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IGNORED

Gelbe WBK?


Krawumm

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi all,

langsam wird es akut. Die WBK rückt näher (freu!). Jetzt bin ich, gerade bei Gesprächen mit Behörden, gerne gut vorbereitet, d.h. weiß um meine Optionen. Bei der grünen WBK habe ich die Systematik schon begriffen, der Antrag liegt schon beim Verband. Und den Antrag für das Landratsamt habe ich mir auch schon angesehen.

Noch nicht so ganz klar ist mir nun das Procedere bei der gelben WBK, die ich gleich mitbeantragen will. Muß ich da zumindest bei der Beantragung eine gewünschte Waffe mit angeben, damit sie wie bei der grünen eingetragen wird? Ich denke nicht. Nachdem ich hierzu - wieder mal - verschiedene Meinungen hörte, bitte ich die Profis um Mithilfe. Am besten mit Angabe der Rechtsgrundlage. Für alle Fälle.

Krawumm!

Geschrieben
Noch nicht so ganz klar ist mir nun das Procedere bei der gelben WBK, die ich gleich mitbeantragen will. Muß ich da zumindest bei der Beantragung eine gewünschte Waffe mit angeben, damit sie wie bei der grünen eingetragen wird? Ich denke nicht. Nachdem ich hierzu - wieder mal - verschiedene Meinungen hörte, bitte ich die Profis um Mithilfe. Am besten mit Angabe der Rechtsgrundlage. Für alle Fälle.

Krawumm!

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Hallo,

Du mußt zur gelben eine Waffe beantragen, sonst brauchst Du ja keine WBK, die beantragte Waffe wird in die gelbe nicht vorgetragen und muß auch nicht gekauft werden. Nach Erteilung der gelben darfst Du dann jede Waffenart die eingetragen ist kaufen.

Karl

Geschrieben
Noch nicht so ganz klar ist mir nun das Procedere bei der gelben WBK, die ich gleich mitbeantragen will. Muß ich da zumindest bei der Beantragung eine gewünschte Waffe mit angeben, damit sie wie bei der grünen eingetragen wird? Ich denke nicht.

Für die Beantragung einer Sportschützen-WBK musst Du eine Bedürfnisbescheinigung Deines Landesverbandes vorlegen und da musst Du Dich schon für irgendeine Waffe entscheiden. Du bekommst aber keinen Voreintrag für die beantragte Waffe und musst sie auch auch nicht wirklich erwerben, insofern sehen das alle Seiten nicht so eng.

Ob das Erwebsstreckungsverbot auch für die gelbe WBK gilt, darüber wird noch verhandellt. Im Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gibt es 3 verschiedene Vorlagen dafür, welche sich durchsetzen wird, weiß allein der Allmächtige.

Bela

Geschrieben
Für die Beantragung einer Sportschützen-WBK musst Du eine Bedürfnisbescheinigung Deines Landesverbandes vorlegen und da musst Du Dich schon für irgendeine Waffe entscheiden. Du bekommst aber keinen Voreintrag für die beantragte Waffe und musst sie auch auch nicht wirklich erwerben, insofern sehen das alle Seiten nicht so eng.

Ob das Erwebsstreckungsverbot auch für die gelbe WBK gilt, darüber wird noch verhandellt. Im Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gibt es 3 verschiedene Vorlagen dafür, welche sich durchsetzen wird, weiß allein der Allmächtige.

Bela

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Hallo!

Ich habe vor kurzem auch die Gelbe beantragt, brauchte dafür die Befürvortung vom Verband, in der ich eine Waffe angeben mußte.

Bin mit der Befürwortung zum Sachbearbeiter der mir auch sofort die Gelbe fertig machte, jetzt kommts, er hat mir dann einen Voreintrag in die gelbe geschrieben und meinte dann das ich für jede weitere Waffe ein erneutes Bedürfniss vorlegen und den entsprechenden Voreintrag in die WBK bräuchte.

Ich komme aus Duisburg, NRW.

Naja, hab mich nicht dran gehalten, habe den Voreintrag für 8x57IS habe mir aber eine 30-06 gekauft, mal sehen was passiert.

Cioa,

Hunter67

Geschrieben
Hallo!

Ich habe vor kurzem auch die Gelbe beantragt, brauchte dafür die Befürvortung vom Verband, in der ich eine Waffe angeben mußte.

Bin mit der Befürwortung zum Sachbearbeiter der mir auch sofort die Gelbe fertig machte, jetzt kommts, er hat mir dann einen Voreintrag in die gelbe geschrieben und meinte dann das ich für jede weitere Waffe ein erneutes Bedürfniss vorlegen und den entsprechenden Voreintrag in die WBK bräuchte.

Ich komme aus Duisburg, NRW.

Naja, hab mich nicht dran gehalten, habe den Voreintrag für 8x57IS habe mir aber eine 30-06 gekauft, mal sehen was passiert.

Cioa,

Hunter67

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Voreintrag in die gelbe WBK ? :gaga: Wenns nicht so traurig wäre, müsste ich jetzt herzhaft lachen. :santa:

Geschrieben

@Sachbearbeiter

Laut meinen Infos wird es so in großen Teilen NRW`s leider so praktiziert (erneute Bescheinigung und Voreintrag).

Und muckt man auf, kommt die "Kostenkeule" oder man hat bis in die nächste Steinzeit versch.....!

So lebt man in NRW.

Geschrieben
@Sachbearbeiter

Laut meinen Infos wird es so in großen Teilen NRW`s leider so praktiziert (erneute Bescheinigung und Voreintrag).

Und muckt man auf, kommt die "Kostenkeule" oder man hat bis in die nächste Steinzeit versch.....!

So lebt man in NRW.

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Ihr könnt ja versuchen, das im Mai zu ändern.

Geschrieben
@Sachbearbeiter

Laut meinen Infos wird es so in großen Teilen NRW`s leider so praktiziert (erneute Bescheinigung und Voreintrag).

Und muckt man auf, kommt die "Kostenkeule" oder man hat bis in die nächste Steinzeit versch.....!

So lebt man in NRW.

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Dann sollte man diese Behörden mal auf den Passus in § 14 Abs. 4 "abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3" hinweisen. :pissed::crying:

Geschrieben

Ich denke eher, dass Hunter's Problem darin besteht, dass sein zuständiger SB es nicht besser weiss, wenn er auf erneuter Bescheinigung+ Voreintrag für jede auf die "Gelbe" einzutragende WBK besteht.

Geschrieben
Naja, hab mich nicht dran gehalten, habe den Voreintrag für 8x57IS habe mir aber eine 30-06 gekauft, mal sehen was passiert.

Wenn die Waffe für eine Disziplin einer genehmigten Sportordnung geeignet und erforderlich ist, muss sie Dir eingetragen werden, denn Du besitzt eine unbeschränkte Erwerbserlaubnis für diese Waffe. Berichte mal, wie es gelaufen ist.

Bela

Geschrieben
Wenn die Waffe für eine Disziplin einer genehmigten Sportordnung geeignet und erforderlich ist, muss sie Dir eingetragen werden, denn Du besitzt eine unbeschränkte Erwerbserlaubnis für diese Waffe. Berichte mal, wie es gelaufen ist.

Bela

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Hi!

Hab das Schätzchen heute bekommen und werde die Tage mal zum SB flitzen, werde Euch das Ergebnis mitteilen.

Hoffe ja das es ein positives ist.

Bis dann,

Hunter67

Geschrieben
..... er hat mir dann einen Voreintrag in die gelbe geschrieben und meinte dann das ich für jede weitere Waffe ein erneutes Bedürfniss vorlegen und den entsprechenden Voreintrag in die WBK bräuchte.

Ich komme aus Duisburg, NRW.

.......

Nicht weit von dir entfernt, sinngemässe Aussage einer waffenrechtl. Behörde:

- du möchtest eine neue Gelbe haben um z. B. eine Einzelladerbüchse erwerben zu wollen

- du erhälst die Gelbe und sollst nur besagte EL erwerben dürfen

- sobald mal ein Mehrlader erwünscht ist, wird ein komplett neues Antragsverfahren (Verein, Verband) verlangt und dann gibt es auch wieder nur die beantragte Waffenart

Als unterstützende Massnahme erhält der Kunde ein Infoblättchen auf neutralem Papier, auf welchen die Ansichten & Wünsche niedergeschreiben sind.

Die neue Gelbe erhält offensichtlich keine waffenrechtliche Einschränkung.

Geschrieben

Ich möchte jetzt nicht wieder den NRW-Wahl-Thread aufleben lassen; aber eine Landesregierung (genauer: Innenministerium), die ihre nachgeordneten (Waffenrechts-)Behörden zu so einem rechtswidrigen Verwaltungshandeln veranlasst, gehört aus Sicht der Legalwaffenbesitzer definitiv abgewählt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Nicht weit von dir entfernt, sinngemässe Aussage einer waffenrechtl. Behörde:

- du möchtest eine neue Gelbe haben um z. B. eine Einzelladerbüchse erwerben zu wollen

- du erhälst die Gelbe und sollst nur besagte EL erwerben dürfen

- sobald mal ein Mehrlader erwünscht ist, wird ein komplett neues Antragsverfahren (Verein, Verband) verlangt und dann gibt es auch wieder nur die beantragte Waffenart

Als unterstützende Massnahme erhält der Kunde ein Infoblättchen auf neutralem Papier, auf welchen die Ansichten & Wünsche niedergeschreiben sind.

Die neue Gelbe erhält offensichtlich keine waffenrechtliche Einschränkung.

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Hallo

kann man da nicht schon von Rechtsbeugung sprechen? Ist da nicht sogar der Staatsanwalt die richtige Adresse? Oder können die machen was die wollen?

Steven

Geschrieben
Hallo

kann man da nicht schon von Rechtsbeugung sprechen? Ist da nicht sogar der Staatsanwalt die richtige Adresse? Oder können die machen was die wollen?

Steven

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Ein kurzer Hinweis beim Vorgesetzten wirkt manchmal Wunder... :ninja:

Geschrieben
Nicht weit von dir entfernt, sinngemässe Aussage einer waffenrechtl. Behörde:

- du möchtest eine neue Gelbe haben um z. B. eine Einzelladerbüchse erwerben zu wollen

- du erhälst die Gelbe und sollst nur besagte EL erwerben dürfen

- sobald mal ein Mehrlader erwünscht ist, wird ein komplett neues Antragsverfahren (Verein, Verband) verlangt und dann gibt es auch wieder nur die beantragte Waffenart

Als unterstützende Massnahme erhält der Kunde ein Infoblättchen auf neutralem Papier, auf welchen die Ansichten & Wünsche niedergeschreiben sind.

Die neue Gelbe erhält offensichtlich keine waffenrechtliche Einschränkung.

328110[/snapback]

Hallo,

das selbe Spiel habe ich in Dortmund gehabt. KK EL beantragt, Neue Gelbe mit Voreintrag bekommen.

Dann einen 6,5x55 gekauft. Natürlich wurde die Eintragung verweigert und ich musste die Waffe zurückgeben. :wacko:

Geschrieben
Hallo,

das selbe Spiel habe ich in Dortmund gehabt. KK EL beantragt, Neue Gelbe mit Voreintrag bekommen.

Dann einen 6,5x55 gekauft. Natürlich wurde die Eintragung verweigert und ich musste die Waffe zurückgeben.  :wacko:

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Die schriftliche Begründung Deines SB würde uns alle sehr interessieren.

Gruß

Michael

Geschrieben
Die schriftliche Begründung Deines SB würde uns alle sehr interessieren.

Gruß

Michael

328363[/snapback]

Hallo,

er bezieht sich in der Begründung auf §14.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist

Gilt meiner Ansicht nach nur für die Grüne, aber seiner Meinung nach nicht :confused:

Geschrieben
Hallo,

er bezieht sich in der Begründung auf §14.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist

Gilt meiner Ansicht nach nur für die Grüne, aber seiner Meinung nach nicht  :confused:

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Und, hast Du geklagt?

Michael

Geschrieben
Und, hast Du geklagt?

Michael

328383[/snapback]

Nein habe ich nicht. Bin leider noch nicht im FWR gewesen und habe auch jetzt erst die Örag beantragt. Ja ja ich weiß, hinterher ist man immer schlauer...... :016:

Für mich als Studenten ist eine Klage ohne Rechtsschutz kaum zu bezahlen. Deshalb werde ich erst mal warten. :pissed:

Geschrieben
Nein habe ich nicht. Bin leider noch nicht im FWR gewesen und habe auch jetzt erst die Örag beantragt. Ja ja ich weiß, hinterher ist man immer schlauer...... :016:

Für mich als Studenten ist eine Klage ohne Rechtsschutz kaum zu bezahlen. Deshalb werde ich erst mal warten.  :pissed:

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Deine Gründe sind nachvollziehbar

Viel Spaß und Erfolg weiterhin

Michael

Geschrieben

Hi!

Heute wollte ich meine P17, im Kaliber 30-06, anmelden, in die neue Gelbe mit Voreintrag für Kaliber 8x57IS, und Ihr werdets nicht glauben, Sie haben es mir verweigert. Den Eintrag könne man nur vornehmen wenn ich für diese Waffe ein erneutes Bedürfnis und den dazugehörigen Voreintrag hätte. Es kommt noch besser, man verweigerte mir sogar eine schrifliche Bestätigung, für die verweigerung der Eintragung, zu geben. Man sagte mir sogar das man mich und den Verkäufer wegen illegalem Waffenbesitz bzw. illegalem Waffenhandel dran bekommen könnte.

Ist das nicht der Hammer.

Frage ist nur was kann ich jetzt dagegen machen?

Werde mich in jedem Fall morgen mal ans Forum Waffenrecht wenden, mal sehen was die dazu sagen.

Ciao,

Hunter67

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