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IGNORED

Selbstverteidigung mit der Schußwaffe


Tryon

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Antwort auf:

10 Jahre sind dummerweise die Mindeststrafe für Totschlag.


Jennerwein,

da hat der Jurist recht und der Laie wundert sich, daß doch recht gerne 7 Jahre ausgeworfen werden, von der Schaupielerin über die Taxifahrerin zum Unternehmer. (Fälle aus der Erinnerung meist München) Im Falle einer vermeintlichen SV dürfte durchaus ebenfalls ein Rabatt möglich sein.

Karl

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Meines Wissens ist Putativnotwehr , also Notwehrüberschreitung aus entschuldbaren Irrtum, Angst sogar Straffrei.

Es kann niemanden zugemutet werden ,bei einer Konfrontation sich von der Harmlosigkeit einer vermeintlichen Waffe beim Gegenüber zu überzeugen.

Wenn der Täter im diffusen Licht sich so unklug verhält und ein Pistolenähnliches Feuerzeug,Spielzeugpistole,länglichen Gegenstand ( Messer ? ) aus der Tasche reißt hat er eben schlicht und ergreifend PECH gehabt.

Unkluges mißverständliches Verhalten eines Angreifers muß nicht unter Risiken für den Verteidiger erst abgewartet werden.

Wie gesagt:

Notwehrüberschreitung aus (nachweisbaren !!! ) Irrtum heraus ist straffrei.

( Ich hab mal Sachkundeschulung gehabt wink.gif)

attila

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[Klugscheiß] Putativnotwehr ist aber keine Notwehrüberschreitung sondern eine vermeintliche Notwehr aufgrund eines Irrtums.

Putativnotwehr liegt vor, wenn der Täter die Voraussetzungen der Notwehr irrtümlich für gegeben hält. Beim Irrtum über Tatumstände kann die Handlung wegen Fahrlässigkeit strafbar sein. Vgl. § 16 Strafgesetzbuch.

Notwehrüberschreitung (Überschreitung der Grenzen der Notwehr, also z.B. bei bereits abgebrochenem Angriff) führt dann nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung, wenn der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet. Vgl. § 33 Strafgesetzbuch.

(Quelle: Ratgeber Recht)

[/Klugscheiß]

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Völker hat recht, wenn der Richter zu dem Schluß kommt, daß dein Irrtum vorwerfbar ist, hast du ein Problem. Ein Irrtum ist durchaus kein Freifahrtschein.

Es wäre möglicherweise klug, sich im Voraus eine mentale "Liste" mit denkbaren Situationen zu erstellen und damit die Entscheidung, wann auf welcher Ebene wie reagiert wird, quasi vorzubereiten. Dabei lassen sich auch im Vorfeld rechtliche Fragen einbeziehen.

Kombinieren ließe sich das z.B. auch mit Jeff Coopers "colour codes".

mfg

Trooper

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Trooper :

Ich stelle mir deshalb auch eine Situation vor, wo ich die Annahme habe, der Täter/Einbrecher bedroht mich mit einem Waffenähnlichen Gegenstand.

Ich nehme dabei mal Bezug auf die vorhergehenden Postings, bei den diskutiert wird, wie man die Waffe hält, um ,möglichst schnell eine Bedrohung erkennen zu können.

Die Situation, die durchaus nicht unüblich ist:

Ich überasche jemand des Nachts im Dunkel/ Mondlicht /diffusen Dämmerlicht auf dem Flur dabei, wie er versucht eine Tür/Tresor zu knacken.

Das Einbrüche im Dunkel stattfinden ist auch durchaus üblich.

Der Täter dreht sich nach meinem Anruf herum un ich glaube daß er in eine Hand eine Waffe hält ( war ja dunkel ).

Ich schieße als aus Angst, es könnte eine scharfe Waffe sein, als erster.

Nachdem ich Licht angemacht habe stelle ich fest, daß es keine Waffe sondern ein Werkzeug ( meinetwegen Akkuschrauber ) ist.

Muß ich das Risiko eingehen, als Verteidiger abwarten, um festzustellen ob es eine scharfe Waffe ist und muß ich einem Angreifer soviel Zeitvorsprung einräumen, eine scharfe Waffe in Anschlag bringen zu können.

Muß ich gar erst zum Lichtschalter gehen um zu sehen, was er da auf mich richtet oder aus der Tasche zieht ??

Ich glaube Nein !

Ein Irrtum kann somit nicht zu meinen Lasten erfolgen sondern geht auf das " Berufsrisko" des Kriminellen.

Natürlich sollte man ein " Zielobjekt" um mal die Jägersprache zu benutzen ,soweit ansprechen können, daß man erkennt ob es die eigene Ehefrau ist, die gerade den Kühlschrank plündert oder die Tochter ist, die nachts heimlich von der Disko heimkehrt.

Irgendwie in Dunkle auf einen Schatten/ Geräusch auf gut Glück feuern ginge natürlich auch nicht.

Aber wenn selbst Polizeibeamte in Streßsituationen einen " Tunnelblick " bekommen, so kann ein normaler ungeübter Bürger noch schneller überreagieren und das wäre doch schon eine Begründung für einen Freispruch.

Ich würde es natürlich nicht darauf ankommen lassen, denn es heißt ja nicht umsonst:

" Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand "

Das Signal an den Einbrecher meinerseits lautet also:

" Komm nicht in mein Haus--- ich habe Angst und bin sehr nervös mit dem Zeigefinger... chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif"

Attila

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Antwort auf:

Das Signal an den Einbrecher meinerseits lautet also:

" Komm nicht in mein Haus--- ich habe Angst und bin sehr nervös mit dem Zeigefinger...
chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif
"

Attila


Häng doch einfach das Türschild (Anhang) raus
021.gif


Jürgen :

Das Schild ist sehr lustig und beeindruckend, aber ich würde es trotzdem nicht an die Tür nageln.

Es könnte nämlich sein, daß 9 von 10 " Interessenten " erfolgreich abgeschreckt werden, aber der zehnte glaubt, er könne durch eine Einbruch leicht an scharfe Schußwaffen kommen.

Dazu wird er sich auch entsprechend verhalten, um nicht vom Eigentümer überrascht zu werden, er ist ja gewarnt.

In Dresden wurde mal bei einem Makler aus dem Büro zwei Pistolen aus einem Tresor ( ! ) entwendet.

Mit diesen Waffen wurde dann später ein Ehepaar mitsamt Hund im Wald erschossen.

Wahrscheinlich haben diese die Einbrecher bei Schießübungen überrascht.

Der Fall ging monatelang durch die Medien hier in Sachsen.

Die Täter sitzten übrigens hinter Gittern.

Sollten meine Waffen so verschwinden oder ich sie im Rahmen einer Geiselnahme (mich) rausrücken müssen, dann würde mich das schon ärgern, daß ich den Täter erst eingeladen habe mit meinem Türschild.

Ich habe auc sämtliche Aufkleber vom Verein oder BDS vom Auto entfernt.

Denn es könnte ja jemand animieren mein Auto zu klauen, weil er hofft darin eine " Knarre " zu finden.

Er wird zwar keine Waffe im geklauten Auto finden, aber mein Auto ist trotzdem weg.

Attila

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Ich habe auch nicht über jeden Irrtum geredet, sondern nur über Fälle, in denen der Richter entschieden hat, daß der jeweilige Irrtum nach menschlichem Ermessen vermeidbar und somit dem Notwehrübenden vorwerfbar war.

Bei einem eindeutig als Einbrecher erkannten Menschen, der im Halbdunkel mit einem metallischen Gegenstand auf dich deutet, ist da wohl nicht groß etwas vorwerfbar.

mfg

Trooper

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Also....,

ich habe einen 45kg Hund im Haus, der genau weiß, was und wem er zu beschützen hat. Falls einer einbricht, der Hund anschlägt und der "böse Bube" trotzdem weitermacht, gehe ich davon aus, daß er ein ganz böser Bube mit entsprechender Rücksichtslosigkeit ist. So muß er dann auch damit rechnen, daß ich einen Angriff seinerseits mit ALLEN mir zur Verfügung stehenden Mitteln abwehre.

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Eine Waffe ist ein Gegenstand, der zur Ausübung von Gewalt gegen Menschen verwendet wird!

Pistolen, Revolver, Gewehre, Knüppel, Autos, Flaschen etc. sind an und für sich harmlose Dinge, sind teilweise Zeugnisse hohen handwerklichen Könnens. Aber Waffen? Dazu werden sie erst durch entsprechende Verwendung.

Also, eine Axt ist ein Werkzeug, ein Baseballschläger ein Sportgerät und Schraubenschlüssel und Feuerlöscher sind Hilfsmittel. Niemand kann diesen Gegenständen einen anderen Verwendungszweck andichten, auch der argwöhnischste Hüter des Gesetzes nicht!

Gruss

Lenker

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Antwort auf:

Also, eine Axt ist ein Werkzeug, ein Baseballschläger ein Sportgerät und Schraubenschlüssel und Feuerlöscher sind Hilfsmittel. Niemand kann diesen Gegenständen einen anderen Verwendungszweck andichten, auch der argwöhnischste Hüter des Gesetzes nicht!


Du glaubst auch an den Weihnachtsmann, oder confused.gifrolleyes.gif021.gif

Was ich damit sagen will ist folgendes-Du kannst ne Menge Dinge als Waffe gegen Menschen einsetzen-ohne das es als solches kategorisiert ist. Und Axt und Baseballschläger können sehr wohl "Waffen" in dem von Dir genannten Sinn sein.

Oder hab ich Dein Posting falsch verstanden?

Ausserdem bin ich der Meinung, daß es hier um eine ganz andere Thematik geht (der Titel heißt ja auch "Selbstverteidung mit der Schußwaffe" oder? rolleyes.gif)

Gruß

dl

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Hi leutz!

Ich finde das Thema hoch brisant.

Ich bin zum glück noch nicht in die Situation gekommen von der Schußwaffe gebrauch zu machen.Und hoffe ich muß es auch nicht.

Ich befinde mich zwar legal im besitz von mehreren Schußwaffen, aber das heißt nicht das ich davon keinen gebrauch machen würde wenn es sich tatsächlich (im sinne des Gesetzgebers) um eine Notwehrsituation handeln würde.

Letztlich macht es für mich keinen Unterschied ob ich eine Ambrust, pfeil und Bogen, nen Hammer oder nen Baseball schläger verwende! der Gesetzgeber macht hier den feinen Unterschied töten kann ich letztlich mit allem!!!

Nur ist die Frage ob es nicht sinnvoller währe nen unerwünschten Gast (Einbrecher) in eine .45 Mündung schauen zu lassen als ihn den Schädel zu zertrümmern mit nem Baseball schläger!! denn die .45 schreckt mehr ab und beide seiten kommen mit dem leben und der Gesundheit davon obwohl die schußwaffe nicht das letzte Mittel wäre!

Was ich damit sagen will, ist eigentlich nur das es manchmal sinnvoll sein kann die schußwaffe in die Hand zu nehemen bevor ich keine wahl mehr hab. Nur zu diesem zeitpunkt währe ja die schusswaffe eigentlich nicht das letzte mittel.

Greetz @all

toddy

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@Zeitgenosse: Du hast Dich allerdings mit dieser Aussage unbeliebt gemacht. Allen Beamten generell zu unterstellen, dass sie Dienst nach Vorschrift machen, ist einfach eine bodenlose Frechheit ! icon13.gificon13.gificon13.gif Es gibt nicht wenige, die sich jeden Tag den A... bis zum Anschlag aufreißen, um ihren Dienst zu verrichten.

Mensch, Faulenzer gibt es in allen Schichten. Also halt mal bitteschön den Ball flach... pissed.gif

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In der Tat. Wenn ich mich erinnere, wieviele Überstunden wir seinerzeit gekloppt haben, die wir dann ewig und drei Tage nicht abbauen konnten, weil wir ein Personalfehl hatten, das man eigentlich niemandem erzählen möchte... gaga.gif

DAS ist nämlich im Regelfall der Grund dafür, Barney, wenn du mal auf die grünen Jungs warten mußt.

Im Übrigen ist es nunmal ein Grundprinzip des Beamtentums, daß der Beamte nicht für eine erbrachte Leistung entlohnt, sondern für seine Anwesenheit alimentiert wird. Wenn ich in einer ruhigen Nacht Streife fahre und keinen Einsatz bekomme, weil nichts los ist, soll ich dann keine Besoldung bekommen?

mfg

Trooper

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Antwort auf:

!

Warum soll ich mir eine posttraumatische Belastungsstörung holen, wenn etwas dann passiert. Beamte werden (zu) gut bezahlt, sollen die sich doch eine posttraumatische Belastungsstörung holen, wenn sich der Einbrecher wehrt!

Die Meinungen zur dieser Frage tendieren noch zu sehr in die Richtung, das Problem selbst zu lösen.Meine Meinung: völlig falsch!kann ich nur abraten, die Wirklichkeit sieht leider anders aus.


Jennerwein hat am Anfang dieses Threads einmal auf einen ähnlichen Beitrag sehr passend geantwortet.

Ich bin da ganz seiner Meinung, eines der größten Probleme in unserer Gesellschaft ist die Neigung alles was irgendwie mit Risiko oder Selbstverantwortung zu tun hat auf den Staat abzuschieben.

Der Staat ( oder irgend jemand anderes - hauptsache man muss selber nichts tun ) wirds schon richten.

Diese Vollkaskomentalität hat uns in der Tat dahin gebracht wo wir jetzt gerade sind. Das was man als Solidarsystem oder schlicht als Zusammenhalt untereinander bezeichnet geht langsam aber sicher flöten - und zwar in allen Bereichen.

Natürlich würde ich sofort die Polizei rufen wenn ich einen Einbrecher im Haus vermute. Und ich würde ihm auch nicht unbedingt mit einer Gasplempe hinterher rennen.

Aber in einem solchen Fall geht es um MEIN Haus und MEINE Familie und ich bin dankbar das es Polizisten gibt die bereit sind dafür ihren Ar*** zu riskieren, nur werde ich mich nicht aus meiner Verantwortung, die ich diesen Menschen gegenüber habe, stehlen.

Im Gegensatz zu den Beamten kenne ich mich im Haus aus, finde mich auch im Dunkeln zurecht, und werde im Fall des Falles ( der hoffentlich nie eintritt ) geeignete Maßnahmen ergreifen, unabhängig davon ob die Sherrifs im Anmarsch sind oder nicht.

Das Gleiche gilt auch wenn mein Nachbar Hilfe braucht.

Warum wohl finden die meisten Einbrüche in Gegenden statt wo keiner mehr die Leute in seiner Nachbarschaft kennt?

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Antwort auf:

Ich hab einen Einbruch schon selbst erlebt, war mir nicht sicher, ob es sich um einen Einbruch überhaupt handelt, hab die Gaspistole genommen, nachgesehen und dann den Einbrecher durch die halbe Stadt hinterhergerannt. In einem dunklen Park habe ich abgebrochen (vielleicht hatte er ein Messer?).


Nun heißt dieser Thread "Selbstverteidigung mit der Schußwaffe". Eine SV- oder Notwehrsituation liegt wohl kaum vor, wenn Du dem Täter schon durch die halbe Stadt nachgelaufen bist!

Wenn der Täter das Haus verlassen hat - dann ist wirklich die Aufgabe der Polizei gekommen. Alamieren sollte man sie sicherlich auch so früh und so schnell wie möglich.

ABER: Wenn der Einbrecher noch im Haus ist und die Polizei noch nicht angekommen ist ... und das ist hier das Thema Zeitgenosse!

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Es liegt aber auch keine Notwehrsituation vor wenn ich mich im 2. Stock meines Hauses befinde, den Einbrecher im 1.Stock höre, und mich in das 1.Stockwerk begebe um den Einbrecher dingfest zu machen.Also warum nicht im 2.Stockwerk bleiben und zum Telefonhörer greifen?


Da gebe ich Dir bedingt recht. Vielleicht können wir uns auf folgendes einigen:

1.) Tür zu (sofern die Familie schon komplett ist)

2.a) Ein Familienmitglied ruft die Polizei an

2.B) Das zweite Familienmitglied macht sich schußfertig für den Fall, dass der Einbrechter sich nicht an die Regeln hält und auch in das zweite Stockwerk kommt.

Parallel kann man nach belieben die üblichen Tips und Tricks anwenden wie Lärm machen, Licht im ganzen Haus, sofern das von oben zu machen ist ...

Polizei anrufen ist gut. Wenn sie kommt ist auch prima. Wenn sie aber nach zwanzig Minuten eintrifft um die Reste zusammenzufegen möchte ich nicht unter den Resten sein.

Im übrigen: Ich könnte mir vorstellen, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung auch dadurch ausgelöst wird, daß Deine Frau vor Deinen Augen vergewaltigt worden ist, oder Deine Kinder umgebracht wurden. Die Deinen zu schützen ist Deine Aufgabe, ein anderer ist nämlich im Fall des Falles vermutlich nicht da!

s_beready.jpg

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Antwort auf:

Was sollen diese Anfeindungen?

Weder habe ich mit irgendeinem Satz geschrieben, daß Beamte Faulenzer wären oder ihren Dienst nach Vorschrift schieben, noch versuche ich Risiko oder Selbstverantwortung auf den Staat zu schieben.


Und was ist dann das hier ? "Beamte schauen auf die Uhr, ist die Zeit abgelaufen, haben sie ihr Geld auf dem Konto! Egal welche Leistung erbracht wurde."

Diese Verallgemeinerungen find ich einfach zum k... kotz.gif

Genauso unfair wäre es, alle Selbständigen als geizige Raffzähne zu bezeichnen. Denk mal drüber nach rolleyes.gif

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Daß es sich um keine Notwehrsituation handelt, wenn ich dem Einbrecher nachlaufe, dürfte wohl jedem klar sein!

Es liegt aber auch keine Notwehrsituation vor wenn ich mich im 2. Stock meines Hauses befinde, den Einbrecher im 1.Stock höre, und mich in das 1.Stockwerk begebe um den Einbrecher dingfest zu machen.Also warum nicht im 2.Stockwerk bleiben und zum Telefonhörer greifen?


Moin, es dürfte wohl jedem, der als Waffenbesitzer eine anständige Sachkundeausbildung genossen haben sollte, klar sein, dass es in beiden von Dir, Zeitgenosse, geschilderten Fällen, durchaus eine Notwehrstiuation sein kann. (Das den kategorischen Imperativ implizierenden Ausrufezeichen schenke ich mir mal *gg*)

Zur Erläuterung:

Im ersten Falle liegt eine notwehrfähige Situation vor, wenn der Einbrecher mit Beute flüchtet (die bei einem ungestört durchgeführten Einbruch ja wohl wahrscheinlich sein dürfte, ausser man hält es mit Gershwins Porgy und dessen "they could steal a rock from the floor, that`s okay with me- I got plenty of nutting"-Einstellung), denn dann greift er immer noch gegenwärtig und rechtswidrig ein geschütztes Rechtsgut (Eigentum) an; im zweiten Fall wäre es darüberhinaus sogar eine ganz eindeutige Notwehrsituation, denn der Einbrecher greift gegenwärtig rechtswidrig sogar gleich mehrere geschützte Rechtsgüter (Eigentum, Hausfrieden)an.

Zeitgenosse, ich will dir bestimmt nicht in Deine Entscheidung reinreden, sich im Falle eines Einbruchs zurückzuziehen, sie ist sachlich bestimmt für Dich richtig, aber es wäre IMHO sinnvoller wenn Du dieses Verhalten mit logischen Überlegungen begründest, welche Du triffst und welche erstmal nur für Dich gelten, und nicht mit rechtlichen Gründen, die leider so nicht stimmen und somit auch keine Handlungsanweisug für alle anderen gesetzestreuen Bürger dieses Landes darstellen müssen.

Ich wundere mich allerdings doch recht oft, wie wenig sich Angehörige einer Gesellschaftsgruppierung mit Fragen beschäftigen, die sie von Gesetzes wegen sogar gelernt haben müssten. Denn die vorgeschriebene Sachkundeunterrichtung schreibt doch explizit die grundlegenden Kenntnisse über Notwehr und Notstand vor, oder sollte sich das in letzter Zeit auch geändert haben? *grübelgrins*

Was die Beamten betrifft, gebe ich Dir aber einfach mal recht, damit Du nicht nur angefeindet wirst. wink.gif

Gruß

BigBlock

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