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IGNORED

Was heißt "nicht schussbereit"?


Glock-Fan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe Gemeinde,

wie Ihr sicher alle wißt, dürfen Jäger ihre Waffen auf dem Weg ins Revier, zurück und im Zusammenhang damit führen; sie dürfen aber nicht schussbereit sein.

Was heißt das?

Heißt das nur "nicht geladen" wie ich bisher immer glaubte? Also quasi nur die zum Gesetz gewordene Umsetzung der UVV?

Geschrieben

Vorsicht,

bisher war das so, daß das nur bei einer bestimmten Entfernung zum Revier galt. Darüber hinaus mussten auch Jäger ihre Waffen *transportieren* !

In Antwort auf:

Liebe Gemeinde,

wie Ihr sicher alle wißt, dürfen Jäger ihre Waffen auf dem Weg ins Revier, zurück und im Zusammenhang damit führen; sie dürfen aber nicht schussbereit sein.

Was heißt das?

Heißt das nur "nicht geladen" wie ich bisher immer glaubte? Also quasi nur die zum Gesetz gewordene Umsetzung der UVV?


Geschrieben

Moin,

ich tendiere zu der Ansicht, daß sich keine Patronen in der Waffe befinden dürfen. Also auch kein unterladenes Magazin (teilgeladen). Auch wenn in technischer Hinsicht eine unterladene Repetierbüchse oder Pistole nicht schussbereit sind.

Gruß,

frogger

PS @DH

Es gibt nach dem alten Waffenrecht Urteile, nach denen auch bei einem mehrere 100 Kilometer langen Anfahrtsweg in das Revier die Waffe geführt werden durfte. Das gesetz enthielt dazu keinerlei Einschränkungen. Es mag sein, daß Gerichte unterschiedlich urteilten.

Geschrieben

In der Verwaltungsvorschrift zum alten Waffengesetz wird "schussbereit" wie folgt definiert:

Ziffer 35.6.1

Eine Schußwaffe ist schußbereit, wenn sie geladen ist, d. h. Munition oder Geschosse in der Trommel, im Magazin oder in Patronenlager sind, auch wenn sie nicht gespannt oder gesichert ist.

An dieser Definition hat sich auch die Rechtsprechung orientiert.

Was nicht schussbereit ist ergibt sich aus dem Umkehrschluss. Nämlich keine Munition oder Geschosse in Trommel, Patronenlager oder Magazin.

Geschrieben

700NE

In Antwort auf:

Was nicht schussbereit ist ergibt sich aus dem Umkehrschluss. Nämlich keine Munition oder Geschosse in Trommel, Patronenlager oder Magazin.


Frage: Was ist, wenn das (gefüllte) Magazin / Ersatzmagazin sich nicht in der Waffe befindet?

Geschrieben

In Antwort auf:

Frage: Was ist, wenn das (gefüllte) Magazin / Ersatzmagazin sich nicht in der Waffe befindet?


Und was ist, wenn der gefüllte Reservekanister im Kofferraum ist, der Tank aber ratzefatz leer ist? Ist Dein Auto dann fahrbereit?

Ein Gast

Geschrieben

Usere Jäger sind auch noch der Meinung, mit unterladener Waffe wäre alles in Butter!

Ich warte schon auf den ersten, der bei ner Kontrolle so erwischt wird, dann ist das Geschrei wieder groß.

MfG

AWO425

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

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Frage: Was ist, wenn das (gefüllte) Magazin / Ersatzmagazin sich nicht in der Waffe befindet?

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Und was ist, wenn der gefüllte Reservekanister im Kofferraum ist, der Tank aber ratzefatz leer ist? Ist Dein Auto dann fahrbereit?

Ein Gast


Meiner Meinung nach kann man das nicht vergleichen. Ich meine, daß eine Waffe auch im teilgeladenen Zustand schußbereit ist bzw. ( wegen des geringen Zeitaufwandes ) jederzeit in den schußbereiten Zustand gebracht werden kann.

Eine Pistole durchzuladen dauert nämlich, wenn ich das Teil schon in der Hand habe, vielleicht eine Sekunde....mehr nicht...

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich meine, daß eine Waffe auch im teilgeladenen Zustand schußbereit ist


Ist es wirklich so schwer zu begreifen? NATÜRLICH gilt formaljuristisch eine teilgeladene Waffe als schußbereite Waffe! Selbst mit eingeführtem aber leerem Magazin gilt sie als schußbereit (wenn ich mich nicht irre). Also: Magazin raus, Patronenlager leer, Trommel leer und schon gilt die Waffe als nicht schußbereit.

Wenn sich in der Nähe der Waffe ein gefülltes Magazin befindet, ist die Waffe natürlich immer noch nicht schußbereit. Es könnte Dir aber beim Transport als trotzdem Führen ausgelegt werden, da hier das "Schußbereit-machen" mit wenigen Handgriffen AUCH als Führen ausgelegt wird.

Ein Gast

Geschrieben

Leute, Leute, nun mal ganz langsam. Die Schussbereitschaft im juristischen Sinne (!) wurde oben eindeutig definiert. Bei einer unterladenen Waffe könnte ich mir noch vorstellen, dass ein Richter auch Schussbereitschaft unterstellt. Bei einem geladenen Magazin in der Nähe der Waffe ist die Schussbereitschaft aber definitiv nicht mehr gegeben. Das Argument "mit wenigen Handgriffen" ist an dieser Stelle unsinnig, weil dann auch eine einzelne Patrone in der Nähe der Waffe eine Schussbereitschaft auslösen würde - und das ist ja nun wirklich absurd.

Nota bene: Im eigenen Interesse wird jeder Sportschütze / Jäger seine Waffe normalerweise so wenig schuss- und zugriffsbereit führen wie irgend möglich. Wenn wir jedoch über das gesetzlich Geforderte hinausgehende Massnahmen als zwingend darstellen, kriminalisieren wir in fahrlässiger Weise Verhaltensweisen, die vielleicht ungeschickt sein mögen aber sicher nicht strafbar.

Beispiel: Waffe zusammen mit Munition und vielleicht sogar ein paar geladenen Magazinen in einer verschlossenen (aber nicht abgeschlossenen) Tasche (im Kofferraum eines Autos) ist gesetzlich m.E. 100% koscher.

Also: Bitte kein vorauseilender Gehorsam!

Geschrieben

In Antwort auf:

Beispiel: Waffe zusammen mit Munition und vielleicht sogar ein paar geladenen Magazinen in einer verschlossenen (aber nicht abgeschlossenen) Tasche (im Kofferraum eines Autos) ist gesetzlich m.E. 100% koscher.


Da gab es IMHO - zumindest in Bezug auf die geladenen Magazine - schon andere Urteile. Und das hat - ausgerechnet bei mir! - bestimmt nix mit vorauseilendem Gehorsam zu tun.

Ein Gast

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Schussbereitschaft im juristischen Sinne (!) wurde oben eindeutig definiert.


Ich bin kein Jurist, aber ich denke das stimmt so nicht:

Die Definition von "schussbereit" findet sich in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum (alten) Waffengesetz wieder. Diese Verwaltungsvorschrift hat ber keine Gesetzeskraft, sondern dient lediglich als "interne Dienstanweisung" für die Behörden. Sie bindet nicht die Gerichte. Daher kann jeder Richter in so einem Fall seine eigenen "Auslegung" von "schussbereit" definieren. Vor Gericht und auf hoher See ...

Wenn ich mich hier irre bitte ich um Klarstellung.

bye knight

Geschrieben

Wieso is es so schwer möglich die Dinge zu transportieren entladen und mit leeren Magazine für euch??? In ein abgeschlossene Koffer in abgeschlossene Kofferraum?? So mache ich es immer. Es ist einfach ein mögliche Problem zu vermeiden. Mein Meinung: gesunde Menschenverstand.

Geschrieben

Das Problem faengt dann an, wenn das Revier in dem man zur Jagd geht, durch z.B. eine Bundesstrasse geteilt wird.

Faehrt man mehrmals taeglich ueber diese Strasse um in den jeweils anderen Revierteil zu gelangen, wuerde das wilde Be- und Entladen beginnen.

Bevor ich mir jedoch DAS antue, werde ich wohl lieber zum Gesetzesbrecher...

Geschrieben

In Antwort auf:

Absender: DirtyHarry

Vorsicht,

bisher war das so, daß das nur bei einer bestimmten Entfernung zum Revier galt. Darüber hinaus mussten auch Jäger ihre Waffen *transportieren* !

...


Hallo DH.

Bis zu welcher Entfernung und wo ist die definiert?

Geschrieben

In Antwort auf:


Wieso is es so schwer möglich die Dinge zu transportieren entladen und mit leeren Magazine für euch???
In ein abgeschlossene Koffer in abgeschlossene Kofferraum??


Man kann's aber auch übertreiben.

Wie oben bereits gesagt, dürfen wir Jäger die Waffe auf der Fahrt ins Revier ungeladen führen.

Das privilegiert uns gegenüber den Sportschützen, die lediglich transportieren dürfen, macht aber wegen der anderen Gegebenheiten bei der (Jagd-) Sportausübung auch Sinn.

Also liegt meine ungeladene Langwaffe auf dem Rücksitz und die -ebenfalls ungeladene- Pistole steckt im Holster.

Die Munition steckt in der Hosen- oder Jackentasche, für die Langwaffe im Patronenetui, für die Kurzwaffe im Magazin.

Damit sind Waffen und Munition getrennt!

Ein veschlossener Koffer wird in diesem Zusammenhang nirgendwo verlangt. Und ein verschlossener Kofferraum ist bei einem Kombi (den sicherlich viele Jägern fahren, schon allein des Hundes wegen) konstruktiv nicht machbar.

Ich kann die ganze Aufregung um den teilweisen Schwachsinn im neuen Waffengesetz sehr gut nachvollziehen, aber lasst die Kirche im Dorf und vergesst das Augenmaß nicht!

Waidmannsheil

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Absender: DirtyHarry

Vorsicht,

bisher war das so, daß das nur bei einer bestimmten Entfernung zum Revier galt. Darüber hinaus mussten auch Jäger ihre Waffen *transportieren* !

...


Hallo DH.

Bis zu welcher Entfernung und wo ist die definiert?


Es heißt irgendwo (wo ist mir entfallen)

[sinngemäß]

Jäger dürfen auf dem weg ins Revier führen, solange dieser Weg nicht den Charakter einer Reise hat [/sinngemäß]

Für mich ist der Charakter einer Reise gegeben, wenn ich unterwegs übernachte.

Befreundete Juristen meinten aber, das mehr als eine Stunde Anfahrt schon als Reisecharakter gewertet werden könne.

Als: Nix genaues weiß mer nich

Geschrieben

Also, zunächst herzlichen Dank an alle! icon14.gif

Die Sache mit der Entfernung hat mich auch interessiert, denn mein Revier ist ca. 45 Minuten weg. Im Steindorf steht dazu GAR NICHTS. Aber wenn ich mit der (nicht schussbereiten) Wumme im Holster und der (nicht schussbereiten) Pumpgun auf dem Rücken sogar zwischendurch zur Post fahren, bei einem Freund kurz etwas vorbeibringen, im Supermarkt eine Flasche Wasser holen, etc darf, sofern ich nur irgendwann im Revier ankomme (UND DAS DARF ICH!), solange halte ich es für jedenfalls unzutreffend, dass die Waffen in die Tasche müssen, wenn ich länger als 1 Stunde fahre.

Und wie ist das, wenn ich eigentlich nur 10 Minuten fahren muss, aber in einen Stau komme? Soll ich dann auf die Uhr gucken und nach 60 Minuten die Glock nehmen und in den Kofferraum tun?

@Bob De Haney

Und was das Problem angeht, das ich damit habe, die Waffen im Kofferraum zu transportieren: Warum sollte ich, wenn ich nicht muss?

Geschrieben

@Glock-Fan: Warum sollst du das?? Ganz einfach, weil du in Deutschland wohnts, und die Chancen sind sehr hoch das du damit unerlaubt eine geladenene Waffe führts. Warum Ärger riskieren wenn nicht unbedingt nötig und einfach zu vermeiden? Oder willst du Präzadenz Fall vor Gericht werden?

Geschrieben

In Antwort auf:

...

Als: Nix genaues weiß mer nich

...


Hallo Mike.

Eben - und das gilt auch für Dirty Harry - was ihn aber nicht davon abhält ständig mit dieser nicht belegbaren Aussage hausieren zu gehen. gaga.gif

Geschrieben

Nun, ich habe den Passus in einer Verwaltungsverordnung gelesen.

Somit ist zumindest dieser Fakt.

Nur bei der Auslegung hätte ich keine Juristen fragen dürfen wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

und die Chancen sind sehr hoch das du damit unerlaubt eine geladenene Waffe führts


Ähhm, also geladen ja gerade nicht!!! Darum ging es mir ja in diesem Thread.

Geschrieben

In Antwort auf:

.. unterladenen Waffe könnte ich mir noch vorstellen, dass ein Richter auch Schussbereitschaft unterstellt.


Mit Sicherheit. Es reicht schon aus, wenn einer Richter unterstellt, daß die Waffe

mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann. Also, geht lieber auf

Nummer sicher. Keine geladenen Magazine, Munition getrennt und die Waffe nicht

zugriffsbereit.

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