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IGNORED

Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...


Dobermann

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Aus der Vo Ausgabe 4/2004, aus Seite 11

Hinweise des Bundes der Militär-und Polizeischützen e.V. ( BDMP e.V ) zu einem Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffG )

Von Dr.Volkmar Schilling und U.-V. Kaase

In Punkt 14.2.1 des Entwurfes der Verwaltungsvorschriften zum WaffG wird außerdem festgestellt, dass gem. §14 Abs.2 Satz 2 des WaffG durch eine Bescheinigung des anerkannten Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ein waffenrechtliches Bedürfnis glaubhaft gemacht werden kann. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Bescheinigung durch einen angegliederten Teilverband in Punkt 14.3 des vorliegenden Entwurfes auch für die Bescheinigungen von Bedürfnissen jenseits des Regelbedürfnisses für Sportschützen gem. §14 Abs. 3 des WaffG anerkannt.

Durch diese – begrüßenswerte – Regelung bzw. Festlegung erhält aber die Frage der Definition eines „ angegliederten Teilverbandes „ eine doppelte Bedeutung. Die in den letzten Sätzen Punkt 14.2.1 des vorliegenden Entwurfes dargestellte Definition ist insoweit nicht ausreichend bzw. konkret genug. Dort wird lediglich festgestellt, dass die Definition eines „ angegliederten Teilverbandes „ im Sinne von §14 Abs. 2 Satz WaffG anhand der Notwendigkeit der Gewährleistung von Objektivität und Kompetenz eng auszulegen sei und sich regelmäßig nur auf unmittelbare Untergliederungen eines Dachverbandes, d.h. wohl nur auf Landesverbände beziehen soll.

Selbst wenn man sich dieser Sichtweise anschließt, bedarf es aber einer eindeutigen Festlegung, wie groß ein „ angegliederter Teilverband „ eines anerkannten Sportschützenverbandes sein muss, um solche Bedürfnisbescheinigungen auch nach der verschärften Notwendigkeit des §14 Abs.3 WaffG seriös erteilen zu können. Landesverbände, unabhängig von ihrer größe, werden grundsätzlich „ oberhalb der Vereinsebene angesiedelt „ sein und gegenüber diesen auch objektiv und kompetent. Fraglich ist aber, ob dies bedeuten kann, dass praktisch jeder Landesverband eines anerkannten Sportschützenverbandes, unabhängig von seiner Größe, als befugt gelten soll, die o.g. Bedürfnisbescheinigungen auszustellen. Es bedarf der Festlegung, ob insofern

- überhaupt keine Mindestgröße erfüllt werden muss,

- die Mindestgröße von §15 Abs.1 Nr.2 WaffG ( mindestens 10.000 Sportschützen ) erreicht werden muss oder ob

-mindestens die Größenordnung des §15 Abs.2 letzter Satz WaffG ( mindestens 2000 Sportschützen ) erreicht sein muss.

Vorschlag :

Es sollte eine Festlegung in Punkt 14.2.2 des Entwurfes dahingehend erfolgen, dass ein „ angegliederter Teilverband „ i.S. §14 Abs.2 WaffG nur dann vorliegt, wenn die Voraussetzung des §15 Abs.1 Nr.2 WaffG ( 10.000 Mitglieder ) erfüllt ist. Diese Sichtweise geht davon aus, dass ein angegliederter Teilverband selbst zumindest theoretisch von seiner Größe her gem. §15 Abs.2 WaffG genehmigungsfähig sein muß, um ( wie ein anerkannter Verband ) seriös Bedürfnisbescheinigungen ausstellen zu können.

Sollten bestimmte, hinreichend große Teilverbände sich neben ihrem „ Dachverband „ gem. 15 Abs.3 WaffG anerkennen lassen, so sollte für diese Fälle in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz klargestellt werden, dass der betroffene Verband dann gleichwohl nur einmal, nicht etwa mehrfach, im gem. §15 Abs.7 WaffG gebildeten Fachbeirat für waffenrechtliche Fragen vertreten sein kann.

gruß dobermann

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Auf welcher Seite steht der Junge eigentlich???

Oder anders rum hat er sich überhaupt überlegt was ein Arbeitsaufwand das ist wenn alle Anträge zentral bearbeitet werden? Man könnte fast meinen, da soll eine ABM Stelle eingerichtet werden...1 Euro Job? 021.gif

Jedoch bei allem Respekt, hat sich der große Vorsitzende auch bei der Anerkennung anderer Verbände oder seiner Äusserung (Empfehlung ) zur neuen WBK hinreichend genug geleistet mit seinem streberhaften Verhalten , das er m.E. absolut falsch am Platze ist. Bin mal gespannt wie das seine Mitglieder sehen. Aber wenn der so weiter macht schießt man beim "drittgrößten" Verband bald nur noch

0.177 Magnum (sprich Luftdruckwaffen 021.gif).

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Insbesondere interssant fand ich die Ausführung zum Bedürfnis von Jägern und zum Erweb durch Landwirte und Winzer...

Oh si tacuisses...

Ich denke mal, die Betroffenen können sich zun dem Thema wohl auch selbst äußern. Ich finde es ganz schön befremdlich, als Sportschützenverband auf eine regelmäßige Bedürfnisprüfung für Jäger zu drängen und und und.

So nach dem Prinzip, "Was ich nicht darf, sollen die anderen bitte schön auch nicht dürfen..." Ganz zu Schweigen von der riesigen "Gefahr" die durch den Erwerb von Florbertwaffen zur Schädlingsbekämpfung durch Bauern und Winzer ausgeht.

Ich versteh es nicht, dass man sich immer so ins Abseits stellen muss. Die Ausführungen zur neuen Gelben in der letzten Vo schlugen ja schon in die gleiche Kerbe.

Gruß Stefan

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Selbst wenn man sich dieser Sichtweise anschließt, bedarf es aber einer eindeutigen Festlegung, wie groß ein „ angegliederter Teilverband „ eines anerkannten Sportschützenverbandes sein muss, um solche Bedürfnisbescheinigungen auch nach der verschärften Notwendigkeit des §14 Abs.3 WaffG seriös erteilen zu können.


die verfasser der schrift sind also der meinung, das man nur seriös bescheinigungen erteilen kann, wenn der landesverband, und darum get es hier, groß genug ist !!!!!

die vergangenen jahre waren als nicht seriös 021.gif

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Landesverbände, unabhängig von ihrer größe, werden grundsätzlich „ oberhalb der Vereinsebene angesiedelt „ sein und gegenüber diesen auch objektiv und kompetent. Fraglich ist aber, ob dies bedeuten kann, dass praktisch jeder Landesverband eines anerkannten Sportschützenverbandes, unabhängig von seiner Größe, als befugt gelten soll, die o.g. Bedürfnisbescheinigungen auszustellen. Es bedarf der Festlegung, ob insofern

- überhaupt keine Mindestgröße erfüllt werden muss,

- die Mindestgröße von §15 Abs.1 Nr.2 WaffG ( mindestens 10.000 Sportschützen ) erreicht werden muss oder ob

-mindestens die Größenordnung des §15 Abs.2 letzter Satz WaffG ( mindestens 2000 Sportschützen ) erreicht sein muss.


da steht es schon wieder!!! oder sind nur präsidiumsmitglieder seriös genug um waffenrechtliche bedürfnisbescheinigungen auszustellen ?

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Es sollte eine Festlegung in Punkt 14.2.2 des Entwurfes dahingehend erfolgen, dass ein „ angegliederter Teilverband „ i.S. §14 Abs.2 WaffG nur dann vorliegt, wenn die Voraussetzung des §15 Abs.1 Nr.2 WaffG ( 10.000 Mitglieder ) erfüllt ist.


der vorschlag der verfasser soll bewirken, das in die verwaltungsvorschrift aufgenommen wird " kein Teilverband unter 10.000 mitglieder. gaga.gif

aber warum nur ?

jedem dürfte klar sein, das der bdmp mit seinen ca. 26.000 bis 28.000 mitgliedern die kurve gerade so genommen hat. wer ist den der bdmp e.v. ?

die mitglieder in den ländern natürlich, also alle mitglieder. was ist wenn einige länder sich eigenständig machen ? wenn bayern,niedersachsen,baden württemberg und hessen wie im bds selber e.v. werden ?

kommt der bdmp e.v . als dachverband nicht mehr auf die zumindest theoretisch möglichen 10.000 mitglieder.

beim bds als auch beim dsb sind die länder schon lange eigenständig, warum auch nicht.

der bdmp hängt seit jahren hinter her, und seine führungsriege will es auch nicht, so steht es oben zu lesen, da machtverlust zu erwarten ist. icon13.gif

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Diese Sichtweise geht davon aus, dass ein angegliederter Teilverband selbst zumindest theoretisch von seiner Größe her gem. §15 Abs.2 WaffG genehmigungsfähig sein muß, um ( wie ein anerkannter Verband ) seriös Bedürfnisbescheinigungen ausstellen zu können.


nochmal, die größe entscheidet ob seriös oder nicht gaga.gifgaga.gif

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Sollten bestimmte, hinreichend große Teilverbände sich neben ihrem „ Dachverband „ gem. 15 Abs.3 WaffG anerkennen lassen, so sollte für diese Fälle in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz klargestellt werden, dass der betroffene Verband dann gleichwohl nur einmal, nicht etwa mehrfach, im gem. §15 Abs.7 WaffG gebildeten Fachbeirat für waffenrechtliche Fragen vertreten sein kann.


ja der machtverlust, auch hier die angst den platz mit anderen zu teilen. warum eine meinugsvielfalt, es sind ja nur die eigenen mitglieder chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

na dann frohes fest !

dobermann

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Habe die Ausführungen heute morgen bei der ersten Tasse Kaffee gelesen. Ich muss sagen, je mehr ich las, desto weniger schmeckte mir der Kaffee. kotz.gif

Eine zweite habe ich mir dann gar nicht mehr eingeschenkt.

Insbesondere die Vorschläge zu § 14 sind mir sauer aufgestoßen.mad.gif

So ein Schwachsinn!!

Es würde bedeuten, dass sämtliche Bedürnisbescheinigungen nur noch vom Bundespräsidium ausgestellt werden könnten, denn meines Wissens nach verfügt keiner der Landesverbände über 10.000 Mitglieder.

Man kann sich dann ja an 10 Fingern abzählen, wie lange eine solche Bescheinigung dann zur Bearbeitung braucht.

Liebe Landesverbandsleiter, was sagt Ihr denn dazu?

Harlekin

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"Nu, wer soochts denn, mochn mer eenfach widda nen Sendraalverband uff..."

Ich hätte nicht gedacht, daß die BDMP-Ausführungen über die gelbe WBK, die jetzt schon vielerorts Probleme machen, in diesem Jahr noch getoppt werden könnten.

Scherz an:

Vielleicht schlägt demnächst der DSB in Berlin vor, daß korrekterweise nur Verbände ab einer Million Mitglieder die statistische Sicherheit auf ordnungsgemäße Vorgehensweise bieten und alles mit weniger Mitgliedern zu verbieten ist?

Oder die Bundesregierung legt fest, daß nur sie allein künftig Befürwortungen ausspricht, denn die von ihr vertretenen 80 Mio Mitglieder sind nicht zu überbieten...

Scherz aus.

Dieses Mißtrauensvotum des Präsidiums gegenüber seinen Landesverbänden muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

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Es gibt bekantlich Gedanken über die man besser Stillschweigen bewahrt, man schießt sich sonst in das eigene Knie. Von Vorteil ist, dass der Mann das nicht zum ersten Mal macht und das er sprichwörtlich bald nicht mehr stehen kann.

Traurig aber wahr, der BDMP ist nicht der einzige Dachverband der das nicht hinbekommt. Die anderen Verbände machen auch Murks.

Mir stinkt es auch!

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Wäre ich im BdMP, würde ich jetzt endgültig austreten. Aber der Müll, der in den letzten Jahren regelmäßig vom BdMP abgesondert wurde, hat mich immer schon davor bewahrt, diesem Verein überhaupt beizutreten. Einmal mehr bin ich happy, dass ich im BDS bin (bzw. war und bald wieder sein werde wg. Wechsel des LV smile.gif ).

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Ein nettes Voegelchen hat mir in der Zwischenzeit die Passagen per Fax zugezwitschert.

Danke!

rainbow.gif

Ich habs bisher nur ueberflogen, aber das hat erst mal gereicht...ist Mr.Slug nach seiner Pensionierung als Rechtsberater zum BDMP gegangen, oder was soll das?

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Ich hätt mich fast beko..... äh übergeben!!!!!!!!!!

Die merken ja wohl gar nix mehr, oder?

Ich denke auch derzeit über den Austritt aus dem Verband nach, aber leider fehlt es hierzulande an brauchbaren Alternativen!

Die Schwachmaten gehören ABGEWÄHLT!!!!!!!!!!

MfG

AWO425

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Gibts die V0 irgendwo online? Speziell die Anmerkungen zu den Jaegern duerften ein paar Bekannte von mir interessieren.


nein leider nicht, man kann die Vo aber für 4,--€ erwerben.

natürlich über den anerkannten dachverband.

gruß dobermann


Die VO wurde hier im WO mit Links zum Download mehrfach veröffentlicht - ganz umme chrisgrinst.gif.

Irgend jemand hat den Link sicher noch.

Mouche

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Einmal mehr bin ich happy, dass ich im BDS bin (bzw. war und bald wieder sein werde wg. Wechsel des LV ).


Ich bin auch happy!!!

Hollow und Sharps im trauten Glück unter den fürsorglichen Fittichen des BDS vereint! Ist das nicht schön?!?

Wer möchte unser Glück mit uns teilen? wink.gifcool.gif

Kommet alle, die Ihr mühselig und beladen seid, beim BDS werdet Ihr geholfen! laugh.gif

Dem BdMP ist nicht mehr zu helfen. St. Euthanasius steh' ihm bei! icon13.gifgaga.gif016.gifkotz.gif

GRUß

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Du musst einfach mehr Verständnis dafür haben Hollowpoint. Du urteilst zu schnell. Die Herrschaften sind doch so mit Ihren internen Machtkämpfen beschäftigt....da bleibt wenig Zeit für die Basis und Ihre Wünsche.

Schon komisch da tritt man ab aus Gesundheitlichen und familiären Gründen und schwupps stellt man sich zur nächsten Wahl. Tja auch hier gilt es wie in der Politik, jeder Verband bekommt die Führung die er verdient.

Gruß

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Der Witz ist doch mon Général, wer als Mitglied oder Funktionär gegen die Zustände im Präsidium aufmuckt, wird "wegen verbandsschädigenden Verhaltens" schnellstens aus selbigem entfernt!

Also wenn man die Wahl hat, das Maul zu halten und alles zu schlucken, was "die da oben" einem vorsetztn, oder aus dem Verband zu fliegen, wenn man was verändern will, dann würde ich halt den dritten Weg wählen und dort kündigen.

GRUß

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