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Blockiersystem für geerbte Waffen - Sachstand?


Bounty

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warum macht man es nicht einfach wie bei Kraftfahrzeugen? Wer eines erbt und keinen Führerschein (Sachkundenachweis) hatt, darf eben nicht damit fahren, bzw. nicht damit schießen und auf der Straße herumlaufen, besitzen darf er das Objekt aber schon.

So ist es. "Ideologiefrei" betrachtet ist das DIE naheliegende und nachvollziehbare Regelung.

Wobei es natürlich trotzdem nichts falsches ist, sich Waffensachkunde zuzulegen.

Gruß,

karlyman

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Soso die Entwicklung ist bedenklich. Ja man weiss es hunderte von Toten jedes Jahr durch unsachgemäss Behandlung von Erbwaffen. :ninja:

Stört aber offensichtlich niemand und passiert auch nichts mit den 2/3 Waffen die illegal im Umlauf sind wegen dem völlig überzogenen D Waffg. Das ist natürlich nicht bedenklich, kann man ja nicht kontrollieren und in ein Kartei sortieren.

Joker

Äh, ich glaub da bin ich etwas näher dran an der Materie als Du. Muss es immer gleich Tote geben, wenn mit Waffen Blödsinn gemacht wird. Es geht ja bei der Sachkunde nicht nur um die technische Handhabung einer Waffe, sondern auch um die grundlegenden waffenrechtlichen Vorschriften wie z.B. wann und an wen ich überhaupt Waffen überlassen darf, wie diese zu verwahren sind, welche Meldefristen es gibt etc. Die Praxis zeigt leider immer wieder haarsträubend das Gegenteil. Und das ist schon ein Grund, zumindest mal über eine Sachkunde nachzudenken...

Einige Waffenbehörden informieren andererseits die Erben im Zuge der Ausstellung der Erben-WBK wenigstens über diese Dinge.

Altfälle sind im Waffengesetz in keiner Weise unantastbar. Zeig mir doch mal bitte z.B. die Altfälle von Vorderschaft-Repetierflinten mit Pistolengriff.

Na ja, hier wird ein Gegenstand künftig als verboten erklärt. Das ist meines Erachtens schon ein erheblicher Unterschied dazu, ob eine alte Erlaubnis wie genehmigt fortgilt (z.B. die "alte" gelbe WBK nach § 58 Abs. 1 WaffG). Für die Waffenbehörden wäre es auch immenser Aufwand, alle alten Erbfälle nochmals neu aufzurollen. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber so was vorhat...

warum macht man es nicht einfach wie bei Kraftfahrzeugen? Wer eines erbt und keinen Führerschein (Sachkundenachweis) hatt, darf eben nicht damit fahren, bzw. nicht damit schießen und auf der Straße herumlaufen, besitzen darf er das Objekt aber schon. Das wäre doch eine logische, unbürokratische und einfache Lösung.

So läuft es ja momentan. Nur ist der Unterschied halt, dass der Erbe eines Autos sich nicht mit Berechtigten, Meldefristen, dessen sicherer Verwahrung etc. auskennen muss. Der bloße Besitz eines Autos und einer Schusswaffe macht also schon ein bissl ein Unterschied... ^_^

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überhaupt Waffen überlassen darf, wie diese zu verwahren sind, welche Meldefristen es gibt etc. Die Praxis zeigt leider immer wieder haarsträubend das Gegenteil. Und das ist schon ein Grund, zumindest mal über eine Sachkunde nachzudenken...

Einige Waffenbehörden informieren andererseits die Erben im Zuge der Ausstellung der Erben-WBK wenigstens über diese Dinge.

Hallo SB

hier wäre doch ein idealer Ansatzpunkt. Die Waffenbehörden werden dazu verdonnert, eine "kleine Sachkunde" durchzuführen. Das könnte in Form einer Anleitung sein, die dem Erben mit der WBK oder vorher ausgehändigt wird. Der SB erklärt in kurzen Worten den Sinn dieser Maßnahme und die Erben wären über die grundlegenden Dinge aufgeklärt. Würde dich doch nur einige Minuten am Tag vom Computer losreisen und die Beamten müssten sich nicht soviel Gedanken wegen der uninformierten Erben machen. Das wäre doch mal Service.

Steven

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Äh, ich glaub da bin ich etwas näher dran an der Materie als Du. Muss es immer gleich Tote geben, wenn mit Waffen Blödsinn gemacht wird. Es geht ja bei der Sachkunde nicht nur um die technische Handhabung einer Waffe, sondern auch um die grundlegenden waffenrechtlichen Vorschriften wie z.B. wann und an wen ich überhaupt Waffen überlassen darf, wie diese zu verwahren sind, welche Meldefristen es gibt etc. Die Praxis zeigt leider immer wieder haarsträubend das Gegenteil. Und das ist schon ein Grund, zumindest mal über eine Sachkunde nachzudenken...

Na ja punkto Waffenhandhabung sowie Unfälle (erlebte) habe ich wahrscheinlich die meiste Erfahrung, hingegen sind die Vorschriften, besonders die Deutschen, nicht so mein Baustelle. Wobei bemerkt werden muss, das erst der deutsche Vorschriftenwald es nötig macht eine Jurastudium hinter sich zu bringen um nicht in Massenweise eingebauten Fallstricke sich zu verfangen. Ein Selbstläufer sozusagen: hoch komplizierte Gesetze, noch komplizierte Verwaltungsvorschriften, die noch mehr Vorschriften verlangen um sie einhalten zu können.

Um zum Haupthema zurückzukommen, technische Handhabung einer Waffe. Hört sich ganz kompliziert und toll an. Da brauch man genau vier Linien um es zusammenzufassen.

1) Eine Waffe ist immer geladen

2) Der Lauf wird nie auf etwas gerichtet das man nicht zerstören will

3) Der Finger ist nicht auf dem Abzug solange das Ziel nicht erfasst ist

4) Bevor der Schuss abgeben wird, muss man die Umgebung um und hinter dem Ziel kontrollieren

Mehr brauch es nicht für eine sicherer technische Handhabung einer Waffe. Seit diese Reglen und KEINE ANDEREN in der Schweizer Armee eingeführt worden sind, hat es in den 10 Jahren keinen einzigen tödlichen Unfall mehr gegeben. Wie die Amis es mit recht sagen KISS (Keep it stupid simple).

So und was jetzt: A4 Seite drucken, die 4 Regeln auf der einen Seite und auf der anderen die Vorschriften die relevant sind. Diese Seite an die Erben senden. Billig, unbürokratisch, effektiv. Alles andere ist nur ein weiterer Versuch aus politischen Gründen, und nicht aus Sicherheits Gründen, die Bürger zu enteignen.

Ich habe übrigens immer noch keine Antwort bekommen auf die Frage, was ist mit ganzen illegalen Waffen, immerhin 2 für jede legale, gibt es da auch ein Programm für das Sachverstädniss ?

Joker

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