erstezw
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Für die oben genannte Summe kriegt man doch anscheinend jederzeit etwas zum Schießen, ganz ohne Paperkrieg. Wer mit gefälschten Unterlagen versucht eine legale Waffe zu erwerben um dann eventuell etwas illegales zu tun kann nur Deutscher sein. Die ganze Geschichte ist irgendwie nicht plausibel.
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Die Königslösung für alle EU-/BVerwG-gefrusteten Sportschützen, Jäger, Sammler
erstezw antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das merkt man. Und dass du noch nie im Ansatz darüber nachgedacht hast was auf dich zukommt, wenn du ein Gewerbe anmeldest. Zusätzlich zur Waffenhandelslizenz musst du ein Gewerbe anmelden. Damit hast du die IHK und eventuell die BG an der Backe. Die wollen alle nur dein Bestes, nämlich Beiträge. Welche Rechtsform soll denn deine Schwarzwaldwaffen-Lagerfirma haben? Soll es ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft werden? Beim Versuch im Großhandel einzukaufen erlebst du deine nächste Überraschungen. Die häufigste Nachfrage wird sein "Über welche Laden- und Schaufensterfläche verfügen Sie?". Statt der als Endverbraucher gewohnten Zahlung auf Rechnung wirst du das Prinzip der Vorkasse kennenlernen. Belege im Schuhkarton sammeln geht auch nicht mehr. Plötzlich gewinnen die Worte "Buchhaltung" und "Umsatzsteuer" an Bedeutung. Und so weiter... -
Der Flaschenhals ist das LKA Hessen mit seiner Auskunft. Der SB bei uns hat neulich gesagt, die bräuchten inzwischen bis zu einem Jahr (Ursache wie oben genannt der KWS). Bei §27 und JJS wird wohl nur noch die Ortspolizeibehörde befragt, damit das überhaupt noch klappt.
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Das sind deutsche Grundtugenden, du Ignorant. Über deren Nutzen für totalitäre Systeme nachzudenken ist für gute Deutsche völlig ausgeschlossen. Wo kämen wir denn da hin?
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Deine Begründung enthält einen Zirkelschluss. Die erste Entscheidung, eine geladene/unterladene Waffe wegzuschließen sei per se gefährlich und damit verboten ist eine Interpretation des Gerichts. Das steht so in keinem Gesetz. Die Fortführung dieser Interpretation in die sogenannte ständige Rechtsprechung verfestigt diese Meinung, es beleibt aber weiterhin eine Interpretation. Etwas damit zu begründen, es wäre richtig weil es immer wieder so gemacht wird, ist der Zirkelschluss. Aber ich weiß, mit mir muss man nicht diskutieren weil es mir zum Glück am nötigen Niveau fehlt, dir uneingeschränkt zuzustimmen.
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Kürz doch deinen ganzen Sermon etwas und schreib einfach: Isso, Ihr Kretins!
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Wer andere als unqualifiziert bezeichnet und selbst von einer Verfassung statt vom Grundgesetz spricht sei an dessen Artikel 146 erinnert: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Ich unterstelle mal, dass man sich dabei damals etwas gedacht hat.
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Unabhängig davon, dass wir noch immer mit einem Provisorium statt einer Verfassung leben, glaubst du dass außer dir jemand glaubt was du da behauptest? Also konkret, dass es keine Willkürurteile gibt?
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Damit er etwas berichten kann wäre ein aufgesetzter Schuss in den Oberschenkel besser. Hochgefährlich/tödlich sind aber auch Mistgabel, Küchenmesser, Hosengürtel, Kraftfahrzeuge,... wenn man sie nicht zweckbestimmt und mit etwas gesundem Menschenverstand einsetzt.
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Nach Uwes Aussage müssten sie das, weil ich ja LWB bin. Die sehen also, dass ich Waffen im Haushalt habe und müssen sich sichern. Beim Nachbar könnten sie sie stecken lassen, der hat ja keine (angemeldet). Ich find das krank. Weil völlig unlogisch. Ich (mit Eintrag im Melderegister) bin nämlich quasi "dauerüberprüft", der nebendran (ohne Eintrag) kann ein völliger Psycho und gefährlich sein, bei dem steht aber nichts.
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Nur mal so als ketzerische Frage: Gelten denn die Grundlagen der Eigensicherung nicht, wenn man nicht weiß ob in einer Wohnung Waffen vorhanden sein könnten? Ist ja bei einer Quote von 5:1 (illegal/legal besessene Stückzahl) wohl eher die Regel als die Ausnahme.
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Du brauchst nur eine Kellertür, wie die Irre von Chaillot
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Deswegen ist es ja auch einfacher, normale Deutsche zu traktieren. Die nehmen das bisher halt hin und sind nicht noch frech dazu.
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Jetzt dröseln wir das mal etwas auf: Die Risikominimierung bestand ja offensichtlich schon darin, zu warten bis Mutter und Kinder alleine zuhause waren. Dann haben sie die Kavallerie angekarrt und ordentlich Krawall gemacht. Ob der Verdächtige ein Verbrecher ist, klärt noch immer ein Gericht. Bei einem Verstoß gegen das WaffG kann es sich aber (so er überhaupt vorliegt und nicht nur ein Verdacht bleibt) kann es sich grundsätzlich auch nur um eine Ordnungswidrigkeit oder ein Vergehen handeln. Wer der Auslöser gewesen sein mag? Ein missgünstiger Nachbar vielleicht...
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
erstezw antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Unser Amt hat das offensiv publiziert und dann alle einzeln angeschrieben, die keinen Aufbewahrungsnachweis erbracht haben. -
Und ewig lockt der Bonus. Deutsche Halbautomaten zum Irrsinnspreis!
erstezw antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wenn du einen Voreintrag hast - warum denn nicht? Wär ja noch toller. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
erstezw antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das wurde bislang bei allen Regelungen von irgendetwas immer kritiklos gemacht. -
Solange die da Krie spielen müssen sie sich nicht mit wehrhaften Kriminellen aus anderen Kulturkreisen auseinander setzen.
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Von was für Anträgen ist da eigentlich die Rede? Auf JJS gekauft wird nur angemeldet, Anträge kenne ich nur für Voreintrag (KW oder SpoSchü).
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Und ewig lockt der Bonus. Deutsche Halbautomaten zum Irrsinnspreis!
erstezw antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Sag mal, bist du zwei ins einem? Immer wieder die neueste Frankonia Werbung anpreisen und hinterher den nächsten "Frankonia ist so sch..." - Tröt starten? -
EU Kommission: Rückmeldung zu Legislativvorschlägen
erstezw antwortete auf TG's Thema in Waffenlobby
Man kann ihn für den Sermon den er absondert aber auch nicht überschwenglich loben. Insgesamt muss man den Vögeln immer wieder klar machen, dass ihr Posten am Wählerwillen hängt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
erstezw antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wie soll er da auch erfolgreich sein? Das hat noch nie irgendwo geklappt. -
EU Kommission: Rückmeldung zu Legislativvorschlägen
erstezw antwortete auf TG's Thema in Waffenlobby
Klare Worte sind wohl angebracht. Damit haben wir viel zu lange gewartet. Kein: "Bitte überlegt nochmal, ob ihr uns wirklich verarschen wollt.", sondern "Ihr hab uns schon zu oft belogen." -
Entspricht doch den Fakten, was ist daran irreführend? Dass nur einer geschossen hat, der Begriff Schießerei also überzogen und außerdem nur der Iraker geschossen hat und der Syrer das Opfer ist?
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EU Kommission: Rückmeldung zu Legislativvorschlägen
erstezw antwortete auf TG's Thema in Waffenlobby
Der sagt ja ziemlich klar, dass er für den Schwachsinn ist.