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IGNORED

Transport Waffe


k_frohnes

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mmmmmmm....

Kombi/Van/Kompaktlimousine...

Koffer-/Transport-/Laderaum-Abdeckung...

Also wir besitzen (und fahren) einen solchen Kombi. Nun besitzen wir aber auch zwei Flohbuckel, die sehr oft und gern in unserem Laderaum zum Zwecke der Beförderung Platz nehmen. Da diese Beförderung sehr oft geschieht (nein, sie sind nicht zu faul zum Laufen) und der größere der Beiden die Laderaumabdeckung (so'n Rollo zum Zusammenschieben) leider schon arg deformiert hat (wieso haben Hunde den Drang, ihr Fahrzeug vehement gegen harmlose Passanten verteidigen zu wollen?), haben wir sie kurzerhand entfernt.

Aber Laderaum und Fahrgastraum sind durch ein Gitter voneinander getrennt, wie sich das gehört.

Per Definition wäre der Laderaum ohne Abdeckung ja nun nicht in hinreichendem Maße gegen schnellen Zugriff gesichert. Da sich aber zwischen Fahrgastraum und Laderaum dieses Gitter befindet, wäre es dann aber doch wieder, da ich ja erst das Fahrzeug verlassen, um das Fahrzeug herumlaufen und die Heckklappe öffnen müsste, um an den Laderauminhalt, der noch dazu in einem Transportbehältnis verpackt ist, gelangen zu können.

Ja wie denn nun? Hinlänglich gesichert, oder doch nicht?

Wie verhält es sich, wenn ich auf dem Weg zum Schießstand, der von wunderschönen Wiesen und Waldstücken ungeben ist, auch die Hunde mitführe, weil meine Frau, während ich mich auf dem Schießstand vergnüge, mit den Hunden einen Spaziergang durch die Natur machen möchte?

=> Hunde und Spielzeuge zusammen im nicht abgedeckten aber durch Gitter gesicherten Laderaum.

Sind ja dann zei verschiedene, sich in diesem Fall jedoch gegenseitig bedingende Rechtsbereiche.

Ich wünsche in diesen Punkten (Transport von Waffen) eine klare und unmissverständliche Regelung.

[Humor]

Muß ich die Spielzeuge dann nochmal separat gegen Zugriff durch die Hunde sichern?

Oder muß ich die Hunde separat gegen Zugriff durch die Spielzeuge sichern?

Oder sollte ich besser meine Frau in den Laderaum verfrachten, damit sie auf die gesicherten Spielzeuge aufpassen kann während die Hunde im Fahrgastraum mitreisen?

Oder sollte meine Frau besser einen Spaziergang mit den Spielzeugen machen, während ich die Hunde über die Schießbahn scheuche?

Vielleicht könnten ja auch die Hunde einen Spziergang mit den Spielzeugen machen, während ich meine Frau...ach nee, das lassen wir besser...

[/humor]

Fragen über Fragen...

Geschrieben

Solange nicht in Anlehnung an den Nothammer ein NOTBOLZENSCHNEIDER in einer Halterung im Passagierraum ZUGRIFFSBEREIT hängt, ist vermutlich alles in Ordnung :rotfl2:

Wenn Du aber Deine Frau bei den Waffen zwischenlagern willst, dann hat doch sie Zugriff!!! :eek2::eek2::eek2:

Hat das Fahrzeug denn keine Skibox auf dem Dach, wo Du Deine Frau reinlegen kannst?! Dann wäre die räumliche Trennung perfekt :rotfl2:

Gruß

XP - 100

Geschrieben

Dynamite Harry,

du hälst den offenen Transport einer Waffe durch einen Sportschützen im Kofferraum für statthaft?

Demnach beförderst du auch deine KW im Handschuhfach deines PKW??

Sicherlich nicht! :)

Geschrieben

Dynamite Harry,

du hälst den offenen Transport einer Waffe durch einen Sportschützen im Kofferraum für statthaft?

Demnach beförderst du auch deine KW im Handschuhfach deines PKW??

Sicherlich nicht! :)

Vom offenen Transport war nicht die Rede, wenn es für ein Köfferchen nicht reicht und die Brotbüchsen der Kinder nicht greifbar sind, würde ich die Teile in eine Decke gewickelt in den Kofferraum legen und mir sicher sein, nicht gegen Gesetze zu verstoßen. :)

Den argumentativen Purzelbaum zum Handschuhfach kann ich nicht nachvollziehen... <_<

mfg

Ralf

Geschrieben

Das interessiert mich aber auch!

Ich habe einen Sportwagen und da passt in den "Kofferraum" wirklich gerade mal mein Kurzwaffenkoffer.

Wenn ich Langwaffen transportiere MUSS ich diese im Fahrzeuginnenraum verstauen.

Wie sollte ich sonst zwischen meinen 2 Wohnsitzen pendeln? Mit der Bahn ists ja auch tabu...

IMI

Das Problem habe ich auch, wobei man dann natürlich mit einem durch Vorhängeschloss o.ä. gesicherten Langwaffenkoffer (auf dem fast umgelegten Beifahrersitz) eigentlich auf der sicheren Seite sein sollte, oder?

Geschrieben

Antwort auf das erste Posting: JA

Zum Thema Kofferraum einfach mal den aktuellen VwV-Entwurf lesen. Kombi-Kofferraum ist kein Problem, das wird auch begründet.Ist zwar nur ein Entwurf, aber in diesem Punkt wird sich wohl kaum was ändern, der wird von allen Seiten getragen.

Geschrieben

Nur gilt halt die VwV noch nicht, da sie noch nicht bestätigt ist und somit noch keine Rechtskraft besitzt.

Also kann es nach wie vor passieren, daß man zunächst erstmal im Fall der Fälle den schwarzen Peter zugeschoben bekommt.

Sicher wird einem im Klagefall kein Gericht der Welt das negativ auslegen, solange ansonsten alle Bestimmungen und Vorgaben eingehalten wurden, aber den Trödel hat man trotzdem erstmal am Bein.

Es sei denn, man gerät an einen Richter, dem Waffen generell ein Dorn im Auge sind, da könnte es schon passieren, daß einem größerer Trödel in Form juristischen Mehraufwands ins Haus steht.

Geschrieben

Nur gilt halt die VwV noch nicht, da sie noch nicht bestätigt ist und somit noch keine Rechtskraft besitzt.

Ich habe zweimal erwähnt, dass es ein Entwurf ist.

Die darin erwähnte Begründung (Verweis auf den Langwaffentransport bei Jägern) ist aber trotzdem interessant.

Also kann es nach wie vor passieren, daß man zunächst erstmal im Fall der Fälle den schwarzen Peter zugeschoben bekommt.

Sicher wird einem im Klagefall kein Gericht der Welt das negativ auslegen, solange ansonsten alle Bestimmungen und Vorgaben eingehalten wurden, aber den Trödel hat man trotzdem erstmal am Bein.

Es sei denn, man gerät an einen Richter, dem Waffen generell ein Dorn im Auge sind, da könnte es schon passieren, daß einem größerer Trödel in Form juristischen Mehraufwands ins Haus steht.

Das kann Dir immer passieren, auch wenn die VwV durch ist oder etwas ganz klar im Gesetz steht. Kein Polizeibeamter kann alle Gesetze auswendig und manch ein Richter fühlt sich nicht zum Nachschlagen verpflichtet. Dafür gibt es dann ja weitere Instanzen.

Ich achte beim Transport immer auf zwei Dinge:

1. wird das Gesetz eingehalten

2. wie sieht das Gesamtbild aus

Punkt 1 bedarf wohl keiner Erklärung, und Punkt 2 ist nur so zur Absicherung: was denkt ein Fremder (ob nun Polizist oder sonstwer), wenn er meine "Transportweise" sieht. Wirkt das irgendwie als ob ich die Waffe möglichst zugriffsbereit haben möchte?

Und deshalb würde ich nie eine Waffe mit Abzugsschloss im Holster führen, habe aber eben kein Problem mit einem Rangebag im Smart-Kofferraum (direkt hinter meinem Sitz.

Geschrieben

, habe aber eben kein Problem mit einem Rangebag im Smart-Kofferraum (direkt hinter meinem Sitz.

... und so mache ich es schon seit über 10 Jahren (ausser dass der Smart ein Avensis ist ;) ) und habe so auch schon viele Kontrollen "überstanden".

Geschrieben

Eure Überlegungen sind ja im Grunde richtig und decken sich auch mit meinen Gedanken zu diesem Thema.

Aber Gewohnheit macht eine Sache rechtlich noch längst nicht wasserdicht, weil sie seit Jahren auch ohne rechtliche Abdeckung so Usus ist.

Mit anderen Worten:

nur weil sich bisher noch niemand daran (an der liebgewonnen bzw notwendigen (weil kein anderes Fahrzeug) Transportmethode) gescheuert hat und nur weil es im Fall der Fälle auch noch den Weg über höhere Instanzen gibt, ist es solange nicht legal, solange es keine rechtsverbindlichen Regelungen dazu gibt.

Natürlich wird sich in der Regel kein Polizist und somit auch kein Gericht dieser Welt daran stören, wenn man sein Spielzeug in einem Kompaktfahrzeug, oder Kombi, oder einem Kleinwagen im lediglich durch eine Pappabdeckung verdeckten Kofferraum oder hinter den Vordersitzen transportiert, solange ansonsten alle Bestimmungen eingehalten werden und das gute Stück in einem Transportbehältnis verpackt ist.

Aber dennoch ist es, solange keine diesbezügliche Regelung getroffen wird, rechtlich nicht abgedeckt und somit hat man im Fall der Fälle erstmal Ärger an der Backe. Und darum geht es doch letzten Endes.

Geschrieben

Es gibt ein Waffengesetz!

Aber manchen Leuten kann man garnicht genug regeln. Wenn die VwV irgendwann durch ist werden manche von Euch hier diskutieren, welche Nylonqualität wohl für den Waffentransport ausreichend ist oder ob ein Rechtshänder den Rangebag an der linken Körperseite tragen muss.

:021:

Geschrieben

Aber Gewohnheit macht eine Sache rechtlich noch längst nicht wasserdicht, weil sie seit Jahren auch ohne rechtliche Abdeckung so Usus ist.

Wieso ohne rechtliche Abdeckung? :gaga:

Rechtsquelle ist allein das Gesetz, die Verwaltungsvorschrift ist nicht mehr als eine Erläuterung für die Verwaltung. Im Gegensatz zum Gesetz ist ihre rechtliche Bedeutung sehr gering.

Geschrieben

Vom offenen Transport war nicht die Rede, .................

mfg

Ralf

Nee??

Dann lies mal mein Posting von 15.04.2006 - 01:33 und insbesondere das Zitat auf welches sich dieses Posting bezieht.

Hilfestellung:

Zitat Waldgeist: "... ohne Koffer transportieren ..."

Geschrieben

Das interessiert mich aber auch!

Ich habe einen Sportwagen und da passt in den "Kofferraum" wirklich gerade mal mein Kurzwaffenkoffer.

Wenn ich Langwaffen transportiere MUSS ich diese im Fahrzeuginnenraum verstauen.

Wie sollte ich sonst zwischen meinen 2 Wohnsitzen pendeln? Mit der Bahn ists ja auch tabu...

IMI

Hallo, ich habe die Erfahrung gemacht , daß dieses Thema jeder Polizist für sich und nach seinem Wissenstand deklariert. Habe selber von totaler ignoranz von vorhandenen Waffen, bis zum ernergischem Eingreifen bei "falschen" Bewegungen auch des Beifahrers erlebt.

Hab daraufhin nachgefragt und die für mich einzige, leider schlimme Wahrheit war . . . . . im entscheidenden Fall kann nur der gerade zuständige Richter dir ´bei der Verhandlung sagen, ob alles richtig oder falsch war.

Ich persönlich versuch alles eigen zu verstauen und lieber 2 Schlösser an einen Koffer zu machen als eins zu wenig.

Ein Präzidenzfall (sch..... hoffentlich schreib ich das jetzt richtig) wüde mich und meine Kollegen richtig helfen.

Gruß Manfred

Geschrieben

Nee??

Dann lies mal mein Posting von 15.04.2006 - 01:33 und insbesondere das Zitat auf welches sich dieses Posting bezieht.

Hilfestellung:

Zitat Waldgeist: "... ohne Koffer transportieren ..."

ok, ich gebe auf, mein Kümmelspalter ist gerade zum Nachschärfen. :s75:

mfg

Ralf

Geschrieben

... und so mache ich es schon seit über 10 Jahren (ausser dass der Smart ein Avensis ist ;) ) und habe so auch schon viele Kontrollen "überstanden".

Tja, bei uns in Niederbayern bin ich damit bisher auch immer gut gefahren.

Krassester Fall war mal, dass wir mit 2 geladenen, geholsterten Kurzwaffen und 2 unterladenen Langwaffen am Beifahrersitz (auf dem Weg zur Jagd ) geblitzt wurden.

Wir hatten keinerlei Papiere dabei. Weder Führerschein, noch Fahrzeugschein, noch Jagdschein und erst recht keine WBK.

Und Geld für die Strafe hatten wir auch nicht.

War aber alles kein Problem, und der freundliche Polizeibeamte fragte nur noch, ob wir mit einer Geldstrafe in Höhe von 25 DM einverstanden wären.

IMI

Geschrieben

Ein Präzidenzfall (sch..... hoffentlich schreib ich das jetzt richtig) wüde mich und meine Kollegen

gar nichts bringen, da die deutsche Rechtsprechung keine Präzedenzfälle kennt.

Es gibt zwar den Begriff der "ständigen Rechtsprechung" aber die setzt immer voraus das mehrere Gerichte gleich entschieden haben, und selbst das ist keine Garantie, zumal GRADE der Transport unendlich viele Möglichkeiten der Variation lässt, wie schon die Kombi/Limousinen Diskussion zeigt.

Um den Gedankenfaden von wahrsager aufzugreifen, selbst wenn die Verordnung durch ist, was nützt z.B. ein noch so tolles Schloss an einer Tasche die so schlecht vernäht ist das man sie mit einer Hand aufreißen kann. Und wenn das Verschlossen wie zu erwarten wegfällt, wann ist eine Tasche geschossen? Ist eine Platiktüte geschossen wenn beide Hänkel in einer Hand gehalten werden? Ist sie dann noch geschossen wenn sie ohne zu gehalten zu werden auf dem Beifahrersitz liegt?

Die Grenzen werden immer Einzelfallauslegungen und somit auch Einzelfallentscheidungen der Richter bleiben.

Geschrieben

Die Grenzen werden immer Einzelfallauslegungen und somit auch Einzelfallentscheidungen der Richter bleiben.

Und somit werde ich mir wegen dieses Themas weder graue Haare wachsen lassen noch meine Waffen zum Transport einbetonieren.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Eure Überlegungen sind ja im Grunde richtig und decken sich auch mit meinen Gedanken zu diesem Thema.

Aber Gewohnheit macht eine Sache rechtlich noch längst nicht wasserdicht, weil sie seit Jahren auch ohne rechtliche Abdeckung so Usus ist.

Aber das stimmt doch nicht.

Ich habe mit dem Sachbearbeiter mehrmals gesprochen und er hat mir VERSICHERT (und aufgezählt) wie auch in einem Kombi die erforderlichen "wenigen Handgriffe" kein Problem darstellen.

Und jetzt kommt das NEUE Waffengesetz:

Es hat sich in 2 Punkten was geändert:

1. Der Begriff des Transports ist weggefallen und es kam das erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Führen.

Was früher der Transport war IST UND BLEIBT das erlaubnisfreie Führen. Das und nichts anderes machte ich nach dem alten GEsetz und mache es nach dem neuen Gesetz genauso. :)

2. Die Hysterie ist grösser geworden. Daran beteilige ich mich nicht da das Problem des Beweisens dass ich einen "Verstoss" begangen habe nach wie vor beim Gericht liegt.

Da fühl ich mich mit meinem 7-fächrigen Rangebag, auch auf dem Beifahrersitz (was ich nicht tue) relativ sicher weil ich am Schiesstand ja selbst sehe wie lange ich brauche bis ich Tasche öffne, aus dem Hauptfach die (nochmals im geschützten Beutelchen) Waffe, aus dem Nebenfach die Munition, aus dem vorderen Klappfach das Magazin entnehme, alles feinsäuberlich sortieren und Ablegen muss umd die Munitionsschachtel überhaupt öffnen, das Magazin füllen und dann einführen kann.

Also: ICh war VORHER auf der sicheren Seite und bin es jetzt auch. Entwürfe von irgendwelchen Hirngespinsten zählen nicht und reisserische Artikel in (Fach-?) Zeitshriften auch nicht. ;)

Edit: Im übrigen wurde diese Auffassung, dass sich da nichts geändert hat, gerade in MEINEM Gericht schon mehrmals bestätigt. Wir hatten auch Übergangsweise ein überaktives Polizeirevier die meinten Jäger müssten jetzt mit Köfferchen in den Wald fahren. Die wurden aber mittlerweile sauber zurechtgestutzt.

Die Geschichte müsste in einem Thread mit der Überschrift "Jäger und Führen" (von mir) von Anfang bin Ende nachzulesen sein.

Geschrieben

Ich achte beim Transport immer auf zwei Dinge:

1. wird das Gesetz eingehalten

2. wie sieht das Gesamtbild aus

Punkt 1 bedarf wohl keiner Erklärung, und Punkt 2 ist nur so zur Absicherung: was denkt ein Fremder (ob nun Polizist oder sonstwer), wenn er meine "Transportweise" sieht. Wirkt das irgendwie als ob ich die Waffe möglichst zugriffsbereit haben möchte?

Und deshalb würde ich nie eine Waffe mit Abzugsschloss im Holster führen, habe aber eben kein Problem mit einem Rangebag im Smart-Kofferraum (direkt hinter meinem Sitz.

Sehr gute und wseise Worte! :appl:

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