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IGNORED

Einladung an den Staatsanwalt


SIG210

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, Leute,

was haltet Ihr von den nachfolgenden Erläuterungen zum Verkaufsangebot einer Waffe, die im Internet nachzulesen sind:

"Verkaufe meine schöne Beretta 92 FS in Edelstahlausführung im cal. 9mm / 4mmM20. Die Waffe ist praktisch neuwertig, hat einen prima Abzug und eine tadellose saubere Verarbeitung. Alles ist komplett mit Originalkoffer, Ladehülsen, Bedienungsanleitung, Holzgriffschalen mit Daumenauflage für Rechtshänder. Neupreis der Waffe 1098,- Euro. Die Waffe ist bedürfnisfrei erwerbbar. D.h. jeder WBK Besitzer kann sich einen Voreintrag in 4mmM20 von seiner Behörde eintragen lassen, das wird auch immer gemacht!!! Wer will kann beliebige Mengen an konvertierten Pistolen und Revolvern erwerben. An der Originalwaffe ist praktisch KEINE echte Veränderung gemacht worden!!!!! Lediglich wurde ein 4mm Läufchen im Lauf eingeklebt, ohne die Züge oder das Patronenlager zu zerstören. Das war alles. Man könnte einen anderen Lauf einsetzen und sofort im cal. 9mm losballern. Wer will und darf kann auch ohne Zerstörung den Futterlauf wieder entfernen lassen, das macht der Büchsenmacher im Backofen bei unter 200 Grad, dann fällt das Läufchen von alleine wieder raus. Im Schlitten ist ein spezieller Schockabsorber nachträglich eingebaut worden, bei 9mm Munition knallt der Schlitten somit gedämpft in den Anschlag. Keine Rücknahme, keine Garantie."

Oder sehe ich das einfach nur zu eng?

Geschrieben

Moin!

Im Prinzip ein alter Hut. Allerdings werden bei den Pistolen, die ich zB von CDS gesehen habe, die 4mm Innenläufe mit dem Trägerlauf verschweißt. Dazu wird ein Kalibergroßes Loch in den Trägerlauf gebohrt, der Innenlauf eingesetzt, der Innenlauf mit dem Trägerlauf in dem gebohrtem Loch verschweißt und letztlich die Schweißstelle so gut überarbeitet, daß man diese kaum noch erkennen kann.

Einen Innenlauf einfach einzuschrumpfen oder einzukelben halte ich möglicherweise doch für sehr bedenklich.

Einen 9mm Lauf in eine 4mm Waffe einzusetzen bedarf einer entsprechenden waffenrechtlichen Genehmigung.

Gruß,

frogger

http://www.egun.de/market/item.php?id=601943

Geschrieben

Geschickte Verkaufsanzeige, wenn man Plunder loswerden möchte.

Na ja, es gibt auch Metallkleber, da passiert bei einer Erwärmung von 200, 300 oder auch mehr Grad überhaupt nichts.

Zudem wurden meines Wissens alle Originalläufe u.a. aufgerieben (Auflage).

Und wer sollte sich bei einem unrechtmäßigen, mißglückten Umbauversuch rechtlich erlauben, nicht vorliegende "Eigenschaften" einzuklagen. :rotfl2:

Geschrieben

so wie „Christian 555“ es sieht wird es wohl auch sein.

Oder aber hier mal eine Verschwörungstheorie:

irgendeine Behörde, BKA, LKA oder was weiß ich für ein Amt ist auf der Suche nach so schlimmen Fingern, die die Dinger schwarz umbauen.

Geschrieben

Das Ganze ist reichlich lächerlich.

Auch für eine 4M20 Waffe braucht man eine WBK mit dem ganzen Aufwand,

Zuverlässigkeitsprüfung, Gebühren usw. Wenn man das alles erfüllt hat, kann man auch noch

gar ein Bedürfnis nachweisen - fertig!

Rechtlich steht ein Käufer einer illegalen "Bahnhofswaffe" auch nicht schlechter da als einer, der

seine 4M20 zur illegalen 9mm Para umbaut (und illegale Muni dazubesorgt). Also kauft er besser gleich beim Russen...

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Einen Innenlauf einfach einzuschrumpfen oder einzukelben halte ich möglicherweise doch für sehr bedenklich.

Gegeben hat es jedenfalls solche "nur geklebt" Umbauten ...

Gruß André

Geschrieben

Auch für eine 4M20 Waffe braucht man eine WBK mit dem ganzen Aufwand,

Zuverlässigkeitsprüfung, Gebühren usw.

Aufwand? Du brauchst kein regelmäßiges Training und Dich vor allem nicht mit den Typen im Schießsportverband rumärgern die im Leben nichts geschafft haben und jetzt ihre Aggressionen mit dem Erfinden neuer Waffenrechtlicher Vorschriften ausleben.

Wie 12 Monate, ne bei uns muss man wenigstens 3 Jahre trainieren bevor man beantragt, Sportpistole? Nene, wir "befürworten" als erste Waffe immer nur eine KK-Büchse. Nein, bei Personen unter 25 können wir keine Großkalibrigen Waffen BEWILLIGEN (wohl gemerkt so etwas haben wir im Verein vom VERBAND zu hören bekommen) :gaga: das geht nicht. Nein, Sie müssen schon mit Seriennummer, Hersteller und allem bei uns anfragen, wie sollen wir sonst bestätigen das die Waffe zum Sportschießen geeignet ist. usw. usf.

Also gut, man hat den Aufwand einen Antrag auszufüllen. Von der Zuverlässigkeitsprüfung merkt man selber ja nichts, und da die Gebühren für den Verband wegfallen tun die der Behörde (die ja geringer sind) auch nicht so weh. Also, Bedürfnisfrei ist schon was feines. (Auch wenn man mit den 4mm Teilen dann nicht viel anfangen kann, aber für einen Technisch interesierten sind sie trotzdem was feines.)

Geschrieben

Wie 12 Monate, ne bei uns muss man wenigstens 3 Jahre trainieren bevor man beantragt, Sportpistole? Nene, wir "befürworten" als erste Waffe immer nur eine KK-Büchse. Nein, bei Personen unter 25 können wir keine Großkalibrigen Waffen BEWILLIGEN (wohl gemerkt so etwas haben wir im Verein vom VERBAND zu hören bekommen) :gaga: das geht nicht. Nein, Sie müssen schon mit Seriennummer, Hersteller und allem bei uns anfragen, wie sollen wir sonst bestätigen das die Waffe zum Sportschießen geeignet ist. usw. usf.

Offensichtlich hat jeder Schütze den Verein/Verband den er verdient.

:heuldoch::heuldoch::heuldoch:

Geschrieben

Hi,

mir geht es dabei weniger um die technischen Details.

Zusammen mit vielen Anderen (auch WO-Usern) habe ich viel Zeit und Engagement aufgewendet, um Legalwaffenbesitzer in vielen Bereichen als besonders rechtstreue und verantwortungsvolle Bürger darzustellen.

Wenn ich nun so etwas lese, frage ich mich, wie wohl die verschiedenen Medien u.a. darauf reagieren, wenn sie solch einen "einfachen Weg" (von einem Legalwaffenbesitzer!) aufgezeigt bekommen, in den Besitz von "scharfen Waffen" zu gelangen.

An solch einem Image bin ich nicht interessiert! Vielleicht sollte man dem Verkäufer nahelegen, eine solche Anzeige zurückzuziehen.

Geschrieben

... werden ... die 4mm Innenläufe mit dem Trägerlauf verschweißt. Dazu wird ein Kalibergroßes Loch in den Trägerlauf gebohrt, der Innenlauf eingesetzt, der Innenlauf mit dem Trägerlauf in dem gebohrtem Loch verschweißt und letztlich die Schweißstelle so gut überarbeitet ...

Einen 9mm Lauf in eine 4mm Waffe einzusetzen bedarf einer entsprechenden waffenrechtlichen Genehmigung.

Gruß,

frogger

http://www.egun.de/market/item.php?id=601943

ich kenne auch nur das verfahren wie es von frogger beschrieben wurde - wurde 1996 auch mit meiner 92FS so gemacht (system reducta). mittlerweile habe ich sie - dank bedürfnis als sportschütze - wieder rückrüsten lassen.

kostet einen neuen lauf von beretta (ca. 230 euro), der gar nicht so leicht zu bekommen ist, PLUS einbau und BESCHUSS beim amt (ca. 75 euro).

lg

ralf

Geschrieben

@ schwarzwälder:nix bedürfnis ! das ist ja das praktische bei den 4mm kanonen! soll die ehefrau schonmal die waffen zum schießstand oder zurück fahren läßt man ihr so eine wbk angedeihen, denn transportieren darf jeder mit wbk, egal welcher. sachkunde braucht sie und dann kanns aber auch schon losgehen (das lernt man aber doch schon beim sachkundelehrgang.... tstststs...)

heinrich

Völlig klar, kein Bedürfnis ist der einzige Vorteil, habe ich oben auch so geschrieben, tststs...

Wer aber seine Waffe illegal umbaut, verletzt genauso das WaffG wie wenn er eine illegal kauft.

Und wer in der Vergangenheit schon zu illegalen Handlungen tendierte, wird auch mangels Zuverlässigkeit nicht an eine 4M20 kommen - für mich ist der Umbau/bzw. die Umbauangst bei Behörden eher sinnentleert,

wer illegales tun will tut das so oder so (leider).

Was nun das Überlassen von Waffen anbelangt: Zur sicheren Verwahrung: kein Problem. Auch die WBK-besitzende Ehefrau darf jetzt deinen Tresorschlüssel haben. Ob sie aber auch mit 4M20-WBK alle deine GK-

Waffen allein transportieren, womöglich allein benutzen etc. darf, darüber wurde hier im Forum schon reichlich debattiert.

Und wenn überhaupt - aber das weisst du sicher aus dem Sachkundelehrgang <_< - braucht es dann einen Überlassungsschein, WBK-Kopien usw.

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

wie sieht die sache eigentlich mit LEP-waffen aus. Speziell bei

Revolvern ? Wie ich gelesen habe, sind da nur Alubuchsen in die Trommel

eingeklebt und ein Futterlauf einbgeklebt. Also das fordert Bastler ja geradezu auf.

Da sind ja Schreckschußwaffen noch besser gegen Umbau geschützt.

Warum sind die Umbaukriterien bei den LEP so lasch ? das wundert mich ehrlich gesagt etwas.

Gut - der Trägerlauf ist zwar aufgebohrt, aber wenn jemand diesen und die Trommelbuchsen

ausbaut, wirds schon gefährlich. Wenn ich denke, daß Schreckschußwaffen mit PTB-Stempel gar nicht mehr in Stahl gebaut werden dürfen, so wundert es mich, daß die LEP-Waffen das F-zeichen kriegen ??

Svenni

Geschrieben

Wenn ich denke, daß Schreckschußwaffen mit PTB-Stempel gar nicht mehr in Stahl gebaut werden dürfen, so wundert es mich, daß die LEP-Waffen das F-zeichen kriegen ??

Svenni

Und dann gibt es noch Leute die behaupten dass unser WaffG zu streng sei.

Karl

Geschrieben

wie sieht die sache eigentlich mit LEP-waffen aus. Speziell bei

Revolvern ? Wie ich gelesen habe, sind da nur Alubuchsen in die Trommel

eingeklebt und ein Futterlauf einbgeklebt. Also das fordert Bastler ja geradezu auf.

Da sind ja Schreckschußwaffen noch besser gegen Umbau geschützt.

Warum sind die Umbaukriterien bei den LEP so lasch ? das wundert mich ehrlich gesagt etwas.

Gut - der Trägerlauf ist zwar aufgebohrt, aber wenn jemand diesen und die Trommelbuchsen

ausbaut, wirds schon gefährlich. Wenn ich denke, daß Schreckschußwaffen mit PTB-Stempel gar nicht mehr in Stahl gebaut werden dürfen, so wundert es mich, daß die LEP-Waffen das F-zeichen kriegen ??

Svenni

Weil Schlaui, vorher die Trommelbohrungen grösser gebohrt werden müssen, um diese kleineren Stahl-oder Alu-Buchsen einsetzen zu können. Der Lauf wird auch aufgebohrt, bzw. die Züge werden glattgebohrt und dann wird der Futterlauf entweder eingeschrumpft oder je nach Hersteller auch eingeklebt. da gibts bestimmte zugelassene Verfahren. Was manche "Hinterhofanbieter" aber da manchmal unter die Leute bringen, naja, das ist jedem Käufer sein eigenes Risiko.

Aber wenn jemand z.B. bei einer CDS Waffe die eingesetzten Läufchen entfernt und auch die Trommelausfütterungen die von vorne in die ausgefrästen Trommeln eingesetzt wurden, entfernt:was hat er denn dann?? Eine Trommel mit wesentlich zu grossen Bohrungen für eine normale Munition und einen Lauf ohne Felder und Züge...Jemand der dann dieses "Problem" beseitigen kann und daraus illegalerweise wieder eine "scharfe" Schusswaffe bauen kann, der kann auch direkt eine Schusswaffe aus wesentlich günstiger zu erhaltenden Teilen bauen und müsste sich so einen Affen nicht antun...

Also müssen deiner Meinung nach auch Wasserleitungsrohre, Luftgewehre, Luftpistolen konventioneller Art, Abwasserrohre etc. verboten werden, denn aus all diesen Gegenständen kann man recht einfach so PÖSE Gegenstände bauen. Also ich bin da lieber für das Verbot von Gutmenschen....

GF

Muni

Geschrieben

Habe den Kandidaten mal angemailt und gefragt, ob er sich der Tragweite seiner Aussage bewußt sei.

Er hat schon zig derartige Anfragen bekommen und schwört Stein & Bein , dass der Umbau reversibel und trotzdem zulässig.

Vielleicht liegt der Schlüssel darin, dass die Waffe (im Gegensatz zu einer LEP-Kanone) in einer WBK eingetragen und somit rückverfolgbar ist.

Gruß

Shotgun George

Geschrieben

Habe den Kandidaten mal angemailt und gefragt, ob er sich der Tragweite seiner Aussage bewußt sei.

Er hat schon zig derartige Anfragen bekommen und schwört Stein & Bein , dass der Umbau reversibel und trotzdem zulässig.

Vielleicht liegt der Schlüssel darin, dass die Waffe (im Gegensatz zu einer LEP-Kanone) in einer WBK eingetragen und somit rückverfolgbar ist.

Gruß

Shotgun George

Auch ein Umbau in 4mmM20 muss so veranstaltet sein, das ein Rückbau mit den allseits bekannten allgemein gebräuchlichen Werkzeugen (wie es im Gesetz heisst) nicht möglich sein darf. Das schliesst im allgemeinen einen "reversiblen" Umbau aus, da sonst eben der Umbau in eine 4mmM20 Waffe kein rechtsgültiger Umbau gewesen ist und sich sowohl Verkäufer, als auch Erwerber strafbar gemacht hätten. Ist nämlich der Umbau in dieser Form reversibel, liegt kein Umbau auf eine Waffe der Baureihe M200 (M2xx) vor, die vom BKA genehmigt waren. Die sahen nämlich durchaus ein ausbauen und Ersatz durch "Neulauf" oder komplett-Umbau der Läufe (ausbohren und Einsatz eines 4mm Futterlaufes) vor.Deswegen entfiel die "Neubeschusspflicht", da Waffe unter 7,5Joule und Kaliber kleiner, als im Beschussgesetz vorgesehen. Nichtdestotrotz besteht eine Prüfpflicht der Gesamtumbauform durch ein Beschussamt, bzw. die zuständihge Behörde-die PTB-. Von einer "Rückbaumöglichkeit" keine Spur im Gesetz.

Jeder mag sich also hier sein Urteil bilden. Die egun-Auktion und die dazugehörigen URLs wurden getaggt. Auch die Käufer dürften sich also schon "freuen"...

MfG

GF

Muni

Geschrieben

Hallo Muni

ich habe mir die Verkaufsanzeige einige Male durchgelesen und kann nichts finden, das auf ein Vergehen im Sinne des Waffengesetzes hindeutet. Der Verkäufer hat vielleicht etwas unglücklich formuliert (er will die Kanone ja loswerden) aber was ist da falsch daran? Er schrieb, daß man nach dem Einsetzen eines 9mm Laufes sofort mit 9mm Mun losballern könnte. Außerdem meinte er, das ein BüMa den eingeklebten Lauf durch Erwärmung wieder spurlos entfernen kann. Das ist seine laienhafte Meinung. Ich sehe nichts falsches daran. Also, warum sollte die Justiz ihn und die Bieter verfolgen? Sind wir in unserem Rechtsstaat schon so weit abgetriftet, daß man noch nicht mal mehr Theoretisieren darf, ohne verfolgt zu werden? Sind die Gedanken schon nicht mehr frei?

Stehen vielleicht schon ein paar Hausdurchsuchungen an? Immer nach dem Motto: Mal schauen, ob wir was finden. Wenn ja, rechtfertigen wir das im Nachhinein, wenn nein, sitzen wir es aus.

Steven

Geschrieben

Hallo Muni

ich habe mir die Verkaufsanzeige einige Male durchgelesen und kann nichts finden, das auf ein Vergehen im Sinne des Waffengesetzes hindeutet. Der Verkäufer hat vielleicht etwas unglücklich formuliert (er will die Kanone ja loswerden) aber was ist da falsch daran? Er schrieb, daß man nach dem Einsetzen eines 9mm Laufes sofort mit 9mm Mun losballern könnte. Außerdem meinte er, das ein BüMa den eingeklebten Lauf durch Erwärmung wieder spurlos entfernen kann. Das ist seine laienhafte Meinung. Ich sehe nichts falsches daran. Also, warum sollte die Justiz ihn und die Bieter verfolgen? Sind wir in unserem Rechtsstaat schon so weit abgetriftet, daß man noch nicht mal mehr Theoretisieren darf, ohne verfolgt zu werden? Sind die Gedanken schon nicht mehr frei?

Stehen vielleicht schon ein paar Hausdurchsuchungen an? Immer nach dem Motto: Mal schauen, ob wir was finden. Wenn ja, rechtfertigen wir das im Nachhinein, wenn nein, sitzen wir es aus.

Steven

Mir ist es letztendlich egal, wie einer seine Waffen anbietet. Es ging ja nur um die Überschrift: Einladung an die Staatsanwaltschaft. Und da ist sein Verharren -auch in Aussagen an einige Leser von hier- doch etwas hirnrissig. Denn dann stellt es sich wirklich so dar, als wenn sein Umbau (auch wenn ich ihm "Laienhaftigkeit" -sollte er allerdings beim Besitz einer WBK nicht sein-unterstelle) nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Entspricht er nicht den gesetzlichen Vorschriften, macht sowohl er, als auch seine Käufer sich strafbar. So einfach ist das. Im übrigen werden auch hier alle URLs festgehalten, nur so zur Info.

Ich weiss nur aus einer Quelle, das diese spezielle Auktion "Aufmerksamkeit" erregt hat....

Ich gestehe zu, das heute bereits geringe Gründe für eine HD herangezogen werden, bei deren rechtlicher Überprüfung sich auch mir der Magen wendet. Leider sind wir aber wegen der bevorstehenden Fussballweltmeisterschaft in einem Klima der "Nervosität", um es gelinde auszudrücken. Meine Sprengstoffbunker wurden dieses Jahr schon 3x kontrolliert und jedesmal waren die Delegationen grösser und mehr "Fachpersonal" dabei (von denen die meisten nicht das geringste von "Tuten und Blasen" kannten)....aber man tut ja was.

Soweit ich sehen konnte, ging es dem Erstposter doch auch nur um die profane Anbietungssucht von manchen Leutchen, die sich selbst in diese Falle der "Erregung öffentlichen Interesses" begeben.

Wenn ich von einer Sache keine Ahnung habe, gebe ich doch auch keine "Rechtsauskünfte" zu einer von mir zu verkaufenden Waffe. Mir würde doch im Traum nicht einfallen, mein Klapperauto anzubieten und zu sagen, wenn man den Motor tauscht, rennt das Ding aber 200....

Naja, jedem das Seine.

Muni

Geschrieben

...

Also müssen deiner Meinung nach auch (...), Abwasserrohre etc. verboten werden, denn aus all diesen Gegenständen kann man recht einfach so PÖSE Gegenstände bauen. Also ich bin da lieber für das Verbot von Gutmenschen....

GF

Muni

klaro !!!

ich sag' nur KARTOFFELKANONE !!! :00000733: (duckundwech')

(die forderung nach dem von dir genannten verbot unterstuetze ich zu 101% !!!) :gutidee:

Geschrieben

klaro !!!

ich sag' nur KARTOFFELKANONE !!! :00000733: (duckundwech')

(die forderung nach dem von dir genannten verbot unterstuetze ich zu 101% !!!) :gutidee:

Gutmenschenverbot wär des allerbeste, aber leider gibts da viel zu viel davon, net nur zum Thema Waffen(recht)!!!

Kartoffelkanone is ein schönes Beispiel, wie man mit oberflächlich betrachtet harmlosen Sachen bös in die Strafbarkeit hineinrutschen kann.

Da is Vorsicht allemal besser. Und bei der Verkaufsanzeige muß bloß ein Staatsanwalt ein bischen was von der Materie verstehn und schon kommt früh um 6 die Kripo zur Durchsuchung vorbei. :ninja:

Geschrieben

Staatsanwälte verstehen leider wenig von der "Materie", die leben bis auf wenige Ausnahmen in Papier.

Aber Gutmenschen gehören verboten. In kleinen Schritten, versteht sich. Die haben auch mal klein angefangen und sitzen immer noch im Bundestag. :peinlich:

Geschrieben

.....und schon kommt früh um 6 die Kripo zur Durchsuchung vorbei. :ninja:

Na, ich weiß von einem Fall im Zusammenhang mit egun, da kam die Kripo sehr zivilisiert erst um 7.30 Uhr. Ohne SEK und gklingelt haben die Herrn auch. Da hat man doch schon Kaffee gekocht und kann sich nett mit den Beamten unterhalten. Die waren angeblich sogar mit Fachliteratur (Jagdzeitschriften) unterm Arm anmarschiert.

Mal 'ne Frage an die Kriminallen unter den Mitlesern - wann fangt Ihr denn an zu arbeiten, oder macht man Hausbesuche auf dem Heimweg von der Nachtschicht ? Ist jetzt total ernst gemeint die Frage.

jaeger7-de

(Der mal gesehen hat, wie das SEK eine Tür "öffnet" und deshalb dringend um Terminabsprache vor event. Hausbesuchen bitten würde...)

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