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Andreas Skrobanek

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  1. ZITAT: "Als Abschiedesgruß wurde noch erwähnt das man mit derartigen Kontrollen jetzt öfter rechnen muss, auch auf anderen Schießständen." "und man solle frohe sein keine Achter angelegt bekommen zu haben." __________ - Kein Zweifel: Wenn das (von den Betroffenen) so hingenommen wird, dann wird diese Art und Weise demnächst bundesweit "Normalität" sein. Es gibt nur zwei Wege, das zu verhindern: Durch politischen Druck und durch rechtlichen Widerstand. Zu letzterem drängen sich einige Fragen auf: In welcher Art und Weise und wie oft darf eine zuständge Behörde Kontrollen vornehmen? Ist es nach dem WaffG und dem Polizeirecht überhaupt erlaubt, die Auskunftspflicht des einzelnen Waffenbesitzers gegenüber der zuständigen Behörde in eine Durchsuchung umzumünzen? Erfüllt es nicht schon strafrechtliche Tatbestände, wenn eine "normale Kontrolle" so durchgeführt wird? -- Wenn solche Aktionen keine Schule machen sollen, müssen fachkundige Juristen die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen (sic!) solch behördlichen Vorgehens präzise und vollständig abklopfen. Das Ergebnis muß dann bundesweit bekannt gemacht werden. Nur dann können im Wiederholungsfall hier oder woanders erfolgreich Einhalt geboten werden. politscher Druck allein wird hier nicht weiterhelfen. D A S sollte die Avantgarde von E.L.F. und die Schar der glorreichen Anwälte vielleicht mal in die Hand nehmen; wäre unendlich viel wichtiger als Detailfragen wie das Gnadenrecht für Waffenbesitzer... Der Rest ist Zivilcourage: Wenn sich von den Betroffenen niemand findet, der Aussagen wie "und man solle frohe sein keine Achter angelegt bekommen zu haben", nicht mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen beantwortet, ist selbst schuld, sowas öfter zu hören zu bekommen... Was also werden die Schützen tun?
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