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IGNORED

Transport Waffe


k_frohnes

Empfohlene Beiträge

Hallo Heletz!

Auch ich stamme aus dem schönen Bayernland. Um die Diskussion etwas anzufachen stelle ich hier auch die weiterführende Frage ein wie es denn von befriedetem Besitztum (dazu gehört ja hoffentlich vereinseigene Parkplatz) zu befriedetem Besitztum ist?. An alle Leser kommt auch noch die Frage: Darf ich meine Langwaffen in einem Pkw-Kombi im durch eine Laderaumabdeckung gesicherten Koffer- oder sonstwasraum ohne Koffer transportieren wenn sie von aussen nicht sichtbar sind oder kann ich sie dan durch einen kühnen Hechtsprung durch mein Kfz mit wenigen handgriffen in Anschlag bringen?

Die letzte Lesung, bzw. Änderungsvorschlag zum WaffR der sich mit diesem Thema auch auseinandersetzte wurde ja gekippt.

Schönen Abend.

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Nee, nee, nix befriedetes Besitztum. Wie ich schon schrieb:

Und die Straße ist nun mal öffentlich...

Das mit dem Kombi brauchst Du gar nicht mehr zu fragen. Das ist teilweise bereits so entscheiden, daß Du Waffen eben nicht in einem Kombikofferraum transportieren darfst (wie gesagt, je nach Richter, an den du kommst...)

...

Das interessiert mich aber auch!

Ich habe einen Sportwagen und da passt in den "Kofferraum" wirklich gerade mal mein Kurzwaffenkoffer.

Wenn ich Langwaffen transportiere MUSS ich diese im Fahrzeuginnenraum verstauen.

Wie sollte ich sonst zwischen meinen 2 Wohnsitzen pendeln? Mit der Bahn ists ja auch tabu...

IMI

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Mit der Bahn ists ja auch tabu...

Genau, außer den Leibwächtern des Herrn Mehdorn...

Die verstoßen übrigens gegen die Beförderungsrichtlinien der Bahn AG, wonach die Mitnahme von Waffen verboten ist :rotfl2:

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............. Darf ich meine Langwaffen in einem Pkw-Kombi im durch eine Laderaumabdeckung gesicherten Koffer- oder sonstwasraum ohne Koffer transportieren wenn sie von aussen nicht sichtbar sind ......

Das dürfte nicht dem "diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert..." entsprechen. Da du ja mit einem Handgriff bzw. mit einem Druck auf dem Zündschlüssel, die Kofferraumklappe öffnen kannst und mit dem folgenden an die Waffe kommst.

Andererseits spricht nichts dagegen, wenn du mit einem Krad unterwegs bist, die KW in den Rucksack zu legen. Hier kann dir schliesslich kein Richter, Grüner Kollege unterstellen, das du nicht alle notwendigen Möglichkeiten genutzt hast.

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Genau, außer den Leibwächtern des Herrn Mehdorn...

Die verstoßen übrigens gegen die Beförderungsrichtlinien der Bahn AG, wonach die Mitnahme von Waffen verboten ist :rotfl2:

@XP-100

Du glaubst doch nicht das mein oberster Chef mit der Bahn fährt,oder? :021::021:

Das macht er höchstens für Journalisten. :lol:

Ansonsten fährt er nach meinem wissensstand Audi (läßt sich natürlich fahren).

Gruß ARCANE

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@XP-100

Du glaubst doch nicht das mein oberster Chef mit der Bahn fährt,oder? :021::021:

Das macht er höchstens für Journalisten. :lol:

Das ist doch wohl klar, denn er fliegt vielleicht auch ganz gern :peinlich:

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Ups, wusste ich garnicht ;)

Wenn ich also kein Auto habe kann ich nicht zu Wettkämpfen fahren ...

Eigentlich richtig.

Aber was keiner weiß macht keinen heiß.

Wir hatten auch schon Polizisten die in einem Koffer ihre Dienstwaffe im Zug vergessen hatten. :eek2::eek2:

Die waren nicht im Dienst und hätten die Waffe dann auch nicht mitnehmen dürfen.

Waffen wurden aber nach größerer Suchaktion immer gefunden.

Daher immer Ruhe bewahren und gute Fahrt.

Gruß ARCANE

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Komische Regelung das mit der deutschen Bahn AG. Was ist mit denen die aus irgendwelchen Gründen trotzdem schiessen wollen aber kein Auto besitzen/ haben dürfen jenachdem? Ich fahre in CH immer mit dem Zug und Rucksack zum Schiesskeller, bisher gab es da nie Probleme. In DE müsste ich wohl extra wegen der Regelung der Bahn AG mir ein Auto anschaffen. Trotzdem was spricht dagegen im Rucksack evt. mit Waffen drin in der deutschen Bahn herumzupendeln von Wohnort zu Schützenverein oder Wettkampfstätte? Sehe nicht ein wieso was daran so schlimm ist und verboten sein soll!

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Sehe nicht ein wieso was daran so schlimm ist und verboten sein soll!

Weißt Du, In Deutschland hat man mehr Angst vor Behördlich gründlich überprüften und dabei als zuverlässig, geeignet und sachkundig eingestuften, rechtschaffenden Bürgern als vor irgendwelchen Schwerverbrechern.

Das spiegelt sich in den ganzen Beförderungs- und Verwahrungsvorschriften wieder. Hauptsache der Legalwaffenbesitzer hat keinen Zugriff auf die Waffe, das dies wie z.B. beim Transport im Kofferraum statt wie normal für Wertsachen empfohlen im Wirkbereich des Fahrer, oder beim Transport im Waffenköfferchen statt wie für Wertsachen empfohlen unter der Kleidung nur Diebstahl und Verlust begünstigt ist doch egal. Hauptsache der zuverlässige, geeignete und sachkundige kommt nicht an die Waffe.

Immerhin könntest Du plötzlich der Meinung sein ein Drive By Shooting von der Bahn aus zu veranstalten.

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Das mit dem Kombi brauchst Du gar nicht mehr zu fragen. Das ist teilweise bereits so entscheiden, daß Du Waffen eben nicht in einem Kombikofferraum transportieren darfst (wie gesagt, je nach Richter, an den du kommst...)

Blödsinn! Nenne doch mal ein einziges Urteil.

Das sind alles nur Schauermärchen.

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Ist "nur" eine AGB- bzw. ABB-Regelung. Selbst wenn da einer aus solch einem Vertragsverstoß einen Elefanten machen will, läßt sich immer noch mit einer "überraschenden" Regelung argumentieren. D.h. dass diese Regelung in den AGB ungültig ist. :blum:

Außer man hat blöderweise die Bahncard :ninja:

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...Das dürfte nicht dem "diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert..." entsprechen. Da du ja mit einem Handgriff bzw. mit einem Druck auf dem Zündschlüssel, die Kofferraumklappe öffnen kannst und mit dem folgenden an die Waffe kommst.

...

Sorry Astanase, aber das ist Unfug. Zum Problem wurden die Kombi-Kofferräume gemacht, aber mit Sicherheit nicht, weil man sie mit der Fernbedienung öffnen kann, das geht auch bei jeder halbwegs modernen Limousine, und mit deren Kofferraum hat niemand ein Problem in Richtung "Zugriffsbereitschaft".

Fällt mir übrigens gerade der Bericht eines Bekannten ein, im letzten Jahr von der Polizei angehalten, das Auto hängt hinten gewaltig in den Federn.

"Was haben sie denn geladen???"

Wahrheitsgemäße Antwort: "So circa fünfzigtausend Schuß Munition"

Gelächter bei der Exekutive, dann kam der Hinweis "Na, lassen sie aber mal die Federn überprüfen, und gute Weiterfahrt"

Soviel zum Risiko "Waffentransport im Kombi-Kofferraum"

mfg

Ralf

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...Auto hängt hinten gewaltig in den Federn.

"Was haben sie denn geladen???"

Wahrheitsgemäße Antwort: "So circa fünfzigtausend Schuß Munition"

...

Was für ein Kaliber waren die Patronen denn?

Denn 50000 Schuss in 9mm Para wiegen bereits ca. 700 kg, in .45ACP ca. 1150 kg :o

Beides würde ICH in keinem unserer Autos befördern wollen!

Verständnis habe ich lediglich für die durchhängenden "Federn".

IMI

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"Was haben sie denn geladen???"

Wahrheitsgemäße Antwort: "So circa fünfzigtausend Schuß Munition"

Gelächter bei der Exekutive, dann kam der Hinweis "Na, lassen sie aber mal die Federn überprüfen, und gute Weiterfahrt"

Soviel zum Risiko "Waffentransport im Kombi-Kofferraum"

mfg

Ralf

Hi

......war die Menge für den Eigenbedarf.......... :mp5:

Gruß Norbert

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Günstige Gelegenheit für den Verein (wenn Du so willst, für mehrere Eigenbedürfnisse" :D ) (Eigenbedarfe? :huh: )

mfg

Ralf

hatte ich mir schon gedacht.......Na dann mal..... gut Schuss..... ;)

Gruß Norbert

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