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IGNORED

Jagdliches Schießen für Sportschützen ?


Bettina Fischer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, darf auch ein Nichtjäger jagdliche Übungen schießen, die eindeutig keine vom BVA anerkannten sportlichen Disziplinen sind, z.B. das Schießprogramm des DJV oder einfach so zum jagdlichen Schießen auf die Bockscheibe.

Also dürfte ich z.B. mit meinem Kunpel, der kein Jäger ist, das jagdliche KW-Schießen (Waffe fertiggeladen im Holster unter der Jacke, etc) betreiben, sogar auf andere Entfernungen als 25m, denn man kann ja von den vorgegebenen Übungen zu Trainingszwecken abweichen... :00000733:

Auch gelten dann für ihn als Sportschützen nicht mehr die lästigen Bestimmungen der §§ 6+7 AWaffV (vom Schießsport ausgeschlossene Übungen und Waffen), denn das jagdliche Schießen, an dem er ja nach Eurer Meinung teilnehmen darf, ist ja gem. §7 Abs. 3 AWaffV von diesen Beschränkungen nicht betroffen. :00000733:

Ich dürfte ihm also zum Training im jagdlichen Schießen auch eine KW mit Lauflänge < 3 Zoll (für die KW-Übungen, s.o.) oder meine Saiga MK in 7,62x39mm überlassen...

Warum werden dann z.B. nicht einfach alle IPSC-Disziplinen als jagdliches Schießen deklariert, wenn man dafür kein Jäger sein muss?

Als jagdliches Schießen kann man schließlich alles deklarieren, ein IPSC-Training wäre dann z.B. jagdliches KW-Training für Fangschuß und Selbstschutz, dafür habe ich meine jagdl. KW schließlich.

Damit wären wir doch alle Sorgen los, man muss sich nicht mehr an die SpO halten, die Einschränkungen der AWaffV gelten nicht, da kein sportliches Schießen, etc. :00000733:

Danke, gute Idee, so hatte ich das noch gar nicht gesehen... :pro::s82:

Geschrieben

Bevor ich mich jetzt auch noch an die Interpretation wage, frage ich lieber mal:

1) Darf jeder zum Schießstand gehen, sprich darf ich meinen Kumpel mitnehmen, der weder Sportschütze noch Jäger ist? Darf der auf Tontauben / Rehbockscheiben schießen?

2) Warum gilt AWaffV §9 eigentlich nicht für Jäger? (Die dürften ja sonst nach ihrer Ausbildung auch nicht mehr schießen?)

Nebenbei: :gaga: Man sollte wirklich nicht versuchen gegen jeden gesunden Menschenverstand nach verbotenen Handlungen zu suchen. Meine bescheidenen Meinung.

Norman

Geschrieben

Gott, was fuer eine verschrobene Diskussion.

Abgesehen von der etwas ruppigen Formulierung hat Carcano Recht.

Nihilbert:

1:

Natuerlich darf man jemanden auf einen Stand mitnehmen und ihn dort unter Aufsicht schiessen lassen, sofern die Altersproblematik OK ist.

Lest doch mal §12 WaffG und §9 AWaffVO. Da stehts doch explizit. Nur das schiessen mit "Anscheinswaffen" :gaga: ist explizit fuer Jedermann ausgenommen. Mit "lieb aussehenden" Waffen darf jedermann auf zugelassenen Staenden ueben.

2.:

Oops, nacheditiert, weils um §9 ging und ich 6 gelesen hatte :) Hae? Verstehe das Problem nicht. Das Schiessen der Jaeger ist in §13 WaffG erschlagen, daher muss das nicht nochmal in der VO drin sein.

Schakal: Fast richtig. Anscheinswaffen und Kurzwaffen unter 3Zoll sind boese. Der Rest geht klar.

So und nun geht los und schiesst, anstatt euch solche wirren Dinge einzureden.

Geschrieben

Warum gibt es Tagesversicherungsscheine wenn nur organisierte Sportschützen oder organisierte Jäger auf IHREN Ständen, nach IHREN Regeln schiessen dürfen?

Wie halten sich private Stände gänzlich ohne Sportordnung am Leben (und sagt jetzt keiner von den 3 Dienstwaffenträgern)?

Fragen über Fragen.

Geschrieben

bei uns gibt es einen gewerblichen stand, dort kann jeder gegen gebühr auch einen oa5-mp5 klon oder einen chief special schiessen. B)

Verdammt!!!!

Meine schiessen immer alle OHNE Gebühr!! :traurig_16:

Da muss ich nochmal drüber nachdenken! :s75:

Geschrieben

Schakal: Fast richtig. Anscheinswaffen und Kurzwaffen unter 3Zoll sind boese. Der Rest geht klar.

Äh,

wenn schon für die Sportschützen ohne Jagdschein beim jagdl. Schießen die gem. AWaffV "verbotenen Übungen" nicht mehr verboten sind, da das jagdl. Schießen ja von allen Beschränkungen gem. §7 AWaffV ausgenommen ist, warum darf er dann keine KW unter 3 Zoll Lauflänge oder die 7,62er Saiga MK benutzen?

Das Verbot dürfte dann doch auch nicht gelten, oder?

Das wäre schon ein zentraler Punkt... :confused:

Geschrieben

..., warum darf er dann keine KW unter 3 Zoll Lauflänge oder die 7,62er Saiga MK benutzen?

natürlich darf er das, nur eben nicht sportlich nach einer genehmigten sportordnung. ;)

Geschrieben

Das wäre dann allerdings extraböses Training für Verteidigungsschießen. :ninja:

Na und?

Meine G26 habe ich auf Jagdschein zum Selbstschutz erhalten, dass habe ich sogar explizit so in den Antrag geschrieben, der Ruckzuck genehmigt wurde.

Auch die Teilnahme an einem entsprechenden KW-Kurs (alles Jagdscheininhaber) wurde von meinem O-Amt problemlos genehmigt, da für Jäger entsprechende Übungen nicht unter den Begriff "Verteidigungsschießen" fallen, sondern eben Training im jagdl. Schießen sind, wozu auch der Selbstschutz mit der Kurzwaffe fällt.

Daher ist auch das jagdl. Schießen von den Restriktionen der §§ 6+7 AWaffV ausgenommen und entsprechende Übungen sind (lt. O-Amt) für Jäger nicht melde-/genehmigungspflichtig.

Da es sich also "nur" um jagdl. Schießen handelt, müsste das dann ja auch für meinen nicht jagenden Kumpel OK sein, oder?

Geschrieben

Hallo @ all,

ich hoffe, Ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen ! Ich würde gern meinen Bruder, er ist lediglich Sportschütze, regelmäßig zum Übungsschießen mitnehmen. Schießen tun wir beide gern, und wir würden daher gern zusammen trainieren. Jetzt frage ich mich allerdings: Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung ? Darf ein Sportschütze jagdliche Übungen schießen und dies auf die Tierscheiben ? Ich meine gehörrt zu haben, daß Sportschützen nur aufgrund einer genehmigten Sportordnung schießen dürfen - und der DJV ist doch kein anerkannter Schießsportverband - düstere Legende oder ist da was dran ?

Tina

Ich möchte mich einigen meiner Vorschreiber anschließen. Das Training ist überhaupt kein Problem, norgendwo wird verlangt, dass Training gemäß irgendeiner Sportordnung zu erfolgen hat. Die Teilnahme an Wettkämpfen wird i.d.R. am fehlenden Jagdschein scheitern - aus Versicherungsgründen, nicht aus rechtlichen Gründen.

Geschrieben

norgendwo wird verlangt, dass Training gemäß irgendeiner Sportordnung zu erfolgen hat.

Steht nicht irgendwo in den Richtlinien des BDS das das eine Jahr Training nach der Sportordnung des BDS zu erfolgen hat? Hab ich irgendwie so in Erinnerung. Soweit mir bekannt erlischt auch der Versicherungsschutz des BDS wenn man z.B. nicht auf BDS-Scheiben schießt.

Geschrieben

Steht nicht irgendwo in den Richtlinien des BDS das das eine Jahr Training nach der Sportordnung des BDS zu erfolgen hat?

Nö. Ich habe sechs Monate lang nur VdRBw Disziplinen eingetragen und es war kein Problem meine 9mm Pistole und meinen Selbstlader zu bekommen.

Nur der DSB hat sich geweigert ("Beantrag doch deine Pistole über den DSB, geht schneller!" :rotfl2: ) mit der Begründung "Für andere Verbände befürworten wir keine Waffen!". Die wollten unbedingt 12 Monate lang DSB Disziplinen haben...

Hat die freundliche Dame auch nicht interessiert, dass die VdRBw, BDS und DSB Pistolendisziplinen sich ziemlich ähnlich sind...

Morpheus

Geschrieben

Oje - bedenkt daß wir alle im gleichen Boot sitzen Leute, wenn ich das hier jedoch so lese.....

Naja, das Boot alleine ... Ein Teil sitzt in der Sonne, ein Teil angelt, was ein anderer Teil doof findet, weswegen er Steine ins Wasser wirft. Einige Rudern, allerdings nicht alle in die gleiche Richtung...

Die einzigen, die sich einig zu sein scheinen, sind die Taucher, die von unten das Boot anbohren!

Geschrieben

Da es sich also "nur" um jagdl. Schießen handelt, müsste das dann ja auch für meinen nicht jagenden Kumpel OK sein, oder?

Da wäre ich mal ganz vorsichtig.

Der Kumpel eines Personenschützers darf auch nicht an dessen Ausbildungsprogramm teilnehmen.

Geschrieben

Da wäre ich mal ganz vorsichtig.

Der Kumpel eines Personenschützers darf auch nicht an dessen Ausbildungsprogramm teilnehmen.

Ja, da hast Du natürlich Recht!

Nur einige hier vertreten ja die (wie ich finde gute) Meinung, dass Sportschützen außerhalb der Sportordnung auch mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen schießen können.

Wenn dem wirklich so ist, muss das natürlich auch für die vom Sport ausgeschlossenen Übungen gelten, oder?

In der Praxis ist das bei uns egal, da definitiv nur Jagdscheininhaber teilnehmen dürfen.

Geschrieben

Nur einige hier vertreten ja die (wie ich finde gute) Meinung, dass Sportschützen außerhalb der Sportordnung auch mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen schießen können.

Wenn dem wirklich so ist, muss das natürlich auch für die vom Sport ausgeschlossenen Übungen gelten, oder?

Neil weil der Vergleich gewaltig hinkt.

Es macht schon einen Unterschied ob Übungen per Gesetz ausgeschlossen sind (Verteidigungsschiessen, Personenschutz) oder ob unter "sonstigen Legalwaffenbesitzern" auf internen Sportordnungen, Standordnungen ect. rumgeritten wird.

Nochmal ein Erklärungsversuch:

Ich nehme meine "Sportwaffe" und geh auf einen Privatschiesstand um Übungen zu schiessen die mich im sportlichen Bereich weiterbringt. Sagen wir er hat einen Gewehrstand mit kürzerer Zeitschaltung wo ich das schnell(er)e Repetieren mit meinem KK-Repetierer für BDS üben kann. Das ist in Ordnung und NIRGENDS steht dass ich das nicht machen darf.

Nehm ich aber jetzt Dein Verteidigungsschiessen so ist das § 39 WaffV für unberechtigte Personen explizit verboten .

Edit: Zu dem vom Schiessport ausgeschlossenen Waffen (nicht Übungen):

Hier verhält es sich genauso: Miete ich den 2-Zöller vom Standbetreiber und gebe ich ihn nachher wieder ab, wo ist das Problem.

Nur SELBST bekomme ich keinen befürwortet und es bleibt auch das Transportproblem.

Geschrieben

Der Schießstand meiner KJV wird zusammen mit dem örtlichen Schützenverein betrieben. Wer sollte was dagegen haben, wenn ein Sportschütze mal auf den Bock oder den laufenden Keiler schießt?

Wir Jäger sind auch immer mal wieder auf rein sportlichen Schießständen um unsere Waffen einzuschießen. Was spricht dagegen? - Gesetzlich nix.

Gruß Winzi

Nachtrag:

In BW ist seit 2005 für die Jägerprüfung vorgeschrieben, auf den Bock "sitzend aufgelegt auf einem Rundholz" zu schießen. Das entspricht auch nicht den DJV-Richtlinien.

Geschrieben

Der Schießstand meiner KJV wird zusammen mit dem örtlichen Schützenverein betrieben. Wer sollte was dagegen haben, wenn ein Sportschütze mal auf den Bock oder den laufenden Keiler schießt?

Da spricht absolut nichts dagegen.

Schwieriger wird es bei jagdlichen Kurzwaffendisziplinen, bei denen die Waffe unter der Jacke geholstert und mit Zeitlimit geschossen wird. Da würde ich mich als Sportschütze lieber raushalten.

Geschrieben

So und nun geht los und schiesst, anstatt euch solche wirren Dinge einzureden.

Endlich mal ein vernünftiger!

Wenn man hier so manche Threads liest hat man den Eindruck, man wäre im Forum der Hobby Anwälte. :gaga:

Geschrieben
Wenn man hier so manche Threads liest hat man den Eindruck, man wäre im Forum der Hobby Anwälte.

das schlimme daran ist, dass viele auf die aussagen dieser "hobbyisten" hereinfallen und sie für bare münze nehmen!!! :icon13:

Geschrieben

Leut . Leut -ich schmeiß mich gleich weg :lol: - ich weis jetzt wirklich nicht , ob ich mir vor Lachen das Höschen naß machen soll - oder vor Heulen das Tüchlein :s82: .

Der Thread war mit der ERSTEN Antwort , der von Frosch richtig und völlig abschließend beantwortet :appl: .

Seitdem hab ich da nicht mehr nachgeschaut - und wundere mich plötzlich , was da drei Seiten lang weiterläuft .

Alles was danach DAGEGEN kam - ist schlicht unnötig -

bzw. was DAFÜR kam vergebliche Liebesmühe derer , die versucht haben , Vernunft zu erzeugen :rolleyes: .

Auf weitere Einzelheiten einzugehen wäre nur wieder Futter in die Raufen der Bedenkenträger die unser Sport wirklich nicht braucht - dafür sorgen schon die Verwaltungen selbst :icon13:

Mouche

Geschrieben

Auf weitere Einzelheiten einzugehen wäre nur wieder Futter in die Raufen der Bedenkenträger die unser Sport wirklich nicht braucht - dafür sorgen schon die Verwaltungen selbst :icon13:

Mouche

Da geb ich Dir absolut recht. Aber wenn man sich die Beiträge so ansieht, dann kann man wirklich meinen, dass 80% der (WO) Schützen erstmal das Gesetzbuch lesen bevor sie zum Schießstand fahren.

Leute, vor 20 Jahren gabs noch kein Forum und da sind die Leute auch Schießen gegangen. Kann mich noch gut erinnern wie die Jungs damals als ich so 15 war im DSB!! Verein mit Ihren Magnums auf ne Panzerglasscheibe geschossen haben. Die haben sich weniger angepisst als wir heutzutage.

Geschrieben

Meine Strategie - erst den Start und dann vom Ende her nähern - hat sich mal wieder als positiv heraus gestellt.

Nach Deiner Aussage werde ich mir die "Mitte" ersparen.... ;)

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