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erstezw

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  1. Das merkt man. Und dass du noch nie im Ansatz darüber nachgedacht hast was auf dich zukommt, wenn du ein Gewerbe anmeldest. Zusätzlich zur Waffenhandelslizenz musst du ein Gewerbe anmelden. Damit hast du die IHK und eventuell die BG an der Backe. Die wollen alle nur dein Bestes, nämlich Beiträge. Welche Rechtsform soll denn deine Schwarzwaldwaffen-Lagerfirma haben? Soll es ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft werden? Beim Versuch im Großhandel einzukaufen erlebst du deine nächste Überraschungen. Die häufigste Nachfrage wird sein "Über welche Laden- und Schaufensterfläche verfügen Sie?". Statt der als Endverbraucher gewohnten Zahlung auf Rechnung wirst du das Prinzip der Vorkasse kennenlernen. Belege im Schuhkarton sammeln geht auch nicht mehr. Plötzlich gewinnen die Worte "Buchhaltung" und "Umsatzsteuer" an Bedeutung. Und so weiter...
  2. Der Flaschenhals ist das LKA Hessen mit seiner Auskunft. Der SB bei uns hat neulich gesagt, die bräuchten inzwischen bis zu einem Jahr (Ursache wie oben genannt der KWS). Bei §27 und JJS wird wohl nur noch die Ortspolizeibehörde befragt, damit das überhaupt noch klappt.
  3. Das sind deutsche Grundtugenden, du Ignorant. Über deren Nutzen für totalitäre Systeme nachzudenken ist für gute Deutsche völlig ausgeschlossen. Wo kämen wir denn da hin?
  4. Deine Begründung enthält einen Zirkelschluss. Die erste Entscheidung, eine geladene/unterladene Waffe wegzuschließen sei per se gefährlich und damit verboten ist eine Interpretation des Gerichts. Das steht so in keinem Gesetz. Die Fortführung dieser Interpretation in die sogenannte ständige Rechtsprechung verfestigt diese Meinung, es beleibt aber weiterhin eine Interpretation. Etwas damit zu begründen, es wäre richtig weil es immer wieder so gemacht wird, ist der Zirkelschluss. Aber ich weiß, mit mir muss man nicht diskutieren weil es mir zum Glück am nötigen Niveau fehlt, dir uneingeschränkt zuzustimmen.
  5. Kürz doch deinen ganzen Sermon etwas und schreib einfach: Isso, Ihr Kretins!
  6. Wer andere als unqualifiziert bezeichnet und selbst von einer Verfassung statt vom Grundgesetz spricht sei an dessen Artikel 146 erinnert: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Ich unterstelle mal, dass man sich dabei damals etwas gedacht hat.
  7. Unabhängig davon, dass wir noch immer mit einem Provisorium statt einer Verfassung leben, glaubst du dass außer dir jemand glaubt was du da behauptest? Also konkret, dass es keine Willkürurteile gibt?
  8. Nach Uwes Aussage müssten sie das, weil ich ja LWB bin. Die sehen also, dass ich Waffen im Haushalt habe und müssen sich sichern. Beim Nachbar könnten sie sie stecken lassen, der hat ja keine (angemeldet). Ich find das krank. Weil völlig unlogisch. Ich (mit Eintrag im Melderegister) bin nämlich quasi "dauerüberprüft", der nebendran (ohne Eintrag) kann ein völliger Psycho und gefährlich sein, bei dem steht aber nichts.
  9. Nur mal so als ketzerische Frage: Gelten denn die Grundlagen der Eigensicherung nicht, wenn man nicht weiß ob in einer Wohnung Waffen vorhanden sein könnten? Ist ja bei einer Quote von 5:1 (illegal/legal besessene Stückzahl) wohl eher die Regel als die Ausnahme.
  10. Du brauchst nur eine Kellertür, wie die Irre von Chaillot
  11. Deswegen ist es ja auch einfacher, normale Deutsche zu traktieren. Die nehmen das bisher halt hin und sind nicht noch frech dazu.
  12. Jetzt dröseln wir das mal etwas auf: Die Risikominimierung bestand ja offensichtlich schon darin, zu warten bis Mutter und Kinder alleine zuhause waren. Dann haben sie die Kavallerie angekarrt und ordentlich Krawall gemacht. Ob der Verdächtige ein Verbrecher ist, klärt noch immer ein Gericht. Bei einem Verstoß gegen das WaffG kann es sich aber (so er überhaupt vorliegt und nicht nur ein Verdacht bleibt) kann es sich grundsätzlich auch nur um eine Ordnungswidrigkeit oder ein Vergehen handeln. Wer der Auslöser gewesen sein mag? Ein missgünstiger Nachbar vielleicht...
  13. Unser Amt hat das offensiv publiziert und dann alle einzeln angeschrieben, die keinen Aufbewahrungsnachweis erbracht haben.
  14. Das wurde bislang bei allen Regelungen von irgendetwas immer kritiklos gemacht.
  15. Solange die da Krie spielen müssen sie sich nicht mit wehrhaften Kriminellen aus anderen Kulturkreisen auseinander setzen.
  16. Von was für Anträgen ist da eigentlich die Rede? Auf JJS gekauft wird nur angemeldet, Anträge kenne ich nur für Voreintrag (KW oder SpoSchü).
  17. Man kann ihn für den Sermon den er absondert aber auch nicht überschwenglich loben. Insgesamt muss man den Vögeln immer wieder klar machen, dass ihr Posten am Wählerwillen hängt.
  18. Wie soll er da auch erfolgreich sein? Das hat noch nie irgendwo geklappt.
  19. Klare Worte sind wohl angebracht. Damit haben wir viel zu lange gewartet. Kein: "Bitte überlegt nochmal, ob ihr uns wirklich verarschen wollt.", sondern "Ihr hab uns schon zu oft belogen."
  20. Der sagt ja ziemlich klar, dass er für den Schwachsinn ist.
  21. Ich sehe das Wirken beider Verbände kritisch. Der ÖJV hat aufgrund seiner bislang noch recht übersichtlichen Geschichte halt noch nicht so viele "Erfolge" zu verbuchen wie der DJV. Zu dessen Wirken fällt mir aber nichts wirklich positives ein. Ich gehe seit etwa 1973 mit auf die Jagd, seit 1986 mit eigenem Jagdschein. Seither sind nur Rechte beschnitten worden, eine Liberalisierung fällt mir nicht ein (da wäre höchstens das unselige Taschenlampengefackel auf SW das nichts taugt, zur Liberalisierung der Schalldämpferverwendung hat ja wenn schon wohl der BJV beigetragen - der ist aber ja kein Mitglied mehr im DJV).
  22. Damit sind jetzt auf einmal alle Waffenbesitzer involviert, in vielen Ländern Europas waren schlichte Doppelflinten kaum bis gar nicht reglementiert (frei ab 18). Welche Durchmesser sind eigentlich beim Paintball üblich ? Das ist jetzt so irre, das kann eigentlich keiner mehr für voll nehmen. Aber unmöglich ist in dem Zirkus nichts.
  23. Die Kasper nicht mehr wählen tut denen doppelt weh. Erstens gehen die Diäten flöten und zweitens gibt es keinen Grund mehr für Sonderzuwendungen. Wer nichts zu entscheiden hat wird nicht geschmiert. Außerdem sinkt die Wahrscheinlichkeit auf Aufsichtsratsposten.
  24. Weil manchmal nicht sicher ist wer uns vertritt kann man als Alternative auch mal mit denen anfangen die uns noch nicht in den Arsch getreten haben. Die haben nicht umsonst regen Zuspruch, Bürgerverarschung findet ja nicht nur in diesem Bereich statt.
  25. In dem Fall ist das Gesetz ja ausnahmsweise einmal eindeutig. Es ist verboten Magazine mit mehr als zwei Schuss Kapazität zum Schuss auf Wild zu verwenden. Jäger haben ein nachgewiesenes Bedürfnis zum Erwerb von Langwaffen deren Verwendung zur Jagd nicht verboten ist. Alles andere ist, egal mit welchen verworrenen Begründungen, Willkür. Freisler 2.0
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