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IGNORED

Blockiersystem für geerbte Waffen - Sachstand?


Bounty

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In Antwort auf:

Möglich, daß man aus Mangel an einem brauchbaren System, auf die Forderung zur Sicherung mit einem noch nicht vorhandenen Blockiersystem verzichtet hat. Toll Collect soll aber an einem System arbeiten.

Karl


... ich wär auch dafür, den Auftrag an Toll-Collect zu vergeben... 021.gif

Mad Max

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  • 2 Jahre später...

Hallöchen,

die Frist bis zum Wegfall des Erbenprivilegs neigt sich ja immer mehr dem Ende zu. In gut 4 Monaten ist es soweit...

Bin auf jeden Fall gespannt, ob vorher noch die neue WaffKostV kommt... :rolleyes:

:o ?

Ich dachte die Frist läuft noch bis zum Oktober 2007...

Klar, dass die Frauen aufs Geld schauen...

IMI

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:o ?

Ich dachte die Frist läuft noch bis zum Oktober 2007...

Klar, dass die Frauen aufs Geld schauen...

IMI

Ich weiß es zufällig genau, denn ich hab ein Waffengesetz zuhaus :)

Also, das Erben"privileg" steht in Art1,§ 20 und in Art. 19 steht drin: "Artikel 1 § 20 Satz 2 tritt fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft."

Satz 2 heißt: "Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Satz 1

beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen,

wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der

Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist."

Außerdem heißt es in Art. 19: "Im Übrigen tritt dieses Gesetz am

1. April 2003 in Kraft."

5 Jahre nach dem 1.4.03 ist dann also der 1.4.08 und wenn es bis dahin keine Sicherung gibt, gibt es automatisch auch kein Erbenprivileg mehr. Interessant ist in dem Zusammenhang auch die Frage, wie mit den Altfällen verfahren wird.

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auf der iwa war doch ein hersteller, der ein blockiersystem vorgestellt hat. (zumindest hab ich nur einen gesehn.)

angeblich sollte des ja heuer noch seriebnreif werden.

gruß

klaus

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auf der iwa war doch ein hersteller, der ein blockiersystem vorgestellt hat. (zumindest hab ich nur einen

gruß

klaus

Ich hatte mal eines erwähnt in einem Fred unter "Allgemein" vor ca. 2 Monaten um Mitternacht der dann rasch zu heiß wurde und verschwand.

Das Ding gibts bei X.

Ich hatte mir erlaubt darauf hinzuweisen das das Teil, welches imho sehr leicht mit GXX und GXXX oder BXXXXXXXX "getunt" werden kann in der eventuell später mal getunten Version, Sportschützen und Jäger - und jedem der sich wünscht das der Staat ganz dolle für Sicherheit sorgt, die Tränen in die Augen treiben wird, ersteren vor Trauer, letzteren vor Freude.

Ganz üble Sache.... :ninja:

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Die ganze Sache ist doch eher lächerlich: Wer will schhon eine Waffe mit Blockiersystem? Wenn der Erbe kein "Privileg" mehr zugesprochen bekommt, dann wird es im Normalfall 3 Möglichhkeiten geben:

1) Der potenzielle Erbe versilbert die Waffen, weil er sowieso nicht an denselben interessiert ist.

2) Er unterwirft sich der notwendiggen Prozedur, um eine WBK zu bekommen, weil er interessiert ist und ein braver Untertan der Obrigkeit.

3) Er will die Waffen, hat aber keine Lust auf die damit verbundene bürokratische Prozedur, dann lässt er die Waffen oder zumindest einen Teil davon nebst Mun einfach verschwinden und weiß von nix. Der Erblasser kann sie ja verloren oder an Unbekannte verkauft haben, ohne es zu melden. Den kann man ja in der Sache kaum mehr vernehmen, oder? Somit hätten wir dann wieder ein paar legale Waffen weniger und dafür ein paar illegale mehr. Ist das nicht wunderbar?

Eben gerade, damit Fall 3 nicht eintritt wurde ja damals das sogenannte "Erbenprivileg" erfunden. es scheint sich wohl nicht bewährt zu haben.

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5 Jahre nach dem 1.4.03 ist dann also der 1.4.08 und wenn es bis dahin keine Sicherung gibt, gibt es automatisch auch kein Erbenprivileg mehr. Interessant ist in dem Zusammenhang auch die Frage, wie mit den Altfällen verfahren wird.

Upps, da hab ich mich wohl ein Jährchen verrechnet und war meiner Zeit etwas voraus. :wub: Liegt wohl an der Mehrwertsteuererhöhung, die ich in 2007 nicht wahrhaben wollte und deshalb ein Jahr übersprungen habe. :D

Klar, der 1.4.2008 ist Stichtag. :peinlich:

§ 20 Satz 2 WaffG wird mit Sicherheit nicht einfach ersatzlos wegfallen. Er wird durch eine neue Regelung ersetzt werden, die bislang noch in den Sternen steht.

Altfälle halte ich wegen Bestandsschutz für unantastbar. Vielleicht wird es ja eine bestimmte Frist geben, ab welchem Sterbedatum die Blockiersystem-Regelung in Erbfällen anzuwenden ist.

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sb, du graebst in den letzten tagen einige alte kamellen aus - ist bei dir auf der amtsstube soooo wenig los ? :sla::lazy:

Nee, hab zur Zeit (Kurz-)urlaub und vor dem kochen noch was Zeit. :)

Die alten Kamellen hab ich mal durchgeforstet, weil mich schon lange mal interessiert hat, was der andere Teil meines Nicks in den letzten drei Jahren so gepostet hat. Mir wurde dabei so einiges klar, was ich zunächst als Angriff auf meine Person gewertet bzw. den Zusammenhang nicht verstanden habe. :huh:

Außerdem ist es recht amüsant, sich mal den Bereich Frühjahr bis Herbst 2003 durchzulesen. :lol:

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Mir wurde dabei so einiges klar, was ich zunächst als Angriff auf meine Person gewertet bzw. den Zusammenhang nicht verstanden habe. :huh:

Soll das jetzt exemplarisch für die Verwaltung des deutschen Staates sein? :o

Die linke Hand weiss nicht was die rechte tut?

Ich mach nur Spass ^_^

Die Beiträge des/der Sachbearbeiter sind meist sehr hilfreich und informativ

:)

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Soll das jetzt exemplarisch für die Verwaltung des deutschen Staates sein? :o

Die linke Hand weiss nicht was die rechte tut?

Ich mach nur Spass ^_^

Die Beiträge des/der Sachbearbeiter sind meist sehr hilfreich und informativ

:)

Das Erbenprivileg also der bedürfnis- und sachkundefreie Erwerb ohne Altersbeschränkung entfällt ab 1. April 2008, wenn kein neues Gesetz kommt.

Die Geschichte mit dem Verschlußsystem steht in der Gesetzesbegründung. Es gibt aber keinen Automatismus der die erforderliche Gesetzesänderung nach sich zieht, wenn denn nur ein Verschlußsystem existieren würde.

In diesem Zusammenhang fällt mir eine Bemerkung ein, wonach man sich beim Erbenprivileg nur auf Bayern und BaWü hätte verlassen können. Dies läßt in mir die Hoffnung keimen, daß das Erbenprivileg eben doch nicht entfallen wird und daß vielleicht auch der Munitionsbesitz außerhalb von Sammlungen wieder hinzu kommt.

Mit bisher ererbten Waffen bleibt es wie es ist, es sei denn ein neues Gesetz bestimmt etwas anderes.

Off Topic:

Die Beiträge von Sachbearbeiter zum Thema Erbwaffen zeigen wess' restriktiven Geistes Kind sie wirklich ist.

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Off Topic:

Die Beiträge von Sachbearbeiter zum Thema Erbwaffen zeigen wess' restriktiven Geistes Kind sie wirklich ist.

Meinst du ? Hast du den Thread von Anfang gelesen ?

Z.B. dies ---->

....

Meines Erachtens sollte in Erbfällen kein Bedürfnis, aber ein Sachkundenachweis gefordert werden.

...

Dieser Meinung bin ich ebenfalls :gutidee:

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Die Geschichte mit dem Verschlußsystem steht in der Gesetzesbegründung. Es gibt aber keinen Automatismus der die erforderliche Gesetzesänderung nach sich zieht, wenn denn nur ein Verschlußsystem existieren würde.

Was willst Du damit sagen ? Da Satz 1 von § 20 WaffG ja auch am 01.04.2008 bestehen bleibt, muss über einen solchen Antrag ja irgendwie entschieden werden können. Wird Satz 2 nicht ersetzt, wäre nach den allgemeinen Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 WaffG zu verfahren und das volle Programm für Erben notwendig. ^_^ Eine Gesetzesänderung ist also gar nicht mal erforderlich, auch wenn sich das alle späteren Waffenerben natürlich nicht wünschen werden.

Off Topic:

Die Beiträge von Sachbearbeiter zum Thema Erbwaffen zeigen wess' restriktiven Geistes Kind sie wirklich ist.

Hierzu würde mich eine nähere Begründung interessieren. :rolleyes:

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1. ..... Wird Satz 2 nicht ersetzt, wäre nach den allgemeinen Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 WaffG zu verfahren und das volle Programm für Erben notwendig. ^_^ Eine Gesetzesänderung ist also gar nicht mal erforderlich, auch wenn sich das alle späteren Waffenerben natürlich nicht wünschen werden.

2. Hierzu würde mich eine nähere Begründung interessieren.

zu 1. Ja, einer Gesetzesänderung bedarf es nur, wenn das Erbenprivileg bestehen bleiben soll. Ansonsten wäre beim Erben "das volle Programm" durchzuziehen, wohl in der Art wie schon heute bei illegal besessenen Waffen. Ich halte es aber für ziemlich unwahrscheinlich, daß das so kommt. Wahrscheinlicher ist es, daß das Erbenprivileg weiterbestehen wird - auch ohne Verschlußmechanismus.

zu 2. Lies einfach bei Dir selbst.

Meinst du ? Hast du den Thread von Anfang gelesen ?

Z.B. dies ---->

Dieser Meinung bin ich ebenfalls :gutidee:

Ja

Ich nicht - überflüssig wie ein Kropf

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Na ja, sich mit der Handhabung der Waffe und dem Waffenrecht ein bissl auszukennen, würde halt keinem Erben was schaden. Sieh es mal andersrum: vielleicht würde der eine oder andere dann sogar erst Lust kriegen, sich richtig mit dem Schießsport zu befassen und sich ein Bedürfnis zum fehlenden Munitionserwerb zu besorgen... ;)

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Die Industrie hat fünf Jahre Zeit bekommen, brauchbare Blockiersysteme zu entwickeln. Das bisherige Erbenprivileg soll entfallen, da inzwischen fast so viele Waffen in (größtenteils ahnungsloser) Erbenhand sind wie in den Händen von Sportschützen und Jägern zusammengenommen. Diese Entwicklung ist schon bedenklich.

Meines Erachtens sollte in Erbfällen kein Bedürfnis, aber ein Sachkundenachweis gefordert werden. Vermutlich wird es gesetzliche Konkretisierungen geben, wenn die Frist Oktober 2007 näherrückt.

Soso die Entwicklung ist bedenklich. Ja man weiss es hunderte von Toten jedes Jahr durch unsachgemäss Behandlung von Erbwaffen. :ninja:

Stört aber offensichtlich niemand und passiert auch nichts mit den 2/3 Waffen die illegal im Umlauf sind wegen dem völlig überzogenen D Waffg. Das ist natürlich nicht bedenklich, kann man ja nicht kontrollieren und in ein Kartei sortieren.

Joker

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Altfälle halte ich wegen Bestandsschutz für unantastbar. Vielleicht wird es ja eine bestimmte Frist geben, ab welchem Sterbedatum die Blockiersystem-Regelung in Erbfällen anzuwenden ist.

Altfälle sind im Waffengesetz in keiner Weise unantastbar. Zeig mir doch mal bitte z.B. die Altfälle von Vorderschaft-Repetierflinten mit Pistolengriff.

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Ich nicht - überflüssig wie ein Kropf

Sachkunde für Erben überflüssig ? ... naja... <_<

Wer erbt denn in der Regel zuerst ? ... die Ehefrau , die sich mit Waffen auskennt :rotfl2:

In der Mehrzahl der Erbfälle gibt es kein Testament, ergo gilt die gestzliche Erbfolge. Und wie alt oder wie senil sind dann diejenigen welche zuerst erben ?

Es ist kein Fehler, wenn sich die Leute die Waffen besitzen auch damit auskennen. :s75:

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Sachkunde für Erben überflüssig ? ... naja... <_<

Wer erbt denn in der Regel zuerst ? ... die Ehefrau , die sich mit Waffen auskennt :rotfl2:

In der Mehrzahl der Erbfälle gibt es kein Testament, ergo gilt die gestzliche Erbfolge. Und wie alt oder wie senil sind dann diejenigen welche zuerst erben ?

Es ist kein Fehler, wenn sich die Leute die Waffen besitzen auch damit auskennen. :s75:

warum macht man es nicht einfach wie bei Kraftfahrzeugen? Wer eines erbt und keinen Führerschein (Sachkundenachweis) hatt, darf eben nicht damit fahren, bzw. nicht damit schießen und auf der Straße herumlaufen, besitzen darf er das Objekt aber schon. Das wäre doch eine logische, unbürokratische und einfache Lösung.

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