CB Posted September 10, 2003 Share Posted September 10, 2003 *Tödliche Staubfänger......* NW von heute... Durch die schon fast gebetsmühlenartig geblubberten Falschaussagen zum Waffenrecht wird die Welt auch nicht besser. Der Trend zur - sagen wir mal *gesteuerten Falschauskunft* - bringt mich immer mehr zum sprichwörtlichen ... Es wird Zeit, dem mal entgegenzutreten : wer mitmischen will : lok-red.enger@neue-westfaelische.de zuständig : Herr Horst Chudzicki Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted September 10, 2003 Share Posted September 10, 2003 Ich fürchte langsam, die Mühe ist vergebens. Wer einen solchen Artikel schreibt, gehört zu einer der beiden folgenden Kategorien: 1. Dumm wie Brot 2. Ideologisch versaut Jedem durchschnittlich begabten Mitteleuropäer muss klar sein, dass Kriminelle im Traum nicht auf die Idee kommen, irgendwelche Waffen abzuliefern. Jeder Sonderschüler versteht, dass ein Küchenmesser genauso gefährlich oder ungefährlich wie ein Butterfly-Messer ist. Gut, zur Erkenntnis, dass eine Gefängnisstrafe für das blosse Mitführen eines (legal erworbenen und bis vor kurzem unreglementierten) Gegenstandes VÖLLIG UNANGEMESSEN ist, braucht es schon etwas mehr Intellekt. Wenn ein Journalist solch elementaren Dinge nicht von selbst erkennt, dann hilft da auch kein Leserbrief mehr, der wahrscheinlich ohnehin in die mit "böse Waffenlobby" beschriftete Rundablage wandert. Menschen aus den oben genannten Kategorien sind unbelehrbar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
isegrim 7,62 Posted September 10, 2003 Share Posted September 10, 2003 schlecht wird einem, wenn jemand seitens der presse einen solchen schlichtweg falschen schwachsinn zusammenschreibt. nur ein paar der besten, die mir nach einmaligem lesen noch im gedächnis geblieben sind (hab den artikel gleich weggeklickt): 1. schießkugelschreiber seit 1.4. verboten 2. besitz von schreckschusswaffen zukünftig strafbar 3. nach dem beantragen des kl. waffenscheins müssen die waffen gemeldet werden tut mir leid, aber bei so einem geballten fachwissen ist eine richtigstellung in einem leserbrief einfach sinnlos - derjenige muß es besser wissen, so dumm kann niemand sein, daß er sich die einfachsten zusammenhänge nicht merken kann... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 10, 2003 Share Posted September 10, 2003 In Antwort auf: ...Außerdem müssen die Waffen bei der Kreispolizeibehörde gemeldet werden. ... Gemeint sind die "Waffen" für den kleinen Waffenschein Grundsätzlich ist dieser Beitrag kein comment wert. Seit wann sollen die registriert werden? Mich würde jetzt interessieren, ob dieser Zusatz von der Journallie oder des Polizeisprechers kommt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 10, 2003 Share Posted September 10, 2003 Das gefährliche an den Zeitungsartikeln (das habe ich aber schon öfters in ganz anderen Gebieten festgestellt) ist, dass die Journalisten am Telefon mit einer fachkundigen Person labern und dann Stichpunkte auf dem Fresszettel notieren. Wenn dann ins Reine geschrieben wird, passieren zwangsläufig Fehler. Außerdem machen sich die Journalisten nicht die Gedanken, wie unsereins. Für die ist Eigentum, Besitz, Erwerb, Überlassen alles irgendwie das selbe... Von einem Leserbrief halte ich deshalb nicht viel. Schaut übrigens nur mal im Internet nach, was da für haarsträubende Dinge stehen. Und das zum Teil sogar von Personen, die Ahnung haben müssten. Wenn es nicht mal die auf die Reihe kriegen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Markus Präg Posted September 10, 2003 Share Posted September 10, 2003 einen guten leserbrief auf einen ähnlichen schwachsinnsartikel von ideologisch verblendeten gutmenschen habe ich euch hier angehängt. der schreiber hat einen sehr treffenden ausdruck für diese personengruppe: partisanen des nichtdenkens Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted September 10, 2003 Author Share Posted September 10, 2003 So...allen Unkenrufen zum Trotz habe ich mich hingesetzt und mal einen Brief geschrieben - als reinrassiger Leserbrief ist er nicht gedacht und auch viel zu lang dafür... Mal sehen, ob eine Antwort kommt... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Markus Präg Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 In Antwort auf: Mal sehen, ob eine Antwort kommt... hallo christian, klasse geschrieben - absolut sachlich und inhaltlich sauber! würde mich interessieren ob darauf eine antwort kommt! gruss, cetus Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 Hallo CB klatsch klatsch klatsch gute Arbeit Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 Soviel Mühe habe ich mir mit meinem Leserbrief (natürlich keine Antwort, wo kommen wir da hin...) nicht gemacht. Ich schrieb nur u.a., daß sie eine bisher ungeahnte Dichte an Falschaussagen und Halbwahrheiten verbrochen hätten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 Ein recht gelungener Leserbrief, finde ich auch. Allerdings sieht man in Deinen Ausführungen, dass auch dort nicht alles richtig bzw. zum Teil zumindest nicht unumstritten ist. Falsch ist, dass das Bundeszentralregister seinen Sitz in Berlin hat. Die sind nämlich schon lange nach Bonn umgezogen. Zum Thema Aufbewahren von Waffen wird diese nach der mir bekannten herrschenden Rechtsauffassung in einem Wagen nicht als sicher im Sinne von § 36 Abs. 1 WaffG angesehen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man eine Aufbewahrung nach § 42 WaffG1976 vornimmt (also im Stahlblechschrank mit Schwenk- oder Stangenriegelschloss bzw. in einem vergleichbaren Behältnis). Auch das mit dem Transport von PTB-Waffen in nicht zugriffsbereitem und nicht schussbereitem Zustand lässt sich nicht auf Anhieb so aus dem Gesetz ableiten, denn für das freie Führen dieser Waffen gibt es eigentlich nur die zwei Ausnahmetatbestände nach § 12 Abs. 3 Nrn. 4 und 5. Das Subsumieren der dortigen Nummern 1 und 2 auf freie Waffen ist zumindest in Fachkreisen (noch) umstritten. Gesetzestechnisch ist es normalerweise so, dass Spezialregelungen anderweitige Auslegungen ausschließen. Auch wenn Nummern 1 und 2 generell auf Waffen anwendbar erscheinen, wurden für Schreckschuss- und Signalwaffen lediglich in Nummern 4 und 5 Spezialregelungen geschaffen. In einer Dienstbesprechung im Juli war die Mehrheit der Sachbearbeiter dieser Auffassung. Versteh das bitte nicht als Kritik, sondern nur als Anmerkung zur komplexen Materie des Waffenrechts, das auch künftig sorgfältiger und umfangreicher Auslegungen bedarf... Link to comment Share on other sites More sharing options...
fernando Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 Es sollte sich jeder "Staatsdiener" fragen ob mit der ganzen Flut von Gesetzen und Verordnungen, die nur den gehorsamen Bürger treffen, und sollen auch nur ein Proplem das zu lösen sich lohnt erreicht wird. Das Gegenteil ist der Fall. Ob Rauschgifthandel,Zuhälterei oder Kinderpornograhie, wenn man mit der gleichen Keule gegen diese vorgehen würde wären die auch nicht mehr in diesem Maße vohanden! Aber dieses Klientel wird wohl nicht so leicht stillhalten denkt sich vieleicht der "Staatsdiener" und widmet sich in voraueilendem Gehorsam den eigentlich unwichtigen Dingen in unsenem Bananen-Deutschland. Solange dieser Staat es nicht fertig bringt unsere Jugend vor den wirklichen Gefahren zu schützen ist doch alles nur eine Lachnummer. Oder sind Waffen für unsere gesetzestreuen Bürger wirklich gefährlicher als Zuhälter und Rauschgifthändler? Oder wer profitiert davon? Wer keine Kinder hat braucht sich keine Gedanken über die Zukunft zu machen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 In Antwort auf: Zum Thema Aufbewahren von Waffen wird diese nach der mir bekannten herrschenden Rechtsauffassung in einem Wagen nicht als sicher im Sinne von § 36 Abs. 1 WaffG angesehen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man eine Aufbewahrung nach § 42 WaffG1976 vornimmt (also im Stahlblechschrank mit Schwenk- oder Stangenriegelschloss bzw. in einem vergleichbaren Behältnis). IMHO nicht richtig! Das mit der Blechbüchse gilt nur für erlaubnispflichtige Munition, nicht für "frei Waffen" (und nicht aus WaffG76 sondern WaffG02) - diese müssen IMHO nur sicher vor unberechtigtem Zugriff (U-18) bewahrt werden, das kann auch ein verschlossener Holzschrank sein. Aber im Text ging es eigentlich weniger um die sichere Aufbewahrung sondern mehr um das Waffe-bei-sich-haben-wenn-man-sie-im-Großstadtjungel-braucht. In Antwort auf: § 42 WaffG1976 Sicherung gegen Abhandenkommen. (1) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, daß Schußwaffen oder Munition abhandenkommen oder daß Dritte diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Gleiches gilt für Personen, die außerhalb des Anwendungsbereiches des § 7 die tatsächliche Gewalt über solche Gegenstände ausüben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted September 11, 2003 Author Share Posted September 11, 2003 Moin Sachbearbeiter, danke für den Tipp mit dem BZR.....auf meinem FZ steht noch Berlin, ist allerdings auch von 1998 Die Anmerkung mit der Aufbewahrung hatte ich ja in " " gesetzt....mir ist schon klar, dass eine - sagen wir mal *dauerhafte* - Aufbewahrung im PKW nicht unbedingt gesetzeskonform sein muß. Die Auffassung mit dem Transportieren einer Gaswaffe....hm.......wie bekommt ein *Erwerber* das Teil dann legal vom Händler nach Hause ? Vorher den KWS beantragen ? Lt. Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen sind Schreckschuss- und Gaswaffen als SCHUSSWAFFEN deklariert(obwohl ihnen die wichtigste Schußwaffeneigenschaft fehlt: es werden KEINE Geschosse durch einen Lauf getrieben): 2.7 Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind. 2.8 Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind. Unter 1.3.1 hat Meister B. ja sogar einen *Gaslauf* geschaffen: Wesentliche Teile 1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; In sich ist diese Definiton ja wohl ein Widerspruch zu 1.1 : 1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Von daher stellt mein Verstand beim Thema Transport von Gas- und Schreckschusswaffen erst mal eine Gleichbehandlung zwischen diesen und den "scharfen Waffen" her... Vielleicht hätte sich der Gesetzgeber hier mal ein paar Gedanken mehr machen sollen ? Wie in vielen anderen Bereichen des WaffG auch, wird hier wohl nur eine gerichtliche Klärung möglich sein. Aber egal - Brief ist raus... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 In Antwort auf: In einer Dienstbesprechung im Juli war die Mehrheit der Sachbearbeiter dieser Auffassung. also dazu habe ich jetzt aber mal ein paar Fragen: was ist das für eine "Dienstbesprechung der Sachbearbeiter"? Ist die bundesweit? Wer nimmt daran teil? Alle Sachbearbeiter der ganzen Bundesrepublik? Was heisst eigentlich die "Mehrheit war der Auffassung"? Macht Ihr Euch da ein eigenes Gesetz? Oder wie oder was? Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 Hallo Sachbearbeiter mir fällt immer mehr ein Witz von früher ein. Die Pointe war, daß in Deutschland alles Verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Wir sind fast da! Werden die Deutschen mit allen möglichen Tricks zu einem Volk der Kriminellen gemacht. Kein normaler Mensch, der sich eine Gaspistole kauft, kennt das Waffengesetz und steht damit ohne es zu wissen schon fast vor dem Kadi. Wunderbar, es ist erreicht. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 Damit liegst Du leider falsch, Völker. Nach § 36 Abs. 1 WaffG sind Waffen (und dazu gehören auch die erlaubnisfreien !!!) sicher zu verwahren. Und das ganze sinngemäß nach § 42 WaffG1976. Den Vergleich mit dem alten Recht habe ich nur zur Verdeutlichung angeführt. Also: Schreckschuss,- Reizstoff- und Signalwaffen, Elektroschocker, Armbrüste, Hieb- und Stoßwaffen, CS-Spray etc. muss seit dem 01.04.2003 auch sicher verwahrt werden. Ein stabiler und verschließbarer Holzschrank kann ausreichend sein. Beim "Bei-sich-haben-im-Großstadtdschungel" führt man die Dinger regelmäßig. Ohne kleinen Waffenschein: strafbar gemacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 Hallo Fernando. Wir Staatsdiener führen nur das aus, was uns der Staat eingebrockt hat. Nicht mehr und nicht weniger. Über Sinn und Zweck der Gesetze musst Du mit jemand anderem diskutieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 Tja, CB. Darauf habe ich gewartet. Der erste Transport von Schrecklein vom Händler nach Hause ist echt ein Problem. Rein theoretisch wäre dazu schon der Kleine WS erforderlich. Wer auf diesem Weg kontrolliert wird und dem Polizisten klarmachen kann, dass er unmittelbar vom Händler kommt und mit dem Teil direkt nach Hause marschiert, bekommt mit Sicherheit keine Probleme. Man sollte nur nicht unbedingt vorher in die Wirtschaft gehen und seinen Kumpels dort seine neue Errungenschaft vorführen. Schreckschusswaffen sind übrigens keine Schusswaffen, sondern Feuerwaffen. Im Gegensatz zur Patronenmunition enthält die Kartuschenmunition kein Geschoss, sondern lediglich eine Zündladung und - je nach bestimmungsgemäßer Verwendung - auch noch eine Treibladung, weil es gesetzlich genügt, dass dass diese Munition zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt sein muss. Darunter fallen in erster Linie die zum Abschießen (Verschießen) aus Schreckschusswaffen oder Munitionsabschussgeräten bestimmte Munition, bei der kein anderer Effekt als die Knallerzeugung erwartet und bewirkt wird, sowie solcher Treibladungen, mit denen vorgeladene pyrotechnische Gegenstände angetrieben werden. Zum Verschießen aus Schusswaffen eignen sich aber nur Treibladungen, die in Hülsen enthalten sind und die der Innenabmessung bzw. dem Kaliber einer Schusswaffe entsprechen. Der Gesetzgeber hat sich also dabei doch etwas gedacht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 Und hallo Harlekin (ist ja richtig stressig hier...). Die Dienstbesprechung der Sachbearbeiter wird unter anderem von den Regierungspräsidien oder Gewerbeaufsichtsämtern anberaumt (je nachdem, um was es geht). Und das findet in der ganzen BRD (natürlich nicht zeitgleich) statt. Ha ! Eigene Gesetze machen wir uns da nicht. Lustiger Gedanke aber. Nein, es geht einfach darum, in der Praxis auftretende Probleme zu erörtern und zu besprechen. Durch die Zusammenkunft kommen konstruktive Gespräche zustande. Was nicht gleich gelöst werden kann, wird an das Innenministerium zur Klärung weitergegeben. Die Vorgehensweise, die Probleme von der Quelle nach oben zu befördern, ist vom IM im übrigen gewünscht, damit in die neue WaffVwV die entsprechenden Regelungen einfließen können. Wir Sachbearbeiter haben in der Übergangszeit halt eine recht unangenehme Aufgabe, da man schnell "zwischen den Stühlen" stehen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 In Antwort auf: Damit liegst Du leider falsch, Völker. Nach § 36 Abs. 1 WaffG sind Waffen (und dazu gehören auch die erlaubnisfreien !!!) sicher zu verwahren. Das habe ich nicht bezweifelt. In Antwort auf: Also: Schreckschuss,- Reizstoff- und Signalwaffen, Elektroschocker, Armbrüste, Hieb- und Stoßwaffen, CS-Spray etc. muss seit dem 01.04.2003 auch sicher verwahrt werden. Ein stabiler und verschließbarer Holzschrank kann ausreichend sein. Sag ich doch, Holzschrank ist ok., Auto zugegebenermaßen strittig - viele Kids sind Meister im Knacken fahrbarer Blechbüchsen! Es ging mir in meinem Posting alleine um Deine Aussage bzgl. Stahlblechbehälter & Stangenriegelschloß, die weder früher noch heute für die Aufbewahrung von Freien Waffen notwendig sind und waren. Alles Übrige - außer Frage. In Antwort auf: Beim "Bei-sich-haben-im-Großstadtdschungel" führt man die Dinger regelmäßig. Ohne kleinen Waffenschein: strafbar gemacht. Ja, klar. Im Artikel wurde aber geschrieben, daß der BESITZ strafbar wäre, nicht das FÜHREN. Das hatte jetzt nichts mit Deinem obigen Posting zu tun. (Zitat aus dem Schmierblatt: "Sollten wir bei einer Fahrzeugkontrolle eine derartige Waffe finden, gibt es eine Anzeige. Denn für deren Besitz müssen die Halter den so genannten Kleinen Waffenschein haben.") Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 11, 2003 Share Posted September 11, 2003 Na dann ist ja alles klar und wir sind uns einig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knife Posted September 12, 2003 Share Posted September 12, 2003 Hi Ich habe mich ebenfalls hingesetzt und einen kleinen Leserbrief geschrieben, in dem ich lediglich kritisiert habe, daß der/die zuständige Redakteur/in das Waffengesetz sich mal zu Gemüte führen sollte, bevor man etwas im Zusammenhang mit selbigen schreibt. Ich HABE eine Antwort bekommen!! Die Redakteurin möchte gerne wissen, wo die inhaltlichen Fehler ihres Artikels liegen... Nunja, nehmen wir uns Zeit und klären die Dame mal auf... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted September 12, 2003 Share Posted September 12, 2003 In Antwort auf: Na dann ist ja alles klar und wir sind uns einig. Na klar! Link to comment Share on other sites More sharing options...
gecko Posted September 12, 2003 Share Posted September 12, 2003 Hallo CB! Schöner Leserbrief, leider, wie Du schon sagst, für eine Veröffentlichung tatsächlich viel zu lang. Lustig finde ich allerdings, daß Du geschrieben hast, daß das Bild nicht dem einer verbotenen Pumpe entspricht - ich aber heute gar kein Bild mehr in dem Artikel finde! Anscheinend hast Du zumindest etwas bewirkt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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