CB Posted September 12, 2003 Author Share Posted September 12, 2003 Moin Gecko, das Bild war nur in der Zeitung - in der online-Version hat es nie gestanden ! Ich hatte aber den Zeitungsartikel in meinem ersten Posting als Anhang eingefügt. Bewirkt habe ich insofern etwas, als das die Journalistin sich für meinen Brief bedankt und Besserung gelobt hat ! Wie bereits vermutet wurde : die Aussage zum KWS stammte direkt von einem Polizeibeamten (sic!) und die "Schwarzenegger-Wumme* wurde -unreflektiert- von einem ihrer Kollegen übernommen ! Ich habe gestern noch mal eine mail hinterhergeschickt, mal sehen ob darauf auch noch eine Atwort kommt... @knife: In Antwort auf: Ich HABE eine Antwort bekommen!! Die Redakteurin möchte gerne wissen, wo die inhaltlichen Fehler ihres Artikels liegen... Hast du an die NW geschrieben ? PS: Auch auf meine 2. mail ist eine Antwort gekommen. Ich hatte nochmals vorgeschlagen, einen Bericht (oder auch eine Serie ) über Sportschützen, ihre Verbände, Disziplinen etc. zu machen... Antwort: "So eine Serie ist durchaus machbar. Jedenfalls werde ich Ihren Vorschlag auch an meine Kollegen in der Lokalredaktion weiterleiten." Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted September 12, 2003 Share Posted September 12, 2003 Äh, CB, Du gibst uns aber Bescheid, wenn Du Dich noch öfter mit ihr triffst, ja? Wir stehen dann auch alle Spalier.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted September 12, 2003 Author Share Posted September 12, 2003 DAS muss ich mir noch schwer überlegen.... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted September 12, 2003 Share Posted September 12, 2003 In Antwort auf: Schreckschusswaffen sind übrigens keine Schusswaffen, sondern Feuerwaffen. aha - das ist lustig, weil: Anlage 1 - Unterabschnitt 1: ... 2. Feuerwaffen sind die nachfolgend genannten Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden: 2.1 Schusswaffen nach Nummer 1.1 Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
knife Posted September 12, 2003 Share Posted September 12, 2003 @ CB über Online-Ausgabe via eMüll als Leserbrief Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted September 12, 2003 Author Share Posted September 12, 2003 @Harlekin: ...und unter (immer noch Feuerwaffen-Definition) 2.7 Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind. und 2.8 Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind. werden wie durch Zauberei Schreckschuss- und Reizstoffwaffen wieder zu Schusswaffen... Begreift jemand diese Idiotie ? Mir scheint, es hat da gewissen Leuten im BIM ein bisserl *Kenne* gefehlt... Diesen Passus hatte ich ja weiter oben schon mal erwähnt - in der Hoffnung, *Sachbearbeiter* würde uns Unwissende mal aufklären @Knife : dann bin ich mal gespannt, ob in einer der nächsten Printausgaben etwas zu lesen steht... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 15, 2003 Share Posted September 15, 2003 Wieso lustig ? Schusswaffen sind Feuerwaffen. Schreckschusswaffen sinds auch. Aber Schreckschusswaffen sind keine Schusswaffen (das hätte sonst ja auch z.B. Konsequenzen bezüglich der Aufbewahrung). Die Unterscheidung macht also schon Sinn... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 15, 2003 Share Posted September 15, 2003 Das ist in der Tat sehr unglücklich formuliert worden (korrekt wäre gewesen: ... sind Waffen mit einem...). Die Begriffsbestimmung der Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 steht dem späteren Geschreibsel allerdings vor. Insofern also nur ein redaktioneller Fehler, der sicherlich unschön ist aber lediglich untergeordnete Bewandnis hat. Da Schreckschusswaffen nicht unter die Kategorie nach Ziffer 1.1 fallen, können diese also per se keine Schusswaffen sein. Der Gesetzgeber hatte anfänglich große Probleme, wo Waffe und wo Schusswaffe stehen soll/muss. Der erste Entwurf vom April 2002 sah noch total anders aus als die heutige Fassung. Zum größten Teil wurden die heiklen Stellen ausgebügelt, leider nicht alle. War und ist natürlich auch eine große Aufgabe, das umfangreiche Regelwerk des Waffenrechts neu zu fassen. Wir sollten deshalb alle etwas nachsichtig sein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted September 15, 2003 Author Share Posted September 15, 2003 moin Sachbearbeiter, In Antwort auf: Der Gesetzgeber hatte anfänglich große Probleme, wo Waffe und wo Schusswaffe stehen soll/muss. Der erste Entwurf vom April 2002 sah noch total anders aus als die heutige Fassung. Zum größten Teil wurden die heiklen Stellen ausgebügelt, leider nicht alle. War und ist natürlich auch eine große Aufgabe, das umfangreiche Regelwerk des Waffenrechts neu zu fassen. Wir sollten deshalb alle etwas nachsichtig sein... nach den Buchstaben des Gesetzes.... Meine Nachsicht hört da auf, wo mich / andere nach *eben diesen Buchstaben* die ganze Härte des Gesetzes trifft / treffen ! Im Zweifelsfall hat doch jeder erst mal A****karte gezogen und das große fängt an... Ist das nun bewusst so gestaltet oder ist es wirklich nur eine *unglückliche Formulierung* ?? Mach das doch mal einem - vom Waffenrecht unbeleckten - Polizeibeamten im Falle eines *Transportes* klar - schlimmstenfalls hat der Bürger die Lauferei und den Ärger, nicht aber Mister B. und seine Gesinnungsgenossen ! Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 15, 2003 Share Posted September 15, 2003 Das hast Du sicherlich treffend formuliert und das geltende Waffenrecht wird mit Sicherheit nicht zum letzten Mal geändert worden sein. Auch für mich Sachbearbeiter ist vieles unbefriedigend. So z.B., dass es noch kein neues Gebührenverzeichnis gibt. Das alte GV passt nicht immer auf die neuen Fälle. Aber Kopf hoch. Das Waffenrecht wird auch noch recht werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted September 15, 2003 Author Share Posted September 15, 2003 In Antwort auf: Aber Kopf hoch. Das Waffenrecht wird auch noch recht werden. ...dein Wort in den Ohren von Frau Petra Wuttke-Götz und Frau Monika Bollmann-Nelles... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted September 15, 2003 Share Posted September 15, 2003 Wobei mich die Struktur dieser Nachnamen allein schon skeptisch macht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted September 15, 2003 Author Share Posted September 15, 2003 In Antwort auf: Wobei mich die Struktur dieser Nachnamen allein schon skeptisch macht. Nicht nur dich, Mike, nicht nur dich........ Aber warten wir es erst einmal ab ! Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 15, 2003 Share Posted September 15, 2003 Ein Schelm, der Böses dabei denkt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted September 15, 2003 Share Posted September 15, 2003 In Antwort auf: Wieso lustig ? Schusswaffen sind Feuerwaffen. Schreckschusswaffen sinds auch. Aber Schreckschusswaffen sind keine Schusswaffen (das hätte sonst ja auch z.B. Konsequenzen bezüglich der Aufbewahrung). Die Unterscheidung macht also schon Sinn... @ Sachbearbeiter ich finde das auch überhaupt nicht lustig! Lustig finde ich nur Deine Auslegung des Gesetzes CB hat es doch weiter oben schon gepostet: Schreckschusswaffen sind (wie schreibt man hier fett?) Schusswaffen. Es steht doch (fett) wortwörtlich so im Gesetz. Und das ist das Einzige was zählt! Im alten Gesetz war es auch nicht anders! Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 16, 2003 Share Posted September 16, 2003 Na dann leg Dir gleich mal einen B-Schrank für Deine gefährliche 9mmPAK an !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted September 16, 2003 Share Posted September 16, 2003 Nö - brauch ich nicht. Weil: 1. ich keine 9mmPAK habe 2. § 36(2) ausdrücklich nur von Schusswaffen, die nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt sind, spricht 3. ich meine Waffen schon immer in einem B-Schrank aufbewahre Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 16, 2003 Share Posted September 16, 2003 So ists brav. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Markus Präg Posted September 17, 2003 Share Posted September 17, 2003 In Antwort auf: Der Gesetzgeber hatte anfänglich große Probleme, wo Waffe und wo Schusswaffe stehen soll/muss. genau DAS kommt davon wenn ideologie und nicht sachkenntnis den jeweiligen bearbeiter bzw. verfasser "auszeichnet". dies ist nicht nur im bereich waffenrecht so, sondern kann in einem grossen teil unserer gesetzgebung und regularien beobachtet werden (kleines beispiel: neueste trinkwasserverordnung ) in der freien wirtschaft wird eine stelle nach sachkenntnis besetzt - in der politik und bei den behörden leider nicht. bei vielen herrschaften ist man der meinung, dass man mit einem studienabschluss in einem x-beliebigen fach in der lage ist, sich in jedes gebiet "einzulesen" siehe auch artikel hier, unter datum 22.07.2003 Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted September 17, 2003 Share Posted September 17, 2003 @Cetus: Habe gerade in einem anderen Thread etwas ähnlich gelagertes über die Ursachen der "Interpretationsmöglichkeiten" geschrieben, die das neue WaffG mit sich bringt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
botti Posted September 18, 2003 Share Posted September 18, 2003 Sachbearbeiter: Mich interessiert, wie es in deiner Behörde mit der gelben WBK gehandhabt wird. Für die Mitglieder unseres Vereins sind verschiedene Kreisbehörden zuständig. Die eine trägt einen Mehrlader in eine vorhandene Gelbe ein, die andere nicht. Man kann doch - solange es keine neue Gelbe gibt - eine vorläufige Gelbe ausstellen, oder Einzellader-Kurzwaffen in vorhandene Gelbe eintragen. Das Gesetz gibt uns doch diese Möglichkeit. Und mir hat mal ein Beamter gesagt: Gesetzestext geht vor Verwaltungstext. Gruß Walter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 18, 2003 Share Posted September 18, 2003 Mit der gelben WBK wird hier verfahren, wie von oben vorgegeben (Achtung, ich spreche hier nur für Baden-Württemberg): derzeit keine neuen gelben WBK, weil es noch keine "abgesegnete" Bedürfnisbescheinigung gibt (bislang nur für die Fälle des § 14 Abs. 2 und 3). Die alten gelben WBK gelten im genehmigten Umfang weiter. Mit denen kann ich also weiterhin Einzellader-Langwaffen erwerben (allerdings jetzt nur noch zwei pro halbem Jahr !!!). Ein Eintrag von Mehrladern dort ist derzeit unzulässig. Ist aber alles kein Problem, weil ich ja einzelne Waffen genauso auf grüne WBK beantragen kann, wenn ichs denn so eilig habe und nicht mehr bis 2004 warten möchte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted September 18, 2003 Share Posted September 18, 2003 In Antwort auf: Die alten gelben WBK gelten im genehmigten Umfang weiter. Mit denen kann ich also weiterhin Einzellader-Langwaffen erwerben (allerdings jetzt nur noch zwei pro halbem Jahr !!!) so? eine einschränkung des neuen sportschützenbedürfnisses beeinträchtigt eine erlaubnis nach altem recht, nämlich diejenige unbegrenzt viele einzellade-langwaffen erwerben zu können? wie begründest du diese rechtsansicht gegen den ausdrücklichen wortlaut des § 58 abs. 1 satz 1 waffg? Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted September 18, 2003 Share Posted September 18, 2003 Braver Falcon! Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted September 18, 2003 Share Posted September 18, 2003 Schließe mich falcon an. Wurde bereits mehrfach hier behandelt. Der alte VA gilt weiterhin, solange er nicht widerufen oder zurückgenommen wird. Alte gelbe WBK kann aber nicht aufgehoben werden, weil sie nach dem neuen WaffR weiterhin gilt. Eine Beschränkung ist unzulässig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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