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IGNORED

Behörde will Fotos von Tresoren


Herlu Les

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Geschrieben

Mist, da hast Du recht ! :o Und jede Anlage hat noch Unteranlagen a bis d, teilweise mit Doppelziffern...

Raschel, raschel, blätter, wühl... * &´ßßß? ---. krschtl ... %2 :huh:

Wichtig: Laut Passierschein 47A gelten die Anlagen 2, 18, 27-34, 44, 46, 65, 78 und 86 in Bezug auf die in Anlage 55c genannten Ausnahmen (jetzt kommts), wenn die Voraussetzungen nach Anlage 3a bzw. 7b eingehalten worden sind. Das bedeutet ja in der Praxis, dass der Tresor nur dann vorzulegen ist, wenn die in Anlage 69d zitierten straßenverkehrsrechtlichen Zulassungvorschriften eingehalten werden und keine Feiertagsregelung nach Anlage 17cc besteht.

Also im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es trotzdem gar nicht so schwierig ist... ^_^

Geschrieben

Wichtig: Laut Passierschein 47A gelten die Anlagen 2, 18, 27-34, 44, 46, 65, 78 und 86 in Bezug auf die in Anlage 55c genannten Ausnahmen.

"Das Formular bekommt Ihr bei der Hafenmeisterei"

"Ach was, geht zur Auskunft, die geben Euch Auskunft"...

Geschrieben

1. Die Behörde darf den Nachweis der sicheren Aufbewahrung verlangen §36 (3) Satz 1 WaffG

Ob sie dazu Fotos, Rechnungen oder Lieferscheine verlangt liegt im Ermessen der Behörde-. In praxi wird sie eines dieser Dokumente nach Wahl des Nachweisverpflichteten verlangen.

2. Die Behörde darf die sichere Aufbewahrung überprüfen, wenn sie "begründete Zweifel" an der sicheren Aufbewahrung hat §36 (3) Satz 2 WaffG

Wer also den Nachweis nach 1. nicht erbringt, setzt sich der Möglichkeit einer behördlichen Nachschau aus.

Umgekehrt wird sich die Behörde schwer tun, "begründete Zweifel" darzulegen, wenn vorher die Aufbewahrung durch möglichst mehrere Dokumente belegt worden ist. Der Behörde dürfte es also an der Rechtsgrundlage für die Nachschau fehlen und ihr Vertreter muß leider draußen bleiben. Deshalb empfiehlt sich der Nachweis auch dann, wenn die Behörde gar nicht gefragt hat. Das ist kein vorauseilender Gehorsam sondern ein geschickter Schachzug.

3. Der Aufwand Fotos zu erstellen ist im Zeitalter der Digitalkameras und Drucker wohl relativ gering anzusehen. Selbst bei herkömmlicher Fotografie lohnt der Aufwand für Waffenbesitzer und Behörde gleichermaßen.

4. Wer mit falschen Fotos versucht eine sichere Aufbewahrung nachzuweisen macht sich strafbar. Mit den Fotos liefert ewr auch gleich handfeste Beweismittel. Das ist der Unterschied zur mündlichen Lüge.

5. Wer Nachweise erbracht hat, sollte diese spätestens dann aktualisieren, wenn der Waffenbestand laut WBK die legale Kapazität der Sicherheitsbehältnise übersteigt.

WH

Amadeus

Geschrieben

also ich hab damals nach dem Kauf meines B-Schranks

freiwillig eine Kopie der Rechnung bei meiner Sachbearbeiterin

vorgelegt. Hab das in einem Aufwasch mit ner WBK-Eintragung gemacht.

Hab denen gesagt, daß ich persönlich eine sichere Verwahrung für wichtig halte und, daß der

Tresor auf Wunsch auch besichtigt werden kann (hab damit überhaupt kein Problem). Habe denen auch gleich gesagt, daß ich das anbiete, obwohl ich nicht dazu verpflichtet bin. Das ist bei meiner Sachbearbeiterin sehr gut angekommen. Sie meinte, so ein Verhalten sei mustergültig und sie hat die Rechnung in meine Waffenakte abgelegt. Damit dürfte die sache wohl gegessen sein, sehen wollte bisher niemand was. Hab sogar noch nen WBK-Austrag kostenfrei bekommen, meine Behörde ist sehr kulant, und so wie man in den wald reinschreit, so hallt es auch raus :-)

Svenni

Geschrieben

Hallo

ich empfehle es so zu handhaben: Auf Anfrage wie die Waffen verwahrt werden, schriftlich antworten. Also kurzwaffen in B mit mehr als 200KG, langwaffen in A tresor. diese Angaben sollten natürlich auch stimmen. Damit ist doch dem Gesetz genüge getan.

Wieso nimmt sich ein SB heraus, diese Angaben anzuzweifeln. Falsche Angaben sind doch verboten. Wie würde er die Forderung nach Fotos begründen? Fotos können nicht lügen?

Einen begründeten Zweifel aus dem Nichtliefern von Fotos herauszudeuten und eine Nachschau (Einschränkung der Grundrechte) zu tätigen würde bei mir scheitern. Auch lade ich keinen SB freiwillig zur Besichtigung ein. Dann muß ich konzequent sein und die ganze Nachbarschaft das Recht einräumen, falls sie irgendwie ängstlich ist, meine Aufbewahrung zu überprüfen. Also offene Tür für alle. Wir sollten uns an das Gesetz halten und nicht weit darüber hinausgehen. Wenn ich schon in meinen grundrechten eingeschränkt werde, lade ich nicht noch jemenden ein, das ganz nach Gusto zu erweitern.

Steven

Geschrieben
Hallo

ich empfehle es so zu handhaben: Auf Anfrage wie die Waffen verwahrt werden, schriftlich antworten. Also kurzwaffen in B mit mehr als 200KG...

Steven

Wieso schon wieder mit mehr als 200Kg???

Gruß Leusel

Geschrieben

Zitat :" Dann muß ich konzequent sein und die ganze Nachbarschaft das Recht einräumen, falls sie irgendwie ängstlich ist, meine Aufbewahrung zu überprüfen"

Von wem bekommst Du Deine waffenrechtliche Erlaubnisse ?

Von Deinen Nachbarn oder von Deiner Behörde ?

Wenn ich schon das Geplärre von Verletzung der Grundrechte usw, höre...

Was ist schon dabei, der Behörde ne Kopie der Tresor-Rechnung zu schicken ?

Wenn die wissen, der Schrank ist gekauft, ist der Fall erledigt. Zu Besuch kommt da niemand.

(abgesehen davon, daß ein Betretungsrecht der Behörde nur bei begründeten Zweifeln legitim ist und die absolute Ausnahme darstellt. Ich kenne in meinem Bekanntenkreis von Jägern und Schützen keinen, bei dem die Aufbeahrung bisher angezweifelt wurde).

Svenni

Geschrieben

Hallo

das mehr als 200 KG war nur ein Beispiel. Ist nötig, wenn ich mehr als 5 KW im Tresor aufbewahren möchte.

@svenni, das war kein Anriff auf dich. Ich bin der Meinung, rückt nicht mehr raus, wie die nach denm Gesetz fordern können. Die Behörde, die meine waffenrechtliche Erlaubnis ausstellt, hat erstmal genau das gleiche Recht, das mein Nachbar hat, meine Aufbewahrung zu begutachten.

steven

Geschrieben

O.k., das stimmt schon. Nur finde ich, man sollte keinen solchen Wirbel um die sache machen.

Wenn der Gesetzgeber eine sichere Verwahrung nach konformen Kriterien fordert, so muß er auch

die Möglichkeit der Kontrolle bzw. Sicherstellung dessen haben. Zur "Begutachtung" im eigentlichen Sinne

kommt es ja erst, wenn irgendwas im Argen liegt.

Es ist doch so: Wenn ich z.B. für Kurzwaffen einen B-Schrank haben muß, dann ist das nun mal so.

das heißt, es ist kein Geheimnis und schon gar nicht gegenüber der Behörde. warum dann die Heimlichtuerei

und Zurückhaltung mit Belegen dafür ??? was spricht denn dagegen, einen kaufnachweis des Schrankes vorzulegen. Nie und nimmer wird dann jemand von der Behörde eine "Begutachtung" durchführen wollen oder das Gewicht des Tresors nachmessen :-).

Alles andere ist in mienen Augen kontraproduktiv. Denn nur bei unkooperativem Verhalten bzw. dem Verweigern von Informationen bezüglich der Verwahrung wird einem seitens der Behörde "ernste Zweifel an der konformen Verwahrung" unterstellt werden können. Und die Nachbarn sollen denken was sie wollen,

ich schau bei denn ja auch nicht, wie sie ihre Küchenmesser verwahren:-).

Nix für ungut und frohe Weihnachten

Svenni

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mein SB informierte die zuständige Ortspolizeibehörde und ordnete eine "Inaugenscheinnahme" an. Ich habe am 22.12.05 einen Voreintrag in die WBK beantragt, und am 2.1.06 am frühen morgen standen 1 Dame und 1 Herr in grün vor meiner Tür und begehrten Einlass.

Grün: "Sie haben ein Waffe beantragt - für was eigentlich ?"

Ich: "Ich bin Sportschütze."

Grün: "Ach so ?? Und wo bewahren Sie Ihre Waffen auf ?

Ich: "In 3 Tresoren, Waffen und Munition voneinander getrennt"

Grün: "Aha..... und wo sind die Schlüssel ?"

Ich: "In einem 4. Tresor mit elektonischer Tastatur an einem anderen Ort"

Grün: "Vorbildlich ! Und wer alles kennt die Zahlenkombination ?"

Ich: "Nur ich !"

Grün: "Und wenn Sie sie vergessen ?"

Ich: "Dann kommt der Schlosser mit dem Schweißbrenner"

und so weiter......

Letztendlich schien alles in Ordnung, die beiden zogen wieder ab ohne meine Einladung zum Kaffee anzunehmen.

Das gleiche Spiel hatte ich schon beim letzten Antrag. Nur wollte man diesmal alles genauer wissen und vor allem SEHEN !

DVC, Wolle

Geschrieben

Toll, wenn es Leute gibt, die solche Begehren Deines Sachbearbeiters finanzieren :gaga:

Ein Lob an allle Steuerzahler, die ihr Geld für sowas gerne verwendet sehen.

IMI

Geschrieben

Mein SB informierte die zuständige Ortspolizeibehörde und ordnete eine "Inaugenscheinnahme" an. Ich habe am 22.12.05 einen Voreintrag in die WBK beantragt, und am 2.1.06 am frühen morgen standen 1 Dame und 1 Herr in grün vor meiner Tür und begehrten Einlass.

...

DVC, Wolle

Hast Du das nette Pärchen denn mal gefragt, auf welcher Grundlage das "angeordnet" wurde (sind Polizisten neuerdings auch Hilfsbeamte Deines SB?)?

Ich Dachte immer, dass ein solcher Eingriff nur dann durch das WaffG gedeckt ist, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Verwahrung nicht gesetzeskonform erfolgt. :confused:

Gruß

357Mag

Geschrieben

Also ich verstehe die allgemeine Aufregung nicht so recht. Die zuständige Behörde ist nun mal berechtigt, sich die sichere Verwahrung mittels Rechnung oder Foto nachweisen zu lassen.

Seid getrost, denn "wir wissen, dass das Gesetz gut ist, wenn es jemand recht gebraucht". (1. Timotheus 1,8)

Geschrieben

Hast Du das nette Pärchen denn mal gefragt, auf welcher Grundlage das "angeordnet" wurde (sind Polizisten neuerdings auch Hilfsbeamte Deines SB?)?

Ich Dachte immer, dass ein solcher Eingriff nur dann durch das WaffG gedeckt ist, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Verwahrung nicht gesetzeskonform erfolgt. :confused:

Gruß

357Mag

Bei mir bestand weder ein Grund zur Annahme dass ich meine Waffen nicht ordnungsgemäß verwahre, noch sonstige Hintergründe. Lt. Aussage des "Pärchens" ist die Ortspolizeibehörde bei einem Antrag auf (Neu-) Eintrag automatisch involviert. Sie, also die beiden Beamten, müssen irgendwas vom LRA unterschreiben und bestätigen, ansonsten wird mein Antrag nicht weiter bearbeitet.

Keine Ahnung was, bin kein Sachbearbeiter. Es hiess aber eindeutig: wenn die beiden den Eindruck gehabt hätten, dass meine Waffen nicht sicher aufbewahrt werden, dann würden sie auch den Wisch vom LRA nicht gegenzeichnen können und somit kein OK für weiteren Eintrag.

Es geht mir hier nicht drum, die vorgehensweise von Behörden oder Beamten etc. zu negativieren, es zeigt sich nur, dass "man" nun alles etwas genauer unter die Lupe nimmt und wir Sportschützen manche Regeln des WaffG ebenso scharf auslegen sollten, wie "die" es tun.

In diesem Falle also Tresore in ausreichender Anzahl, um Waffen und Muni getrennt aufzubewahren...... und Zugriffsmöglichkeit nur für den Berechtigten. Klingt simpel, ist aber bestimmt nicht bei allen schon die Regel.

In diesem Sinne,

DVC,

Wolle

Geschrieben

Mal was anderes.

Also ich bin Schlosser und habe schon mal einem Freund von mir einen massiven Stahlschrank gebaut der zusätzlich noch mit einem separaten kleinen Tresor aus dem Fachmarkt versehen wurde.

Der Stahlschrank wurde aus 40*40 Vierkantrohr gebaut und ist auch mit einer Stahltüre ausgestattet worden die ebenfalls bombensicher gebaut wurde. Der Schrank wurde rundherum von innen und außen mit 3mm stahlplatten zugemacht.

Das ganze ist dann in einer ecke im Schlafzimmer am Boden verschraubt worden und anschließend noch von einer Seite zugemauert worden damit der Schrank nicht gleich so ins Auge fällt wenn man den Raum betritt. Der Schrank ist dreifach Abschließbar.

Ich denke so was kann man auch als Tresor durchgehen lassen. Aaaaber wie will man dem amt da beweisen das der Schrank einem Atomangriff standhalten würde?

Durch einen sachverständigen oder reichen da auch Fotos?

gruß

Geschrieben

Mal was anderes.

Also ich bin Schlosser und habe schon mal einem Freund von mir einen massiven Stahlschrank gebaut der zusätzlich noch mit einem separaten kleinen Tresor aus dem Fachmarkt versehen wurde.

Der Stahlschrank wurde aus 40*40 Vierkantrohr gebaut und ist auch mit einer Stahltüre ausgestattet worden die ebenfalls bombensicher gebaut wurde. Der Schrank wurde rundherum von innen und außen mit 3mm stahlplatten zugemacht.

Das ganze ist dann in einer ecke im Schlafzimmer am Boden verschraubt worden und anschließend noch von einer Seite zugemauert worden damit der Schrank nicht gleich so ins Auge fällt wenn man den Raum betritt. Der Schrank ist dreifach Abschließbar.

Ich denke so was kann man auch als Tresor durchgehen lassen. Aaaaber wie will man dem amt da beweisen das der Schrank einem Atomangriff standhalten würde?

Durch einen sachverständigen oder reichen da auch Fotos?

gruß

Solange Du Deine Kronjuwelen darin aufbewahrst, ist dagegen wohl nichts einzuwenden. Aber Bei Waffen und Munition mußt Du Schränke einer bestimmten Kategorie haben. Damit bist Du beweispflichtig, das du den entsprechenden Schutzlevel erreicht hast. Nach meiner Meinung reicht da nicht mal ein Sachverständiger, denn wie will der prüfen, welche Materialstärke verwendet wurde und vor allem, welche Materialart? Hast Du billigen Baustahl verwendet oder war es eine hochfeste Sorte? Wenn ja, welche? Wie ist die Qualität der Schweißung, hast Du dafür ein Schweißerzertifikat? So einem Sachverständigen bleibt doch nur die Möglichkeit, Materialproben vom Blech innen und außen sowie aus Schweißnähten zu entnehmen, um die Wandstärken zu messen. Eine Probe muß ins Labor, um das Material festzustellen. Im Klarzext, der Nachweis ist letztlich nur durch eine zerstörende Prüfung zu erbringen.

Selbst wenn Du etwas festeren Stahl verwendet hast, heißt das noch lange nicht, daß Dein Schrank bombenfest ist, wie Du schreibst. Eine Flex ist ein sehr effektives Werkzeug, um hochfeste Stähle aufzuschneiden. Das durfte ich vor kurzem an einem Vorhängeschloß ausprobieren, zu dem ich den Schlüssel verloren hatte. Der sogenannte Panzerbügel war in 10 Sekunden durchbrochen.

Beschaff Dir mal die einschlägigen Normen, dann kannst Du feststellen, ob Du alles eingehalten hast. Aber damit ist immer noch lange kein Beweis erbracht.

Klaas

Geschrieben

[...]

und wir Sportschützen manche Regeln des WaffG ebenso scharf auslegen sollten, wie "die" es tun.

[...]

Na dann gute Nacht.

Wenn man meint eine Ampel sei nicht nötig einfach mißachten?

oder

Beim Nachbarn auch mal in den Keller gucken wollen wenn man da sowas gehört hat?

Geschrieben

Solange Du Deine Kronjuwelen darin aufbewahrst, ist dagegen wohl nichts einzuwenden. Aber Bei Waffen und Munition mußt Du Schränke einer bestimmten Kategorie haben. Damit bist Du beweispflichtig, das du den entsprechenden Schutzlevel erreicht hast. Nach meiner Meinung reicht da nicht mal ein Sachverständiger, denn wie will der prüfen, welche Materialstärke verwendet wurde und vor allem, welche Materialart? Hast Du billigen Baustahl verwendet oder war es eine hochfeste Sorte? Wenn ja, welche? Wie ist die Qualität der Schweißung, hast Du dafür ein Schweißerzertifikat? So einem Sachverständigen bleibt doch nur die Möglichkeit, Materialproben vom Blech innen und außen sowie aus Schweißnähten zu entnehmen, um die Wandstärken zu messen. Eine Probe muß ins Labor, um das Material festzustellen. Im Klarzext, der Nachweis ist letztlich nur durch eine zerstörende Prüfung zu erbringen.

Selbst wenn Du etwas festeren Stahl verwendet hast, heißt das noch lange nicht, daß Dein Schrank bombenfest ist, wie Du schreibst. Eine Flex ist ein sehr effektives Werkzeug, um hochfeste Stähle aufzuschneiden. Das durfte ich vor kurzem an einem Vorhängeschloß ausprobieren, zu dem ich den Schlüssel verloren hatte. Der sogenannte Panzerbügel war in 10 Sekunden durchbrochen.

Beschaff Dir mal die einschlägigen Normen, dann kannst Du feststellen, ob Du alles eingehalten hast. Aber damit ist immer noch lange kein Beweis erbracht.

Klaas

Nen Schweißbrief hab ich ja. für MAG/MIG und hat für E.

Aber gut Waffen werden da eh nicht gelagert.

Nen Waffenschrank der klasse a oder b bekommst auch mit ner flex auf. dauert halt nur :rolleyes:

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