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IGNORED

Steuergeldverschwendung durch waffenrechtliche Erlaubnisverweigerungshaltung der Behörde?


frosch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Sagt einmal, was ist eure Meinung dazu:

Macht es Sinn, den jeweiligen Landesrechnungshof zu informieren, wenn sich ein Bundesland durch eine besonders hohe Anzahl an verlorenen Waffenrechtsprozessen auszeichnet?

Hat das für die betroffenen Genehmigungsbehörden Folgen?

Gruß,

frogger

Geschrieben

Welche konkreten Folgen hat die jährliche Veröffentlichung des "Schwarzbuches"?

Wollt ich grad sagen ;)

Solange wir kein anderes Amtshaftungsgesetz bekommen (und dabei bin ich selber Beamter) gilt wie bei der Dienstaufsichtsbeschwerde das 3 fache F .

Formlos

Fristlos

Fruchtlos

Geschrieben

Ich denke ebenfalls, dass nicht viel dabei rauskommt. Schaden kann´s allerdings auch nicht.

Hohe Gerichtskosten sind wohl eher ein Beweis dafür, wie toll unser neues Waffenrecht ist, wenn man so viel auf dem Gerichtsweg klären muss.

Sollte es allerdings so sein, dass die Behörde ihre Einnahmen dadurch erhöht, dass erstmal was abgelehnt wird, Gebühren fällig sind, neu beantragt werden muss, wieder Gebühren fällig sind, usw. dann steckt da schon etwas Zündstoff dahinter...

romeoh

Geschrieben

Moin!

Sagt einmal, was ist eure Meinung dazu:

Macht es Sinn, den jeweiligen Landesrechnungshof zu informieren, wenn sich ein Bundesland durch eine besonders hohe Anzahl an verlorenen Waffenrechtsprozessen auszeichnet?

Hat das für die betroffenen Genehmigungsbehörden Folgen?

Gruß,

frogger

ich bin da etwas anderer Meinung als meine "Vorschreiber". Grundsätzlich wird dein einzelner Vortrag beim Rechnungshof keine umfassende Revolutionierung des Beamtenrechts zur Folge haben - nichts desto trotz habe ich die Erfahrung gemacht, das stehter Tropfen den "Beamten"-Stein dann doch noch hölt :) . Ich für meinen Teil schreibe bei jeder sich bietenden Gelegenheit (und derer gibt es nach wie vor viele, auch wenn die Gelegenheiten zurückgegen - als Folge der Lästigkeit die insoweit entsteht) eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den PP, gleichzeitig eine Fachaufsichtsbeschwerde an den RP. Anschließend warte ich (wenn es manchmal noch so läuft wie früher) die 3 Monate ab und erhebe Untätigkeitsklage (meist zum einen für den ursprünglichen Antrag und zweitens für die fehlende Bearbeitung meiner Dienst- resp. Fachaufsichtsbeschwerden). Mittlerweile bekomme ich (fast muß man sagen leider) recht zügig Antwort auf die entsprechenden Beschwerden. Oft genug war es in der Vergangenheit noch so, das die "Antworten" auf äußerst niedrigem Niveau abwimmelnd und insofern fruchtlos waren. Das hat mich seinerzeit ein wenig geärgert und der erste Schritt war damals, dass ich die Beteiligten einfach durch weitere Schreiben zur Sache beschäftigt gehalten habe :-). Auch dass wird irgendwann langweilig, aber ich habe mir dann was neues ausgedacht und das ist bis heute die Schau an sich. Je nach Inhalt der "ablehnenden" Schreiben schreibe ich als nächstes eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde ans Innenministerium - das kannten die bis dahin noch nicht :) - hilft aber enorm, da bekommt man dann schonmal Anrufe der Beteiligten z.B. vom RP der fragt (Zitat) "ob man noch ganz dicht wäre, solche lächerlichen Angelegenheiten so hoch aufzuhängen, und ob ich mir vorstellen könnte welchen Aufwand das bedeutet und was die beim Innenminister alles wissen wollen." Ich habe dann erläutert, dass ich letztlich bereit wäre, bei entsprechender Entgegenung des Innenministeriums, die Sache bei Beim Kanzler(damals noch ohne Pudelperücke), dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Petitionsausschuß und, zunächst ganz bescheiden, beim Landes-Verfassungsgerichtshof anhängig zu machen. Danach folgte dann eine kurze Belehrung in Staatsbürgerkunde und wer mit was was zu tuen hat und wer für was zuständig wäre. Ich habe dann anschließend lediglich gesagt, dass mir dass sche...egal wäre und ich trotzdem schreiben würde :).

Was ich letztlich damit sagen will, wenn man sich nur mal ein bißchen aufregen möchte - wie der ganz normale Staatstrottel, lohnt sich so ein Aufwand sicherlich nicht, für diejenigen wäre meine Empfehlung, Finger in den Ars... und weiter am Eis lecken. Für alle anderen mit Rückrat und ein bißchen Zeit (die muß man sich einfach dafür nehmen) ist der von mir skizzierte Weg sicherlich in macherlei Hinsicht zumindest interessanter als die Nummer mit dem Finger.

Geschrieben

"ob man noch ganz dicht wäre

Das ist genau die Einschätzung die Du von ALLEN Beteiligten erfährst.

Und der "Aufwand"...

Den machen die Anwärter (die muss man auch beschäftigen), die 5 die es Abzeichnen bestehen nur auf Formuliefungen damit der Anwärter was für´s Leben lernt ;)

Aber wenn es Dir PERSÖNLICH wwohl tut sei es Dir natürlich gegönnt :s75:

PS: Wir haben auch einen "Kandidaten" der stolz darauf ist bis zu 12 Verfahren gleichzeitig geführt zu haben.

Und, interessiert´s ?? eigentlich nicht :D

Wobei ich persönlich selbstverständlich der Meinung bin dass es gut wäre WENN es was bringen würde. Auch der Beamte hat oft seine Anweisungen die ihm persönlich widersprechen.

Es bringt aber (bis auf evtl. persönliche Befriedigung) wirklich nichts. Glaub mir. ;)

Geschrieben

...

Was ich letztlich damit sagen will, wenn man sich nur mal ein bißchen aufregen möchte - wie der ganz normale Staatstrottel, lohnt sich so ein Aufwand sicherlich nicht, für diejenigen wäre meine Empfehlung, Finger in den Ars... und weiter am Eis lecken. Für alle anderen mit Rückrat und ein bißchen Zeit (die muß man sich einfach dafür nehmen) ist der von mir skizzierte Weg sicherlich in macherlei Hinsicht zumindest interessanter als die Nummer mit dem Finger....

Hi Miwi,

wir hatten hier im Verein schon mal einen Schützenbruder, der auf ähnliche Weise seinen bösen Nachbarn ärgern wollte, schrieb laufend Anzeigen und wenn die seiner Meinung nach nicht schnell genug bzw. nicht in seinem Sinne bearbeitet wurden, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die beteiligten Staatsdiener...

Fazit:

Nun ist er seine waffenrechtliche Erlaubnis los, da das nach ca. 15 Anzeigen/Beschwerden von der Waffenbehörde geforderte Gutachten zur persönlichen Eignung ihm leider "notorisches bzw. krankhaftes Querulantentum" bescheinigte. Die dagegen eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Vor´s Verwaltungsgericht konnte und wollte er aus finanziellen Gründen nicht mehr gehen.

Ja, ja, so kann´s auch gehen... <_<

Geschrieben
Nun ist er seine waffenrechtliche Erlaubnis los, da das nach ca. 15 Anzeigen/Beschwerden von der Waffenbehörde geforderte Gutachten zur persönlichen Eignung ihm leider "notorisches bzw. krankhaftes Querulantentum" bescheinigte. Die dagegen eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Vor´s Verwaltungsgericht konnte und wollte er aus finanziellen Gründen nicht mehr gehen.

Kann ich in diesem Fall sogar verstehen. Es hat ihn nämlich nicht wirklich was anzugehen, in welcher Art und Weise Verfahren gegen andere Leute auszugehen haben, auch nicht, wenn er sie zur Anzeige gebracht hat. Und wenn ich meinen Nachbarn nicht mag, da grüße ich ihn einfach nicht mehr, anstelle mir Anzeigen aus den Fingern zu saugen und ABV zu spielen.

Wie kommt es eigentlich, daß niemand sich anmaßt, seinem behandelnden Arzt dessen Job erklären zu wollen, aber jeder Otto Normalverbraucher immer in der Lage ist, genau zu beurteilen, was die Polizei alles falschmacht...

... und das ohne eine entsprechende juristische/taktische Ausbildung, sondern allein auf Grundlage von fleißigem "Tatort"-Gucken und "dem, was man ja halt so weiß"?

Geschrieben

... Ich habe dann anschließend lediglich gesagt, dass mir dass sche...egal wäre und ich trotzdem schreiben würde :).

...

Was bist du nur für eine arme Seele!

Wegen solchen Leuten, unzufrieden mit sich selbst und der Umwelt, brauchen wir unser aufgeblähtes Rechts- und Verwaltungssystem!

An einen Bürokratieabbau ist deswegen nicht zu denken!

...

Fazit:

Nun ist er seine waffenrechtliche Erlaubnis los, da das nach ca. 15 Anzeigen/Beschwerden von der Waffenbehörde geforderte Gutachten zur persönlichen Eignung ihm leider "notorisches bzw. krankhaftes Querulantentum" bescheinigte. Die dagegen eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Vor´s Verwaltungsgericht konnte und wollte er aus finanziellen Gründen nicht mehr gehen.

Ja, ja, so kann´s auch gehen... <_<

Hallo madmax,

ohne dir zu Nahe treten zu wollen - Deine Geschichte fände ich toll, wenn sie so passiert wäre, alleine mir fehlt der Glauben daran. Ich schiebe sie mal in den Bereich der Yucka-Palme.

Geschrieben

Moin!

Sagt einmal, was ist eure Meinung dazu:

Macht es Sinn, den jeweiligen Landesrechnungshof zu informieren, wenn sich ein Bundesland durch eine besonders hohe Anzahl an verlorenen Waffenrechtsprozessen auszeichnet?

Hat das für die betroffenen Genehmigungsbehörden Folgen?

Gruß,

frogger

Ich denke der BdSt (Bund der Steuerzahler) ist da der besser Angriffspunkt

Projekt

soll „den unterschiedlichen Erwartungen

von Frauen und Männern an

Angebote der Waldpädagogik, der

Umwelt bildung und der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit“

Rechnung tragen.

So sollen Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit

erstellt werden, die Männer

und Frauen gleichermaßen ansprechen.

Außerdem sollen aus dem Pilotprojekt

„Hand reichungen für eine allgemein

geschlechtergerechte Didaktik für den

Bereich Umwelt-, Naturschutz- und

Waldbildung“ entstehen. Damit entsprach

das Ministerium der Anweisung

der alten Landesregierung, die im vorigen

Jahr alle Ressorts zu Pilotprojekten

verpflichtet hatte, um „in vorbildlicher

Weise die Verwirklichung von Gender

Mainstreaming“ aufzuzeigen. So führt

also ein EU-Vertrag zum Pilotprojekt im

Nationalpark Eifel. Wie wäre es mal mit

einem Pilotprojekt zur Erforschung der

Frage, wie Männer und Frauen die Verschwendung

ihrer Steuergelder geschlechtsspezifisch

beurteilen?

Geschrieben

Hohe Gerichtskosten sind wohl eher ein Beweis dafür, wie toll unser neues Waffenrecht ist, wenn man so viel auf dem Gerichtsweg klären muss.

Das hat wenig bis gar nichts mit dem Inhalt bzw. den Formulierungen des Waffg zu tun,sehr wohl aber mit der Geisteshaltung gewisser Entscheidungsträger in der Verwaltung.Man schaue hier nur mal nach NRW...

Da könnten wir das liberalste Waffenrecht auf Erden haben und die würden trotzdem ihre ablehnenden Bescheide verschicken,aus Gründen,die sie sich mal eben aus den Fingern gesaugt haben....

Gruß André

Geschrieben

die würden trotzdem ihre ablehnenden Bescheide verschicken,aus Gründen,die sie sich mal eben aus den Fingern gesaugt haben...

Entweder das oder wenn ihnen nichts mehr einfällt machen sie einfach gar nix mehr und warten auf die Untätigkeitsklage.

Geschrieben

Was sich mit dem SB klären läßt, kläre ich mit ihm. Zuckt er die Schulter und erwähnt

"Anweisung von oben", dann weiter wie bei Dir.

In den beiden Fällen, in denen letzteres bei mir bisher vorkam, haben wir beide

anschliessend zufrieden gegrinst :D

Geschrieben

haben wir beide

anschliessend zufrieden gegrinst :D

Eben, wie ich oben auch gesagt habe.

Das arme Würstl dass Dir den Stempel drauf haut hat noch den Sachgebietsleiter, Abteilungsleiter, Behördenleiter, Sachgebietsleiter übergeordnete Behörde, Abeitlungsleiter ü.B, Behördenleiter ü.B. und wenn es eine IM-Anweisung ist das dasselbe nochmal vor sich. :D

Deswegen juckt es ihn auch überhaupt nicht wenn Du gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde machst.

Als "Stellungnahme" schreibt der nur drauf gemäss IM Nr..... vom ......

Die o.g. machen dasselbe und vom IM bekommst dann einen 3-Zeiler dass das im Zuge der Abwägung zwischen innerer Sicherheit und Deinem Recht auf Dein Hobby schon alles so richtig ist . :rotfl2:

Edit: Achja:

Und wenn Du gleich an den Kanzler schreibst wird der Weg weeesentlich kürzer :icon14: , Du bekommst den 3-Zeiler vom Kanzlerbüro vom stellvertretenden Stellvertreter seinem Stellvertreter seinem Stellvertreter nachdem sie dem Anwärter gezeigt haben wo der Textbaustein fürden 3-Zeiler abgelegt ist.

Nur dass dort der Anwärter ein Leitender Regierungsdirektor ist. :wub:

Geschrieben

ich bin da etwas anderer Meinung als meine "Vorschreiber". Grundsätzlich wird dein einzelner Vortrag beim Rechnungshof keine umfassende Revolutionierung des Beamtenrechts zur Folge haben - nichts desto trotz habe ich die Erfahrung gemacht, das stehter Tropfen den "Beamten"-Stein dann doch noch hölt :) . Ich für meinen Teil schreibe bei jeder sich bietenden Gelegenheit (und derer gibt es nach wie vor viele, auch wenn die Gelegenheiten zurückgegen - als Folge der Lästigkeit die insoweit entsteht) eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den PP, gleichzeitig eine Fachaufsichtsbeschwerde an den RP. Anschließend warte ich (wenn es manchmal noch so läuft wie früher) die 3 Monate ab und erhebe Untätigkeitsklage (meist zum einen für den ursprünglichen Antrag und zweitens für die fehlende Bearbeitung meiner Dienst- resp. Fachaufsichtsbeschwerden). Mittlerweile bekomme ich (fast muß man sagen leider) recht zügig Antwort auf die entsprechenden Beschwerden. Oft genug war es in der Vergangenheit noch so, das die "Antworten" auf äußerst niedrigem Niveau abwimmelnd und insofern fruchtlos waren. Das hat mich seinerzeit ein wenig geärgert und der erste Schritt war damals, dass ich die Beteiligten einfach durch weitere Schreiben zur Sache beschäftigt gehalten habe :-). Auch dass wird irgendwann langweilig, aber ich habe mir dann was neues ausgedacht und das ist bis heute die Schau an sich. Je nach Inhalt der "ablehnenden" Schreiben schreibe ich als nächstes eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde ans Innenministerium - das kannten die bis dahin noch nicht :) - hilft aber enorm, da bekommt man dann schonmal Anrufe der Beteiligten z.B. vom RP der fragt (Zitat) "ob man noch ganz dicht wäre, solche lächerlichen Angelegenheiten so hoch aufzuhängen, und ob ich mir vorstellen könnte welchen Aufwand das bedeutet und was die beim Innenminister alles wissen wollen." Ich habe dann erläutert, dass ich letztlich bereit wäre, bei entsprechender Entgegenung des Innenministeriums, die Sache bei Beim Kanzler(damals noch ohne Pudelperücke), dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Petitionsausschuß und, zunächst ganz bescheiden, beim Landes-Verfassungsgerichtshof anhängig zu machen. Danach folgte dann eine kurze Belehrung in Staatsbürgerkunde und wer mit was was zu tuen hat und wer für was zuständig wäre. Ich habe dann anschließend lediglich gesagt, dass mir dass sche...egal wäre und ich trotzdem schreiben würde :).

Was ich letztlich damit sagen will, wenn man sich nur mal ein bißchen aufregen möchte - wie der ganz normale Staatstrottel, lohnt sich so ein Aufwand sicherlich nicht, für diejenigen wäre meine Empfehlung, Finger in den Ars... und weiter am Eis lecken. Für alle anderen mit Rückrat und ein bißchen Zeit (die muß man sich einfach dafür nehmen) ist der von mir skizzierte Weg sicherlich in macherlei Hinsicht zumindest interessanter als die Nummer mit dem Finger.

bleibt nur zu hoffen dass du nie wegen einem wirklichen Problem auf die Behörde angewiesen bist.... Ärger machen um des Ärgers willen finde ich beschämend! Hallo Herr Hagebau, die Schrauben sind schon wieder durcheinander.... :heuldoch:

Geschrieben

bleibt nur zu hoffen dass du nie wegen einem wirklichen Problem auf die Behörde angewiesen bist.... Ärger machen um des Ärgers willen finde ich beschämend! Hallo Herr Hagebau, die Schrauben sind schon wieder durcheinander.... :heuldoch:

Siehste, das ist unser deutsches Problem. Nur nciht aufmucken, nur nicht auf sein Recht bestehen,. immer schoen buckeln...

Hallo, ER macht doch keinen Aerger, sondern die Aemter, die das Gesetz missachten und ihre Arbeit nicht mal richtig machen.

Geschrieben

Siehste, das ist unser deutsches Problem. Nur nciht aufmucken, nur nicht auf sein Recht bestehen,. immer schoen buckeln...

Hallo, ER macht doch keinen Aerger, sondern die Aemter, die das Gesetz missachten und ihre Arbeit nicht mal richtig machen.

Schwachsinn! - macht mächtig Sinn sich wg. einer Waffenrechtsgeschichte im Kanzleramt zu beschweren! Blos manche wollens halt nicht glauben dass sie nicht unbedingt recht haben wenn sie nicht Recht bekommen!

Geschrieben

Schwachsinn! - macht mächtig Sinn sich wg. einer Waffenrechtsgeschichte im Kanzleramt zu beschweren! Blos manche wollens halt nicht glauben dass sie nicht unbedingt recht haben wenn sie nicht Recht bekommen!

Woher weisst du, das er nicht Recht hatte? Wer den Quatsch der Behörde mitmacht ist selber Schuld! Wie heisst es hier doch häufiger so schön: "Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt", und da sind selbstverständlich alle rechtstaatlichen Mittel erlaubt. Und ganz besonders bei der Kölner Behörde ist kein Geschütz groß genug, denn die wenden auch linke Tricks an.

Geschrieben

bleibt nur zu hoffen dass du nie wegen einem wirklichen Problem auf die Behörde angewiesen bist....

Hallo Borussenjoe

heißt das, daß jemand, der auf sein Recht besteht, bei der Behörde schlechter behandelt wird, wie einer, der immer brav buckelt?

Mich hat man bei einem waffenrechtlichen Antrag jetzt 1,5 Jahre hingehalten, weil es noch keine VwV gibt. Immer schön mit der Aussage, sobald sie da ist, sehen wir gute Chancen. Jetzt habe ich mit Untätigkeitsklage gedroht und es kam die Ablehnung. Begründung: Sie wollten nicht warten und es gibt noch keine VwV, also können wir, um einer Rechtsvorschrift nicht vorzugreifen, dem Antrag nicht stattgeben. Dies kam vom RP NRW. Das sind ausgebildetet, gut bezahlte Juristen. Der liebe Mann ist sehr enttäuscht von mir, daß ich von Ihm verlangte, eine Entscheidung zu fällen, da er mir doch erklärte, daß er ohne Gebrauchsanweisung das Gesetz nicht anwenden kann. Hoppla, in welcher Welt leben wir heute? Statt das der Mann alles in seiner Macht tut, um meinen Antrag objektiv nach dem Willend des Gesetzgebers zu bearbeiten, zieht er sich schmollend in eine Ecke zurück und erklärt auch noch, "sie wollten ja nicht warten". Der Streitwert liegt übrigens bei 15.000 Euro. NRW hats ja. Wir müssten viel mehr wie miwi haben. Alle Fäden ziehen, damit die Staatsdiener mal lernen, wofür Sie ihr Geld bekommen. Dem Staate, also dem Volk, zu dienen. Mit meinem SB komme ich nach anfänglichen Schwierigkeiten sehr gut zurecht. Er hat gelernt, ich habe gelernt und wir führen meistens positive Gespräche auf Augenhöhe. Er hält sich aber auch bei so geistigen Blähungen wie Steegmannerlass raus und folgt seinem gesunden Menschenverstand.

Steven

Geschrieben

Mich hat man bei einem waffenrechtlichen Antrag jetzt 1,5 Jahre hingehalten

Da muss man leider sagen selbst schuld. Nach drei Monaten Frist setzen, danach Untätigkeitsklage. Aber so ist das leider in NRW, entweder man hat eine umgängliche Behörde oder eine extrem arschige Behörde. Da meine zu der letzteren Gruppe gehört, lege ich von vornherein keinerlei Wert auf einen guten Kontakt. Denn die werden, wenn sie die Gelegenheit haben, immer versuchen mich zu ärgern. Und wieso sollte ich auf die Behörde angewiesen sein? Die werden mir eh nicht um Haaresbreite entgegen kommen, wenn ich zu denen immer lieb und nett wäre und schön buckeln würde.

Geschrieben

Hallo Borussenjoe

heißt das, daß jemand, der auf sein Recht besteht, bei der Behörde schlechter behandelt wird, wie einer, der immer brav buckelt?

Mich hat man bei einem waffenrechtlichen Antrag jetzt 1,5 Jahre hingehalten, weil es noch keine VwV gibt. Immer schön mit der Aussage, sobald sie da ist, sehen wir gute Chancen. Jetzt habe ich mit Untätigkeitsklage gedroht und es kam die Ablehnung. Begründung: Sie wollten nicht warten und es gibt noch keine VwV, also können wir, um einer Rechtsvorschrift nicht vorzugreifen, dem Antrag nicht stattgeben. Dies kam vom RP NRW. Das sind ausgebildetet, gut bezahlte Juristen. Der liebe Mann ist sehr enttäuscht von mir, daß ich von Ihm verlangte, eine Entscheidung zu fällen, da er mir doch erklärte, daß er ohne Gebrauchsanweisung das Gesetz nicht anwenden kann. Hoppla, in welcher Welt leben wir heute? Statt das der Mann alles in seiner Macht tut, um meinen Antrag objektiv nach dem Willend des Gesetzgebers zu bearbeiten, zieht er sich schmollend in eine Ecke zurück und erklärt auch noch, "sie wollten ja nicht warten". Der Streitwert liegt übrigens bei 15.000 Euro. NRW hats ja. Wir müssten viel mehr wie miwi haben. Alle Fäden ziehen, damit die Staatsdiener mal lernen, wofür Sie ihr Geld bekommen. Dem Staate, also dem Volk, zu dienen. Mit meinem SB komme ich nach anfänglichen Schwierigkeiten sehr gut zurecht. Er hat gelernt, ich habe gelernt und wir führen meistens positive Gespräche auf Augenhöhe. Er hält sich aber auch bei so geistigen Blähungen wie Steegmannerlass raus und folgt seinem gesunden Menschenverstand.

Steven

Rechtsmittel sind grundlegendes Recht und auf alle Fälle auszuschöpfen! - Mit nutzlosen Dienstaufsichtsbeschwerden mutwillig Behörden bis zum Kanzleramt zu beschäftigen ist eher kontraproduktiv und bringt niemanden weiter. Ministerielle Erlasse, und seien sie noch so hirnrissig sind wichtig um nicht der willkür einzelner Sb Tür und Tor zu öffnen; dadurch wird zumindest eine Gleichbehandlung erreicht. Es kann nicht sein dass die Behandlung eines Antrag in A anders erfolgt als in B. Wenn sich dein Sb über einen ministerillen Erlass hinwegsetzt und seinem gesunden Menschenverstand folgt, macht am Ende jeder Sb was er für gesunden Menschenverstand hält, und dies halte ich für gefährlich. Also nochmal zur Klarstellung - die Ausschöpfung der Rechtsmittel halte ich für richtig und wichtig - das ewige Schreiben von Dienstaufsichtsbeschwerden ( Sb - Abteilungsleiter - Behördenleiter - übergeordnete Behröde etc.) für Schwachsinn...sorry, meine Meinung

Geschrieben
..... das ewige Schreiben von Dienstaufsichtsbeschwerden ( Sb - Abteilungsleiter - Behördenleiter - übergeordnete Behröde etc.) für Schwachsinn...sorry, meine Meinung

Warum gibt es dann die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ?? :confused:

Frank

Geschrieben

Ist doch klar. Für die Fälle, wenn sich ein SB gegen einen Erlass (z.B. gegen 2/6) sträubt. Der Antragsteller sollte dann auf Einhaltung des Erwerbsstreckungsgebots pochen ! :rotfl2:

Nee, mal im Ernst. Das macht Sinn, wenn einer seine Arbeit partout nicht oder mit untragbarer Verspätung (z.B. mehr als 12 Minuten für eine gelbe WBK :D ) macht, damit er mal vom Chef eins auf die Mütze kriegt. Wenn sich eine Entscheidung auf einen Erlass stützt, sind bei Nichtgefallen die üblichen Rechtsmittel (Widerspruch, evtl. Klage) einzulegen...

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