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IGNORED

Passivmitglieder "entwaffnen"


Hagen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Erfahrungen zeigen doch vielmehr, dass Polizistinnen geklaute MP 5 in Teichen versenken, Polizisten durch geschlossenen Türen touristische Zurweme - Doppelgänger erschießen oder SEK - Mitglieder sich auf offener Straße ein Loch in den Fuß ballern.

Diese ganze Diskussion ist scheinbar überflüssig !
gaga.gif

P.S. Ich bin aktiv !

Ordonanz


Ein Fall bekannt, wo waren die anderen Teiche, wieviele Touristen wurden nun erschossen?

Karl

Geschrieben

also, mal zusammenfassend spekuliert rainbow.gif :

- es gibt ggf. eine weisung eines landes-im an dessen nachgeordnete behörden

- darin ist davon die rede, dass die betr. behörden ein regelmäßiges training nur dann anerkennen sollen, wenn mindestens 18x pro jahr trainiert wird.

- eine schriftliche fixierung

1. einer -auf welcher rechtsgrundlage auch immer ergangenen- angeblichen verpflichtung der vereinsvorsitzenden zur meldung passiver mitglieder

sowie

2. einer regelmäßigen, automatischen überprüfung des bedürfnisses über die im gesetz geregelten fälle hinaus

existieren -noch ? - nicht.

Geschrieben

hallo,

ich halte ne weitere diskussion eigentlich für wenig förderlich.

oder wollen wir noch weitere steilvorlagen liefern?

cu

klausp

Geschrieben

Die ganze Problematik lässt sich ganz einfach erklären.

Wenn du zu deinem Zahnarzt gehst und er hat gerade keine Arbeit, wird halt etwas genauer geschaut und auch etwas mehr gebohrt als sein müsste.

Das Gleiche natürlich auch in der Autowerkstatt und er freundliche Polizist macht es genauso.

Nun haben wir in Deutschland ein Heer von unter oder fast überhaupt nicht beschäftigter Beamten. Folglich suchen auch die sich die Arbeit, wenn man damit irgendwo noch glänzen kann, um so besser.

So lange das so bleibt, werdet ihr in regelmäßigen Abständen solche oder so ähnliche Threads aufmachen müssen, den die werden sich regelmäßig was neues einfallen lassen, wenn auch sonst nicht viel von denen kommt.

Wenn die es dann mal geschafft haben alle legalen Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, dann kümmern die sich um die Fahrräder, Motorräder, Feuerzeuge und Fernsehrschwarzseher.

Jungs denen ihr Betätigungsfeld ist unermesslich und ihr wirklicher Erfolg interessiert keinen Menschen, außer die welche sich täglich mit dem Schmarren rumärgern müssen und zu sonst nichts mehr kommen.

Das Einzige, wo man heute noch richtig produktiv ist und sogar überdurchschnittliche Steigerungsraten in Aussicht sehen.

Gruß

Makalu

Geschrieben

In Antwort auf:

oder wollen wir noch weitere steilvorlagen liefern?


icon14.gificon14.gificon14.gificon14.gif

Hab mich nicht getraut, sonst leidet Smithy wieder unter "Verfolgungswahn". Aber ICH habe auch den Eindruck dass viel hier "theoretisch" ausdiskutiert wird und dieser "Weg" anschliessend per Gesetz oder Verordnung geschlossen wird.

Ist zwar schade weil ein Forum ja von solchen Sachen lebt aber ich glaube auch wir schaden uns manchmal selbst. crazy.gif

Geschrieben

@Makalu: icon14.gif

Nur um weiteren Missverständnissen und Gerüchten vorzubeugen: Selbst wenn es eine Mindesttrainingszahl gäbe (und wenn nicht, wird sie irgendwann ein Gericht festlegen, dass irgendeine unscharfe Formulierung im Gesetz auslegen muss), ist nirgends, aber auch wirklich nirgends jemals die Rede davon gewesen, dass mit jeder besessenen Waffe so oft trainiert werden muss.

Um es auf den Punkt zu bringen: Eine Sportschützin besitzt so um die 20 Einzelladerlangwaffen, ein paar Repetierer, Flinten, Pistolen und Revolver und ganz nebenbei auch noch ein Luftgewehr. Wegen der gestiegenen Preise für Aufbewahrung und Munition kann sie sich momentan aber nur noch LG-Diabolos leisten und trainiert damit zumindest die fiktive Anzahl von Malen im Jahr, dann hat sie ihren Status als "ernsthafte" Sportschützin nachgewiesen und ist tutti completti aus dem Schneider, heisst, sie verliehrt nicht einen Munitionserwerb für ihr restliches Gerät.

Punkt.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Schonwieder so ein Schwachsinn.

Ich hab nur die ersten 5 Beiträge gelesen, kann also nicht sagen, was sich im laufe des Threads noch so herauskristallisiert hat.........

Auf alle Fälle hab ich meine Eisen über einen Verein, der nur von Ende April bis Anfang Oktober Saison hat ( 10 Schießtage immer Samstags ).

Wenn ich jetzt an beispielsweise 2 Schießtagen nicht könnte ( aus welchen Gründen auch immer ) würde ich, wenn ich nur in diesem Verein schießen würde, nur auf 8 Schießtage pro Jahr kommen. Und selbst das wäre von unserem Amt her ausreichend, daß ich meine Eisen behalten darf.

Ich kann über solche Äußerungen von irgendwelchen Ämtern eigentlich nur müde lächeln. Offensichtlich wird die Sache immer heißer gekocht, als sie gegessen wird. Oder bei den Preissen ( Norddeutschland ) sind die Leute anders drauf, als hier im netten Bayern.

Nebenbei komm ich pro Jahr auf ca. 20 - 25 Schießtage. Wäre also somit ganz locker drin in dieser tollen "Aussage".

Gruß

Sentenced7

Geschrieben

- es gibt ggf. eine weisung eines landes-im an dessen nachgeordnete behörden

hallo Daytona,

von der klaglosen Aufgabe der Unverletzlichkeit der Wohnung

und den Vereinszwang hast du nicht erwähnt...

Als nächstes erhalten die Schießstandbetreiber Auflagen deren

Erfüllung den Betrieb für Unternehmer und Vereine unrentabel macht.

Das ganze dann in Form der "Salamitaktik" und schon ist die Grundlage für den

Fortfall des Bedürfnisses geschaffen...

mfG bumper

Geschrieben

Ja, Ja, die von "bumper" angesprochene Salamitaktik wurde bereits erfolgreich beim Waffenschein durchgezogen. Seit Bestehen des Waffenrechts 1972 wurde bei gleicher Gesetzeslage lediglich durch die Auslegung des Gestzes und

der laufenden Rechtsprechung durch Gerichtsurteile der Anspruch praktisch gegen Null gefahren.

Geschrieben

In Antwort auf:

Nebenbei komm ich pro Jahr auf ca. 20 - 25 Schießtage. Wäre also somit ganz locker drin in dieser tollen "Aussage".


Und ? Irgendwann sind es dann fünfzig. Oder die gucken sich was in Australien ab.

Geschrieben

Hallo Ronald.

Du hast da was übersehen.

In Antwort auf:

ist nirgends, aber auch wirklich nirgends jemals die Rede davon gewesen, dass mit jeder besessenen Waffe so oft trainiert werden muss.


Stimmt, von jeder besessenen Schusswaffe war nicht die Rede. (Beim BSSB ganz ganz am Anfang zwar schon, ist aber jetzt geklärt)

aaaber

In Antwort auf:

Wegen der gestiegenen Preise für Aufbewahrung und Munition kann sie sich momentan aber nur noch LG-Diabolos leisten und trainiert damit zumindest die fiktive Anzahl von Malen im Jahr, dann hat sie ihren Status als "ernsthafte" Sportschützin nachgewiesen und ist tutti completti aus dem Schneider, heisst, sie verliehrt nicht einen Munitionserwerb für ihr restliches Gerät.


Das stimmt wieder nicht. Es ist zwar nicht von besessenen Schusswaffen die Rede aber von erlaubnispflichtigen. Da das Luftgewehr nicht erlaubnispüflichtig ist haut Dein Beispiel nicht hin eek2.gif

Siehe auch Beitrag Beasty Boy wo Training mit Luftdruckwaffe NICHT auf das "Pflichtjahr" angerechnet wird).

Geschrieben

Hi Smithy,

ich sag' jetzt mal einfach: BLÖDSINN!

Du bist sonst so präzise und informiert, aber in diesem Fall läßt Du Dich einfach aufs Glatteis führen. Es wurde hier schon deutlich genug gesagt, was die Hintergründe für die Wichtigtuer sind, eine solche Regelung heraufzubeschwören.

Sie hat weder in einer Begründung zu einem Gesetzesentwurf um anno 2001 herum noch heute in irgendeiner Verordnung auch nur den leistesten Rückhalt.

Es geht ausschließlich um die Sportschützeneigenschaft, und die ist auch mit LG-Training nachweisbar.

Falls Du mir nicht glaubst: Lies mal im §14 nach, wie die Voraussetzungen zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe aussehen: "seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt". Kein Wort von erlaubnispflichtigen Waffen.

Das schlägt in dieselbe Kerbe, dass jemand zur Bestätigung des Bedürfnisses zum Erwerb einer Waffe mit einer desselben Typs was weiss ich wie lange trainiert haben muss. BLÖDSINN!

Hat man (wem auch immer) gezeigt, dass man es als Sportschütze ernst meint und nicht nur irgendwie an ein scharfes Eisen kommen möchte, so ist der Fall erledigt.

Enough said.

Gruß, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

Falls Du mir nicht glaubst: Lies mal im §14 nach, wie die Voraussetzungen zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe aussehen: "seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt". Kein Wort von erlaubnispflichtigen Waffen.

Das schlägt in dieselbe Kerbe, dass jemand zur Bestätigung des Bedürfnisses zum Erwerb einer Waffe mit einer desselben Typs was weiss ich wie lange trainiert haben muss. BLÖDSINN!

Hat man (wem auch immer) gezeigt, dass man es als Sportschütze ernst meint und nicht nur irgendwie an ein scharfes Eisen kommen möchte, so ist der Fall erledigt.

Enough said.

Gruß, Ronald


Wenn nur jeder so denken würde rolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Du bist sonst so präzise und informiert, aber in diesem Fall läßt Du Dich einfach aufs Glatteis führen.


Schau einfach mal dieses Formblatt an und sag mir warum das "Blödsinn" ist AZZANGEL.gif.

Ich geb Dir ja Recht dass es NICHT IM GESETZ oder irgendeiner Verordnung steht. Spielt aber in der Praxis keine Rolle wenn Beasty mit seineM Training bei den "Luftl´s" vom Verband keine Bescheinigung bekommt. crazy.gif

Und um auf DEIN Beispiel zu kommen: Wenn der selbe Verband im Falle eines Falles sagt (durch Mitteilung durch den Verein) dass Deine Schützin nicht mehr "mit erlaubnispflichtigen Waffen schiesst" wird das Amt trotzdem versuchen den Munitionserwerb zu streichen. Sicher, man kann vor Gericht gehen und wird (noch) mangels rechtsgrundlage sogar Recht bekommen. Den Ärger hat sie aber allemal. Und wenn dann -wie auch schon gesagt wurde- der Fall durch "Rechtsprechung" bestätigt wird ist die Sache "durch" und Allgemeingültig. Wäre ja nicht das erste mal.

http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...genschaften.pdf

Geschrieben

Sorry, Smithy, da kann ich nur sagen "Bayern..."

Dabei ist Euer Antrag bzgl. neuer Gelber (Verein muss über Schießmöglichkeiten für erlaubispflichtige Waffen verfügen, nicht über eine Schießbahn für "Die" erstmals auf neue Gelbe beantragte Waffe, wie in BaWü) so klasse gemacht.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie ein Verband auf einen solchen Blödsinn kommen kann. Das wird durch absolut nichts gerechtfertigt, weder durch Gesetz, Verordnung noch gesunden Menschenverstand.

Ich würde an Eurer Stelle mal einen oder zwei Vorstösse machen, den Quatsch zu streichen. Andererseits wird ja lediglich auf Lang- bzw. Kurzwaffen eingeschränkt und über die Dauer der Trainings ist auch nichts vermerkt. Das Problem entsteht also "nur" bei der ersten Waffe der entsprechenden Kategorie.

Solange Euer Verband aber derart verblendet ist, kommt es halt auf den Schießleiter bzw. Vorstand an, was aus dem Problem gemacht wird...

Übrigens steht dort nirgends und kann auch nicht dafür herangezogen werden, einem mit erlaubnispflichtigen Waffen inaktiven Schützen irgendwas abzuerkennen. Also doch BLÖDSINN.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Und noch ein Nachtrag: In dem Formular ist nirgends die Rede von einem Zeitraum, in dem die anzugebenden Trainings oder Wettkämpfe absolviert werden müssen.

Wurde ein Jahr zuvor mit Druckluft-Training begonnen und erst in den letzten beiden Monaten, dafür aber intensiv, z.B. mit einer SpoPi geschossen, so reicht das laut Formular! Darauf würde ich bestehen, neben diesen Terminen auch noch etliche Drucklufttermine anführen und ausserdem noch gleich schriftlich klar machen, dass die angegebene Forderung bzgl. gleicher Waffenart nicht vom Gesetz gedeckt ist.

Gruß, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

Und noch ein Nachtrag: In dem Formular ist nirgends die Rede von einem Zeitraum, in dem die anzugebenden Trainings oder Wettkämpfe absolviert werden müssen.


Haben wir doch alles schon durch!!!

Such mal den Thread "Verschärft der DSB das Waffengesetz?" und les ihn Dir durch dann brauchen wir das nicht nochmal durchkauen AZZANGEL.gif

Geschrieben

Hallo Gemeinde

der für unseren Verein zuständige SB hat Mitglieder, bei denen länger keine Bewegung auf der WBK war, angeschrieben:

Sehr geehrter Herr/Frau

nach dem neuen Waffenrecht ist es nicht mehr ausreichend Mitglied in einen Schießsportverein zu sein, sondern es muß auch regelmäßig trainiert weren. Bitte reichen sie mir für die letzten 12 Monate 18 Trainingsnachweise binnen 3 Wochen herein (oder Jagdschein-Kopie), andernfalls ich den Widerruf Ihrer Waffenrechtliche Erlaubnisse einleiten werde!

Der SB brüstet sich damit, von 100 Briefen wären schon bei 40 Personen die Eisen abgeholt worden, (Altbesitz noch aus den 90er Jahren), sollten mit der neuen gelben WBK mehrere Waffen erworben werdeen, werde er dieses auch wieder einziehen, da dann ja eine verbotene Sammlertätigkeit vorliegen würde!

Geschrieben

@AutoMAg

Hat dieser SB auch schon bekanntgegeben, wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden und Widerspruchsverfahren gegen seine Willkürbescheide laufen?

Ich muss hier immer wieder von Behörden oder einsamen SB's lesen, die sich offenbar für König Pipin vom Pumpolonien halten und ihre eigenen Gesetze erfinden. Leider habe ich hier noch nie gelesen, dass mal jemand gegen derartigen Behördenunfug erfolgreich vorgegangen ist. Aber so ist das nun mal, der deutsche Schlafmichel ist leicht einzuschüchtern, absolut obrigkeitshörig und hat keinen A**** in der Hose.

Also hat er es auch nicht besser verdient.

Merke: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

So long, CM wink.gif

http://www.elf-ev.org/raliste.htm

Geschrieben

Mir sind zwei Verfahren bekannt, die von Jägern angeleiert wurden, ist aber alles noch im Fluß, wie schon geschrieben, es ist erschütternd, was sich Leute von Behörden gefallen lassen! Bei Reklameversuchen für FWR und RS-Versicherung kam nur die Antwort "..so lange ich mir nichts zuschulden kommen lasse, kann mir niemand meine Waffen abnehmen!" gaga.gif Für diese (und auch für mich) ist aber der SB vom Nachbarregierungsbezirk zuständig!

Geschrieben

In Antwort auf:

Leider habe ich hier noch nie gelesen, dass mal jemand gegen derartigen Behördenunfug erfolgreich vorgegangen ist. Aber so ist das nun mal, der deutsche Schlafmichel ist leicht einzuschüchtern


Liegt nicht unbedingt allein am Schlafmichel.

Es liegt auch daran dass "man" wirklich nichts mehr erfährt.

Schau mal unter "Jäger und Führen". Da hat unsere Dorfpolizei entgegen dem Waffengesetz, SOGAR ENTGEGEN DER WAFFENRECHTSBEHÖRDE jemanden angezeigt.

Mir ist es bis jetzt noch nicht gelungen zu erfahren was rausgekommen ist.

(Gut, bei der Geschwindigkeit der Gerichte könnte die Verhandlung auch noch ausstehen).

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Gemeinde

der für unseren Verein zuständige SB hat Mitglieder, bei denen länger keine Bewegung auf der WBK war, angeschrieben:

Sehr geehrter Herr/Frau

nach dem neuen Waffenrecht ist es nicht mehr ausreichend Mitglied in einen Schießsportverein zu sein, sondern es muß auch regelmäßig trainiert weren. Bitte reichen sie mir für die letzten 12 Monate 18 Trainingsnachweise binnen 3 Wochen herein (oder Jagdschein-Kopie), andernfalls ich den Widerruf Ihrer Waffenrechtliche Erlaubnisse einleiten werde!

Der SB brüstet sich damit, von 100 Briefen wären schon bei 40 Personen die Eisen abgeholt worden, (Altbesitz noch aus den 90er Jahren), sollten mit der neuen gelben WBK mehrere Waffen erworben werdeen, werde er dieses auch wieder einziehen, da dann ja eine verbotene Sammlertätigkeit vorliegen würde!


dieser sb wäre " bei uns" sicherlich schon sb für ein anderes sachgebiet.

nach dem motto " wieviel sachlich formulierte und sorgsam begründete dienstaufsichtsbeschwerden verträgt ein sb " ?

Geschrieben

In Antwort auf:

Schau einfach mal dieses Formblatt an und sag mir warum das "Blödsinn" ist


Schlau, unser Gesetzgeber. Darum wird auch mit der Vorordnung noch einige Monate

gewartet. Man braucht dann nur noch die "Ergebnisse" solcher Vorturner abzuschreiben.

So bringt man Verschärfungen, die eigentlich nie über das Entwurfstadium hinausgekommen sind, nachträglich doch noch unter.

Wenn der deutsche Michel keine Formulare hat, dann macht er sich selbst welche.

Das vom BSSB sieht sehr schön aus. Den Abschnitt Waffe finde ich zu kurz, da kann

man gar nicht alles reinschreiben. Außerdem ist kein Platz für Stempel und Unterschift des Abschnittsbevollmächtigten.

Geschrieben

Also meiner Ansicht nach steckt in dieser Entwaffnungsangelegenheit wirklich System!

Speziell hier in NRW habe ich das Gefühl, dass unter den Behörden ein Wettstreit entbrandt ist mit dem Ziel, den gesetzestreuen Bürger auf die eine oder andere Weise zu entwaffnen.

Rechtsnormen und deren amtliche Begründungen, sowie offizielle Merkblätter werden einfach entgegen ihrem Wortlaut und Sinn angewandt.

Ist schon irgendwie komisch.

Und die Ausbeute, was man dagegen machen kann, ist eher gering, weil diese Behörden anscheinend eine Menge Rückendeckung vom Bezirk und dem Land bekommen.

Wer soll denn da noch die dementsprechenden Behörden kontrollieren? Zur Zeit scheinen die wirklich einen Freibrief zu haben. Ist ja auch eine wunderbare Zeit, um sich Belobigungen zu verdienen.

Wenn ich zur Zeit nicht selber mit den Behörden im Klinsch liegen würde, würde ich meine Geschichte als nicht möglich abtun (siehe auch Waffenrecht/Tresor-Altbesitz-Fall).

Habt Ihr schon mal gesehen, dass eine Beschwerde nach fast 5 Monaten immer noch nicht den handelnden Beamten/Behörde zwecks Stellungnahme o.ä. erreicht hat?

eek2.gificon13.gifgaga.gifcrying.gif016.gifkotz.gif

Und das Widerspruchsverfahren wird damit torpediert, dass kein (rechtsmittelfähiger) Bescheid ergeht.

Und sollte die Sache später doch einmal vor Gericht landen (wenn die RSV zahlt,) kann man ja alles abstreiten, ein oder zweimal das Wort "Missverständnis" gebrauchen und/oder alles auf den Waffenbesitzer schieben (oder auf die "neue" ungeübte, verwirrende Rechtspraxis).

Welcher Richter würde diesen Worten nicht Glauben schenken?

Da kann man ganz schön den Glauben in dieses Rechtssystem verlieren. 016.gif

VG

Christian

Archiviert

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