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IGNORED

Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...


Dobermann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

die Formulierungen und die Disziplinen selber des BDMP sind nicht "wasserdicht", dieses hatten wir schon im Forum hier, daher diese Diskussion bitte dort weiter führen. Danke.

Ich bin ja selber sehr unzufrieden mit den formulierungen in den Sport-Ordnungen.

(Habe so meine Probleme mit den DG1 bezgl. SG550.)

Damit hier im (neuen) Forum nicht irgend etwas aus den Augen verloren geht, bitte die Themen in den "richtigen" Threads führen.

Daher bitte zurück zum Kernthema des Threads hier.

Hat denn schon mal einer neuere Infos "herausgefunden"?

Gruß

Viper

Geschrieben
Das was mir nicht zusagt sind die: Zitat: "Automatische Pistolen" :o Diese sind in diesem unserem Lande verboten (zumindest für uns Schützen).

Ich habe den Bundessportleiter auf diesem Umstand hingewiesen und hier wird sicher bald eine andere Formulierung gewählt.

302570[/snapback]

vielleicht solltest du dich erstmal selber schlau machen, bevor du andere leute korrigierst!!! :icon13:

meine beretta ist eine automatische pistole, genau wie jede glock oder 1911. :angry2:

siehe waffg:

Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten)

im übrigen sollte man sich hier nicht übre solche kinkerlitzchen streiten. das zieht die ganze problematik doch nur ins lächerliche! die vorher angesprochenen probleme sind doch viel gravierender als ein paar formulierungsfehler.

:rolleyes:

Geschrieben

Wieder mal zurück zum eigentlichen Thema (bzw. einem Teil-Aspekt davon):

Ist nun was dran an der "eingehenden" Begründung des Schützen für eine von ihm gewünschte Waffe/Disziplin, wie sie auf einem neuen BdMP-Formular zur Bedürfnisbescheinigung (WBK grün) zu liefern sei ? Wird eine solche umfassende "Argumentation" jetzt gefordert oder nicht?

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Wieder mal zurück zum eigentlichen Thema (bzw. einem Teil-Aspekt davon):

Ist nun was dran an der "eingehenden" Begründung des Schützen für eine von ihm gewünschte Waffe/Disziplin, wie sie auf einem neuen BdMP-Formular zur Bedürfnisbescheinigung  (WBK grün) zu liefern sei ? Wird eine solche umfassende "Argumentation" jetzt gefordert oder nicht?

Gruß,

karlyman

303208[/snapback]

Natürlich ist da nichts dran! Völliger Quatsch!

CM

Geschrieben
einzelmitglieder können doch weiterhin ihr bedürfnid nach §8 geltend machen !!

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na toll, dafür muss man dann aber kein mitglied sein, der §8 ist für schützen gedacht, die in keinem anerlannten verband sind.

Geschrieben

Die Aufregung um die etwas "wenig gesetzeskonforme" Auslegung des BDMP für die Gelbe-WBK ebbt spätestens am Schreibtisch des SB ab.

Denn die meisten SB werden sich an das Gesetz halten und nicht an den BDMP. Mein SB hat kurz mit den Schultern gezuckt und Gesetzeskonform ausgestellt.

Was sollte er auch anders machen.

Wär ja genauso wenn der ADAC eine Beschränkung auf 90PS vorsehen würde und die Führerscheinstellen plötzlich die FS so ausstellen würden. Da würde sich jeder an den Kopf fassen. Nur beim WaffG halt nicht.

@die Aufgeregten hier: Nun kloppt euch nicht um die Feinheiten der Sportordnung. Jede Regel ist auslegungsfähig, das ist halt so. Also lasst die Korintenkackerei und kümmert euch um die großen Sachen.

@DEMES: Mich würde interessieren warum der BDMP solch einen Alleingang startet?

Das man das Gesetz verschieden interpretieren kann ist klar, aber warum in diesem Fall?

ML

Geschrieben
einzelmitglieder können doch weiterhin ihr bedürfnid nach §8 geltend machen !!

303362[/snapback]

Hallo beloff

Ich glaube das ist nicht mehr möglich für ein Einzelmitglied, nach meinem Wissensstand. :glare:

Gruß Norbert

Gast husqvarna-m40
Geschrieben
Die Aufregung um die etwas "wenig gesetzeskonforme" Auslegung des BDMP für die Gelbe-WBK ebbt spätestens am Schreibtisch des SB ab.

Denn die meisten SB werden sich an das Gesetz halten und nicht an den BDMP. Mein SB hat kurz mit den Schultern gezuckt und Gesetzeskonform ausgestellt.

Was sollte er auch anders machen.

Wär ja genauso wenn der ADAC eine Beschränkung auf 90PS vorsehen würde und die Führerscheinstellen plötzlich die FS so ausstellen würden. Da würde sich jeder an den Kopf fassen. Nur beim WaffG halt nicht.

@die Aufgeregten hier: Nun kloppt euch nicht um die Feinheiten der Sportordnung. Jede Regel ist auslegungsfähig, das ist halt so. Also lasst die Korintenkackerei und kümmert euch um die großen Sachen.

@DEMES: Mich würde interessieren warum der BDMP solch einen Alleingang startet?

Das man das Gesetz verschieden interpretieren kann ist klar, aber warum in diesem Fall?

ML

Hallo Michael,

danke für die Info mit dem Schulterzucken. Werde ihn bei meinem nächsten Besuch dran erinnern, bei mir auch zu zucken.

303392[/snapback]

:021::021:

Geschrieben
:icon14:  :icon14:  :icon14: 

von grund neu anfangen, mit einer vollkommen neuen satzung, eigenständigen ländern, und einem prüforgan dem man vertrauen kann.

dobermann

302105[/snapback]

Hallo Dobermann,

wird höchste Zeit einen außerordentlichen Bundesdeligiertentag zwecks Abwahl des Restpräsidiums ins Leben zu rufen und dann die Struckturen innerhalb des Verbands neuzuordnen, mit dem Bestreben daß ein solch undemokratisches Verhalten der Funktionäre nicht mehr möglich sein wird.

Gruß Colt

Geschrieben
wird höchste Zeit einen außerordentlichen Bundesdeligiertentag zwecks Abwahl des Restpräsidiums ins Leben zu rufen ...........................

304033[/snapback]

schön, aber wie soll den das gehen ?

-es das interesse des bdmp e.v. erfordert und der bundesbeirat mit 2/3 seiner möglichen stimmen dies beschließt. :confused:

frag doch deinen lv-leiter mal ! :chrisgrinst:

-ein viertel der vereinsmitglieder die berufung schriftlich unter angabe des zweckes und der gründe verlangt.

wo sollen den die ca. 7000 unterschriften her kommen. :chrisgrinst:

ich glaube wir müssen warten bis 2006

gruß dobermann

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Hallo Karlyman,

fragen Sie die "relativ sichere Informationsquelle" wo dieser Quark herkommt. Ich kenne ihn nicht.

Gruss Demes

302049[/snapback]

Ach Herr Mesletzky,

leider ist der Quark jetzt schon sauer, aber eine Antwort kann ich mir jetzt doch nicht verkneifen, da karlyman sie schuldig blieb.

Der Ihnen unbekannte Quark kann auf der BDMP Homepage nachgelesen und auch heruntergeladen werden.

Er findet sich in den "Erläuterungen zur Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BdmP e. V: (Prüfhinweise)"

Zitat:

OBwrB Seite6von7

2) Zu § 4 Abs. 2 Nr. 1.2 OBwrB

Die Bescheinigung von waffenrechtlichen Bedürfnissen gemäß §14 Abs.3 WaffG für Waffen über der

Kontingentgrenze, die der §14 Abs.2 WaffG vorgibt, setzt das Vorliegen besonderer Bedürfnistatbestände

voraus. Um die Abgrenzung gegenüber der Kontingentgrenze ernsthaft deutlich zu machen,

wird vom Antragsteller verlangt,

-im Falle des §14 Abs.3 Nr.1 WaffG nachzuweisen, dass er zur Ausübung weiterer Disziplinen der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V. keine geeigneten Waffen besitzt. Neben den Angaben des Vordruckes BDMP-WRB_Beiblatt muss der Antragsteller dies formlos anhand der Vorgaben der anerkannten Sportordung des BDMP e.V. begründen und zwar in einem direkten Vergleich der dort definierten Waffeneigenschaften.-im Falle des §14 Abs.3 Nr.2 WaffG nachzuweisen, dass mit den Waffen, die er bereits als Sportschütze besitzt, in der dazugehörigen Disziplin an jeweils einer Landesmeisterschaft oder einem überregionalen Wettkampf teilgenommen hat (Der Nachweis erfolgt durch eine formlose Begründung unter Beifügung von diesbezüglichen Urkunden und/oder Ergebnislisten) oder das Betreiben von Wettkampfsport im Sinne einer Leistungssteigerung durch den Erwerb einer weiteren Waffe beabsichtigt. Dies bedeutet, dass nachzuweisen ist, dass die weitere Waffe aufgrund ihrer technischen Eigenschaften hinsichtlich der Präzision dazu geeignet ist. Der Antragsteller muss hierzu glaubhafte Unterlagen vorlegen, und zwar in Form von diesbezüglichen Gutachten, Veröffentlichungen, technischen Berichten etc. Die Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse wird in beiden Fällen nicht vom Erreichen bestimmter Limitringzahlen abhängig gemacht.

Zitat Ende

Und das weis der Bundessportleiter nicht ?

Hauptsache wir tragen alle eine Schutzbrille....

jaeger7-de

Geschrieben
Ach Herr Mesletzky,

leider ist der Quark jetzt schon sauer, aber eine Antwort kann ich mir jetzt doch nicht verkneifen, da karlyman sie schuldig blieb.

Der Ihnen unbekannte Quark kann auf der BDMP Homepage nachgelesen und auch heruntergeladen werden.

Er findet sich in den "Erläuterungen zur Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BdmP e. V: (Prüfhinweise)"

Zitat:

OBwrB Seite6von7

2) Zu § 4 Abs. 2 Nr. 1.2 OBwrB

Die Bescheinigung von waffenrechtlichen Bedürfnissen gemäß §14 Abs.3 WaffG für Waffen über der

Kontingentgrenze, die der §14 Abs.2 WaffG vorgibt, setzt das Vorliegen besonderer Bedürfnistatbestände

voraus. Um die Abgrenzung gegenüber der Kontingentgrenze ernsthaft deutlich zu machen,

wird vom Antragsteller verlangt,

-im Falle des §14 Abs.3 Nr.1 WaffG nachzuweisen, dass er zur Ausübung weiterer Disziplinen der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V. keine geeigneten Waffen besitzt. Neben den Angaben des Vordruckes BDMP-WRB_Beiblatt muss der Antragsteller dies formlos anhand der Vorgaben der anerkannten Sportordung des BDMP e.V. begründen und zwar in einem direkten Vergleich der dort definierten Waffeneigenschaften.-im Falle des §14 Abs.3 Nr.2 WaffG nachzuweisen, dass mit den Waffen, die er bereits als Sportschütze besitzt, in der dazugehörigen Disziplin an jeweils einer Landesmeisterschaft oder einem überregionalen Wettkampf teilgenommen hat (Der Nachweis erfolgt durch eine formlose Begründung unter Beifügung von diesbezüglichen Urkunden und/oder Ergebnislisten) oder das Betreiben von Wettkampfsport im Sinne einer Leistungssteigerung durch den Erwerb einer weiteren Waffe beabsichtigt. Dies bedeutet, dass nachzuweisen ist, dass die weitere Waffe aufgrund ihrer technischen Eigenschaften hinsichtlich der Präzision dazu geeignet ist. Der Antragsteller muss hierzu glaubhafte Unterlagen vorlegen, und zwar in Form von diesbezüglichen Gutachten, Veröffentlichungen, technischen Berichten etc. Die Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse wird in beiden Fällen nicht vom Erreichen bestimmter Limitringzahlen abhängig gemacht.

Zitat Ende

Und das weis der Bundessportleiter nicht ?

Hauptsache wir tragen alle eine Schutzbrille....

jaeger7-de

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Hallo jaeger7-de,

der Herr Bundessportleiter mit Names Detlev Mesletzky vergißt sehr gerne Nachfragen zu beantworten wenn diese nicht in die momentane Verbandspolitik passen, man könnte sich ja in Widersprüche verwickeln. Ob dieses "Vergessen" wissentlich oder unwissentlich erfolgt kann ich allerdings nicht persönlich beurteilen und möchte ich außerdem in dieser Form auch nicht.

Bei dem Ganzen stellt sich hier allerdings die Frage, ist er überhaupt in der Lage seine Amtsgeschäfte noch wahrzunehmen?

Gruß Colt

Geschrieben

Noch nicht - wenn es die Tierchen aber heftig genug miteinander treiben, und es über 10.000 werden, steht einer Anerkennung durch das BundesKarnickelVerwaltungs- und Verwurstungsamt nix entgegen.

Geschrieben

:crying:

Geht es hier um den Karnickelzüchterverband Wanne-Eickel/Süd?

308335[/snapback]

Kinders,

Ihr habt ja auch von nix ne Ahnung.

Es ist natürlich Wanne-Eickel-Mitte (man könnte auch Zentrum sagen, aber das hört sich dann doch etwas zu Großstädtisch an...) und bitte, es sind keine Karnickel sonder Tauben !

Die schießen wenigstens - allerdings mit biologischen Kampfstoffen, und das ist selbst nach BDMP Sportordnung mit Schutzbrille nicht zugelassen.

:021:

jaeger7-de (der definitiv weder Tauben noch Karnickel im Stall hat. Höchstens mal auf dem Teller...)

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Was mich insbesondere ärgert, ist, dass sich die Herren Verbandsfunktionäre erdreisten uns zu behandeln als wären wir Idioten. Ich sehe sehr drastisch die Grundprinzipien von demokratischen Prozessen verletzt. Wir haben schon genug mit irgendwelchen Politikern zu tuen, die uns entsprechend behandeln und immer stärker gängeln. Selbst wenn es sich um grunddemokratische Prozesse handeln sollte die derzeit beim BDMP stattfinden (ich persönlich bezweifele das stark) ist das entsprechende "Mareketing" mehr als stümperhaft. Ich jedenfalls verstehe einfach nicht, wie sich ein "Organ" welches für mich nachvollziehbar den Auftrag hat alle Mitglieder des BDMP, und mit Sicht auf die entstehenden Schäden insgesamt alle Sportschützen, mit ihren Bedürfnissen zu vertreten, derart verhalten kann. Die Tatsache, dass das "Organ" sich derart fehlerhaft und stümperhaft verhält sollte jedenfalls schnellstmöglich Konsequenzen haben. Ich persönlich kenne im Übrigen auch die überaus dreiste Verfahrensweise des "Präsidiums", dass eingehende Anfragen nach Grad der Lästigkeit sortiert und im Zweifel einfach garnicht weiter bearbeitet werden. Ich wünsche jedenfalls nicht wie ein Trottel behandelt zu werden und insbesondere nicht in einem Bereich (Waffenrecht) der zum einen so oder so mit kritsichen Auflagen belegt ist und zweitens mich persönlich stark interesessiert - es ist einfach unverschämt, das das "Organ" meint uns - als diejenigen um die es geht - nicht ausreichend informieren zu müssen und strategische Entscheidungen derartiger Tragweite offensichtlich ohne Rückendeckung der Mehrheit der Mitglieder "erfindet" und "umsetzt". Es wäre ggfs zu prüfen, ob solche Entscheidungen vom "Organ" überhaupt ohne Rückendeckung der Mitgliederversammlung statthaft sind und somit dann ggfs auch gerichtlich verboten werden können.

Beste Grüße zusammen

miwi

Geschrieben
Die Tatsache, dass das "Organ" sich derart fehlerhaft und stümperhaft verhält sollte jedenfalls schnellstmöglich Konsequenzen haben. Ich persönlich kenne im Übrigen auch die überaus dreiste Verfahrensweise des "Präsidiums", dass eingehende Anfragen nach Grad der Lästigkeit sortiert und im Zweifel einfach garnicht weiter bearbeitet werden. Beste Grüße zusammen

miwi

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dem kann nichts hinzugefügt werden,

sommer 2006, kommen, fragen, wählen :chrisgrinst:

gruß dobermann

Geschrieben
Insbesondere interssant fand ich die Ausführung zum Bedürfnis von Jägern und zum Erweb durch Landwirte und Winzer...

Oh si tacuisses...

Ich denke mal, die Betroffenen können sich zun dem Thema wohl auch selbst äußern. Ich finde es ganz schön befremdlich, als Sportschützenverband auf eine regelmäßige Bedürfnisprüfung für Jäger zu drängen und und und.

So nach dem Prinzip, "Was ich nicht darf, sollen die anderen bitte schön auch nicht dürfen..." Ganz zu Schweigen von der riesigen "Gefahr" die durch den Erwerb von Florbertwaffen zur Schädlingsbekämpfung durch Bauern und Winzer ausgeht.

Ich versteh es nicht, dass man sich immer so ins Abseits stellen muss. Die Ausführungen zur neuen Gelben in der letzten Vo schlugen ja schon in die gleiche Kerbe.

Gruß Stefan

Oh, wenn du geschwiegen hättest, wärest Du ein Philosoph geblieben, so bist Du nur ein Zeitgenosse, der die Wahrheit spricht!

Ich wollte vor einem Jahr noch dem BDMP beitreten, aber was ich hier lese, läßt mich etwas zaudern!

Wer kann mir einen "Ausweich-Verein" empfehlen, DSU?

Geschrieben
Ich wollte vor einem Jahr noch dem BDMP beitreten, aber was ich hier lese, läßt mich etwas zaudern!

Wer kann mir einen "Ausweich-Verein" empfehlen, DSU?

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Oh Wanderer, zaudere doch nicht und trete bei...

Nicht immer so pessimistisch. Wer sagt denn, dass der BdMP (genauer seine Bundesleitung) nicht änderbar ist ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben

änderbar, ja... aber wann?

ich bin lieber in einen zweiten BDS-verein eingetreten, vielleicht kommt ja 2006 der BDMP dazu...

ansonsten könnte ich noch den VdRBW empfehlen. da kann man schön langwaffen schiessen (und kw natürlich auch).

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