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erstezw

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  1. Ob ausgerechnet der als Beispiel für rechtsstaatlich korrektes Agieren taugt?
  2. Ich kann jetzt als Mann aus eigener Erfahrung nur sagen dass der mit den besseren Argumenten sich durchsetzt. Das muss aber nicht heißen dass alles was passiert einem selbst als gerecht erscheint. Ein polternder "forscher" RA bringt eher Nach-als Vorteile. Eine Frau als Richter muss nicht zwangsläufig zu einer unbegründet frauenfreundlichen Entscheidung führen. Am Schluss steht im günstigsten Fall ein Kompromiss. Das ist eine Vereinbarung die für beide Seiten nicht 100% zufriedenstellend ist. Und die eigene Wahrnehmung deckt sich meist nicht mit der neutralen Einschätzung dritter.
  3. Wenn der Ehevertrag einen Partner stark einseitig benachteiligt ist er sittenwidrig. Dann kann man wieder klagen und der Ausgang ist dabei erneut offen. Die "ganz tollen " Eheverträge sind also meist ihr Geld nicht wert.
  4. Schon, lässt dich aber nicht besser dastehen. Würde das nämlich zutreffen hätte das mit dem NPD-Verbot geklappt. Und damit: Is nich weil is nich. Auch für den hartnäckigsten Phrasendrescher.
  5. Es geht nicht um "halten für...". Die Versicherung an Eides statt gilt nur im Zivilverfahren als Möglichkeit zur Glaubhaftmachung. Im Strafrecht, das ja hier Auslöser für das Handeln der Behörde sein müsste, ist sie für die Füße.
  6. Musst schon richtig lesen und zitieren, nicht nur was dir passt. Für die betroffenen Rocker greift: §5... 2.Mitglied a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
  7. Noch ist die NPD nicht verboten. Das kann man finden wie man will, ist aber Fakt. Mit der selben Begründung könnte man Grüne und Linke aus dem öffentlichen Dienst entfernen, den Aufschrei möchte ich hören...
  8. Rechtsgrundlage für dieses Handeln ist u.U. das Gewaltschutzgesetz. Allerdings klingt der Entzug der WBK schon nach mehr, nämlich nach abgeschlossenen Strafverfahren. Helfen kann nur ein kompetenter Rechtsanwalt. Familienstreitigkeiten rund um Trennung und Scheidung sind hochemotional, das verhindert oft ein klare Sicht auf die Realität, eventuell auch bei beiden Betroffenen. An deiner Stelle würde ich auch den Kollegen nicht alles glauben, meist sind solche Probleme vielschichtig.
  9. Das kann schon sein (es gibt ja schließlich keine Willkür in der Verwaltung) und vorgehen kann man sicher auch dagegen (dann wird halt festgestellt, dass es ein Irrtum war).
  10. Nachdem die NPD noch nicht verboten ist kann der §5 (2) 2. oder 3. nicht greifen. War da vielleicht mehr was der Kumpel schamhaft verschweigt? So etwa wie körperlicher Wahlkampf oder so? In Hessen ist die Meldung durch die Presse gegeistert, dass immer mehr rechtsextreme Waffen legal besitzen. Ich hab mir mal die Mühe gemacht, zwei Mitglieder des Innenausschusses anzuschreiben wie das sein kann (unter Verweis auf §5). Einmal die SPD, die haben die Frage aufgebracht, einmal die CDU, die haben sie beantwortet. Mal sehen was kommt.
  11. Das Keuchen würde nur das Hörverstehen voraussetzen, das Schild sogar das Lesen. Bei fremdsprachigen Analphabeten geht das ins Leere. Nonverbale Kommunikation ist eventuell besser an die Lerngruppe angepasst. (Achtung! Das Anklicken des Links könnte bei Gutmenschen und Leuten mit Sicherheitsphobie allergische Reaktionen auslösen!)
  12. ... oder öfter indische Küche genießen.
  13. Nein. Damit können die, die sich an Gesetze halten lediglich gleichziehen. Außerdem: mit Hilfe von OC ein Handy abziehen macht aus dem bisherigen Bagatelldelikt bewaffneten Raub. So blöd sind die dann doch nicht.
  14. Die UZI hat so eine Art Ratschensystem, so wie manche Armlehnenverstellung im Auto. Der Verschluss wird in Zwischenstellungen gehalten, nur von ganz hinten kann er nach vorne schnellen. Das wird auch zyklisch getestet und welche bei denen das nicht funktioniert gehen in die Instandsetzung. Ansonsten ist die Walther aber doch was feines gewesen. Wenn ich mich richtig erinnere, hat die doch einen reinen Zweistellungshebel (F/S)?
  15. ... oder die Kriegswaffenliste des Bundesamtes für Außenwirtschaft.
  16. Hat da nicht jeder im SPz sowohl Uzi wie G3?
  17. Ich war beim Heer, bei eine Spezies die als dumm, stark und wasserdicht verschrien ist. Uzi war nur für Kradmelder vorgesehen, nur in geringer Stückzahl vorhanden und damit leider von geringer Bedeutung.
  18. Also ich habe in 13 Jahren mehr Wehrpflichtige erlebt, die nie mit einer Uzi geschossen haben als umgekehrt. Und volle Magazine im Wachlokal gehören schon bei der 8-schlüssigen Pistole ins Reich der Märchen und Legenden.
  19. Ich als Bürger werd doch schon gedrückt. Wenn das für alle so wäre, also auch für die Nichtbürger, wäre das die Sache wert.
  20. Letztes Jahr. Die hatten es nicht nötig zu antworten.
  21. Was bedeutet Gefährlichkeit in Bezug auf einen Vorderlader? Ich habe Geräte im Haus die ich für gefährlich halte, zum Beispiel Kreis- und Motorsäge. An einem Vorderlader kann ich mir nur unterm Hahn die Finger einklemmen. Das schätze ich als eher harmlos ein.
  22. Wer soll denn die fachliche Kompetenz beurteilen? Da dreht sich das Ganze doch im Kreis. Wenn du fragst sitzen in den ganzen Träumerzirkeln doch nur "Experten" und "Fachleute", wer auch immer sie so etikettiert haben mag.
  23. Das ist alles volkswirtschaftlich betrachtet Kleinkram und interessiert die Vögel nicht. Ob sie persönlich weiter alimentiert werden oder ihren Sessel in Brüssel räumen müssen (und damit auch für Lobbyisten uninteressant werden) aber schon. Deswegen ist die Drohung mit dem Stimmzettel Mittel erster Wahl.
  24. Halbautomatische Feuerwaffen mit großer Magazinkapazität. Denk mal an die Landmänner, auch die waren schon mal im Anscheinsbann.
  25. Da steht dir genauso VKH zu wie dem, der nach der 328. Straftat in Deutschland gegen seine Abschiebung klagen will.
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