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WaffVwV


Nitro

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Aud der Bundesrat-HP ist auch noch ein kleines Special aus HH

MaWo

Mooooment mal,

es gibt doch schon eine bestehende gesetzliche Regelung, die das Führen im Allgemeinen (§10.4 WaffG) sowie zu öffentlichen Veranstaltungen im Besonderen (§42 WaffG) eh schon untersagt bzw regelt. Und was verboten ist (Anlage 2 Abschitt 1 WaffG), darf eh nicht besessen und erst recht nicht geführt werden.

Wieso also muß da jetzt noch eine zusätzliche Regelung geschaffen werden?

Als würde eine zusätzliche (ergänzende) Regelung zu genannten Punkten WaffG den Messerstecher mit in der Mehrzahl der Fälle wohl Migrantenhintergrund interessieren. Die führen und benutzen eh, wonach ihnen beliebt, ob nun mit oder ohne Gesetz.

Und eine weitere gesetzliche Regelung wird betroffene Bevölkerungs-/Stadtgebiete auch nicht mehr oder weniger befrieden, als es jetzt schon der Fall ist. Der einzige Effekt den sie erzielt ist, daß es den Steuerzahler wieder Geld kosten wird.

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Es geht darum, dass zB auf der Reeperbahn NICHTS mehr geführt werden darf, was irgendwie als Waffe benutzbar ist, also Taschenmesser, Küchenmesser, Reizgas, Baseballschläger, ... Dachlatte, ... vielleicht auch Flaschen oder Hände...?

Aber was macht es mir aus... ich bestelle mir mein Steak immer schon geschnitten und Reizgas hab ich nur in "guten" Gegenden dabei... :gaga:

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Es geht darum, dass zB auf der Reeperbahn NICHTS mehr geführt werden darf, was irgendwie als Waffe benutzbar ist, also Taschenmesser, Küchenmesser, Reizgas, Baseballschläger, ... Dachlatte, ... vielleicht auch Flaschen oder Hände...?

Bekommen die Damen vom horizontalen Gewerbe :kiss2: dann einen kleinen Waffenschein zum Ausführen ihrer High Heels :gutidee: und gilt der Ausnahmetatbestand im Rahmen des zukünftigen Antidiskriminierungsgesetz auch für Dragqueens :man_in_love: ?! Fragen über Fragen und das alles wegen ein paar m².

Gruß

XP - 100

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Es geht darum, dass zB auf der Reeperbahn NICHTS mehr geführt werden darf, was irgendwie als Waffe benutzbar ist, also Taschenmesser, Küchenmesser, Reizgas, Baseballschläger, ... Dachlatte, ... vielleicht auch Flaschen oder Hände...?

Aber was macht es mir aus... ich bestelle mir mein Steak immer schon geschnitten und Reizgas hab ich nur in "guten" Gegenden dabei... :gaga:

Amüsant, nicht wahr! Grundsätzlich finde ich es immer wieder erstaunlich, an welchen Ecken der Gesetzgeber, die Verwaltung etc. glauben drehen zu müssen, um gewisse Übel abzuwenden.

Also, wenn gewisse "Subjekte" dazu bereit sind, Messer, die "hart an der Grenze" des Legalen sind oder sogar Illegal sind bei sich zu führen und sogar deren Einsatz stets einplanen, dann wird ein solches Gesetz sie gaaaanz bestimmt (ACHTUNG: Sarkasmus!!) davon abhalten, Straftaten mit solchen Waffen zu begehen.

Statt zu überlegen, immer restrikievere Gesetze zu erlassen, die nur die normalen "guten" Bürger einschränken, das Leben erschweren und sogar um gewisse Rechte beschneiden, sollte überlegt werden, wie man das "Übel" an den Wurzeln bekämpfen kann.

Man stelle sich vor: Gute Bürger sind auch ohne gesetzliche Beschränkungen gut, böse Bürger interessieren sich nicht für Gesetze.

Sorry, mal wieder viel zu grundsätzlich, aber das musste raus!

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... dann wird ein solches Gesetz sie gaaaanz bestimmt (ACHTUNG: Sarkasmus!!) davon abhalten, Straftaten mit solchen Waffen zu begehen.

Statt zu überlegen, immer restrikievere Gesetze zu erlassen, die nur die normalen "guten" Bürger einschränken, das Leben erschweren und sogar um gewisse Rechte beschneiden, sollte überlegt werden, wie man das "Übel" an den Wurzeln bekämpfen kann.

Man stelle sich vor: Gute Bürger sind auch ohne gesetzliche Beschränkungen gut, böse Bürger interessieren sich nicht für Gesetze...

Jupp, siehe Berlin-Neukölln (Rütli-Schule)

Irgendwer sagte mal sinngemäß: "Die Qualität einer Gesellschaft kann man an Umfang und Qualität ihrer Gesetze erkennen."

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Hab' mir das Papier doch mal angesehen. So unvernünftig ist es nicht, die sind schon auf dem richtigen Weg.

Gegenüber früheren Entwürfen sind doch deutliche Verbesserungen eingearbeitet:

- Klarstellungen zum Transport von Waffen

- Klarstellung, daß Dienstwaffenträger unter 25 keine MPU brauchen

- Klarstellung, daß Signalwaffen auch von Charterern seegehender Boote erworben und besessen werden dürfen wenn der Vercharterer solche nicht zur Verfügung stellt

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Ja, Du hast recht. Ich sehe beim ersten Überfliegen ebenfalls viele Verbesserungen, vermisse aber nach wie vor einige Dinge, mit denen ich eigentlich gerechnet hatte.

Nicht so wild weil es bei den Waffenbehörden bekannt ist, ist z.B. bei den Beispielen zur Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins, dass dort nicht der sehr häufige Fall: Waffe erlaubnisfrei - Munition erlaubnispflichtig (z.B. Startschüsse für Sportveranstaltungen oder Segelregatten) erwähnt wurde.

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ohne die ganzen änderungswünsche jetzt im detail bis in die letzte zeile verfolgt zu haben:

der hinweis 55, daß der verband über ALLE waffen informiert sein muß, wegen der bedürfnisausstellung für eine neue, läßt doch im umkehrschluß den schluß zu, daß ich auch eine jagdlich oder sonstwie erworbene waffe, die sportlich verwendbar wäre, auch sportlich verwendet werden darf, oder? auch das war ja im hinblick auf den vom bedürfnis umfaßten zweck immer wieder unklar... oder steht das auch nochmal irgendwo explizit im text?

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Kann mir bitte mal einer erklären, was die hier

der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ)

mit dem Waffengesetz bzw. der VV zu tun haben?

Die kriegen doch ihren Bereich nicht mal geregelt - was mischen sie sich in eine Materie ein, von der sie keine Ahnung haben?

Oder habe ich hier etwas mißverstanden?

Rolf

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So, hab mal ein bissl genauer in 81/1/06 reingeschnuppert. Die vielen Pisa-Fehler und falschen Querverweise werden hoffentlich "stillschweigend" korrigiert und tauchen nur deshalb nicht in den Empfehlungen auf. <_<

Zu den Aufzählungen in 6.4 gehören meines Erachtens auch die verantwortlichen Personen nach § 10 Abs. 2 WaffG. Könnte man also auch ruhig noch dort aufzählen.

Den Vorschlag zur Vordruckänderung der Vereins-WBK (10.7.1) finde ich gut. :icon14:

Ziff. 10.15.1.2 Absatz 3: hier fehlt die Altersprüfung noch. In diesem Zusammenhang frage ich mich gerade, ob hier das Mindestalter generell 18 Jahre ist, denn die benannten Wachpersonen erhalten ja keine eigene Erlaubnis und unterliegen somit wohl auch nicht § 6 Abs. 3 WaffG. ^_^

23.1 enthält endlich eine nachvollziehbare Klarstellung zur generellen Eintragung von Kommissionswaffen ins Waffenhandelsbuch ! :icon14: Bisher macht das ja jeder Händler anders...

In Ziff. 30 vermisse ich einen Hinweis, wie zu verfahren ist, wenn es sich bei dem Erwerber aus einem anderen EU-Staat um Militär handelt (bei Munitionstransporten ist das häufig der Fall). So viel ich weiß, gibt es nämlich in keinem anderen EU-Staat eine Behörde, die dem Militär Genehmigungen erteilt. Falls ich damit recht habe, sollte für diese Fälle eine Lösung gefunden werden (z.B. Bestätigung des Militärs, dass die erworbene Mun. ausschließlich zur dortigen Eigenverwendung bestimmt ist und nicht an Dritte weitergegeben wird.)

Erstaunlich finde ich, dass Ziff. 36.2 keinen Hinweis auf Stand Mai 1995 bzw. Stand Mai 1997 enthält. Immerhin sind das ja bedeutende "Epochen".

Was Ziff. 58.3 soll, frage ich mich auch schon lange. Was im Jahr 2003 zu beachten war, interessiert nach nunmehr fast drei Jahren doch keinen Mensch mehr, oder ?

Bei den Anlagen grauselts mirs ziemlich. Kann man dort nicht nach den Definitionen des WaffG den Versender als Überlasser und den Empfänger als Erwerber bezeichnen ? :confused:

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23.1 enthält endlich eine nachvollziehbare Klarstellung zur generellen Eintragung von Kommissionswaffen ins Waffenhandelsbuch ! :icon14: Bisher macht das ja jeder Händler anders...

...und genau DAS ist ja wohl die grösste Idiotie überhaupt! :gaga:

Ich beabsichtige eine Waffe zu veräussern und frage meinen Haus-Büma (mit Ladengeschäft), ob er diese nicht mal für ein paar Wochen in sein Kommissionsregal stellen kann, vielleicht findet sich ja ein Zufallsinteressent.

In dem Moment, in dem der Büma diese Kommissionswaffe in sein Waffenhandelsbuch einträgt, habe ich ihm die Waffe überlassen, d.h. ich muss meiner Erlaubnisbehörde dieses Überlassen anzeigen und die Waffe wird natürlich gebührenpflichtig aus meiner WBK ausgetragen, obwohl ich nach wie vor der Eigentümer bin.

Das Dokument heisst ja auch Waffenbesitzkarte, und nicht Waffeneigentumskarte.

Wird nun diese Waffe nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch meinen Büma veräussert oder ich ändere meine Verkaufsabsicht, muss ich mein Eigentum wieder von meinem Büma erwerben und dazu bei meiner Erlaubnisbehörde die Erteilung einer Erwerbserlaubnis beantragen. Diese Erwerbserlaubnis wird gebührenpflichtig erteilt, es erfolgt der Wieder-Eintrag in meine WBK.

Hole ich mein Eigentum wieder bei meinem Büma ab, so muss ich den Erwerb meines Eigentums innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen anzeigen. Die Anzeige des Erwerbs wird natürlich wieder kostenpflichtig mit Stempelabdruck durch die zuständige Erlaubnisbehörde bestätigt.

Wie krank muss ein Hirn sein, um sich so einen Schwachsinn auszudenken?

Um das mal klar zu stellen: das Geschilderte ist nicht hypothetisch gedacht, NEIN, das ist seit einiger Zeit gängige Praxis beim Ordnungsamt Kassel!

Bitte dort telefonisch nachfragen und bestätigen lassen.

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ...

CM :angry2:

...und warum ich jetzt soviel mit bunten und dicken Buchstaben gepostet habe:

Ja, ich bin stinksauer.

Sorry.

CM

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...und genau DAS ist ja wohl die grösste Idiotie überhaupt! :gaga:

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ...

CM :angry2:

...und warum ich jetzt soviel mit bunten und dicken Buchstaben gepostet habe:

Ja, ich bin stinksauer.

Sorry.

CM

Natürlich ist das Quatsch und ich habe auch schon den VDB gebeten, dagegen zu intervenieren, Wo unterscheidet sich denn -rein pysikalisch- eine Kommissionswaffe von der Reparaturwaffe??

Eine Waffe kann immer nur an einem Platz eingetragen sein (und zwar beim Eigentümer)...alles andere ist nonsens von "no sense"-Büropupsern erdacht.

Aber was hält Dich davon ab, Deine Waffe zum Reparaturfall zu "ernennen" :) und Dein Büma laboriert halt dann soooooo lange daran rum, bis ein Kunde sagt, och, sowas such ich schon lange. Verkauft der Eigentümer die auch "unrepariert"?? :D:D

Gruesse

PePe

PS: Aber WS-Systeme und Unterteile von Halbautomaten gibts nach wie vor ohne Kontrolle, aber verwahrte Waffen oder Komm-Waffen sollen eingetragen werden?? Naja, Bürokraten halt und Deutschlands Streitkultur ist leider keine französische, denn sonst müsste man solcherart Büttel schon lange vom Honigtrog des öffentlichen Dienstes (welche Täuschung, das Wort "Dienst" doch bei den "Beamten" beinhaltet) vertrieben haben.....

PePe

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Nee, CM.

Gemeint ist, dass entweder die SBs sämtliche SSpO derart gut kennen müssten, um dieses nachvollziehen zu können,oder Du musst zu jedem Eintrag eine Bescheinigung eines Verbandes beifügen. Letzteres entspräche faktisch dem Verhalten bei den grünen WBKs und würde die gelbe absurd werden lassen.

Ich denke, hier wird eine große Fleißarbeit auf die SBs zukommen müssen, falls es so umgesetzt würde. :gaga:

Gut gemeint aber schlecht gemacht. :icon13:

Wie so oft seit Einführung des BGB. :redface1:

Manchesmal denke ich schon, dass es besser wäre, wir würden von Pferden regiert und top-verwaltet. ;) Die haben die größeren Köpfe. ^_^

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Das er sie vorliegen hat und dann nachschlägt kann man eigentlich schon verlangen. :rolleyes:

... und liest sowie auch noch versteht, was er gelesen hat. Darüber hinaus muss er/sie das verstandene Wissen auch formell und sachlich richtig umsetzen. :shok: Da brauchst Du ja schon Stadt- oder Kreisinspektoren als einfache SBs. Hast Du 'ne Idee, was das kostet? :mega_shok: Das ist Besoldungsgruppe A9 geh.D. . Das ist beim Bund Leutnant. :wos_armee_044:
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