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IGNORED

Kann man in Dtl. Legal an Vollautomatische Waffen kommen?


b3nder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@joker_ch

Die CH beinah kein Problem. Auf jeden Fall einfacher als eine KK in D zu kriegen.

Aber nicht wenn du im Kanton Zürich wohnst und ein gewisser Herr G**f dort darüber entscheidet ob du eine Ausnahmebwilligung bekommst oder nicht. :lol: Aus gut unterrichteten Kreisen weiss ich, dass es zumindestens in meinem Wohnortkanton "sauschwer" ist eine Vollautobewilligung zu kriegen, besonders bei einem Erstantrag.

Geschrieben

die übungen sind nicht trivial - ich hab 8 jahre gebraucht, bis ich innerhalb eines jahres beide in gold erfüllt hatte. ...

Stimmt.

Nicht jeder hat drei Zentner mit relativ großer, planer Auflagefläche und mit dem Abzug trainiert man gleich für's Fingerharkeln. :rolleyes:

Glückwunsch! :good::eclipsee_gold_cup:

ps: Weißt Du wann genau und warum die Kirche von der Zeilscheibe verschwunden ist? :unknw:

Geschrieben

Ich will nur wissen OB und WIE das IRGENDWIE für IRGENDEINE Personengruppe geht, sowas zu besitzen in Deutschland! Danke!

Also, vor einigen Jahren (noch nach altem WaffG) wurde mir von "einem Freund" berichtet, dass ein hohes Tier aus der Terrorismusbekämpfung eine MP5 zum Selbstschutz genehmigt bekommen hat.

So, was ich jetzt nicht dazu sagen kann, ist ob das überhaupt stimmt und ob das nach WaffG oder einer anderen Vorschrift ablief (WaffG gilt ja z.B. nicht für die Polizei, wobei ich damit nicht sagen will, dass die Person zur Poizei gehört(e)), denn ich habe das hohe Tier nicht gefragt. Wenn man sich jedoch mal anschaut, wie hoch das Tier war und wenn man sich mal anschaut, welche Meinungen diese Person in der Öffentlichkeit vertreten hat und wenn man sich mal anschaut, wie selbstverständlich der Staat bei Terrorismusgeschichten Maßnahmen vornimt und Gesetze auslegt, bin ich geneigt, dieses zu glauben.

bye knight

Geschrieben

... und ob das nach WaffG oder einer anderen Vorschrift ablief (WaffG gilt ja z.B. nicht für die Polizei, wobei ich damit nicht sagen will, dass die Person zur Poizei gehört(e)), ...

Nach § 55 WaffG langt es bereits, wenn Du Hinterbänkler im Bremer, Hamburger oder Berliner Senat bist, um vom WaffG ausgenommen zu sein. :peinlich:

Geschrieben

Vollautomaten vor 1945:

Es wird auch in Visier immer wieder geschrieben, dass Vollautomaten auch für Sammler tabu wären. Dem ist aber nach Forenberichten nicht so: eine BKA-Ausnahmegenehmigung scheint möglich, wenn es dabei keine Besitzstandsmehrung gibt; schiessen darf man damit dann aber nicht.

Vollautomaten nach 1945:

Wird regelmäßig diskutiert, Fazit hier im Forum: es gibt sie, auch in nicht behördlicher Hand.

a) Private Altbesitzer, die sie vor 1972 hatten, bekamen eine Kriegswaffenbesitzkarte ausgestellt. Soo furchtbar wenige sind das anscheinend nicht, aber anscheinend passiert furchtbar wenig Schlimmes damit - sollte vielleicht mal zum Nachdenken anregen, ob Ausnahmen nicht auch heute noch gewährt werden könnten.

b ) Händler!! Ich durfte bei einem mal gleich mehrere gut gefüllte Schränke mit BMWI-Waffen (Vollautomaten nach 1945) sehen.

c) Auf meine Frage aus 2003 hin wurde mir im Forum auch zugeflüstert, dass gerüchteweise auch der bekannte Politiker F.J.Strauß eine respektable moderne Vollautomatensammlung (also nicht nur 1,2 Waffen zum Selbstschutz) hatte - manche sind halt gleicher, aber ich gönne ihm dies (oder jetzt wohl seiner Familie) und würde es auch anderen gönnen.

d) Natürlich Hersteller, Behörden und andere, für die §55 WaffG zutrifft.

Aus dem Ausland weiß ich nur, dass auch aktuell in Diskussionsforen neue Vollautomaten in Neuseeland auf Ausnahmegenehmigung erhältlich sind - angeblich etwas umständlich und schiessen darf man dann auch nicht, aber immerhin darf es auch was Neues sein. Ferner, ganz in unserer Nähe gibt es da das Fürstentum Liechtenstein, in dem zwar Pumpguns verboten sind, Vollautomaten aber nicht:

(Verordnung zum Erwerb von Seriefeuerwaffen >6,2mm oder Kriegswaffen)

Art. 1

Begriff

1) Als Seriefeuerwaffen im Sinne dieser Verordnung gelten Schusswaffen mit einem Kaliber von 6.2 mm oder mehr, aus denen durch einmalige Betätigung des Abzuges mehrere Geschosse durch einen Lauf in eine bestimmte Richtung verschossen werden können, ausgenommen Jagdwaffen und Sportwaffen.

2) Als Jagdwaffen gelten ein- oder mehrläufige Gewehre mit glatten Läufen (Schrotgewehre) oder mit gezogenen Läufen (Jagdkarabiner) ein- oder mehrschüssig, die für den Fachmann eindeutig als Jagdwaffen erkennbar sind.

3) Als Sportwaffen gelten Schusswaffen mit einem Kaliber von weniger als 6.2 mm und Schusswaffen mit einem grösseren Kaliber, wenn sie Einzellader oder für den Fachmann als Sportwaffen erkennbar sind.

4) Seriefeuerwaffen mit einem Kaliber von weniger als 6.2 mm gelten als Seriefeuerwaffen im Sinne dieser Verordnung, wenn sie als Kriegswaffe verwendbar sind.

Art. 2

Bewilligung

1) Zum Erwerb von Seriefeuerwaffen bedarf es im Einzelfall einer Bewilligung der zuständigen Behörde.

2) Die Bewilligung zum Erwerb von Seriefeuerwaffen zu Sammelzwecken wird nur an Inhaber einer Sammelbewilligung erteilt.

3) Die Sammelbewilligung wird von der Regierung für jede Seriefeuerwaffe einzeln ausgestellt.

Art. 3

Voraussetzungen für die Erteilung einer Sammelbewilligung

Eine Sammelbewilligung kann erhalten:

a) wer das 20. Altersjahr erfüllt hat, liechtensteinischer Landesbürger oder niedergelassener Ausländer ist und im Lande Wohnsitz hat;

b ) wer glaubhaft machen kann, dass er Kenntnis im Umgang mit Waffen besitzt.

Art. 4

Versagen der Bewilligung

Eine Sammelbewilligung darf nicht erteilt werden:

a) Geisteskranken und Geistesschwachen;

b ) Entmündigten;

c) Personen, die mit Gasthaus- und Alkoholverbot belegt sind;

d) Personen, welche wegen eines Verbrechens oder wegen einer sonstigen strafbaren Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, gerichtlich verurteilt worden sind, für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet von dem Tage, an dem die Strafe verbüsst oder nachgesehen worden ist oder als verbüsst oder erlassen gilt;

e) Personen, die wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Personen verurteilt worden sind, für die Dauer von drei Jahren, gerechnet von dem Tage, an dem die Strafe verbüsst oder nachgesehen worden ist oder als verbüsst oder erlassen gilt;

f) Personen, die durch strafgerichtliches Urteil in den bürgerlichen Ehren und Rechten eingestellt sind;

g) Personen, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass sie durch den Gebrauch von Waffen sich selbst oder Dritte gefährden können.

Und über KK und < 6,2mm Vollautomaten ist noch nichtmal was gesagt - auch im Waffengesetz Liechtensteins nicht :)Waffengesetz und Verordnung.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

@TheHun:

Finde Diskussionen in Deutschland über die Vollauto sinnlos. Das Ihr in Texas nur 30 Meilen bis zum nächsten Stand fahren müsst um alles mögliche zu schießen ist doch toll. Aber eben in Texas!!!!! Hier habe ich schon ein Problem, wenn ich mit .338 Lapua mal weiter als 100m schießen will, zumindest wo ich wohne.

Leute aus Texas können sich auch vielleicht nicht vorstellen, dass Diskussionen und Versuche Seriefeuerwaffen irgentwie legal zu erwerben, auf Sicht nicht das Ansehen und die Reputation von Sportschützen in der allgemeinen Bevölkerung und vor allem in der Politik heben.

So und bevor sich jetzt noch einer aus einer anderen Ecke der Welt zu dem Thema meldet, wo man vielleicht im eigenen Garten mit Mörsern und Raketenwerfern schiessen darf, bin ich raus!

Gruß

Magnetar

Geschrieben

Finde Diskussionen in Deutschland über die Vollauto sinnlos. ...Leute aus Texas können sich auch vielleicht nicht vorstellen, dass Diskussionen und Versuche Seriefeuerwaffen irgentwie legal zu erwerben, auf Sicht nicht das Ansehen und die Reputation von Sportschützen in der allgemeinen Bevölkerung und vor allem in der Politik heben.

...bin ich raus!

Unsere Waffengegner haben uns also schon soweit gebracht, dass wir selber schon Vollautomaten derart schröcklich :o finden, dass wir selbst die bloße (legale!) Diskussion darüber tabuisieren.

Nun, dann wird es ein leichtes für die Gegner sein, irgendwann Experten anzuführen, die nachweisen, dass ein Krimineller auch ohne Umschalterchen auf Vollauto eine nahezu gleich große Gefahr darstellt. Folglich werden Halbautomaten - lang wie kurz - dann problemlos verboten. Und weil dann manche auf die Idee kommen, ihren langen Halbautomaten durch Pumprifles und ihren kurzen durch Revolver zu substituieren, werden die dann als nächstes verboten (siehe England und teilw. Australien), dann kommt das Gerede von "gefährlichen Kalibern" auf, bei dem wir ja auch schon kräftig einknicken ("wer braucht schon" .50BMG, .50AE, Magnumkaliber, > 8mm usw.) und am Schluss gibt´s nur noch Waffen für olympische Disziplinen (KK + Flinte) und selbst die Jäger dürfen dann wie in Griechenland etc. nur noch mit EL-Flinten hantieren. :crying:

Bitte lest doch Dave Kopels berühmte Analyse zum britischen Waffenrechtsdesaster hier und erkennt, dass diese Art von "Appeasement" euch gar NIX bringt.

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Mausebaer, ich glaub dir alles, du warst nicht gemeint. Was ist bitte WÜ MG-S-3?

Also ich empfehle Glock 18, Riesenmagazin, einhändig, 25m, Präzischeibe, wenn alle in der Zehn.....war's nur ein Traum!!!!!!!!!!! Aufwachen.............hallo!!!!!!!!!!!!!!!

Oder was ohne Rückstoß, wal sehen H&K,FN ham da neue Sachen..................... :D

Joker, ich meinte auch keine Waffensammler in der Schweiz!!! Wenn man das da sammeln kann,toll! Und wenn das deine Leidenschaft ist, hab ich davor auch Respekt und Achtung. Nur hier in D ist nach 1945 Schluss mit Auto, und Nachfragen nach Irgentwie-Möglichkeiten regen mich auf. Daher die Empfehlung Auswandern und Spezialeinheit. Zu der Frage und Du??? Ich weiß was ich kann und nicht kann. In Decken schieße ich nicht, soviel dazu.

Gruß

Magnetar

Nun Glock 18 ist ein schlechtes Beispiel punkto treffen.

Aber selbst in D ist eben erlaubt unter natürlich sehr schwierigen Verhältnissen.

Das glaub ich kann man jemanden sagen ohne ihn gleich in die psychopathen Ecke zu drängen. Das die gezeigten Bilder wahrscheinlich softair sind ändert daran nichts.

Voll-auto, halb-auto sonst irgendtwas sind Waffen die man sammlen kann, schiessen kann und die nicht böser sind, die einen als die anderen . Die nationalen Regelungen ändern doch nichts an den Eigenschaften einer Waffe?

IMG_1480a.th.jpg

aIMG_1482.th.jpg

Joker

Geschrieben

Und Borussenjoe....Du solltest das doch eigentlich genau wissen, oder?? Begründungen dieser Art für Zivilpersonen reichen im Kriegswaffenrecht NICHT aus

KWKG = BMWI/BAFA und §40 = BKA

Gruesse

PePe

Da sind wir ja froh dass wir uns jetzt nicht mehr auf dem Holzweg befinden.

Erlaubnisnorm ist nicht § 40 WaffG sondern § 2 Abs. 2 KWKG und ob die Begründung ausreicht oder nicht wird wohl nicht in diesem Board entschieden....

ich hab ganz bewußt auf die "theoretische Möglichkeit" hingewiesen, daß es in der praxis de facto unmöglich ist, ist ne andere Sache!

Geschrieben

Da sind wir ja froh dass wir uns jetzt nicht mehr auf dem Holzweg befinden.

Erlaubnisnorm ist nicht § 40 WaffG sondern § 2 Abs. 2 KWKG und ob die Begründung ausreicht oder nicht wird wohl nicht in diesem Board entschieden....

ich hab ganz bewußt auf die "theoretische Möglichkeit" hingewiesen, daß es in der praxis de facto unmöglich ist, ist ne andere Sache!

Achne,

Erlaubnisnorm für vollautomatische Schusswaffen, die NICHT dem KWKG unterliegen, ist sehr wohl §40 WaffG i.V. mit Anlage 2, und nicht das KWKG. Das KWKG greift, wie aus meiner Darstellung auch aufgezeigt, nur die "echten" verbliebenen Vollautomatischen Hand-Waffen auf, die in der entsprechenden Nr 29a und folgende der KWL unter Rohrwaffen aufgeführt sind.

Und wie ist es auf dem Holzweg? Eingeschnappt? :s75: Sehen wir uns doch mal bei IVb4, dann kann man weiterdiskutieren....

PePe

Ich weise Dich gerade nochmal auf Deine Aussage von weiter oben hin: (Zitat "Borussenjoe"):

"Nachdem "Anscheinswaffen§" weggefallen ist als "Nichtvollautomat" eigentlich kein großes Problem, aber als Vollautomat ist eine Ausnahmegenehmigung des BKA Wiesbaden erforderlich! Auf WBK keine Chance..."

Genau dort, hast Du doch unter Bezugnahme auf die gezeigten Bilder für dieser Art Vollautomaten auf eine BKA-Genehmigung hingewiesen, was ja wohl nicht stimmt.

Die gezeigten Waffen stellen nämlich -sofern es keine Softairs waren- explizit Kriegswaffen dar und dafür ist das BKA definitiv NICHT zuständig.

Ich lass mich gerne aber belehren von besser Wissenden.... (Nicht Besserwissern!!) :D:D

In diesem Sinne

PePe

Geschrieben

Also, vor einigen Jahren (noch nach altem WaffG) wurde mir von "einem Freund" berichtet, dass ein hohes Tier aus der Terrorismusbekämpfung eine MP5 zum Selbstschutz genehmigt bekommen hat.

seit wann ist ein(e) maus(s) ein hohes tier? :)

Geschrieben

seit wann ist ein(e) maus(s) ein hohes tier? :)

Ach der liebe Herr Maus war doch ein Protegé eines gewissen Herrn im Kanzleramt, ach Schreck lass nach. Da ging vieles, was an sich garnicht legal war und ist. Von gefälschten Ausweisen, über gefälschte Einreise/Ausreiseerlaubnisse und Visa etc, bis zur illegalen Geld(be)versorgung aus obskuren Quellen. Andere Dinge lass ich hier mal aussen vor; noch unterliegen sie ja der offiziösen (nicht offiziellen) Geheimhaltung...

PePe

Geschrieben

Stimmt.

Nicht jeder hat drei Zentner mit relativ großer, planer Auflagefläche und mit dem Abzug trainiert man gleich für's Fingerharkeln.

Glückwunsch!

ps: Weißt Du wann genau und warum die Kirche von der Zeilscheibe verschwunden ist? :unknw:

danke - ich hab mich auch gefreut wie ein schnitzel! :eclipsee_gold_cup:

das mit dem gewicht ist allerdings nur die eine seite.

ich habe mit dem mg3 die erfahrung gemacht, dass sich der trefferpunkt mit dem erwärmungsgrad des rohres leicht ändert.

das wäre kein problem, wenn man die übung direkt 2x hintereinander mit derselben waffe schiessen könnte.

leider ist es ja beim bund bzw. bei den reservisten üblich, dass man nach der geschossenen übung erst mal wieder in der schlange anstehen muss ... zum erneuten eintrag in die schießkladde und zum mun-empfang ...

na ja, hat ja dann doch irgendwann mal geklappt - witzigerweise beide übungen an einem tag in gold ... an unterschiedlichen ständen und waffen :00000733:

ps: das mit der kirche ist mir noch gar ned aufgefallen :huh: muss ich das nächste mal gleich mal nachschaun!

Geschrieben

Ich habe die MG-S-3 und -4 mit Gold das erstemal bei einbrechender Dunkelheit geschossen. Erst auf der Beispielsscheibe die zugewiesene Ziele angeschaut, markante Punkte in der Nähe gemerkt und dann mehr oder weniger nach Gefühl geschossen. smiley-channel.de_gewalt155.gif

Das mit den wechselnden MGs ist echt ärgerlich. :icon13: Denn immer wieder gibt es Gurken darunter, die zwar schießen, aber nichts mehr treffen. Ich hatte einmal eins, das hatte sogar die Federn von den Gurten abgekaut, völlig ohne Ladehemmung. Da einmal mehr alles unter der Devise "besser nix sagen, sonst musst Du noch etwas tun" lief, waren schon einige Rennen durch, bis ich kam. :gaga:

Dein

Mausebaer :vava:

Geschrieben

Unsere Waffengegner haben uns also schon soweit gebracht, dass wir selber schon Vollautomaten derart schröcklich :o finden, dass wir selbst die bloße (legale!) Diskussion darüber tabuisieren.

Nun, dann wird es ein leichtes für die Gegner sein, irgendwann Experten anzuführen, die nachweisen, dass ein Krimineller auch ohne Umschalterchen auf Vollauto eine nahezu gleich große Gefahr darstellt.

Das haben wir schon. Ich habe einmal irgendwo, ich glaube bei Handgun Control, Inc., gelesen, daß Halbautomaten gefährlicher seien als Vollautomaten weil halbautomatisches Feuer genauer sei. Logischerweise müssen dann einschüssige Präzisionsgewehre (und Freipistolen bei den Faustfeuerwaffen!) die gefährlichsten aller Waffen sein... :o

Geschrieben

@TheHun:

Finde Diskussionen in Deutschland über die Vollauto sinnlos.

Hallo Megnetar,

schön das Du die Diskussion sinnlos findest. Dürfen wir sie trotzdem führen?

Scheinbar gibt, oder gab es, tatsächlich auch in D Wege legale VA zu besitzen. Das ist, auch wenn man sich dafür nicht interessiert, zumindest nice to know.

Mein Beispiel mit Texas war auf Deine unqualifizierte Aussage, VA sind in den USA "gaaannzzz böse" und man könne mit ihnen nichts treffen bezogen, dem ist nämlich nicht so.

Ich denke es ist eine gute Entscheidung deinerseits, sich aus der Diskussion herauszuhalten, denn auf die Frage antworten konntest Du ja mit nichts Hilfreichem.

Gruß

The Hun

Gast husqvarna-m40
Geschrieben

@ joker,

wirklich eine hübsche Sammlung die Du da hast. Lob und Anerkennung!! :appl:

Aber über den Teppich müßte man vielleicht mal reden... B)

Geschrieben
Schon mal mit Vollauto geschossen und nennenswert was getroffen???? Ich mein außer der Decke des Standes.

Ich schon. Und getroffen. Und das stehend freihändig. Die MP40 läßt sich im Feuerstoß sehr schön im Ziel halten (natürlich nicht vergleichbar mit Einzelschüssen aus der Sportpistole). Die PPsh wandert dagegen unangenehm nach oben.

Ich kann es absolut verstehen, wenn jemand einen Vollautomaten haben möchte. Allein die Funktion ist schon interessant, das schießen sowieso. Leider ist die Erlaubnis zum Erwerb/Besitz sehr schwer zu bekommen in Deutschland und schießen wird man damit noch seltener dürfen.

Geschrieben

@ joker,

wirklich eine hübsche Sammlung die Du da hast. Lob und Anerkennung!! :appl:

Aber über den Teppich müßte man vielleicht mal reden... B)

Also über den Tepich gibt es nichts zu sagen. Oder möchtest du mit meiner Frau über dieses Erbstück reden. :angry2:

Punkto treffen:

Alle Voll-auto, die ein gewisses Gewicht haben, nicht zu kurz sind und um die 400-800/min schiessen, sind relativ treffsicher aber nur in kurzen Feuerstossen. Das aber muss geübt sein sonst muss die Decke wirklich neu gestrichen werden. Im Stress würde ich davon ausgehen, das die meisten das Magazin in die Luft geschossen hätten ohne es zu merken.

Giftzwerge wie die Micro-Uzi, die MAC10, die MP9 oder die Glock18 sind unberheschbar. 1 Schuss in die Zielscheibe, 2er 10 cm darüber, 3er 1 m darüber 4er 10 m darüber.

In Genf hat die Polizei alle MP5 auf halb-auto blockiert, weil bei dem ersten Einsatz auf der Strasse sie ein Haus abgeharkt haben bis in die 3 Etage. Und da handelt es sich um die gutmütige MP5.

Als wirklich potentiel gefährlich würde ich ein leichtes MG einschätzen, HK21/23 (steht bei mir auf der Einkaufsliste). Nur dann gehör ich zu der Gruppe Terroristen und bediene mich sicher nicht über den Sammlermarkt.

Joker

Geschrieben

Giftzwerge wie die Micro-Uzi, die MAC10, die MP9 oder die Glock18 sind unberheschbar. 1 Schuss in die Zielscheibe, 2er 10 cm darüber, 3er 1 m darüber 4er 10 m darüber.

Da hast du vermutlich vollkommen recht.

Allerdings kannst du an deine Glock ja das und das dranbauen. ;-) Ich vermute, damit würde man dann, Übung vorausgesetzt, trotz des kurzen Laufes relativ gut treffen können?

-Valynor

Geschrieben

...

Als wirklich potentiel gefährlich würde ich ein leichtes MG einschätzen, HK21/23 (steht bei mir auf der Einkaufsliste). Nur dann gehör ich zu der Gruppe Terroristen und bediene mich sicher nicht über den Sammlermarkt.

Joker

Ich habe die HK21/23 zwar nie geschossen, aber das HK23 in 5,56mm NATO sollte im Feuerstoß ähnlich zahm wie das M249 sein. :wos_armee_052:

...und falls nicht, hast Du ja die Griffstücke mit Einzelfeuer und dreier-Feuerstoss bei den E-Versionen. ;)

Dein

Mausebaer :vava:

Geschrieben

Da hast du vermutlich vollkommen recht.

Allerdings kannst du an deine Glock ja das und das dranbauen. ;-) Ich vermute, damit würde man dann, Übung vorausgesetzt, trotz des kurzen Laufes relativ gut treffen können?

-Valynor

Selbst mit das und das bleibt es wahrscheinlich ein Giftzwerg. Die MP9 von B&T ist nämlich mit das und das ausgestattet aber kaum zu kontrollieren.

Wozu brauch man eigentlich das und das bei einer Glock 17????

Joker

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