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erstezw

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  1. Pudding ... Nagel... Wand...sinnlos. Noch ein bisschen, dann sind die 18.000 voll.
  2. Nein, das finde ich nicht. Deine nichtssagenden Posts hintereinander gereiht lassen aber den Schluss zu, dass du dieser Auffassung bist. Würdest du jetzt mal konkreter bezüglich meiner Frage von 11.30? So ähnlich wie auf dem Standesamt oder in der Kirche, wer etwas vorzubringen habe möge dies jetzt tun oder für immer schweigen...
  3. Erläutere doch bitte nochmal in einer kurzen Zusammenfassung für gehandicapte wie mich was du uns eigentlich vermitteln willst. Ich hänge im Moment bei: - Es ist richtig, dass jemand wegen Mitgliedschaft in einer missliebigen (rechten, aber nicht verbotenen) Partei keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt bekommt. - In NRW wird das auch durchgezogen und das ist gut so. - Rechtstaatlich korrekt ist es aber nicht.
  4. Ob ausgerechnet der als Beispiel für rechtsstaatlich korrektes Agieren taugt?
  5. Einen wesentlichen Unterschied zwischen (linken) Chaoten bzw. (Links-)Faschisten und normalen Bürgern hast du aber übersehen. Wenn du aus der Reihe tanzt bist du am Arsch, du bekommst die volle Härte der Justiz zu spüren. Die dürfen alles und werden noch vom Staat alimentiert.
  6. Ich kann jetzt als Mann aus eigener Erfahrung nur sagen dass der mit den besseren Argumenten sich durchsetzt. Das muss aber nicht heißen dass alles was passiert einem selbst als gerecht erscheint. Ein polternder "forscher" RA bringt eher Nach-als Vorteile. Eine Frau als Richter muss nicht zwangsläufig zu einer unbegründet frauenfreundlichen Entscheidung führen. Am Schluss steht im günstigsten Fall ein Kompromiss. Das ist eine Vereinbarung die für beide Seiten nicht 100% zufriedenstellend ist. Und die eigene Wahrnehmung deckt sich meist nicht mit der neutralen Einschätzung dritter.
  7. Wenn der Ehevertrag einen Partner stark einseitig benachteiligt ist er sittenwidrig. Dann kann man wieder klagen und der Ausgang ist dabei erneut offen. Die "ganz tollen " Eheverträge sind also meist ihr Geld nicht wert.
  8. Schon, lässt dich aber nicht besser dastehen. Würde das nämlich zutreffen hätte das mit dem NPD-Verbot geklappt. Und damit: Is nich weil is nich. Auch für den hartnäckigsten Phrasendrescher.
  9. Es geht nicht um "halten für...". Die Versicherung an Eides statt gilt nur im Zivilverfahren als Möglichkeit zur Glaubhaftmachung. Im Strafrecht, das ja hier Auslöser für das Handeln der Behörde sein müsste, ist sie für die Füße.
  10. Musst schon richtig lesen und zitieren, nicht nur was dir passt. Für die betroffenen Rocker greift: §5... 2.Mitglied a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
  11. Noch ist die NPD nicht verboten. Das kann man finden wie man will, ist aber Fakt. Mit der selben Begründung könnte man Grüne und Linke aus dem öffentlichen Dienst entfernen, den Aufschrei möchte ich hören...
  12. Rechtsgrundlage für dieses Handeln ist u.U. das Gewaltschutzgesetz. Allerdings klingt der Entzug der WBK schon nach mehr, nämlich nach abgeschlossenen Strafverfahren. Helfen kann nur ein kompetenter Rechtsanwalt. Familienstreitigkeiten rund um Trennung und Scheidung sind hochemotional, das verhindert oft ein klare Sicht auf die Realität, eventuell auch bei beiden Betroffenen. An deiner Stelle würde ich auch den Kollegen nicht alles glauben, meist sind solche Probleme vielschichtig.
  13. Das kann schon sein (es gibt ja schließlich keine Willkür in der Verwaltung) und vorgehen kann man sicher auch dagegen (dann wird halt festgestellt, dass es ein Irrtum war).
  14. Nachdem die NPD noch nicht verboten ist kann der §5 (2) 2. oder 3. nicht greifen. War da vielleicht mehr was der Kumpel schamhaft verschweigt? So etwa wie körperlicher Wahlkampf oder so? In Hessen ist die Meldung durch die Presse gegeistert, dass immer mehr rechtsextreme Waffen legal besitzen. Ich hab mir mal die Mühe gemacht, zwei Mitglieder des Innenausschusses anzuschreiben wie das sein kann (unter Verweis auf §5). Einmal die SPD, die haben die Frage aufgebracht, einmal die CDU, die haben sie beantwortet. Mal sehen was kommt.
  15. Das Keuchen würde nur das Hörverstehen voraussetzen, das Schild sogar das Lesen. Bei fremdsprachigen Analphabeten geht das ins Leere. Nonverbale Kommunikation ist eventuell besser an die Lerngruppe angepasst. (Achtung! Das Anklicken des Links könnte bei Gutmenschen und Leuten mit Sicherheitsphobie allergische Reaktionen auslösen!)
  16. ... oder öfter indische Küche genießen.
  17. Nein. Damit können die, die sich an Gesetze halten lediglich gleichziehen. Außerdem: mit Hilfe von OC ein Handy abziehen macht aus dem bisherigen Bagatelldelikt bewaffneten Raub. So blöd sind die dann doch nicht.
  18. Die UZI hat so eine Art Ratschensystem, so wie manche Armlehnenverstellung im Auto. Der Verschluss wird in Zwischenstellungen gehalten, nur von ganz hinten kann er nach vorne schnellen. Das wird auch zyklisch getestet und welche bei denen das nicht funktioniert gehen in die Instandsetzung. Ansonsten ist die Walther aber doch was feines gewesen. Wenn ich mich richtig erinnere, hat die doch einen reinen Zweistellungshebel (F/S)?
  19. ... oder die Kriegswaffenliste des Bundesamtes für Außenwirtschaft.
  20. Hat da nicht jeder im SPz sowohl Uzi wie G3?
  21. Ich war beim Heer, bei eine Spezies die als dumm, stark und wasserdicht verschrien ist. Uzi war nur für Kradmelder vorgesehen, nur in geringer Stückzahl vorhanden und damit leider von geringer Bedeutung.
  22. Also ich habe in 13 Jahren mehr Wehrpflichtige erlebt, die nie mit einer Uzi geschossen haben als umgekehrt. Und volle Magazine im Wachlokal gehören schon bei der 8-schlüssigen Pistole ins Reich der Märchen und Legenden.
  23. Ich als Bürger werd doch schon gedrückt. Wenn das für alle so wäre, also auch für die Nichtbürger, wäre das die Sache wert.
  24. erstezw

    Zweite KW

    Ermüdung? Nachlassende Konzentration? Es heißt nicht umsonst Schießsport, auch wenn es viele nicht glauben wollen. Einen Kurzwaffenlauf auszuschießen ist fast unmöglich.
  25. erstezw

    Zweite KW

    Eine Luftpistole zeigt erbarmungslos was man falsch macht, bei ganz geringen Betriebskosten.
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