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IGNORED

Durchsuchung Schützenhaus


Wolle

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SB - das ist nicht komisch....


Also dazu würde ich zuerst mal die andere Seite anhören wollen. Da war bestimmt was oberfaul - sonst würden die Burschen nicht so einfach ausrücken (vor allem nicht in dieser Mannschaftsstärke).

Vielleicht wars ja auch die versteckte Kamera ? Guckus ! grin.gif

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Sachbearbeiter - ich schätze Deine Beiträge und die Sachlichkeit, die Du hier in manche "Aufgeregtheiten" bei WO einbringst. Das nur vorausgeschickt.

Was die Übereifrigkeit gewisser Behörden anbelangt, die rechtliche Unverhältnismäßigkeit einiger Einsätze (nein, und es sind leider nicht die Ausnahmen von der Regel....) bei Legalwaffenbesitzer und das fehlende Augenmaß von Richtern, die Hausdurchsuchungsbefehle wohl per Stempel abfertigen - nein, tut mir leid, da habe ich andere Erfahrungen in dieser, unserer republik gemacht. Ich könnte jetzt eine elende Litanei von Machtmißbräuchen der Staatsorgane bei Rundumschlägen wegen angeblichgen illegalen Waffenbesitz, bei ad-hoc-Durchsuchungen usw. auflisten. Erspare es mir und dem Blutdruck der Leser, wir kriegen hier in der Redaktion jeden Monat neue fallbeispiele, soviele, daß wir sie im Heft garnicht alle nachhalten können...

Und auch ein SEK ist leider viel zu schnell bei der Hand. Es muß nur eine "normale" Dienststelle etwas von "Schußwaffen, womöglich auch automatische..." faseln und die Jungs gerade unterbeschäftigt sein, schon hast Du "SWAT" live vor der Haustür.

Ein ganz besonders krasser Fall kam da im Raum Göppingen bei einem Schützenkameraden von mir vor mit dem vollen Programm: Schutzschild , MPi plus Ramme im Anschlag usw. Grund : ein dummgesoffener Ortswachtmeister, der seinen beritt nicht kannte, aber wohl meinte die Rentner von der RAF leben im Schwäbischen.

Und: Solange wir hier nicht amerikanische Verhältnisse in bezug auf die Amtshaftung bekommen, das heißt: Solange der Staat für den Amtsmißbrauch und -willkür seiner Beamten nicht richtig blechen muß, haben wir den Obrigkeitsstaat, den wir verdienen....

Was glaubst Du wohl, was dem Hanswurst passiert, der solche Aktionen vom Zaun bricht? pissed.gif

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mich würde es ganz besonders interessieren, was solchen hanswursten passiert ...

in meinen augen ist das, was da passiert sein soll, der vorläufig absolute gipfel. wohlgemerkt, es ist nichts dagegen zu sagen, wenn die in voller stärke anrücken, wenn sie glauben, einen grund zu haben. - ABER: wenn es denn ein irrtum ist, dann heißt es KRÄFTIG entschuldigen - und nicht "wir kommen wieder !". zudem ist dann, wenn die "gefahr" vorbei ist, auch vernünftiges, ordnungsgemäßes verhalten zu erwarten - und nicht die spontane autodurchsuchung ohne grundlage.

wenn das, was ich hier gelesen habe, bestätigt wird (ich warte immer noch drauf, weil ich es nicht glauben kann), ist das für mich ein weiterer grundpfeiler zur fundamentalen entscheidung mittel- und langfristig nicht in deutschland zu bleiben...

bis dahin aber die frage an unsere rechtsgelehrten hier:

was darf die polizei/das ordnungsamt/das bundesverwaltungsamt wann und unter welchen voraussetzungen?

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In Antwort auf:

Und: Solange wir hier nicht amerikanische Verhältnisse in bezug auf die Amtshaftung bekommen,


Nun, vielleicht wurde ein erster Schritt ja schon getan. Vor ca. 3 Wochen jedenfalls hörte ich zum erstenmal dass ein Mann und sein Sohn Schmerzensgeld bekommen haben weil sie über ein halbes Jahr ZU UNRECHT abgehört wurden.

War der erste und einzige Fall wo ich gehört habe dass jemand in Deutschland Schmerzensgeld für Unrecht der "Obrigkeit" bekommen hat.

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Hallo Leute,

Doc Schiller hat natürlich recht, ohne eine persönliche Amtshaftung wird sich da kaum was ändern. Die müsste allerdings von der Legislative eingeführt werden, in der dummerweise die nach beruflicher Herkunft grösste Gruppe Angehörige der Exekutive, also Beamte, sind, was meiner persönlichen Auffassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung in einer Demokratie mehr als widerspricht.

Und die Beamten aus den Parlamenten zu schmeissen und dafür fähige Leute aus der Wirtschaft und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zu gewinnen, dürfte in einer Gesellschaft, wo ein Dieter Bohlen nicht nur die Plattenindustrieumsätze anführt, sondern sogar auch noch im Büchereinzelhandel verkaufsmässig die Nummer eins ist.....naja....schwierig sein. Wenns nicht so traurig wär, könnt man sich totlachen drüber.

Also; gewöhnt euch dran. kotz.gif

Gruß

BigBlock

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bis dahin aber die frage an unsere rechtsgelehrten hier:

was darf die polizei/das ordnungsamt/das bundesverwaltungsamt wann und unter welchen voraussetzungen?


Grundsätzlich ist auch die Integrität von Schießständen und Vereinsheimen vom Grundgesetz geschütz.

Nach § 39 II WaffG hat die zuständige Behörde gegenüber dem Betreiber einer Schießstätte ein Nachschaurecht.

Die Durchsuchung des Vereinsheims/Schießstand, PKW, Personen dürfte dadurch nicht gedeckt sein.

Sportschützen führen zwar nach § 12 III Nr. 1 WaffG, Abschnitt 2 Nr. 4 der Anlage 1 Zum WaffG die Waffe (erlaubnisfrei) auf dem Schießstand, daraus resultiert jedoch nur eine Ausweispflicht nach § 38 WaffG. Eine Berechtigung zur Durchsuchung von Personen, Fahrzeugen und Räumen ergibt sich daraus auch nicht.

Bleibt zunächst die StPO, wo nach §§ 102 ff. Durchsuchungen im Rahmen der STRAFVERFOLGUNG zulässig sein können. Diese können nur durch den Richter, nur bei "Gefahr im Verzug" auch durch den Staatsanwalt bzw. dessen Hilfsbeamte abgeordnet werden (§ 105 StPO). Grundsätzlich darf nur der Beschuldigte oder beim Beschuldigten durchsucht werden, Ausnahmen regelt § 103.

Die Durchsuchung/Betreten zur GEFAHRENABWEHR regeln die Polizeigesetze der Länder, i.d.R. ist das Betreten und Durchsuchen von Räumen nur bei ERHEBLICHEN Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässig.

Ein Bayerisches PolG liegt mir leider gerade nicht vor, vielleicht kann da mal einer aus dem Forum aushelfen.

Gerade bei der Durchsuchung von Räumen und einer Vielzahl von Personen dürfte ein erheblicher Begründungszwang bei der Behörde liegen.

Ich würde, wenn sich die Sache tatsächlich wie beschrieben zugetragen hat, die Sache gerichtlich prüfen lassen.

Im Bereich der Gefahrenabwehr durch das Verwaltungsgericht feststellen lassen, das die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr rechtswidrig waren, bzw. bei der Strafverfolgung und Anordnung durch StA bzw. Hilfsbeamte ist entsprechend § 98 II Satz 2 StPO die Feststellung der Rechtswidrigkeit durch das Amtsgericht zu beantragen.

Dass sollte JEDER Betroffene machen, da die StA bzw. Polizei dann in jedem Fall begründen muss, warum gerade die einzelne Person usw. durchsucht wurde.

Bei solchen Polizeiaktionen sollten die Betroffenen in jedem Fall einer Durchsuchung usw. widersprechen und dies entsprechend im Protokoll vermerken lassen.

Gruss

jos

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Hier ist es: Polizeiaufgabengesetz PAG

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Art. 22

Durchsuchung von Sachen

(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 4 eine Sache durchsuchen, wenn

1. sie von einer Person mitgeführt wird, die nach Art. 21 durchsucht werden darf,

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Person befindet, die

a) in Gewahrsam genommen werden darf,

B) widerrechtlich festgehalten wird oder

c) hilflos ist,

3. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt werden darf,

4. sie sich an einem der in Art. 13 Abs. 1 Nrn. 2 oder 5 genannten Ort befindet oder

5. sie sich in einem Objekt im Sinn des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß Straftaten in oder an Objekten dieser Art begangen werden sollen,

6. es sich um ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt, in dem sich eine Person befindet, deren Identität nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 festgestellt werden darf; die Durchsuchung kann sich auch auf die in dem Fahrzeug enthaltenen Sachen erstrecken.

(2) 1 Bei der Durchsuchung von Sachen hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt das Recht, anwesend zu sein. 2 Ist er abwesend, so sollen sein Vertreter oder ein anderer Zeuge hinzugezogen werden. 3 Dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist auf Verlangen eine Bescheinigung über die Durchsuchung und ihren Grund zu erteilen.

Art. 23

Betreten und Durchsuchen

von Wohnungen

(1) 1 Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Person befindet, die nach Art. 15 Abs. 3 vorgeführt oder nach Art. 17 in Gewahrsam genommen werden darf,

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Sache befindet, die nach Art. 25 Nr. 1 sichergestellt werden darf, oder

3. das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist.

2 Die Wohnung umfaßt die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum.

(2) Während der Nachtzeit ( § 104 Abs. 3 StPO ) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung in den Fällen des Absatzes 1 nur zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert zulässig.

(3) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn

1. aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, daß dort

a) Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,

B) sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder

c) sich Straftäter verbergen, oder

2. sie der Prostitution dienen.

(4) Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie andere Räume und Grundstücke, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zugänglich waren und den Anwesenden zum weiteren Aufenthalt zur Verfügung stehen, dürfen zum Zweck der Gefahrenabwehr (Art. 2 Abs. 1 ) während der Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeit betreten werden.

Art. 24

Verfahren bei der Durchsuchung

von Wohnungen

(1) 1 Durchsuchungen von Wohnungen dürfen, außer bei Gefahr im Verzug, nur durch den Richter angeordnet werden. 2 Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. 3 Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.

(2) 1 Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. 2 Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.

(3) Dem Wohnungsinhaber oder seinem Vertreter ist der Grund der Durchsuchung unverzüglich bekanntzugeben, soweit dadurch der Zweck der Maßnahme nicht gefährdet wird.

(4) 1 Über die Durchsuchung ist eine Niederschrift zu fertigen. 2 Sie muß die verantwortliche Dienststelle, Grund, Zeit und Ort der Durchsuchung und ihr Ergebnis enthalten. 3 Die Niederschrift ist von einem durchsuchenden Beamten und dem Wohnungsinhaber oder der zugezogenen Person zu unterzeichnen. 4 Wird die Unterschrift verweigert, so ist hierüber ein Vermerk aufzunehmen. 5 Dem Wohnungsinhaber oder seinem Vertreter ist auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift auszuhändigen.

(5) Ist die Anfertigung der Niederschrift oder die Aushändigung einer Abschrift nach den besonderen Umständen des Falls nicht möglich oder würde sie den Zweck der Durchsuchung gefährden, so sind dem Betroffenen lediglich die Durchsuchung unter Angabe der verantwortlichen Dienststelle sowie Zeit und Ort der Durchsuchung schriftlich zu bestätigen.

Art. 25

Sicherstellung

Die Polizei kann eine Sache sicherstellen

1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,

2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder

3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und diese Person die Sache verwenden kann, um

a) sich zu töten oder zu verletzen,

B) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,

c) fremde Sachen zu beschädigen oder

d) sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.


Und, wie man sieht, verstehen die Bayern bei der Durchsetzung keinen Spaß:

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Art. 61

Begriffsbestimmung

(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.

(2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.

(3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- und Betäubungsstoffe sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe (Sprengmittel).

(4)
Als Waffen sind Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole, Maschinengewehr und Handgranate zugelassen.


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fehlt in der aufzählung der waffen nicht der panzerkampfwagen und das lanzenreiterregiment? confused.gif

ich gestehe, ich finde dieses gesetzt recht erschreckend, soweit ich durch die verschachtelten stränge schauen kann... wenn ich das richtig lese, kann also die durchsuchung jederzeit erfolgen, sobald sich nur jemand vorstellen kann, daß da etwas ist, das sichergestellt werden kann, richtig? das wäre ja hier gegeben...

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ZITAT:

"Als Abschiedesgruß wurde noch erwähnt das man mit derartigen Kontrollen jetzt öfter rechnen muss, auch auf anderen Schießständen."

"und man solle frohe sein keine Achter angelegt bekommen zu haben."

__________

- Kein Zweifel: Wenn das (von den Betroffenen) so hingenommen wird, dann wird diese Art und Weise demnächst bundesweit "Normalität" sein. Es gibt nur zwei Wege, das zu verhindern: Durch politischen Druck und durch rechtlichen Widerstand. Zu letzterem drängen sich einige Fragen auf: In welcher Art und Weise und wie oft darf eine zuständge Behörde Kontrollen vornehmen? Ist es nach dem WaffG und dem Polizeirecht überhaupt erlaubt, die Auskunftspflicht des einzelnen Waffenbesitzers gegenüber der zuständigen Behörde in eine Durchsuchung umzumünzen? Erfüllt es nicht schon strafrechtliche Tatbestände, wenn eine "normale Kontrolle" so durchgeführt wird? -- Wenn solche Aktionen keine Schule machen sollen, müssen fachkundige Juristen die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen (sic!) solch behördlichen Vorgehens präzise und vollständig abklopfen. Das Ergebnis muß dann bundesweit bekannt gemacht werden. Nur dann können im Wiederholungsfall hier oder woanders erfolgreich Einhalt geboten werden. politscher Druck allein wird hier nicht weiterhelfen. D A S sollte die Avantgarde von E.L.F. und die Schar der glorreichen Anwälte vielleicht mal in die Hand nehmen; wäre unendlich viel wichtiger als Detailfragen wie das Gnadenrecht für Waffenbesitzer...

Der Rest ist Zivilcourage: Wenn sich von den Betroffenen niemand findet, der Aussagen wie "und man solle frohe sein keine Achter angelegt bekommen zu haben", nicht mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen beantwortet, ist selbst schuld, sowas öfter zu hören zu bekommen... Was also werden die Schützen tun?

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In Antwort auf:

Was also werden die Schützen tun?


Ich vermute mal nichts. In ein paar Wochen wird der Mummenschanz vergessen sein.

Wenn es bei der Sache um Staatsschutz ging, dann sind die Bürgerrechte auf die

sich hier viele berufen, nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben sind.

Durchsuchungsbeschluss und Gefahr im Verzug, das ist die Regel nicht die Ausnahme.

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Ja glaubst du denn ernsthaft, andere Regierungen würden ihre Gewaltmonopole anders einsetzen? Leider kann ich hier nix Gescheites über den wahren Sachverhalt erfahren. Wie bitte, war es denn tatsächlich?

hemo

confused.gif

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Vor einiger Zeit von mir eingestellt:

„Hallo,

und bei allen auch folgenden Vermutungen und Aufgeregtheiten sind wir mit einer Bestätigung des Wahrheitsgehaltes der „übermittelten“ Meldung noch keinen „Zentimeter“ weiter.

Gruss Spa“

So und das hat sich immer noch nicht geändert!

Wo ist bitteschön eine einzige Bestätigung bevor weiter die Staatswillkür angeprangert wird?

confused.gif

Wenn der Vorfall wie beschrieben bestätigt wird, sollen, ja müssen wir die Wahrung unserer Recht einfordern! gaga.gif

Aber wenn der Vorfall zwar wahr aber die Voraussetzungen ganz andere waren? confused.gif

Was dann?

Wenn nun der Vorfall eine Superente ist, was dann?

blush.gif

Wo bleibt wenigstens eine glaubhafte Bestätigung?

rolleyes.gif

Und: Jeder der hier „Informationen“ Dritter einstellt, ist nach meiner Meinung gut beraten, wenn er den Wahrheitsgehalt kennt, denn er haftet dafür. crying.gif

Es nutz weder ihm noch uns Schützen zu sagen: Ich habe nur weitergeleitet! Das schütz ihn vor einer Haftung für den Inhalt mit Sicherheit nicht und wir stehen blöde dar, wenn wir auf eine Ente oder gar auf einen Köder hereingefallen sind!!! confused.gifredface1.gif

Gruss Spa

mad.gif

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"Bestätigung des Wahrheitsgehaltes"

Der ehemalige VP BDMP als Bewahrer vor "Aufgeregtheiten", als Hüter des Rechtsstaates und der juristischen Unschuldsvermutung? Oh, mein Herz, daß ich das noch erleben darf! Ich erinnere mich da an ganz andere Hexenjagden wegen angeblicher "Datenschutzverstöße" usw. ... Ist garnicht solange her. chrisgrinst.gif

Aber Spaß beiseite: Tja, nach diversen Um- und Rückfragen (auch beim LRA München) hat sich wohl diese "Durchsuchung" am 27.11. im Großen & Ganzen so abgespielt, wie hier beschrieben , mit Dachauer Einsatzhundertschaft-Delegation , SEK, Hundeführer, Ramme usw.

Also: SWAT Bavaria Life und in Farbe , ein Film "Wie wir Osama Ben Ladenhüter beim Schießtraining auf Bush-Mann-Scheiben in Ismaning erwischen wollten".

Und wat nu? Nu is erst mal der betroffene Verein dran. Wird sich zeigen, wie eingeschüchtert die sind. Die Heimsuchung der Fahrzeuge der Schießstandbesucher soll übrigens "freiwillig" gewesen sein.cool3.gif Habe allerdings meine Zweifel: Ab der Präsenz eines Dutzend grüner Jungs oder SEK in Haßmaske und Overall ist die Freiwilligkeit des Untertanen nicht mehr viel wert.... AZZANGEL.gif

Ergo: Auch andere Vereine im CSU-Musterländle sollten sich mit dem Gedanken vertraut machen, solcherart Besuch freiwillig willkommen zu heißen: Mein ganz heißer Tip: Zufahrt vergrößern, reseevierte Parkflächen vorm Schützenhaus für die Einsatzkräfte ausweisen, weiße Fahne bereithalten. Alle Bilder von Stoiber, Ludwig II usw. vom Schießstand und aus den Clubräumen verschwinden lassen (könnten ja als Mann-Scheiben interpretiert werden!) . Ähnliches gilt für Playboy-Kalendar (andererseits - irgendwas müssen die Jungs von der Staatsmacht ja mitnehmen können, also die vielleicht lieber hängen lassen, dann haben die was Schönes für ihre Bepo-Unterkunft....) 021.gif

Tja, und Ihr dachtet immer, das vom Klavinius auf der Seite 146 im VISIER wäre eine Karikatur....

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Und: Jeder der hier „Informationen“ Dritter einstellt, ist nach meiner Meinung gut beraten, wenn er den Wahrheitsgehalt kennt, denn er haftet dafür.
crying.gif

Es nutz weder ihm noch uns Schützen zu sagen: Ich habe nur weitergeleitet! Das schütz ihn vor einer Haftung für den Inhalt mit Sicherheit nicht und wir stehen blöde dar, wenn wir auf eine Ente oder gar auf einen Köder hereingefallen sind!!!


1.) Einem IPSC Schützen vertrau ich jederzeit rainbow.gif

2.) Gott-sei-Dank wurde dieses Vertrauen hier nicht enttäuscht und ich muß hier nicht zu Kreuze kriechen - Danke Doc Schiller für Deine Recherchen icon14.gif

Aber beim nächsten mal werd ich vorsichtiger sein - einen solchen Wirbel hatte ich echt nicht erwartet eek2.gif

DVC, Wolle

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