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CB

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  1. CB

    Gelbe WBK in NRW

    In Antwort auf: Abgesehen von meiner Katze kann ich mir auf Anhieb nichts viel gefährlicheres als einen Antragsteller mit gesundem Halbwissen vorstellen, ja Katze ? Hast du eine KK ? (=KampfKatze)... Und was machst du bei jemanden mit *gesundem VOLLwissen* ? Gruss Christian
  2. CB

    Gelbe WBK in NRW

    moin - so, der nächste im schönen Bundesland NRW hat seine neue gelbe WBK !! Ohne Einschränkungen - Rückseite nur mit *Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG* beschrieben... Nach so knapp 3 Monaten Wartezeit...soll aber wohl an der schleppenden Bearbeitung der *Unbeschränkten Auskunft aus dem Zentralregister* - sprich Führungszeugnis liegen. Früher aus Berlin = ziemlich fix heute aus Bonn = na ja.... Gruss Christian
  3. CB

    Silberkugeln

    @ John Sinclair II ...ääähm Rodney - vergiss aber nicht bei der Fortsetzung deines Traumes einen Pfarrer oder zumindest einen Klosterbruder (nicht Klosterbräu... ) mitzunehmen - ungeweiht wirken auch die schönsten Silbermurmeln net.... Gruss Christian
  4. ..die spinnen, die Hessen... oder meintest du etwa einen anderen ? PS: Ich sollte für meinen Antrag auf 14(4) auch Kopien aller meine WBK's beilegen - beigelegt habe ich diejenige, welche nach meinem Ermessen notwendig wäre...zuätzlich aber auch eine Seite mit Kopien von Mitglieds-Ausweisen DSB; Wettkampfpass; DBRV; Reservistenverband (RAG) damit da keiner auf dumme Gedanken kommt Die 2. Seite mit Mitglieds-Ausweisen von FWR und ÖRAG; ADAC und Frankonia etc. pp. habe ich dann aber doch wieder herausgenommen - man solls ja net übertreiben...aber im Lieferumfang enthalten war sie schon... Gruss Christian
  5. In Antwort auf: Da isses. Das Musterbeispiel deutscher Staats-und Verbandsbürokratie. jo, Halbautomaten im DSB - welche Sachkenne...oder sollten diese gefährlichen, bösen Dinger etwa in der Hessischen SpO stehen ?? und ganz unten der berühmte Tritt in den Hintern - vor allen Dingen in den des FWR : Allgemeiner Hinweis : ...dies gilt auch für Waffen, die aufgrund der gelben Waffenbesitzkarte gemäß § 14 Abs. 4 WaffG erworben werden. (2/6-Regelung) ! Wieder mal *vorauseilender Gehorsam* oder einfach nur Dummheit ? Gruss Christian PS: Den Satz mit den Datenschutzbestimmungen würde ich einfach mal im Antrag streichen - mal sehen, was passiert...
  6. In Antwort auf: 3 Stunden mit Laptop und Excel ? Also ich hätte das Ding in 30 Minuten fertig ! Aber länger dauert vermutlich das Finden eines Verlags, der kostengünstig das 200-seitige Begleithandbuch im Taschenformat druckt. Ich kann nicht mehr.... nun ja - ich hatte ja auch 2,75 h für den *vieleKöcheverderbendenBreiClub* eingerechnet... Das *Begleithandbuch* würde aber sehr wahrscheinlich unzählige Arbeitsgruppen, Kommissionen etc. pp nach sich ziehen... Gruss Christian
  7. Na, wenn das so ist... ...ist das einheitliche Formular wahrscheinlich genauso umfangreich und übersichtlich wie die Blätter zur Steuererklärung Mal im Ernst : 3 Stunden runder Tisch BMI mit FWR im Beisein eines Laptop-gewöhnten Excel-Users und das Formular wäre fertig... Gruss Christian
  8. In Antwort auf: Zur Zeit liegen diese Antragsformulare, nach unserem Kenntnisstand, den Hessischen Regierungspräsidien zur weiteren Prüfung vor. Wo in aller Welt bitteschön steht geschrieben, dass Antragsformulare eines Verbandes von der *Staatsmacht* geprüft und genehmigt werden müssen ?? Ist da möglicherweiseeventuellvielleicht wieder jemand päpstlicher als der Papst - oder ist das typisch deutsches (Funktionärs-)Unwesen ?? Stößt mir schon seltsam auf, dieses Gebaren... Dazu fällt mir nur noch Reinhard Mey ein.... Gruss Christian
  9. In Antwort auf: Wen willste denne mit einer Ausgabe und Stand von 2002 erschrecken ?? @ Kugel, dass passt schon.... verabschiedet am 11.10.02 / ausgegeben am 16.10.02 und in Kraft getreten am 01.04.03... Die kleinen - inzwischen eingeflossenen -redaktionellen Änderungen sind kaum der Rede wert. Ausserdem ist das die Variante mit den vielen internen Verlinkungen - da hat sich jemand sehr viel Arbeit gemacht Gruss Christian
  10. In Antwort auf: -Wer in seinem PKW bis zu 5 kg Munition mitführt, muss die Patronen in der Verkaufsverpackung transportieren und dafür Sorge tragen, dass die Ladungssicherheit gewährleistet ist, ein "Freiwerden" der Patronen (so die Vorschrift) muss also ausgeschlossen sein. ...demnach dürften Wiederlader ihre Murmeln ja gar nicht mehr transportieren - wer hat schon *Verkaufsverpackungen* dafür ? ? Hat J. Brenneke etwa auch für das Bundesverkehrsministerium *gearbeitet* ? Gruss Christian
  11. Au weia, Sachbearbeiter...da lehnst du dich aber weit aus dem Fenster... a:) In Antwort auf: Luftgewehre und Luftpistolen sind übrigens nicht generell Schusswaffen sondern nur diejenigen, die mit Druckkartuschen ausgerüstet sind (also z.B. nicht das Weihrauch HW 57, das eine Sperrvorrichtung für die gespeicherte Energie benutzt). Siehe hierzu auch Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2 zum WaffG, denn diese Waffen sind vom Gesetz ausgenommen !!! b:) Weiterhin gilt der bedürfnisfreie Erwerb und Besitz nur für Feuerwaffen und das sind wiederum nur Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse h e i ß e Gase verwendet werden. Dass sich bei den Luftdruckwaffen die kalten Gase bei der Kompression erwärmen spielt hier im übrigen keine Rolle. zu a: 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Unterabschnitt 2 - Vom Gesetz ausgenommene Waffen 2. Schusswaffen und tragbare Gegenstände im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2, bei denen feste Körper durch Muskelkraft angetrieben werden, es sei denn, – deren durch Muskelkraft eingebrachte Antriebsenergie kann durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden(z. B. Druckluft- und Federdruckwaffen, Armbrüste) oder – sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf. Hier verwechselt du wohl etwas...nach meiner Lesart sind genau diese Dinger eben nicht vom WaffG ausgenommen: *...vom Gesetz ausgenommene Waffen...es sei denn...– deren durch Muskelkraft eingebrachte Antriebsenergie kann durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden (z. B. Druckluft- und Federdruckwaffen, Armbrüste) oder...* Meines Wissens werden ausserdem bei allen Druckluftwaffen Geschosse durch einen Lauf getrieben.... zu b:) *Weiterhin gilt der bedürfnisfreie Erwerb und Besitz nur für Feuerwaffen* ??????????? Hier fehlt wohl dein Hinweis auf die max. erlaubten 7,5 Joule : 1. Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) 1.1 Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen; 1.2 für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition. Dies betrifft m.E. ja nur die 4mmM20-Waffen... Gruss Christian PS: Du kommst nicht zufälligerweise gerade von einer *Sachbearbeiter-Besprechung* ?...Nicht böse sein - konnte ich mir nicht verkneifen...
  12. ...und was ist mit § 3 ? § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche (...) (...) (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Gruss Christian
  13. ...die Sch(w)eisspunkte aber auf der Patronenlagerseite !! Gruss Christian
  14. @ Hilli, die wird doch von vorne durch den Lauf verschraubt, natürlich mit selbstsichernder Mutter ! Gruss Christian
  15. Old_Shurehand, In Antwort auf: Aber es hängt sicherlich davon ab, wie die Situation ist. Wenn ich Kinder im Teenager-Alter hätte, die viel Blödsinn machen, würde ich mir vielleicht was anderes überlegen. Genauso sehe ich das auch. Strenge Maßstäbe ohne entsprechende Hintergründe bringen uns hier nicht weiter. Also abwarten und Tee trinken , aber zumindest gedanklich auf den *Ernstfall* vorbereitet sein... Es schadet ja niemanden, wenn die Püster unter Verschluss sind. Gruss Christian
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