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IGNORED

Transport von Waffen


Floppyk

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[...]

Die dort genannte Tatsache, das die Waffe dabei nicht geladen sein darf, berührt nicht die Erlaubnisfreiheit des Führens, was ja aus dem Gesetzestext eindeutig hervorgeht.[...]

Das sehe ich anders. §13(6) sagt, dass das Führen der ungeladenen Schusswaffe erlaubnisfrei ist!

Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

Dadurch wird eben genau die Erlaubnisfreiheit des Führens eingeschränkt.

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Ich sehe es so, das es der Wille des Gesetzgers ist, das die Waffen ungeladen sein sollen. Wenn nicht, dann....

Für den Fall, das man das Entladen vergisst, hat man noch ein kleine Chance die o.g. Argumentation anzuführen, und so vieleicht mit einem blauen Auge davonzukommen.

Jetzt aber nocheinmal ein frage zu ungeladen:

- bei einem ungeladenen Revolver ist das klar - keine Bohnen in der Trommel

Was ist jetzt aber bei einer Pistle, die den zustand TEILGELADEN und FERTIGGELADEN beherscht?

Ist ungeladen jetzt

- NICHT teilgeladen - also kein Magazin in der Pistole?

- Nicht Fertiggeladen - also Magazin in der Waffe - aber keine Bohne um Patronenlager?

Kennt jemenad dafür eine Quelle/Urteil/Verordnung?

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Weil

1. das anerkannte Bedürfnis für eine Sportwaffe der Schießsport und nicht u.a. der Selbstschutz ist

2. in den für Sportschützen einschlägigen Vorschriften (im Gegesatz zu § 13 Abs. 6 für den jagdlichen Bereich) das Führen im Sportbereich nicht ausdrücklich erlaubnisfrei gestellt wurde.

3. §13 Abs. 6 ist eine spezielle Norm, welche eben bestimmte jagdliche Tätigkeiten erlaubnisfrei stellt.

Deshalb darf ein Jäger z.B. auch im Revier seine Waffe ein- und anschießen, wähend ein Sportschütze tunlichst nur auf dem Stand schießen sollte.

Eben, Jäger und Sportschützen führen ihre Waffen, den Transport im Sinne des alten WaffG gibt es nicht mehr. Das Führen ist eben für Sportschützen und Jäger verschieden stark eingeschränkt und das führen der geladenen Waffe auf dem Weg ist nun mal auch für Jäger verboten.

Für Biathlon ist der § 12(4) einschlägig, sagt der Schiverband.

Karl

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Das sehe ich anders. §13(6) sagt, dass das Führen der ungeladenen Schusswaffe erlaubnisfrei ist!

Dadurch wird eben genau die Erlaubnisfreiheit des Führens eingeschränkt.

Hmmm,

könnte stimmen...

@Bernd Wohltmann:

eine Waffe ist/gilt als geladen, wenn sie mit Patronen in Trommel bzw. Magazin bestückt ist.

Daher ist es bei der Pistole egal, ob sie Teil- oder Fertiggeladen ist.

Erst wenn das (geladene) Magazin aus der Waffe entfernt wurde, ist diese auch entladen.

Gleiche Definition wie im alten WaffG.

Gruß

Schakal

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Abder genau das ist der Knackpunkt:

Nach § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG wird nur bestraft, wer o h n e Erlaubnis eine Waffe führt.

Das tut ein Jäger auf dem Weg ins Revier eben nicht, denn er benötigt gem. § 13 Abs. 6 keine Erlaubnis zum Führen der Waffe.

Du willst es wohl nicht begreifen? :gaga:

Wenn Du auf dem Weg ins Revier eine Waffe geladen führst, dann führst Du diese ohne Erlaubnis, weil Du keine Erlaubnis hast eine geladene Waffe auf dem Weg ins Revier zu führen.

Damit greift eindeutig die Strafvorschrift in §52.

Der Umstand, daß Du eine Erlaubnis hast, eine ungeladene Waffe zu führen ist dabei völlig irrelevant, denn eine solche führst Du ja nicht.

Deine Argumentation ist etwa so als würdest Du ohne Führerschein autofahren, und nachdem die Grünen dich erwischt haben damit argumentieren, daß Du ja einen Motorbootführerschein hast und deshalb nicht "ohne Führerschein" gefahren wärst - sondern eben nur mit den "falschen Führerschein". Verurteilt wirst Du trotzdem, auch wenn Deine Ausführungen sicher zur Erheiterung von Staatsanwalt und Richter beitragen.

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Du ja einen Motorbootführerschein hast und deshalb nicht "ohne Führerschein" gefahren wärst - sondern eben nur mit den "falschen Führerschein". Verurteilt wirst Du trotzdem, auch wenn Deine Ausführungen sicher zur Erheiterung von Staatsanwalt und Richter beitragen.

:rotfl2:

Stimmt!

Gruß Gromit

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wenn ich das bild in der aktuellen ausgabe sehe krempeln sich mir die zehennägel rum.

Jetzt mal hand aufs herz, wer (zumindest jäger) fängt denn an seine waffe vor der fahrt ins revier in hartschalenkoffer zu stecken und mit stahlseilen zu sichern. Die meisten haben sie, ob auf dem weg zum stand oder ins revier offen, aber ungeladen im kofferraum liegen, ob kombi oder nicht. Und wenn ich auf dem weg zur jagd oder zum stand noch bei meiner freundin vorbei fahre, nehme ich das futteral halt mit rein. Ich für meinen Fall, transportiere die langwaffe fast immer im geschlossenen futteral auf dem rücksitz(kleinwagen). Die Mun ist meistens im Handschuhfach. KW etc sind meist im rangebag, jedenfalls auf dem weg zum stand, und auf dem weg ins revier im holster (entladen) im kofferraum. Alles andere ist doch schwachsinn und ich glaub auch ehrlich gesagt nicht, das ein polizist einen deswegen angreifen möchte. ich nehm doch zum stand nicht extra eine munitionskiste mit, wenn die packung murmeln auch mit in den RB(natürlich in einem extra fach) passt.

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Die meisten haben sie, ob auf dem weg zum stand oder ins revier offen, aber ungeladen im kofferraum liegen, ob kombi oder nicht.

Stand oder Revier waren aber auch nach altem Recht schon unterschiedliche Paar Schuhe. Ganz abgesehen davon, dass ich es weder meinen Jagd- noch meinen Sportwaffen antuen würde, unverpackt im Kofferraum hin und her zu rutschen.

Ich für meinen Fall, transportiere die langwaffe fast immer im geschlossenen futteral auf dem rücksitz(kleinwagen).

Das werde ich für meinen Teil evtl. kurzfristig ändern. Wenn die Vervaltungsvorschriften ge- und verschlossen tatsächlich so präzisieren wäre das wohl ratsam.

Alles andere ist doch schwachsinn und ich glaub auch ehrlich gesagt nicht, das ein polizist einen deswegen angreifen möchte.

Tja ... ist immer eine Frage der Risikobereitschaft. Wenn mir ein kleines Schloß Rechtssicherheit einbringt, und mich davor bewahrt erstmal drei Jahre zu prozessieren, um die Waffen wiederzubekommen, und dann nochmal drei Jahre auf Schadensersatz, weil die guten Stücke durch Falschlagerung angerottet sind? Selbst wenn ich am Ende Recht bekäme ... ich würd das Schloß nehmen.

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... Ganz abgesehen davon, dass ich es weder meinen Jagd- noch meinen Sportwaffen antuen würde, unverpackt im Kofferraum hin und her zu rutschen.

...

Soll das heissen, dass Du Deine Jagdwaffen jedesmal für die Auttofahrt ins/vom Revier in ein Futteral packst?

Da bist Du aber der einzige Jäger, den ich kenn, der so etwas tut...

IMI

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Soll das heissen, dass Du Deine Jagdwaffen jedesmal für die Auttofahrt ins/vom Revier in ein Futteral packst?

Da bist Du aber der einzige Jäger, den ich kenn, der so etwas tut...

IMI

Hallo IMI,

Ich mache es auch nicht, ins Revier sind ja auch nicht mal 5 km :D

Wenn ich aber zur Jagd nach ... eingeladen bin, dann verpacke ich die Waffe schon (ist halt entfernungsabhängig).

Gruß

Michael

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Soll das heissen, dass Du Deine Jagdwaffen jedesmal für die Auttofahrt ins/vom Revier in ein Futteral packst?

Da bist Du aber der einzige Jäger, den ich kenn, der so etwas tut...

IMI

Ja. Das hat aber zwei Gründe, die mich bedauerlicherweise von anderen unterscheiden:

  • Ich bin Gelegenheitsjäger ohne Revier, und habe so unterschiedlich lange Strecken.
  • Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit angrenzendem Garagenhof und habe keine Lust auf die Diskussionen mit "Gassigehern" etc. die jedes mal mit dem Handy die Polizei anrufen wollen, wenn ich vom Haus zur Garage trabe.

Trotzdem halte ich ein Futteral für nicht schlecht. Der Aufwand, das Gewehr einzupacken ist minimal, und ich freue mich über relativ gut geschonte Waffen. Ich glaube nicht, dass ich das ändern würde, wenn ich Waffenschrank und Garage im Keller eines eigenen Hauses hätte ... träum ...

Meine Anmerkung bezog sich allerdings in erster Linie auf den Schießstandbesuch. Da ist die Rechtslage eine andere. Sowhl für Jäger, als auch für Schützen.

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Das werde ich für meinen Teil evtl. kurzfristig ändern. Wenn die Vervaltungsvorschriften ge- und verschlossen tatsächlich so präzisieren wäre das wohl ratsam.

Glaub mir, das werden sie nicht so "präzisieren". Wäre auch klar rechtswidrig.

Auch bei diesem ominösen Artikel handelt es sich nur um einen üblen Fall von inkompetenter Besserwisserei und vorauseilendem Gehorsam.

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Glaub mir, das werden sie nicht so "präzisieren". Wäre auch klar rechtswidrig.

Auch bei diesem ominösen Artikel handelt es sich nur um einen üblen Fall von inkompetenter Besserwisserei und vorauseilendem Gehorsam.

Rechtswidrig? Wieso? (Ernst gemeinte Frage.) Aus Visier bin ich bisher vorauseilenden Gehorsam eigentlich nicht gewohnt.

Außerdem stimme ich sehr häufig mit dem Vorwurf des vorauseilenden Gehorsams in diesem Forum nicht überein. Wenn Waffen eines Jägers oder Sportschützen beschlagnahmt wurden, steht das am nächsten Tag dick in der Zeitung. Wenn die Waffen nach jahrelangen Prozessen wieder zurück gegeben werden, kräht kein Hahn danach.

Mir erscheint es daher sinnvoll, bei Dingen, die uns allen Schaden können, eher etwas vorsichtiger zu sein. Das heißt nicht, dass man sich alles bieten lassen muß, gegen unrechtmäßiges Handeln von Behörden etc. muß angegangen werden - daher sind FWR und Örag fur mich Pflichtprogramm. Sogar meine Frau ist im FWR (ok - ich zahle den Beitrag) obwohl ihr einziges Interesse an Waffen und Jagd darin besteht, mich hin und wieder aus dem Haus zu bekommen.

Schaun wir einfach mal, was letzlich in den Verwaltungsvorschriften steht. Sollte es in Teilen rechtswidrig sein, so muß dagegen gerichtlich vorgegangen werden. "Ziviler Ungehorsam" der nur dazu führt, dass einzelne ihre Zuverlässigkeit verlieren und uns negative Schlagzeilen einbringen sind sicher nicht geeignet, um für unsere Sache zu streiten.

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