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IGNORED

Pumgun


Tommily

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi

Hatten mal wieder ein ganz heißes Thema am Schützenstammtisch !

Dürfte ich mir auf die "Neue Gelbe" eine sog. Pump Gun kaufen?

Ich denke mal nicht . Oder?? ..............

Geschrieben
Dürfte ich mir auf die "Neue Gelbe" eine sog. Pump Gun kaufen?
"Pumpe", korrekt Vorderschaft-Repetierflinte, geht nicht auf Neu-Gelb, auch wenn einige hier meinen, dass mit einem teil-gezogenen (Slug-) Lauf aus einer Flinte auf wundersame Weise eine Büchse (Repetierer mit gezogenem Lauf) wird.

CM :)

Geschrieben

Hi

Hatten mal wieder ein ganz heißes Thema am Schützenstammtisch !

Dürfte ich mir auf die "Neue Gelbe" eine sog. Pump Gun kaufen?

Ich denke mal nicht . Oder?? ..............

Du darfst dir auf die neue gelbe WBK einen Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf kaufen, auch im Kaliber 12.

Schrot aus einer solchen Waffe zu verschießen macht jedoch keinen Sinn.

Ansonsten benutzt du am Besten mal die Suchfunktion. Zu diesem Thema gab es schon zig Threads.

Geschrieben

Hallo CM

was ist denn nun schon wieder ein "teilgezogener Lauf"?

Also von der Ministerialbürokratie bin ich ja einiges gewohnt. Aber daß wir jetzt schon Wortschöpfungen von uns geben, die von keinem WaffG gedeckt sind, wundert mich schon. Der § 14 Abs. 4 nennt glatte Läufe und gezogene Läufe. Das ist der vom Gesetzgeber vorgegebene Wortschatz. Alles andere ist Phantasie.

Steven

Geschrieben

Hi

Hatten mal wieder ein ganz heißes Thema am Schützenstammtisch !

Dürfte ich mir auf die "Neue Gelbe" eine sog. Pump Gun kaufen?

Ich denke mal nicht . Oder?? ..............

Ganz klar NEIN!

Da laut Definition unserer Volksvertreter eine Pumpgun

eine Vorderschaftrepetierflinte ohne Hinterschaft ist,

und die ist verboten.

Wolli

Geschrieben

so ist es - von diesem verbot gibt es auch keine ausnahmen des bka für bestehende waffen - es war umbau erforderlich oder abgabe. du kannst eine pumpgun auch nicht auf grüne wbk kaufen - sie ist verbotener gegenstand.

Geschrieben

na fein, dann mach dir die mühe und schau auf die seite des bka - faq zum waffenrecht. dort steht es in der formulierung für solche vorderschaftrepetierflinten mit pistolengriff statt schaft: "...sogenannte Pumpguns..."

Geschrieben

was ist denn nun schon wieder ein "teilgezogener Lauf"?

Also von der Ministerialbürokratie bin ich ja einiges gewohnt. Aber daß wir jetzt schon Wortschöpfungen von uns geben, die von keinem WaffG gedeckt sind, wundert mich schon. Der § 14 Abs. 4 nennt glatte Läufe und gezogene Läufe. Das ist der vom Gesetzgeber vorgegebene Wortschatz. Alles andere ist Phantasie.

Steven

Hi Steven,

Es gibt Slug-läufe, bei denen nur ein kurzes Stück am vorderen Laufende gezogen ist, um dem Slug einen Drall zu geben. M.W. gibt es das sogar als "Wechselchoke"-Einsatz. Ich gehe davon aus, das Cartridgemaster so etwas mit einem teilgezogenen Lauf meinte und halte diese Formulierung soweit für zutreffend und eindeutig.

Das Ministerialbürokratie und Gesetzgeber der Massstab für die waffentechnische Entwicklung und entsprechende Wortwahl sind, halte ich nun wiederum für Phantastisch. :bud:

Im allgemeinen Sprachgebrauch steht Pumpgun nun einmal für jede Vorderschaftrepetierflinte und die Halbautomatischen Double-Action-Revolver des alten Waffengesetzes klingen einem ja auch noch in den Ohren. :peinlich:

Wenn Du dich gerne auf den Wortschatz des Gesetzgebers beschränken willst, steht Dir das natürlich frei. Ich persönliche bevorzuge technisch korrekte Begriffe und möchte darauf ungern verzichten. :P

Mit freundlichen Grüßen

Shotgun George

Geschrieben

Das lernt man übrigens auch in der Sachkunde.

Ich habe auch noch gelernt, daß man die Teile nicht nur als "Pumpgun" sondern auch als "Wifli" (= "Wich**rflinte") bezeichnet. :rotfl2:

Da wir alle über diesen Namen herzlich lachen mußten, konnte ich mir diesen Part des WaffG besonders leicht merken.

Gruß,

Oliver

Geschrieben

Ich habe auch noch gelernt, daß man die Teile nicht nur als "Pumpgun" sondern auch als "Wifli" (= "Wich**rflinte") bezeichnet. :rotfl2:

Da wir alle über diesen Namen herzlich lachen mußten, konnte ich mir diesen Part des WaffG besonders leicht merken.

Gruß,

Oliver

Hooccchhhh, ihr wilden Hengste,

diese Vergleiche von Waffen aus blankem, kalten Stahl und hartem Holz mit Rillen......mit sexuellen Handlungen. Da wird mir ja ganz anders. :00000733:

Was würde wohl S. Freud dazu sagen?

Tschüssii

Euer

Lederstrümpfchen

Geschrieben

Stimmt nicht! Pumpgun ist nur dann verboten, wenn sie als einzigen Schaft einen Pistolengriff hat. Pumpgun - genauer Vorderschaftrepetierflinte - mit normalen Hinterschaft gibt's auf Grüne.

Als 2003 das neue WaffG in Kraft trat haben alle Zeitungen geschrieben "Pumpguns werden verboten", deswegen wird's nicht richtiger. Da haben die Jungs wieder mal nicht richtig bei den Pressekonferenzen zugehört - den kompletten Gesetzestext lesen die ohnehin nicht. Also, wieder mal: nicht alles glauben, was in der Zeitung steht.

Wortlaut:

Waffengesetz/Anlage 2/1

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die

1.2.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;

Das lernt man übrigens auch in der Sachkunde.

Heinrich

laut definition von bka ist aber eine pumpgun, eine vorderschaftrepertierflinte mit pistolengriff. daher kannst du dir eben keine pumpgun kaufen. vrf mit normalem hinterschaft schon, dass ist laut definition aber keine pumpgun. punkt.

Geschrieben

...hast Du einen Link zum offiziellen Dokument?

Also gut, es war Karneval,

aber Pumpgun ist englisch und Vorderschaftrepetierflinte ist deutsch. Das wars auch schon mit den Unterschieden. Mit den Griff oder Schaft hat das nu aber gar nichts zu tun.

die Verbotseigenschaft entsteht und entfällt mit der Montage des Pistolengriffes. Also nix Pumpgun ist verboten, Vorderblablabla ist erlaubt.

Geschrieben

Es ist doch letztlich völlig egal, wie man das Kind nennt. Fakt ist, dass Vorderschaftsrepetierflinten dann verbotene Gegenstände sind, wenn sie einen Pistolengriff, aber keinen Hinterschaft haben. Pump-Action-Flinten mit Pistolengriff und Hinterschaft und sei es nur ein Klappschaft, sind erlaubte Waffen. Hier zeigt sich natürlich mal wieder der Sinn des Verbots der genannten Pump-Guns, es gibt nämlich keinen.

Geschrieben

Höchstens den Sinn, unwissende Gemüter in der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit durch dieses untaugliche Gesetz zu beruhigen. Ganz nach der Devise: Wir haben etwas Bedeutendes für die Sicherheit des Bürgers geleistet.

Die Geschichte mit dem Pistolengriff an einer Vorderschaftsrepetierflinte lässt sich doch für jeden Besitzer dieses Waffentyps realisieren, wenn der Hinterschaft abgeschraubt und durch einen passenden Pistolengriff ersetzt wird. Zuhause und heimlich. Für ein paar Minuten, nur zum Anschauen.

Ich wollte nienmanden auf dumme Gedanken bringen. Daher: Bitte auf keinen Fall machen!!!

Ist aber eben auf die denkbar simpelste Weise möglich. Der Pistolengriff, sofern nicht fester Bestandteil des Rahmens der Waffe, ist nicht einmal ein wesentliches Teil einer Schusswaffe und kann getrennt und unabhängig von dieser von Jedermann besessen werden.

Geschrieben

Hallo Shotgun George

diese Slug Läufe mit kurzem gezogenen vorderen Teil kenne ich nicht. Wieder was gelernt . Falls CM sich hierauf bezog, ist das mit Sicherheit eine Streitfrage. Ist das jetzt ein gezogener Lauf oder ein glatter Lauf?

Zum Wortschatz. Bei der Auslegung des Gesetzes muß ich mich auf den von Sluggy dahingepfuschten § beziehen. Was der Gesetzgeber beim 14. 4 mit seinen glatten Läufen wollte, ist mir schon klar. Nur Sluggy in seiner beschränkten Sichtweise hats versaut. Und die Ministerialbürokratie klebt bei ihrer Auslegung des Gesetzes (siehe §14 Abs. 4 2/6 Regelung) an den Buchstaben und nicht am Willen des Gesetzgebers. Warum sollen wir uns also auf Wortphantasien (Lauf mit speziellen Laufprofil) einlassen? Sollen die doch sehen, wie sie mit ihrem Pfusch zurechtkommen. Wenn sie hochbezahlte Stümper an die Formulierung ranlassen, selbst schuld.

Steven

Geschrieben

Höchstens den Sinn, unwissende Gemüter in der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit durch dieses untaugliche Gesetz zu beruhigen.

Exakt! :icon14:

Über die neue gelbe WBK und den Wegfall des Anscheinsparagraphen wurde in den Pressekonferenzen weit weniger gesagt.

Geschrieben

Und das ist auch gut so ;)

Herr Wowereit :wub: in unserm Forum - welche Ehre!

(Nur Spaß :D )

Gruß

357Mag

Geschrieben

Es ist doch letztlich völlig egal, wie man das Kind nennt. Fakt ist, dass Vorderschaftsrepetierflinten dann verbotene Gegenstände sind, wenn sie einen Pistolengriff, aber keinen Hinterschaft haben. Pump-Action-Flinten mit Pistolengriff und Hinterschaft und sei es nur ein Klappschaft, sind erlaubte Waffen. Hier zeigt sich natürlich mal wieder der Sinn des Verbots der genannten Pump-Guns, es gibt nämlich keinen.

Hallo,

gilbt es also nicht?

http://images.google.de/images?q=pumpgun&h...b=ii&oi=imagest

und hieraus nur zwei, als Beispiel:

http://images.google.de/images?q=tbn:5VcmA...ges/pumpgun.jpg

http://images.google.de/images?q=tbn:uam7u...temp/m12002.jpg

Vorschlag: Vor der nächsten ultimativen Behauptung eine Suchfunktion benutzen.

:D

Gruss Spa

Geschrieben

@Spahlholz

Ich verstehe dein Posting, was willst du uns damit sagen?

Das weiß ich auch nicht!

Bilder kann ich Dir tausende besorgen aber ´hier gehts um die Hardware ;-))

Geschrieben

Hallo,

Dar war ja wohl nix.

Doch, das war was, denn "sonet" sagt:

Hier zeigt sich natürlich mal wieder der Sinn des Verbots der genannten Pump-Guns, es gibt nämlich keinen
zu den "genannten Pump-Guns", nämlich die mit Pistolengriff und ohne "Hinterschaft"!

Und dazu beweise ich durch diese Fotos, dass seine Aussage objektiv falsch ist.

Nicht mehr und nicht weniger.

:)

Gruss Spa

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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