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IGNORED

Diana35 ohne WBK?


Tegro1

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle zusammen,

vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben....Ich wohne in NRW und hatte bisher mit Waffen nie etwas zu tun. Hin und wieder mal Kirmesschiessen ausgenommen.

Nun hat mir ein Bekannter (Jäger) eine Diana 35 angeboten. Er selbst habe diese Waffe von einem älteren Herrn aufgekauft. Das LG ist nicht mit einem F gezeichnet. Baujahr soll ca 1985 sein. Er selbst hat sich erkundigt ob er dieses LG eintragen lassen muß. Die Auskunft die er bekommen hat besagte das dieses LG wbk frei ist.

Wie bekomme ich nun heraus ob ich als Freizeitschütze dieses LG ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen erstehen kann???

Reicht die Aussage des Verkäufers??? Er ist immerhin Jäger und sollte sich auskennen!!!

An wen wende ich mich als Laie um nicht auf die Nase zu fallen??

Muß ich wenn ich dieses LG erwerbe in einen Verein eintreten??

Wenn ich dann mit diesem LG auf meinem eigennen Grundstück schieße....mache ich mich dann strafbar??

Besten Dank im voraus....

Tegro

Geschrieben

F im Fünfeck = frei ab 18

Wenn Du sicherstellen kannst, daß die Kugeln Dein Grundstück nicht verlassen, darfst Du dort auch schießen.

Solltest Du hysterische Nachbarn haben, wäre das allerdings minder ratsam. Die 35er ist ein gutes Teil, wenn der Preis stimmt, greif zu!

Geschrieben

Das Diana 35 gab es in zwei Ausführungen. Einmal "Normal" und einmal mit einer stärkeren Feder "Weitschußausführung" - eine Kennzeichnung gab es bis 1970 nicht. Wenn Du ganz auf sicher gehen willst kannst Du die Geschoßgeschwindigkeit bei einem Büchsenmacher messen lassen. Der kann dann auf Wunsch - sofern die 7.5 J nicht überschritten werden - das F im Fünfeck (bei einer Waffe vor 1970) nachstempeln (Aussage meines BÜMA). In der Regel wurde aber die normale Feder verbaut und das LG ist frei ab 18. Für die stärkere Ausführung benötigst Du heute eine WBK.

Ich würde sowieso mit dem LG zum Büchsenmacher gehen um die doch schon sehr alten Dichtungen wechseln zu lassen. Bei dieser Gelegenheit ließe sich dann auch ggf. die Feder austauschen.

Viele Grüße

Manfred

Geschrieben
Das ist dann ein Problem. Er darf die Waffe nicht erwerben und zum BüMa bringen.

... es sei denn, die Waffe wurde vor 1970 hergestellt. Dann ist sie auch ohne "F im Fünfeck" frei.

Um sicherzugehen einfach eine Mail mit Seriennummer an verkauf@diana-airguns.de schicken und höflich nach dem Baujahr fragen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Er hat doch klar geschrieben: Die Waffe hat kein "F" und sie ist von ca. 1985. Also zu 100% WBK-pflichtig. Da er sonst mit Waffen noch nichts zu zun hatte, wird er auch keine WBK haben und kein Jäger sein. Also darf er diese Waffe nicht erwerben und auch nicht zum BüMa bringen.

Das ist doch völlig eindeutig.

Geschrieben

Moin,

"soll von 1985 sein", hat ja rechtlich nicht viel zu sagen....

Das Gute an den Diana LG ist nur die astreine Qualität, sondern auch,

daß bei den meisten der Monat und das Herstellungsjahr

auf der linken Waffenseite, in Höhe des Abzuges, oben drüber, da wo das Holz aufhört

und das Metall anfängt ( ich weiß, eine schei... Beschreibung, aber so kann es jeder verstehen )

steht.

Irgendetwas in der Art 08 / 72 ( also August 72 ) muß das stehen.

Wenn dort 12 69 oder irgendein älteres Datum steht, kannst Du durchatmen,

dann ist es frei ab 18 Jahren.

Geschrieben
Aber Ihr in Deutschland sind ja arme Sau. Man diskutiert über WBK für ein LG! Was sind es für sinnlose Gesetze!

Glaube mir... das wissen wir selbst zur Genüge...

Geschrieben
..... und was ist mit den Luftgewehren der ehemaligen DDR die keine F Kennzeichnungen haben? Die wurden bis 1990 so hergestellt.

Das ist 'ne andere Baustelle. Hier wurde nach einem Diana 35 gefragt. Hast aber Recht: hier gibt es eine ähliche Regelung.

Viele Grüße

Manfred

Geschrieben
..... und was ist mit den Luftgewehren der ehemaligen DDR die keine F Kennzeichnungen haben? Die wurden bis 1990 so hergestellt.

WaffG Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2:

1.Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Geschrieben

vielen dank für die vielen antworten..

das genaue bj. ist 01.67...also denke ich mal wbk frei...

wie werden solche lg gehandelt?? es ist in einem sehr guten zustand...

hab es probegeschossen...(15m entfernung ....Konservendose durchschlagen)

danke im voraus

Geschrieben
Nicht das Baujahr entscheidet darüber, ob WBK-frei oder nicht, sondern die Energiewerte.

Und zu deren Austestung ist ein Konservendosentest nicht tauglich.

Heinrich

Moin Herinrich,

da oben das Waffengesetz zitiert worden ist, entscheidet hier das Baujahr. In allen anderen Fällen entscheidet auch nicht die Luftgewehrleistung sondern nur ein Stempel: F.

Geschrieben
In allen anderen Fällen entscheidet auch nicht die Luftgewehrleistung sondern nur ein Stempel: F.

.. wobei das Zeichen "F" bedeutet Energie < 7,5 J (im Originalzustand)

Svenni

Geschrieben
Mußt Du uns das noch unter die Nase reiben...?

Heinrich

:rotfl2:

Mal eine andere Frage: Wie verhält es sich wenn ich mir in mein HW 35 als Inhaber der neuen Gelben eine stärkere Exportfeder einbauen lassen möchte? Muß ich es dann eintragen lassen? Oder ist der Einbau wegen F Zeichen nicht zulässig?

Geschrieben

Das ist doch ganz einfach zu klären!

1) "Ein Blick in das Gesetz hilft bei der Rechtsfindung ungemein."

Daher ein Auszug aus dem WaffG

Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach <A href="http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P26">§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Wegen des Herstellungsjahres der Waffe (1/1967) gilt hier 1.2.

2) Jetzt ist nur noch zu klären, welche Bestimmungen im Jahre 1967 galten.

Leider muss ich hier passen, so weit reicht mein Gedächtnis nicht zurück. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Waffe WBK-frei bessesen werden darf.

Um das zu klären gibt es drei Möglichkeiten:

I) Kontakt mit Diana aufnehmen und dort nachfragen (E-Mail Adresse steht weiter oben)

II) Zuständigen SB anfragen (schriftlich!)

III) Die Rechtslage anno 1967 ausgraben und dort nachlesen

Gruß

Michael

Geschrieben
2) Jetzt ist nur noch zu klären, welche Bestimmungen im Jahre 1967 galten.

Moin,

der Passus

"und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind",

bezieht sich doch nur auf das "in den Handel gebracht"...

Ob es also von einem Berechtigten hergestellt und vertrieben wurde

und nicht ob man es damals frei besitzen durfte oder welche Genehmigung man zum Besitz brauchte.

Da es von Diana hergestellt wurde ( steht ja drauf ) und die damals berechtigt waren, in

Deutschland LG zu bauen und in den Handel zu bringen ( dürfte unstrittig sein),

ist dieses LG unabhängig von der Joulestärke WBK frei.

edit: vert...

:peinlich: sogar 2 mal

Geschrieben

Hallo Michael,

1967 gab es für Langwaffen in allen Kalibern noch keine Erwerbserlaubnis oder WBK - Pflicht, weder für Feuerwaffen, noch für Luftdruckwaffen! Dies wurde erst mit der Änderung (Verschärfung) zum 01.01.1972 eingeführt, genau wie die "F im Fünfeck" - Stempelung) und die WBK - Pflicht für Luftdruckwaffen ohne "F". Jeder Erwachsene konnte damals an Langwaffen kaufen, was das Herz begehrte und der Klingelbeutel hergab, allerdings musste man 21 Jahre alt sein, nach meiner Erinnerung. Die Herabsetzung der Volljährigkeit auf 18 Jahre erfolgte erst 1975.

Das Diana kann ohne WBK erworben, besessen und auch wieder verkauft werden -auch in Bayern- von Leuten, die über 18 sind...

Grüße

P 88

Geschrieben
Hallo Michael,

1967 gab es für Langwaffen in allen Kalibern noch keine Erwerbserlaubnis oder WBK - Pflicht, weder für Feuerwaffen, noch für Luftdruckwaffen! Dies wurde erst mit der Änderung (Verschärfung) zum 01.01.1972 eingeführt, genau wie die "F im Fünfeck" - Stempelung) und die WBK - Pflicht für Luftdruckwaffen ohne "F". Jeder Erwachsene konnte damals an Langwaffen kaufen, was das Herz begehrte und der Klingelbeutel hergab, allerdings musste man 21 Jahre alt sein, nach meiner Erinnerung. Die Herabsetzung der Volljährigkeit auf 18 Jahre erfolgte erst 1975.

Das Diana kann ohne WBK erworben, besessen und auch wieder verkauft werden -auch in Bayern- von Leuten, die über 18 sind...

Grüße

P 88

Danke für die Info, die Regelungen vor 72 kannte ich nicht.

Damit ist ja nun alles klar - das LG darf frei besessen werden.

Gruß

Michael

Geschrieben

Jetzt bin ich schon ein wenig schlauer :rolleyes:

Ich dürfte es also legal besitzen....aber darf ich auf meinem eigenen Grundstück auch damit schiessen??....oder nur auf dem Schiessstand???

Und noch mal die für mich wichtige Frage....Wie teuer darf so ein LG sein????

Geschrieben

Besitzen darfst Du es frei.

Das schiessen ist nur dann ausserhalb vom Stand auf Deinem befriedeten Besitz (Wenns Geschoss diesen nicht verlassen kann...) erlaubt, wenn es maximal 7,5 Joule E0 bringt. Das kann man messen (lassen) Am besten auf nem Stand, der mit nem Geschossgeschwindigkeitsmessgeraet ausgestattet ist. Und dann ausrechnen.

Faustregel: Wenns mehr als ca 175m/sek bei normalen billigen 4,5mm Diabolos bringt, wirds wohl ueber 7,5 joule haben.

Der Preis ist bei solchen Oldtimern Verhandlungssache, auf Ferndiagnose geht nichts, aber wenn der Zustand gut ist, kann es locker seine 150-200 Euro, in Ausnahmen mehr, bringen. Am besten mal in Egun suchen, da stehen immer mal welche drin.

Geschrieben
Das schiessen ist nur dann ausserhalb vom Stand auf Deinem befriedeten Besitz (Wenns Geschoss diesen nicht verlassen kann...) erlaubt, wenn ...

die Kugeln das Grundstück theoretisch nicht verlassen können!

Das heisst : ein Diabolo aus einem einem freien LG (max. 7,5 Joule) fliegt etwa 175 Meter weit. Wenn man sich also mitten auf sein Grundstück stellt und die Waffe in 45 Grad Position nach oben abfeuert, sollte man nach allen Seiten hin min. 200 Meter Grundstück zur Verfügung haben, um auf der sicheren Seite zu sein - oder einen genehmigten Schiessstand/-keller sein Eigen nennen.

Sonst droht Ärger : Geldstrafe und Einziehung der Waffe.

Bei Hardlinern auf der Polizeibehörde kann auch schnell die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Gefahr sein - mit Entzug der WBK und der Waffen.

MfG

Bluemerle

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