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IGNORED

Erwerb von Munition durch Polizeibeamte


xylo

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Ach ja, was mir noch einfällt: ich habe mal den Antrag gestellt, meine Dienstwaffe auch sportlich nutzen zu dürfen. Natürlich ist er abgelehnt worden, und ich wurde aktenkundig gegen Unterschrift über das Verbot belehrt.

Ich denke, daß es in den meisten Ländern ähnlich laufen würde.

mfg

Trooper

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@Sachbearbeiter:

In Antwort auf:

Ich geb trotzdem noch meinen Senf dazu.
chrisgrinst.gif

Sofortiger Verbrauch bedeutet nach meiner Auffassung, dass alles, was auf dem Schießstand an Munition erworben wurde, auch verballert wird. Einlagerung scheidet somit aus. Das wäre schon deshalb problematisch, weil nach herrschender Rechtsauffassung bereits die Möglichkeit, die tatsächliche Gewalt über die Munition ausüben zu können, als Besitz anzusehen ist.
cool.gif


Na, das war wohl weniger Senf als vielmehr Quark. grin.gif Mal im Ernst: Im Gesetz geht es um die Absicht beim Erwerb. Besitz und Erwerb sind frei, wenn die Munition zum sofortigen Verbrauch erworben wurde. Das Problem, was der Gesetzgeber hier hatte, liegt darin, den Besitz zu befristen: Es reicht eben nicht aus, wenn auf der Schiessstätte nur der Erwerb freigestellt ist - denn dann wäre bereits die Ausübung der tatsächlichen Gewalt in der logischen Sekunde nach Abschluss des Erwerbs nicht mehr zulässig. Da tut sich auf jeden Fall eine lustige Gesetzeslücke auf ...

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Hallo

diese leicht zu verstehende und in sich schlüssige Gesetz hat ja doch sehr viele Stellen, die gar nicht so leicht zu lesen und noch weniger leicht zu verstehen sind. Na ja, da werden unsere Richter, die scheinbar Zeit satt haben, dank unserem unfähigen Sluggy äh Gesetzesschreiber, genug zu tun bekommen. Ich komm mir vor wie zu Ostern beim Eiersuchen.

Steven

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In Antwort auf:

ich habe mal den Antrag gestellt, meine Dienstwaffe auch sportlich nutzen zu dürfen. Natürlich ist er abgelehnt worden, und ich wurde aktenkundig gegen Unterschrift über das Verbot belehrt.


Hallo,

wer Probleme hat, seine Waffe auch außerhalb des Dienstes zu Schiessen, sollte den Dienstherren mal auf die PDV (Polizeidienstvorschrift) 211 (Schießausbildung) hinweisen. Unter Punkt 4 (Praktische Schießausbildung mit Pistole und Revolver) heißt es:

4.1.4: "Zur Förderung der Schießfertigkeit und der Sicherheit im Umgang mit der Schußwaffe soll dem Polizeibeamten die Möglichkeit gegeben werden, vorhandene Schießanlagen oder sonstige zum Schießen eingerichtet Räume auch außerhalb der dienstliche Schießausbildung zu benutzen."

D.h. der Dienstherr sollte Beamte, die außerhalb des Dienstes privat schiessen wollen, unterstützen statt ihnen Steine in den Weg zu legen.

Bei meiner Dienststelle ist das Schiessen mit Dienstwaffe außerhalb des Dienstes kein Problem.

Bzgl. des Munitionserwerbs dürfte es dann eigentlich kein Problem sein, eine Munitionserwerbsberechtigung zu erhalten.

Gruss

Oliver

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....und Du, mein Lieber Oliver;) übersiehst da eine winzige Kleinigkeit namens Föderalismus grin.gifgrin.gifgrin.gif

Es gibt nicht DIE PDV, denn Polizei ist Ländersache und wir haben 16 davon grin.gif - und Trooper noch dazuhin ist beim BUND - nochmals was Anderes tongue.gif

Es lebe die Verw...äh pardon Vielfalt chrisgrinst.gif

Mouche

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Zugegeben- die PDV 211 gilt nicht nur für den BGS,sie ist tatsächlich sogar eine bundeseinheitliche Regelung für die Ländericon14.gificon14.gificon14.gif-

soviel mir aber bekannt ist, sind länderspezifische Ergänzungen,Auslegungen und Einschränkungen zulässig und werden auch praktiziert.In wie weit sogar der BGS in Details davon abweicht (siehe Troopers Beitrag)ist mir nicht bekannt.

Ich vermute einfach,daß es das übliche Verfahren ist: Die Vorschrift gilt als Rahmen für "DIE POLIZEI" - in wie weit sie auf "DEN EINZELNEN POLIZISTEN" übertragen wird,ist Sache des Dienstherrn.

Im übrigen ist in der zitierten Vorschrift nur von Räumen und Einrichtungen - nicht aber von Waffen die Rede.

Mouche

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  • 3 Jahre später...

Ich mache mir gerade Gedanken über die Staatlichen Personen die Dienstlich eine

Waffe führen und nach Feierabend den Stress des Tages revue passieren lassen, und dann Amok laufen!

Wer berechtigt bzw: Überprüft diese Personen auf Ihre Zuverlässigkeit?

Oder sind diese Personen im Besitz eines Waffenscheines?? Wenn ja, ist der nur in Dienstlichem zusammenhang gültig??

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Ich mache mir gerade Gedanken über die Staatlichen Personen die Dienstlich eine Waffe führen und nach Feierabend den Stress des Tages revue passieren lassen, und dann Amok laufen!
dazu wurde bereits alles gesagt!
Wer berechtigt bzw: Überprüft diese Personen auf Ihre Zuverlässigkeit?

das bundesamt für verfassungsschutz im rahmen des SÜG! eine waffenrechtliche prüfung im sinne der zuverlässigkeit nach § 5 Waffg ist nicht vorgesehen.

Oder sind diese Personen im Besitz eines Waffenscheines??
sicher meinst du polizeibeamte: natürlich können auch polizeibeamte (privat) nen ws haben. die regel allerdings ist es nicht. polizeibeamte des bundes und der länder sind per gesetz und erlass zum dienstlichen führen von schusswaffen ermächtigt. für ganz mündige / wissbegierige ("dürfen Sie überhaupt mit ner waffe vor mir stehen?") ist diese ermächtigung im dienstausweis eingetragen. i.d.r. ist diese ermächtigung für die zeit "nach dienst" erweitert. siehe dazu §§ 55 ff waffg
Wenn ja, ist der nur in Dienstlichem zusammenhang gültig??

nein - weil polizeibeamte im dienst keinen ws benötigen.

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Ich mache mir gerade Gedanken über die Staatlichen Personen die Dienstlich eine

Waffe führen und nach Feierabend den Stress des Tages revue passieren lassen, und dann Amok laufen!

Madmax,

da bin ich ja froh daß nicht jeder Schütze immer eine Waffe mit sich rumtragen darf.

Karl

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Ich mache mir gerade Gedanken über die Staatlichen Personen die Dienstlich eine

Waffe führen und nach Feierabend den Stress des Tages revue passieren lassen, und dann Amok laufen!

...ich schätze mal, wir alle wünschen Dir zumindest einen

stressfreien Tag, damit Du nicht nach Feierabend......

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sacht mal....

warum holt Ihr eigentlich diesen uralt fred wieder aus der Versenkung?

Und dann noch so unqualifzierte Andeutung mit Polizei - Stress - Amok ablassen :peinlich:

Sollen wir wieder BULLSHIT-Bingo spielen?

Harlekin

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Mit dienstlichen Waffen nur dienstliche Munition ist eigentlich die Regel...daher lieber den lieben Herrn Vorgesetzten schriftlich um Erlaubnis fragen...

Mun dürfte in Frankonia ein Problem werden (Erlaubnis für Munitionserwerb?), in München kenn ich aber einen der verkauft auch gerne an die Polizei seine Murmeln...

Und natürlich darf ein Polizist seine Waffe privat mitführen, damit darf er sogar kostenlos Bus und Bahn benützen weil es ein Augenzwinkern dauert bis er sich selbst im Dienst befindet! Abgesehen davon gibt es noch das hohe persönliche Gefährdungspotential: Welcher Polizist hat noch nie gehört "Wir sehen uns bald wieder...!"

@Madmax

Von tuten und blasen keine Ahnung...Die Ausbildung zum Polizist ist eine wirkliche Aubildung die länger als ein Kochkurs dauert. Desweiteren wird schon im Eingangstest aussortiert und während der Ausbildung nochmals auf die charakterliche Eignung geschaut...

Ist nicht so wie im wilden Westen wo sich jemand den Sheriffstern von der toten Brust seines Vorgängers nimmt...

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Ist nicht so wie im wilden Westen wo sich jemand den Sheriffstern von der toten Brust seines Vorgängers nimmt...

*rofl* der ist gut, lag grad vor lachen unter dem Tisch :rotfl2:

Aber bei manchen kommts mir so vor, als ob sie diese alte Tradition auch heute noch pflegen <_<

Greetz

PetMan

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