tagessätzen passiert. Selbst für den SB gibt es hier keinen Spielraum. Man stelle sich doch nur mal vor, dass mit den hier in Rede stehenden Schusswaffen etwas passiert!

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Leider hat CHP vollkommen recht... wenn man eine frage hier stellt bekommt man leider sehr viele patzige und verblödete antworten... bis mal jemand eine vernünftige aussage macht... außerdem sucht es sich auch nicht jeder aus wo er arbeitet... meine mutter musste auch schon für ein jahr ins ausland des berufes wegen... und wer soll schon einguter vater sein nur weil er zahlt... das hat nicht mit guter oder schlechter vater zu tuen... wenn ich mein kind nicht sehen darf kann cih auch kein guter vater sein... nur der blöde geld geber... aber das weiss er ja auch... nur wenn er nicht in der lage ist zu zahlen dann ist es nunmal so und man kann seinen ärger verstehen... das amt hätte auch mal gucken können was er verdient... und dann wird erst entschieden... ich selber habe einen vater auch auf unterhaltszahlungen verklagt... und da wurde ein vergleich gemacht... der leider für ihn schlechter ausviel... aber was bei CHP der vergleich gebracht hätte weiss keiner von euch ihr habt kein recht zu urteilen ob er schlecht ist nur weil es das gesetz so sagt...und wenn evtl hätte er ja glückgehabt bei einem vergleich dann wäre er nicht so verurteilt worden...aber leider gibt es hier viele egozentriker die nur an sich denken... naja ist auch scheiß egal...

hoffetlich kommt ihr mal in seine lage... egal ob es wegen unterhalt ist oder einer anderen sache ien blöder auto unfall reicht da schon aus...

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Genau genommen verstehe ich die Frage nicht. Das WaffG hat geneu geregelt, was bei einer Verurteilung ab 60 Tagessätzen passiert. Selbst für den SB gibt es hier keinen Spielraum. Man stelle sich doch nur mal vor, dass mit den hier in Rede stehenden Schusswaffen etwas passiert!

Wie ich bereits schrieb, genau meine Meinung.

Gibt es eine Waffenverkaufsliste? PN an mich.

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.... Verletzung der Unterhaltspflicht (und anderer Delikte) verurteilt worden. Der Richter war richtig sauer. Die Verletzung der Unterhaltspflicht hatte er - weil die Allgemeinheit dadurch geschädigt wird - höher bewertet als eine ebenfalls angeklagte Unterschlagung. Evtl. wird die Verwaltungsbehörde auch daruf abstellen, dass unterlassene Unterhaltszahlungen die Allgemeinheit schädigen!

Unsere demokratisch gewählten Vertreter vergeuden jedes Jahr etliche Milliarden und schädigen damit 'die Allgemeinheit', also diejenigen, von denen sie Schaden abwenden sollen.

Wann werden die eigentlich mal verurteilt?

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Unsere demokratisch gewählten Vertreter vergeuden jedes Jahr etliche Milliarden und schädigen damit 'die Allgemeinheit', also diejenigen, von denen sie Schaden abwenden sollen.

Wann werden die eigentlich mal verurteilt?

Wahltag ist Zahltag! Man muss nur hingehen!

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Danke für die vielen PN und Mails.

1. Als Selbständiger hat man manchmal unvorhersehbare Ausgaben, die sein müssen weil die gesamte Existenz gefährdet ist.

Leider interessiert das kein Amt mit HARTZ4, da muss jeder Freiberufler durch.

Angestellte werden das nie verstehen - bis ihre Klitsche dicht gemacht oder nach China verlegt wird - dann ist das Gejammer

gross. Klar, dass ich in der Zeit mein letztes Geld nicht verballert habe oder für Wein, Weib und Gesang rauswarf.

2. Moralapostel können nicht lesen: Ich habe nur NICHT DEN VOLLEN Betrag zahlen können.

ABER

Eine Frage an die Jammerlappen im Forum: Merkt Ihr nicht, dass die Rechte in Deutschland immer mehr eingeschränkt werden ?

Schuld ist immer Bin Laden / Erfurt / Columbine .... und wenn die Preise steigen sind es die Asiaten, die auf einmal Milch saufen....

Keine Angst, in Deutschland können bald alle die Waffen abgeben, die im Suff ein paar Stiefmütterchen zerlatschten..

Wenn hier keiner mal richtig nachdenkt und mal die konsequent Fresse ausmacht, dann können wir alle bald das Hobby an den Nagel hängen.

Warum raffen das nur die Wenigsten ????????

J.

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Keine Angst, in Deutschland können bald alle die Waffen abgeben, die im Suff ein paar Stiefmütterchen zerlatschten..

Wenn hier keiner mal richtig nachdenkt und mal die konsequent Fresse ausmacht, dann können wir alle bald das Hobby an den Nagel hängen.

Warum raffen das nur die Wenigsten ????????

J.

Doch, es haben hier schon viele - leider nicht alle - geschnallt und wir haben sogar ein Forum welches des Geldes wegen die Sache forciert!

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Das Waffenrecht ist hart, sicher. Aber ist es deswegen ungerecht?

Kann man wohl nur schwer sagen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jemand, der sonst die grundlegenden Gesetze nicht respektiert, möglicherweise auch das Waffenrecht nicht genügend respektiert. Kein an sich unlogischer Gedanke.

Ungerecht kann dagegen die Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht sein. Jeder weiß, dass gerade im Strafrecht bei der Strafzumessung Unterschiede gemacht werden, die kaum noch vorhersehbar sind. Aber das kann die Waffenbehörde nicht beurteilen. Sie muss die Verurteilung als Verwaltungsbehörde als Fakt zur Kenntnis nehmen. Einen Spielraum hat sie nicht.

Kann man nur akzeptieren und abhaken. Waffe für die Dauer des Entzugs der WBK bei einem Berechtigten aufbewahren und für die Ausübung des Schießsports sich eine Waffe ausleihen. Kann ja auch die eigene Waffe sein ;)

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Tja also ein paar mal zu schnell reicht wohl nicht aus um seine Zuverlässigkeit zu verlieren. Selbst eine Trunkenheitsfahrt spielt ,wenn man weniger als 60TS bekommt und nicht gerade 1,7 %o hatte und man Trunksucht unterstellen kann , für den Waffenbesitz folgenlos. Beim nächsten mal ist dann aber Schluss.

Das regelt das Gesetz ganz eindeutig. Mit 120 TS ist man aber schon vorbestraft. Bekommt man diese wegen nicht gezahlter Alimente?

Die 60TS regelt nun mal das Waffg , wobei ich der Meinung bin das man zwischen Straftaten die eine Gewaltbereitschaft oder im Zusammenhang mit Waffen stehen und anderen Dingen Unterscheiden sollte.

Man kann sehr schnell als Unzuverlässig gelten. Steht auch gerade wieder in der Stellungnahme des DJV mir einigen Beispielen: Stehen ganz oben kanns leider nicht kopieren

http://forum.waffen-online.de/index.php?ac...st&id=11772

@CHP Du lebst doh in der Schweiz sei froh drüber , denn Deutschland wird immer regulierungswütiger. Ich weiss das es dir ums Prinzip geht- haste ja geschrieben. Wenn du aber einen Schweizer WES hast kannst Du dann nicht Deine WAffen mit in die Schweiz nehmen? Was ich mich Frage hattest Du denn einen Jagdschein gelöst? Denn da wird ja heute meist im Vorfeld auf Zuverlässigkeit geprüft.

Und was mir hier im Forum schon desöfteren aufgefallen ist: Hier scheinen viele frei von Fehl und Tadel zu sein.

Ich hoffe das du einen Weg findest! Was auch immer da vorgefallen ist!

Gruss

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Das lese ich aber anders. Neben den Regeltatbeständen des § 5 Abs. 2 WaffG ist auch noch § 5 Abs. 1 Nr. 2 von Bedeutung. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genügen Tatsachen die die Annahme rechtfertigen ........ und hier hat die Behörde genügend Spielraum wiederholte Straßenverkehrdelikte als Grundlage heranzuziehen um die Zuverlässigkeit zu verneinen!

Ich würde es nicht darauf anlegen.

Tja also ein paar mal zu schnell reicht wohl nicht aus um seine Zuverlässigkeit zu verlieren. Selbst eine Trunkenheitsfahrt spielt ,wenn man weniger als 60TS bekommt und nicht gerade 1,7 %o hatte und man Trunksucht unterstellen kann , für den Waffenbesitz folgenlos. Beim nächsten mal ist dann aber Schluss.

Das regelt das Gesetz ganz eindeutig. Mit 120 TS ist man aber schon vorbestraft. Bekommt man diese wegen nicht gezahlter Alimente?

Die 60TS regelt nun mal das Waffg , wobei ich der Meinung bin das man zwischen Straftaten die eine Gewaltbereitschaft oder im Zusammenhang mit Waffen stehen und anderen Dingen Unterscheiden sollte.

Man kann sehr schnell als Unzuverlässig gelten. Steht auch gerade wieder in der Stellungnahme des DJV mir einigen Beispielen: Stehen ganz oben kanns leider nicht kopieren

http://forum.waffen-online.de/index.php?ac...st&id=11772

@CHP Du lebst doh in der Schweiz sei froh drüber , denn Deutschland wird immer regulierungswütiger. Ich weiss das es dir ums Prinzip geht- haste ja geschrieben. Wenn du aber einen Schweizer WES hast kannst Du dann nicht Deine WAffen mit in die Schweiz nehmen? Was ich mich Frage hattest Du denn einen Jagdschein gelöst? Denn da wird ja heute meist im Vorfeld auf Zuverlässigkeit geprüft.

Und was mir hier im Forum schon desöfteren aufgefallen ist: Hier scheinen viele frei von Fehl und Tadel zu sein.

Ich hoffe das du einen Weg findest! Was auch immer da vorgefallen ist!

Gruss

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@CHP Du lebst doh in der Schweiz sei froh drüber , denn Deutschland wird immer regulierungswütiger. Ich weiss das es dir ums Prinzip geht- haste ja geschrieben. Wenn du aber einen Schweizer WES hast kannst Du dann nicht Deine WAffen mit in die Schweiz nehmen? Was ich mich Frage hattest Du denn einen Jagdschein gelöst? Denn da wird ja heute meist im Vorfeld auf Zuverlässigkeit geprüft. Gruss

Habe keinen Jagdschein.

Bin offiziell ausgewandert und habe mit Frankonia-Kaufbeleg den LEGALEN Erwerb nachweisen können.

Meine dt. grüne WBK interessierte die NICHT !

Es folgte eine eidgenössische Prüfung durch das Bundesamtes für Polizei Zentralstelle Waffen (ZSW) Bern und ich bekam nach 14 Tagen die Schweizer WBK (WES).

Meine Waffen fallen alle unter Schweizer Recht - die deutschen Behörden haben kein Zugriff mehr.

Aber (ich wiederhole mich) es geht ums Prinzip.

Wegen der 120 Tagessätze sei gesagt, dass Motiv des Gerichtes war ein persönliches Exempel zu statuieren, mit dem Credo, dass ich bei Nichtzahlung in den Bau gehe ... wegen 900 Euros. Ich hatte mich beharrlich geweigert mein Auto wegen der Summe in Zahlung zu geben. Nie wieder ohne Anwalt !!! Nie wieder heiraten !!

Jens

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Wieso , da steht doch ausdrücklich drin mit Waffen oder was meinst du? Du meinst doch §5 Abs.1 Nr.2

bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a)

Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

b

mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

c)

Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

Wie kann man da Strassenverkehr reininterpretieren?

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Wahltag ist Zahltag! Man muss nur hingehen!

Und dann werden die Vergeuder bestraft? Hab ich in den letzten 30 Jahren irgendetwas verpasst?

Ausserdem, um beim Thema zu bleiben: CHP hat eine Frage gestellt und sollte/wollte darauf eine Antwort haben. Es ging ihm keinesfalls darum angegriffen oder moralisch verurteilt zu werden, er hat einfach nur eine Frage gestellt. Warum kann die nicht sachlich und emotionslos beantwortet werden? Wer hier im Forum kann sich eigentlich anmaßen sein Handeln zu be(ver-)urteilen. Weiß irgendjemand hier wie es zu der Situation gekommen ist? Kann irgendjemand für sich in aller Zukunft eine derartige Situation ausschließen? Oder sind hier sonst nur die perfekten und auf Lebenszeit unkündbaren Superdeutschen vertreten?

Eigentlich hätte doch : Vermutlich wird die WBK futsch sein, auch wenn es kein Verstoß gegen das WaffG ist, siehe WaffG §§ .... genügt.

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@ David7X64 Ganz einfach wer andere Rechtsnormen verletzt dem wird zugetraut es mit dem WaffG dann auch nicht sogenau zu halten. Mit Tatsachen sind eben u.a. Trunksucht, Drogenkonsum, Straßenverkehrsdelikte etc. gemeint.

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Und dann werden die Vergeuder bestraft? Hab ich in den letzten 30 Jahren irgendetwas verpasst?

Ausserdem, um beim Thema zu bleiben: CHP hat eine Frage gestellt und sollte/wollte darauf eine Antwort haben. Es ging ihm keinesfalls darum angegriffen oder moralisch verurteilt zu werden, er hat einfach nur eine Frage gestellt. Warum kann die nicht sachlich und emotionslos beantwortet werden? Wer hier im Forum kann sich eigentlich anmaßen sein Handeln zu be(ver-)urteilen. Weiß irgendjemand hier wie es zu der Situation gekommen ist? Kann irgendjemand für sich in aller Zukunft eine derartige Situation ausschließen? Oder sind hier sonst nur die perfekten und auf Lebenszeit unkündbaren Superdeutschen vertreten?

Eigentlich hätte doch : Vermutlich wird die WBK futsch sein, auch wenn es kein Verstoß gegen das WaffG ist, siehe WaffG §§ .... genügt.

Sorry, aber eine Verurteilung mit dem Strafmaß einfach so hinzunehmen und dann zu fragen ob es Möglichkeiten gibt die WBK zu behalten. Selbst wenn der SB wollte, er darf nicht anders als das Gesetz vorgibt! Das sollte man als Waffenbesitzer wissen (Sachkunde?)!

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Habe keinen Jagdschein.

Bin offiziell ausgewandert und habe mit Frankonia-Kaufbeleg den LEGALEN Erwerb nachweisen können.

Meine dt. grüne WBK interessierte die NICHT !

Es folgte eine eidgenössische Prüfung durch das Bundesamtes für Polizei Zentralstelle Waffen (ZSW) Bern und ich bekam nach 14 Tagen die Schweizer WBK (WES).

Meine Waffen fallen alle unter Schweizer Recht - die deutschen Behörden haben kein Zugriff mehr.

Aber (ich wiederhole mich) es geht ums Prinzip.

Wegen der 120 Tagessätze sei gesagt, dass Motiv des Gerichtes war ein persönliches Exempel zu statuieren, mit dem Credo, dass ich bei Nichtzahlung in den Bau gehe ... wegen 900 Euros. Ich hatte mich beharrlich geweigert mein Auto wegen der Summe in Zahlung zu geben. Nie wieder ohne Anwalt !!! Nie wieder heiraten !!

Jens

Es verstösst gegen die Menschenrechte dass jemand 2 mal bestraft wird.

Genau dies verlangen die hiesigen Waffenbesitzer. :peinlich:

Wer nicht versteht wo das Problem liegt, dem sollte man alle Waffen sofort entziehen dann würde er es vielleicht verstehen. :00000733:

Das die Frage der Gefährdung differenziert behandelt werden kann zeugt sehr wohl dieser Fall.

Denn das Bundesamt für Polizei Zentralstelle Waffen hat ihm den WES ausgestellt. Und die sind keine Witzfiguren, was Waffenbesitz betrifft.

Ich habe mehr Probleme, mit jemand der 30 TG kriegt für Alkohol am Steuer als mit 120 TG in diesem Fall. Diese Moralinspeienden Gaffer gehen mir richtig auf die Nerven, bin gewöhnt dies normalerweise aus der Grün-Roten Ecke zu hören.

Nur zum Abschluss, ein Verrückter der mich mit einer Pistole bedroht hat sagend ich knall dich ab, hat gar nichts bekommen weil sie nicht geladen sein sollte. Der kann so viele WES kriegen wie er will. War ein armer Sozialfall der dabei ist die IV zu beantragen.

Soweit zur Gefährdung....

Joker

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...Aber CHP kann sich glücklich schätzen - Schweiz!!!!!!!

Die Schweiz ist das wahrscheinlich einzige freie Land Europas.

Ich gebe Deutschland noch 20 Jahre, dann sind die produktiven Firmen komplett weg und die Bürokratie und Selbstbedienung der Politiker hat das Land ruiniert.

Die letzten Steuerzahler (Handwerker, KMU..) haben da längst aufgegeben.

Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich darauf wetten.

J.

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Sorry, aber eine Verurteilung mit dem Strafmaß einfach so hinzunehmen und dann zu fragen ob es Möglichkeiten gibt die WBK zu behalten. Selbst wenn der SB wollte, er darf nicht anders als das Gesetz vorgibt! Das sollte man als Waffenbesitzer wissen (Sachkunde?)!

Lag das 'einfache Hinnehmen' evtl. auch an seiner (damaligen) finanziellen Situation? Wird in Deutschland nicht täglich daran gearbeitet die Bürger leidensfähiger, 'hinnehmungsvoller' zu gestalten und für ihre eigentliche Aufgabe, das Entrichten von Abgaben, zu dressieren? Hat man hin und wieder evtl. die Schn**ze so gestrichen voll, daß man resigniert?

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Das sollte man als Waffenbesitzer wissen (Sachkunde?)!

Ich habe meine Sachkundeprüfung noch.

Es war ein guter Lehrgang, der von praktischen Beispielen lebte.

Klasse Typ der Seminarleiter.

Haben mehr diskutiert als gebüffelt.

Da ging es vor allem und richtiges Waffen(gebrauchs)recht. Notstände.... etc. und viele praktische Technik für zuhause und auf dem Stand.

War eine lehrreiche, tolle Zeit.

Nur, das war vor Erfurt, Columbine und den ganzen Pseudogesetzesänderungsanlässen.

J.

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Kurz zu ALG II und den Bewerbungskosten: Ich kenne jemanden, der mir sagte, er sei nicht in der Lage, die erforderlichen Beträge von seinem ALG II zu verauslagen und bis zur Entscheidung über seine Erstattung zuzuwarten.

Jetzt an CHP: Worin besteht eigentlich Dein Problem, wenn Du das ganze mit Hilfe der ach so freien Schweiz gelöst hast ? Ich verstehe nicht ganz den Sinn der ganzen Aktion. Du meinst es ginge Dir "ums Prinzip". Welches Prinzip ist das denn, wenn ich fragen darf ?

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Darf man denn als Vorbestrafter in der Schweiz Waffen haben?

IMI

Haben darfst du alles, nur erwerben nicht.

Das richtet sich eben danach ob die Vorstrafe zeigt das du eine Gefährdung darstellst. Kurz gesagt es wird nachgedacht anstatt auf Stur zu stellen.

Deswegen 10 Tage auf Bewährung weil du deine Frau geschlagen hast und du kriegst keine Waffe, 120 TG für nicht Zahlen von Alimenten und du kriegst die.

Wir lange noch in der Schweiz der gesunde Menschenverstand gelten wird ist allerdings fraglich.

Lies noch mal mein Post durch: http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...st&p=775312

Übrigens denkt nicht es wird leichtsinnig damit umgegangen in der CH.

Konnte mir die Asservatenkammer anchauen von der Kantonalen Polizei, da kannst du eine kleine Armee austatten. Das sind so viele Waffen, das sie bald zu den grössten Waffenhändlern werden (sie müssen die veräussern oder den Preis ersetzen wenn Waffen konfisziert werden)

Joker

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...Deswegen 10 Tage auf Bewährung weil du deine Frau geschlagen hast und du kriegst keine Waffe,...

Joker

Versteh einer die Welt!

Da kriegt man dann also so eine kleine KW nicht, und das, wo doch manche Frauen schon schärfer sind als Waffen - und diese Frauen kriegt man wiederum; :confused: versteh einer die Welt :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

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