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IGNORED

Bericht: Fachpsy. Untersuchung


wjohnjoe

Empfohlene Beiträge

:heuldoch:

Mehr kann ich dazu nicht mehr sagen.

Gruß Stefan

Armleuchter, mehr kann ich zu obigen nicht sagen, der Junge ist Studi, hat keine Mücken und

ist trotzdem an unserem Hobby interessiert und sogar an der Solidarität im FWR.

Nachwuchsinteressent Ich kann mich noch sehr gut an die Zeit erinnern, wo ich überlegen mußte holst du dir noch nen Hamburger bei Mac Donnald oder :icon14: .

Heute gehts mir am Gesäß vorbei ob ich nun ein oder zwei Packungen .44Mag /Abend Richtung Zielscheibe sende. So können sich die Aussichten ändern. Wichtig ist die Grundhaltung. Wer sowas nicht sieht, den finde ich zum Heulen. :icon13: Und das die neue Landesregierung Studiengebühren in großem stiel erhebt finde ich einen Skandal. Wer Eltern hat die sie Bezahlen ok. aber sonst

Major Tom

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Hallo Leute,

seht das doch mal von der anderen Seite.

Wenn man in Takatuckaland (was weiß ich wo) eine Waffe haben will, muss man Schmiergeld an den zuständigen Beamten zahlen, sonst läuft nix.

Bei uns ist das eben kein Schmiergeld für den jeweiligen Bediensteten, sondern für den Staat und nennt sich "Verwaltungsgebühr"... :heuldoch:

Wenn man dafür die Waffe bekommt, ist das doch OK!

Gruß

Schakal

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Armleuchter, mehr kann ich zu obigen nicht sagen, der Junge ist Studi, hat keine Mücken und

ist trotzdem an unserem Hobby interessiert und sogar an der Solidarität im FWR.

Nachwuchsinteressent Ich kann mich noch sehr gut an die Zeit erinnern, wo ich überlegen mußte holst du dir noch nen Hamburger bei Mac Donnald oder :icon14: .

Heute gehts mir am Gesäß vorbei ob ich nun ein oder zwei Packungen .44Mag /Abend Richtung Zielscheibe sende. So können sich die Aussichten ändern. Wichtig ist die Grundhaltung. Wer sowas nicht sieht, den finde ich zum Heulen. :icon13: Und das die neue Landesregierung Studiengebühren in großem stiel erhebt finde ich einen Skandal. Wer Eltern hat die sie Bezahlen ok. aber sonst

Major Tom

Schön, dass es Leute gibt, die sich bereits mit dem ersten Wort disqualifizieren. :peinlich:

Ich habe dich nicht angegriffen. Also verbitte ich mir solche Beleidigungen.

Sonet hat meine Intention verstanden (siehe sein Beitrag).

Über Studiengebühren kann man geteilter Meinung sein. Ich bin ein Befürworter von Studiengebühren.

Für jede Aus- und Weiterbildung muss heute Geld bezahlt werden. Warum soll im Gegensatz dazu die Ausbildung eines Akademikers komplett vom Steuerzahler finanziert werden. Die Studiengebühren kommen ja den Hochschulen zugute.

Ansonsten sind die Studiengebühren ja auch nicht so hoch, als das sich ein Student, der nicht gerade 20 oder mehr Semester braucht, dadurch hoffnungslos verschuldet.

Wie du schon selber gesagt hast, macht es dir heute nichts mehr aus, ob du zwei Packungen .44 Mag mehr oder weniger verballerst. Ich gehe mal davon aus, dass du also in der Lage gewesen wärst, etwaige Studiengebühren in entsprechender Zeit zurück zu zahlen.

Gruß Stefan

... der übrigens selbst Student ist... wenn auch ein bezahlter.

Man beachte übrigens meine FWR Mitgliedsnummer. Da war der Stefan noch armer Schüler und konnte sich trotzdem 20 Mark Jahresbeitrag leisten. Mein Hobby habe ich mir damals mit Ferienjobs finanziert. Von zu Hause gabs da nämlich keine Unterstützung.

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Studiengebühren sind übrigens etwas anderes wie Langzeitstudiengebühren!!! Erstere fallen immer an. Studieren = Bildung, und das sollte sich der Staat schon etwas kosten lassen (zumal er es später durch höhere Steuereinnahmen hereinbekommt). Ich finde, ein Erststudium darf keine Extra-Gebühren (zusätzlich zu dem Semesterbeitrag von ca. 200 E) kosten. Aber das ist jetzt off topic :unsure:

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Es waren haupsächlich unstimmigkeiten mit dem Jugendamt.

... dann laß Dir gesagt sein: Schade das Du da überhaupt hin bist... :fool: Es wäre wohl deutlich einfacher gewesen, wenn Du dich gleich gegen die Aufforderung / Anordnung gewehrt hättest... Jetzt hast Du ein Gutachten gegen Dich. Such Dir den besten Anwalt den Du finden kannst.

Gruß Gromit

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Noch liegt das Ergebniss des Gutachtens nicht der Böhorde vor,und dass dies geschieht werde ich mit allen mir gegebenen Mitteln zu verhindern wissen.Mein momentaner Angriffschwerpunkt ist nicht die Behörde,denn diese ist ja seit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetz nach §6 zu einer sochen Massnahme verplichtet.Ich bin dabei,den Ablauf und die unterste Behandlung durch den TÜV Rosenheim bei der MPU anzuzweifeln und anzukämpfen.Wie kann ein Psychologe richtige Entscheidungen treffen,wenn er erstens,was eileine für sich gesehen, nur nach Aktenlage urteilt,zweitens diesem nur ein Teil der Akten vorliegt,so dass unweigerlich seine Entscheidung negativ ausfallen muss.Auf meinem Einwand beim Psych,wo denn der überige Teil der Unterlagen sei,gibts zur Antwort das sei Ihm egal und er entscheide nach dem,was Ihm vorliege und das sei mein Problem.Ich begab mich meineserachtens als zahlender Klient zum Dienstleister TÜV,und wohl niemand würde sich von einem anderen Dienstleister (der Frisör oder eine Putzfirma ist für mich nichts anderes im Prinzip) so etwas bieten lassen.

Ich jedenfalls nicht,als ordentlicher Bürger,der Arbeitet und ohne Vorstrafen im Polizeiregister ist.

gruss pcklaus

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...Dann beim psych.Gespräch wurde mir mitgeteilt,dass ich die Tests zwar im Ganzen gut absolviert habe,dabei aber Zitat " nicht offen war und zu erhöhter Risikobereitschaft neige".Naja,es stimmt ja immerhin,denn auf die Frage ob ich nach Schulung mal gerne Fallschirmspringen würde,antwortete ich mit ja.Nicht offen bin ich wahrscheinlich,weil ich mir nicht vorstellen könnte,Wildwasserkajak zu fahren.

...

Dass Risikobereitschaft eine Schwäche laut MPU sein soll wundert mich schon sehr; denn z.B. Managerposten aber auch in der Versicherungswirtschaft werden hohe Positionen geradezu mit risikobereiten Personen besetzt!!!

Sind diese Leute dann alle Amokläufer?

:gaga::gaga::gaga:

IMI

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Noch liegt das Ergebniss des Gutachtens nicht der Böhorde vor,und dass dies geschieht werde ich mit allen mir gegebenen Mitteln zu verhindern wissen.Mein momentaner Angriffschwerpunkt ist nicht die Behörde,denn diese ist ja seit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetz nach §6 zu einer sochen Massnahme verplichtet.Ich bin dabei,den Ablauf und die unterste Behandlung durch den TÜV Rosenheim bei der MPU anzuzweifeln und anzukämpfen.

Üblich ist doch, dass der Auftraggeber das Gutachten zur Vorlage bei der Behörde erstellen lässt und selbst bestimmt was er vorlegt oder nicht. Warum nicht ein Gutachten von einer anderen Stelle fertigen lassen? Dürfte zumindest schneller sein als ein Streit mit dem TÜV.

Karl

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Üblich ist doch, dass der Auftraggeber das Gutachten zur Vorlage bei der Behörde erstellen lässt und selbst bestimmt was er vorlegt oder nicht. Warum nicht ein Gutachten von einer anderen Stelle fertigen lassen? Dürfte zumindest schneller sein als ein Streit mit dem TÜV.

Karl

Moin,

ist so nicht ganz richtig, der Psych. ist verpflichtet der Behörde zu melden, dass er einen Test durchgeführt hat. Damit will man vermeiden, dass jemand bei einem negativen Ergebnis sich so lange einen Psych. sucht bis er ein positives hat.

@pcklaus:

Das Problem mit der Risikobereitschaft hatte ich auch. (Fallschirmspringen, Wild-Rafting) Aber ich hatte dann mit dem Psych drüber geredet. Er hat es dann auch eingesehen, obwohl er auch am Anfang Zweifel hatte.

Ich hoffe für Dich, Du bekommst das hin.

Viele Grüsse

Johnjoe

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...

ist so nicht ganz richtig, der Psych. ist verpflichtet der Behörde zu melden , dass er einen Test durchgeführt hat. Damit will man vermeiden, dass jemand bei einem negativen Ergebnis sich so lange einen Psych. sucht bis er ein positives hat.

...

:17: Aus welcher gesetzlichen Regelung geht das denn hervor? Ich denke mal, dass es niemanden etwas angeht, ob und aus welchem Grund ich zum Seelenklemptner gehe.

Und wenn die Behörde das Gutachten nicht in Auftrag gegeben (und bezahlt?) hat, dann kann das Gutachten einzig und allein nur an dich gehen.

Aus meiner Sicht wäre das ein eklatanter Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Gruß Stefan

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:17: Aus welcher gesetzlichen Regelung geht das denn hervor? Ich denke mal, dass es niemanden etwas angeht, ob und aus welchem Grund ich zum Seelenklemptner gehe.

Und wenn die Behörde das Gutachten nicht in Auftrag gegeben (und bezahlt?) hat, dann kann das Gutachten einzig und allein nur an dich gehen.

Aus meiner Sicht wäre das ein eklatanter Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Gruß Stefan

Was hat das mit ärztlicher Schweigepflicht zu tun?

Es werden ja keine Krankheiten an die Behörde gemeldet; lediglich die Tatache, dass der Testteilnehmer nicht geeignet ist, (Grosskaliber-)Waffen zu besitzen. Und dies dient dem Allgemeinwohl.

Übrigens könne auch Ärzte z.B. vor Gericht von Ihrer Schweigepflicht entbunden werden.

Egal, ob das den Ärzten recht ist, oder nicht; sie sind dann zur wahrheitsgemässen Aussage verpflichtet.

Also pinkelt deshalb bitte den Ärzten nicht ans Bein.

IMI

edit:

p.s.:

Um den Punkt von alea aufzugreifen:

Zu erörtern gilt es desweiteren, WER diesen Test durchführt.

Psychiater, Psychologe...?

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Fallschirmspringer sind (jenseits der Unfallstatistik) Risikobereiter, als andere Menschen? :huh: Ein Psychologe muss das doch irgendwie wissenschaftlich belegen können?

Seit wann können Psychologen ihr Handeln und ihre Entscheidungen wissenschaftlich belegen? Das wäre ja was ganz neues. :rotfl2:

Vor etwa 20 Jahren ergab eine Studie der Universität Tübingen zu der Frage "Warum haben Sie dieses Studienfach gewählt?", daß fast 70 % aller Psychologiestudenten hofften mit Hilfe des Studiums ihr eigenes psychisches Chaos in den Griff zu bekommen.

Diese Leute erstellen heute Gutachten.

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Psychiater sind Ärzte, Psychologen hingegen nicht. Dennoch unterliegen sie einer Schweigepflicht und können der Behörde nicht einfach mitteilen, ob man bei einer Untersuchung durchgefallen ist. Es sei denn man hat bei Beauftragung der Untersuchung eine entsprechende Klausel unterschrieben, das bei schwerwiegenden Zweifeln an der Eigung der Behörde Meldung gemacht wird. Aber das sollte man natürlich tunlichst nicht machen. Die Behörde bekommt aber auch so spitz, das man ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, da der Gutachter Informationen bei der Behörde einholt (wofür man ihm eine Vollmacht ausstellen muss). Fällt man bei einem Gutachter durch und geht dann zum nächsten macht dies macht der neue Gutachter auch wieder. Die Behörde fragt sich dann wahrscheinlich irgendwann, wieso man bei fünf Gutachtern war.

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Es ist mir neu,das diesen Test auch ein z.b. Psychiater durchführen kann.Braucht dieser dazu eine bestimmte Legitimation?Ich war der Meinung ,nur Institutionen wie TÜV oder Dekra könnten das.

Guckst Du in § 4 Abs. 2 AWaffV. Dort steht, wer die Begutachtung vornehmen darf.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/awaffv/

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:17: Aus welcher gesetzlichen Regelung geht das denn hervor? Ich denke mal, dass es niemanden etwas angeht, ob und aus welchem Grund ich zum Seelenklemptner gehe.

Und wenn die Behörde das Gutachten nicht in Auftrag gegeben (und bezahlt?) hat, dann kann das Gutachten einzig und allein nur an dich gehen.

Aus meiner Sicht wäre das ein eklatanter Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Gruß Stefan

Moin, doch muss er nach §4 Abs.3 WaffVO.

Viele Grüsse

Johnjoe

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Moin, doch muss er nach §4 Abs.3 WaffVO.

Ich zitiere mal:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 teilt die Behörde dem Betroffenen unter Darlegung der Gründe für die Zweifel oder der die Bedenken begründenden Tatsachen hinsichtlich seiner persönlichen Eignung mit, dass er sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf seine Kosten der Untersuchung zu unterziehen und ein Gutachten beizubringen hat. Der Betroffene hat die Behörde darüber zu unterrichten, wen er mit der Untersuchung beauftragt hat. Die Behörde übersendet zur Durchführung der Untersuchung auf Verlangen des Gutachters bei Vorliegen der Einwilligung des Betroffenen die zur Begutachtung erforderlichen ihr vorliegenden Unterlagen. Der Gutachter ist verpflichtet, sich mit der Erstattung des Gutachtens von den Unterlagen zu entlasten, indem er sie der Behörde übergibt oder vernichtet.

Das bezieht sich nur auf die Unterlagen, die der Gutachter von der Behörde erhält und nicht auf das Gutachten selber. Die Behörde will natürlich nicht, das Unterlagen irgendwo herumliegen.

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Damit will man vermeiden, dass jemand bei einem negativen Ergebnis sich so lange einen Psych. sucht bis er ein positives hat.

Ups, damit stellst du ja eigentlich die Glaubwürdigkeit der ganzen Zunft und des Testes an sich in Frage. (vorausgesetzt das jeder legitimierte Psychologe nach den gleichen Bedingungen testet) . Wenn man sich einfach so - oder mit einer entsprechenden Vorbereitung auf den Test - beim 3., 4. oder 10. Psychologen ein ANDERES Testergebnis abholen könnte, dann ist das doch wohl ohnehin eher vergleichbar mit einer Lotterie und nicht mit Fachqualifikation - oder nicht? (ich kann mir schliesslich auch nicht bei einem Arzt ein Beinbruch bescheinigen lassen und bei einem anderen für kerngesund erklärt werden...). So ein ärztliches Gutachten sollte eigentlich auch nach dem 100. Test noch das gleiche Ergebnis liefern, ansonsten wäre soetwas aus ärztlicher Sicht nicht mehr haltbar. Und Ärzte wollen ja schliesslich ernst genommen werden...

Sollte das tatsächlich eine behördlich/gesetzliche Anforderung sein, dann könnte man auf dieser Grundlage den ganzen Psychotest in Frage stellen!

Mal was grundsätzliches:

Vielleicht kann sich ja mal ein Betroffener, bei dem der Test negativ verlaufen ist, mit dem FWR in Verbindung setzen. Man könnte ihm/ihr vielleicht mal nen 2. - vielleicht auch 3. oder 4. ... -Test "spendieren" - sollte dieser ein anderes Ergebnis liefern, wäre das vielleicht ein Angriffspunkt, den Test vor Gericht als unzulässig einstufen zu lassen?

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So ein ärztliches Gutachten sollte eigentlich auch nach dem 100. Test noch das gleiche Ergebnis liefern, ansonsten wäre soetwas aus ärztlicher Sicht nicht mehr haltbar. Und Ärzte wollen ja schliesslich ernst genommen werden...

Grüßle!

Weder Psychologie noch Medizin sind exakte Wissenschaften. Das bedeutet, dass zwei unterschiedliche Gutachter problemlos zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Das kommt öfter vor, als du dir denkst. Eine kaputte Seele ist nicht so einfach zu diagnostizieren wie ein gebrochenes Bein. Und auch hierbei sind schon sehr häufig Fehldiagnosen, gerade in nicht so offensichtlichen Fällen, vorgekommen.

Willst du ein zu 99% sicheres Resultat, wären die Gutachterkosten nicht mehr zu bezahlen.

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So ein ärztliches Gutachten sollte eigentlich auch nach dem 100. Test noch das gleiche Ergebnis liefern, ansonsten wäre soetwas aus ärztlicher Sicht nicht mehr haltbar. Und Ärzte wollen ja schliesslich ernst genommen werden...

Zum Glück müssen sich die Psychologen nicht mit der kleinlichen "ärztlichen Sicht" herumschlagen :D

Bei den Psychologen geht es schließlich nicht um Fakten, sondern um Einschätzung und "Menschenkenntnis".

Als jemand der aus Altersgründen eine solche Überprüfung machen musste (sogar bei einem echten Psychologen, nicht beim TÜV oder beim Gesundheitsamt), kann ich dir versichern, dass das Ergebnis bei anderen Testern nicht zwangsläufig reproduzierbar sein muss.

Wenn man selbst (oder der Tester) einen schlechten Tag erwischt, dann kann das Ergebnis ganz schnell ganz anders aussehen. Von Vorurteilen (es gibt mit Sicherheit genug Psychologen, denen Waffen und Schützen von vornherein suspekt sind) will ich garnicht erst reden.

Aus meiner Sicht braucht es zum Bestehen dieser Überprüfung lediglich zwei Dinge:

1) Redegewandheit

2) Menschenkenntnis (um die Reaktionen des Prüfers einschätzen und darauf reagieren zu können)

Der tatsächliche Geisteszustand des Prüflings wird unter Umständen überhaupt nicht erfasst. Dafür ist dieses Mini-Gutachten nicht umfangreich genug. Wie Sal-Peter parallel zu mir geschrieben hat, wären die Kosten für ein wasserdichtes Gutachten (sofern es sowas überhaupt gibt) nicht mehr tragbar.

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