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Fyodor

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  1. Anders rum ist sinnvoller, dann kannst Du die Kassette gleich zum Transport der Munition verwenden ohne um zu packen.
  2. Frag Deine Behörde, ob sie Geldkassetten akzeptiert. Wenn die Geldkassette neben dem Schrank in Ordnung wäre, dann darf man sie auch rein stellen. Wenn sie einzeln nicht zulässig ist, dann ist sie es im Schrank auch nicht. Meine Behörde erkennt solche kleinen Behältnisse nicht an, weil man die auch voll einfach wegtragen kann.
  3. Dann müßte man auch die lose Munition wegpacken, wenn einer damit Unfug machen wollte könnte er ja auch schnell ein paar Murmeln ins Magazin fummeln. Die meisten Waffen schießen auch ganz ohne Magazin, dann halt als Einzellader...
  4. Da braucht man nichts zu interpretieren: "Magazine sind zu entnehmen bzw. zu entladen" Also "oder". "Bzw." steht niemals für "und". Damit wurde an Waffen mit fest eingebautem Magazin gedacht.
  5. Laß ihn einfach rumtrollen... vermutlich braucht sein "Bekannter" (also der unrasierte Typ, der morgens immer im Badezimmerschrank sitzt) ja eine neue Waffe für eine komplett neu erfundene Disziplin?
  6. Immer der, der so dumm fragt.
  7. Eigentlich widerspricht das dem Peter-Prinzip, aber das Resultat ist ja das selbe: Auf allen Positionen hoffnungslos überforderte Pfeifen.
  8. Also darf ein LKW-Fahrer auch nach belieben besoffen fahren, weil ein Entzug des Führerscheins einem Berufsverbot gleich käme? Der Verlust einer Maschinenpistole, und damit deren Zuführung zum illegalen Markt, ist eine weitaus höhere Gefährdung für die Allgemeinheit als eine verirrte KK-Patrone in einer Sporttasche. Ersteres ist für den schusseligen Polizisten faktisch folgenfrei, abgesehen von einer Strafzahlung eines Monatsgehalts, zweiteres kann eine lange erfolgreiche Sportkarriere sehr schnell beenden, und schnell Verluste im 5-stelligen Bereich verursachen. Gerade WEIL für Polizisten eine Schußwaffe zum Arbeitsalltag gehört, müssen sie besonders vorsichtig damit umgehen.
  9. Was passiert, wenn ein Sportschütze seine KK-Pistole auf dem Autodach liegen läßt, losfährt, und sie in der Stadt in irgend einer Kurve verliert? Das sind "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen", daß nicht sorgsam und sachgerecht mit Waffen umgegangen wird. Der SpoSchü wird seine Zuverlässigkeit verlieren, und muß alle Waffen, die er getrennt von der Munition in einem Stahlschrank eingeschlossen hat, veräußern. Der Polizist zahlt den wirtschaftlichen Verlust, wird gerügt, und darf weiterhin mit einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit spazieren gehen.
  10. Nein, in jeder Firma muß das Geld erstmal erwirtschaftet werden. Der Staat nimmt sich einfach mehr, wenn es nicht reicht. Eine Firma kann nicht einfach nach Belieben die Einnahmen erhöhen, ein Staat kann das mit einer Unterschrift einfach so.
  11. Doch, ist aber so... wenn der Staat was kauft ist es immer sehr teuer. Im Gegensatz zum zivilen Sportschützen kauft der Staat aber nicht eine Waffe mit zwei Magazinen, sondern eine Waffe mit x Magazinen, Ersatzteilen, Warzungsverträgen, etc... und außerdem mit dem Geld anderer Leute. Wenn ich mit Deinem Geld einkaufen gehen dürfte, würde ich auch keine Preise vergleichen.
  12. Sind das technisch gesehen nicht "Double Action Revolver"? Ich kann mir nicht vorstellen daß das Abzugsverhalten da sehr gut sein soll.
  13. Sowas sollte man vorher mit der Behörde abklären. Meine Behörde akzeptiert solche Aufbewahrung ausdrücklich nicht, es müssen innenliegende Schlösser sein, keine Vorhängeschlösser.
  14. Das kommt auch darauf an, was Du willst. Federdruckwaffen muß man nach jedem Schuß von Hand spannen, das ist anstrengend, und nach einigen Schuß merkt man das deutlich. Damit bist Du gegen andere Schützen mit moderneren Waffen im Nachteil. CO2-Waffen sind günstig zu bekommen, da auch schon nicht mehr modern, da der Druck und damit die Geschoßgeschwindigkeit, und damit wiederum der Treffpunkt auf der Scheibe von der Temperatur abhängt. Aber man kann damit gut schießen, und eine 20kg-Flasche CO2 reicht eine Ewigkeit. Modern wären Preßluftwaffen, die sind aber gerade deshalb auch noch gebraucht recht teuer. Außerdem brauchst Du zum nachfüllen einen Kompressor... mittlerweile haben viele Schützenvereine sowas, aber nicht alle. In Tauch-Shops oder bei der Feuerwehr kann man die auch füllen lassen, wenn Du da aber alle paar Tage vorbei kommst nervt es sicher bald.
  15. Wenn Du sportliche Ambitionen hast, dann laß die Finger weg von dem Plastikspielzeug von KotZe. Eine sportlich taugliche Luft-Waffe kostet neu vierstellig... aber die halten ewig und gehen bei guter Pflege nicht kaputt, so daß man auf egun.de immer wieder auch hochwertige, wettkampftaugliche Waffen in Deinem Preissegment findet.
  16. 20 Päckchen (1 Karton/ 1000 Schuß) könnte schon verdammt knapp werden in so einem halben B-Würfel. Ich habe keine 9mm zu Hause zum testen, aber .38spl würde vermutlich nicht gehen.
  17. Kauf Dir lieber einen B-Würfel ohne Innenfach und einen kleinen Werkzeugschrank aus Blech dazu, dann bist Du besser dran.
  18. Zoll und Ein-/Ausfuhrregeln haben meist nichts mit Vernunft oder Logik zu tun, noch weniger als andere Gesetze und Regeln. In den USA kannst Du die meisten Waffenteile frei kaufen, hier nicht. Aber Magazine, Schrauben, Federn etc sind in beiden Ländern frei. Trotzdem kannst Du sie nicht einfach so über die Grenze bringen. Jedes kleine Schräubchen ist ein Waffenteil, dessen Export erstmal eingeschränkt ist.
  19. Und der K98b war kürzer als das G98. Aber kürzer als damalige Gewehre. Auch das M4 ist kürzer als das M16 es war. Einen Karabiner von 1900 mit einem Gewehr von 2000 zu vergleichen ist in mehrerlei Hinsicht unseriös. Es geht da eher um den Trend, und der begann schon damals.
  20. Na dann Glückwunsch zu dem Beifang. Meinen Geschmack treffen sie nicht, viel zu viel Schnitzerei, aber es soll ja Leute geben denen das gefällt. Wertsteigerung scheinen sie aber keine gehabt zu haben: 995,-DM zu 450.00USD ist kein allzu großer Gewinn.
  21. Stimmt, und zwar spätestens 1908. Da wurde aus dem G98 der K98, also der Karabiner. Die Landser des dritten Reiches wurden dann sogar mit einem Kurz-Karabiner (K98k) ausgestattet. Der Zug ist also schon vor 100 Jahren abgefahren.
  22. Tja, leider ist dieser Wahnsinn im durch die Ewigkeitsklausel geschützen Teil des GG verankert, und damit nicht los zu werden.
  23. Ein Mitglied der "Komitees für Bürgerrechte" findet es also unfair, wenn nur Sammler als Quelle für illegale Waffen genannt werden (bedeutet: alle anderen LWB sind es auch), und er fordert Maßnahmen um sicherzustellen, daß nur rechtmäßige Besitzer einer Waffe die dazu passenden Magazine erwerben kann. Wenn so die Bürgerrechte in der EU vertreten werden, dann gute Nacht...
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