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Fyodor

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Alle Inhalte von Fyodor

  1. Nein, muß es nicht.
  2. Eben: Wann ein Tresor irgendwo eingebaut werden muß und wann nicht, steht im Einheitsblatt. Der Unterschied ist vor allem die Wandstärke am Korpus. Beträgt sie nur 30 mm, darf der Tresor tatsächlich nicht "frei" ausgestellt werden. Laut Einheitsblatt ist aber eine paßgenaue Schreinerarbeit nicht nötig. Dort steht: "... die in Möbel oder hinter Wandverkleidungen eingebaut werden...".
  3. Voreintrag auf die grüne WBK: 8 Wochen "Fertig"-Eintrag, also Abstempeln des Händlereintrags: 14 Tage Letztes Jahr ging das noch innerhalb von fünf Minuten
  4. Ist aber egal... die Mitgliedsstaaten hatten zu Beginn ein Einspruchsrecht, wenn sie der Meinung waren daß die EU hier nicht zuständig ist. Keiner der Mitgliedsstaaten hat das genutzt. Somit sind sie die Mitgliedsstaaten einig gewesen, die EU hier machen zu lassen. Du als Bürger hast kein Einspruchsrecht. Und die die es hatten haben es nicht genutzt. Der Drops "mangelnde Zuständigkeit" ist gelutscht, durch den ausbleibenden Widerspruch ist die EU zuständig, egal ob laut Verträgen rechtmäßig oder unrechtmäßig. Normative Kraft des Faktischen...
  5. Nach Frankonia mal Werbung für SAR? Naja, man muß ja flexibel sein.
  6. Fyodor

    Waffen Braun

    Also wieder offen dokumentierter Verstoß gegen das WaffG...
  7. Scheint fast so...
  8. Das Video in YT starten, dann auf "teilen" klicken, und den erscheinenden Link hierher kopieren. Den Rest macht das Forum selbst.
  9. Fyodor

    Waffen Braun

    ... oder eben online, denn dort wird der Perso nicht mit geschickt.
  10. Fyodor

    Waffen Braun

    Natürlich.
  11. Fyodor

    Waffen Braun

    Halte es so wie Du willst, ich halte mich ans Gesetz. Mir ist mein Hobby zu wichtig, um es wegen solcher Kinkerlitzchen aufs Spiel zu setzen.
  12. Fyodor

    Waffen Braun

    Sie fordert Dich also offen zum Rechtsbruch auf? Laut Gesetz ist der Händler verpflichtet (!) die Eintragung in die WBK vorzunehmen. Hier steht auch ganz genau drin, warum ein Jäger zum Erwerb seiner Langwaffen die WBK NICHT im Original dort hin schicken muß.
  13. Nein, jede Schraube die für eine Waffe gebaut wird ist ein Waffenteil. Das klingt bescheuert, ist aber tatsächlich so.
  14. Das rede ich mir auch jeden Tag erneut ein...
  15. Dann muß Dein Grabstein aber mit einem Sicherheitsschloß der VDI-Schloßliste I versehen werden. Und denk dran: Der Friedhof ist kein bewohntes Gebäude, somit ist die Anzahl der mitnehmbaren Waffen eingeschränkt.
  16. Wenn Du einen Tresor gegen einen anderen gleichwertigen austauschst, brauchst Du aber nichts zu dokumentieren. Wenn zusätzliche dazu kommen ist das sinnvoll, damit die Behörde auch weiß daß Du nun mehr Waffen unterbringen kannst. Aber einen B-Würfel gegen einen anderen B-Würfel auszutauschen, das braucht die nicht zu interessieren. Die Tresore werden nicht mit Seriennummer erfaßt, die Behörde interessiert sich nur für Anzahl und Sicherheitsstufen.
  17. Kein Bedarf mehr... zweimal per Post verschickt und einmal persönlich auf der IWA abgegeben. Das muß reichen.
  18. Tja... ich versuche seit fast zwei Jahren dort Mitglied zu werden. Keine Reaktion auf meinen Mitgliedsantrag... auf der IWA habe ich nochmal einen ausgefüllt, seither wieder keine Reaktion. Ganz offensichtlich brauchen die keine zahlenden Mitglieder. Dann halt nicht, wenn die politisch so eifrig sind wie mit der Bearbeitung von Mitgliedsanträgen, dann gute Nacht.
  19. Mit alzi auf der ignore-Liste lebt es sich viel angenehmer. Natürlich musst Du das nicht melden. Die Behörde muss wissen dass Du in der Lage bist die genehmigten Waffen vorschriftsmäßig aufzubewahren. Die führen kein Buch über die bei Dir stehenden Schränke.
  20. Fyodor

    Batterie im Zoll

    Ich kenne diese Einschränkungen nur in Verbindung mit Lithium-Batterien.
  21. Ich meinte das nicht allgemein, sondern bezog das auf den User der genau vor mir gepostet hat...
  22. Meine Behörde, die ich bisher aufgrund ihrer flotten Bearbeitung immer nur loben konnte (wenn Rückmeldungen vom LKA oder BKA fehlen kann die Behörde ja erstmal nichts dafür) braucht mittlerweile über 2 Wochen für einen Erwerbseintrag. Keine Erwerbserlaubnis, sondern nur den "fertig"-Eintrag nach Erwerb. Und ohne Termin geht gar nichts mehr. Ich gebe meine Unterlagen mittlerweile nur noch an der Pforte ab, meinen SB habe ich schon länger nicht mehr gesehen. Vor einem Jahr konnte ich noch kurz vor Feierabend unangekündigt vorbei kommen und sowas wurde sofort erledigt. Aber diesmal: Über zwei Wochen für einen Stempel... aber ich wäre der Dumme gewesen, wenn ich so lange gewartet hätte um meine Unterlagen abzugeben.
  23. Noch so ein Grund, warum Du besser neu kaufst...
  24. Rücktrittsrechte gibt es nur bei Online- oder "Haustür"geschäften. Nicht, wenn Du im Laden kaufst. Abgesehen davon kann man mit jedem Händler reden. Zur Not muß er die Waffe eben auf Komission für Dich verkaufen. Er wird Dich jedenfalls nicht dazu zwingen die Waffe abzuholen, denn dann würde er sie einem Unberechtigten überlassen.
  25. Ich bin für einen Revolver auch schon einen Umweg von 500 km gefahren. Das kann sich schon lohnen.
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