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erstezw

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  1. Dann lauf ich halt eine polnischen Schrank, da geht sowohl die Lobby als auch Muttis Kassierer leer aus.
  2. Schlimm ist, wenn ein Waffenbesitzer keine richtige Ahnung vom WaffG hat. Noch schlimmer ist es, wenn so einer auch noch mit seinem Halbwissen herumlauft und in "hoheitlichem Auftrag" anderen erklären will was sie zu tun und zu lassen haben. Lies mal den §55(1) WaffG, der war elementar für dein Dienstwaffentragen seit der Wende...
  3. Das mit dem Strafverfahren beim Polizisten ist erst mal Quatsch. Außer man unterstellt ihm er hätte die Waffe geklaut. Gegen welches Gesetz außerhalb des Dienstrechts sollte er den durch den Verlust einer Waffe verstoßen haben?
  4. Bei Professorenkindern vielleicht. Meine haben das nicht mal so eben rumliegen.
  5. Es gibt vieles bzw viele bei dem/ denen die Polizei wegschaut. Das ist von oben verordnet. Ich hab mal beruflich mit einer Ermittlungsgruppe zu tun gehabt, die hatte sich auf Drogen im deutschrussischen Milieu fokussiert. Der Erfolg war so hoch dass man sie schnell wieder zerschlagen hat.
  6. Vielleicht "Booksondemand"?
  7. Du musst lediglich ein unabhängiges Gericht finden.
  8. Rot-Grün hat uns die aktuelle gelbe WBK beschert. Neben einigen Kröten in der Novelle eine echte Verbesserung gegenüber den vorherigen Stand. Die Evaluation der Auswirkungen der Novellierung ist uns die MDU noch immer schuldig.
  9. Warum sollte ich mir nicht frei aussuchen von wem ich mich die nächsten vier Jahre betrügen lasse?
  10. Sich per Stimmzettel bedanken kann man auch nach einem Desaster. Und Gesetze kann die jeweils aktuelle Regierung nach Gutdünken ändern.
  11. Brav wählen, Steuern zahlen und nicht nachdenken, schon wird alles gut...
  12. Wie jetzt? Es wird doch immer wieder behauptet, Polizisten wären zuverlässiger als normale Bürger???
  13. Noch nichts. Die neuen Ideen von Uschi und den anderen Dilettanten aus Berlin lassen nichts Gutes ahnen- Militär im Einsatz im Inneren und das noch mit einer durch Ausländer verstärkten Mannschaft.
  14. Das Pipi-Langstrumpf-Syndrom ist offenbar noch recht weit verbreitet. Dass der Staat dem LWB grundsätzlich misstraut manifestiert sich in der Existenz des Bedürfnisbegriffs und der Aufbewahrungskontrollen. Wer illegale Handlungen in Erwägung zieht interessiert sich nicht für das Waffengesetz. Für den gilt aber weiterhin die uneingeschränkte Unverletzlichkeit der Wohnung.
  15. Wenns Geld spart kann die Legion Uschi von mir aus auch mit Holzgewehren losziehen. Da sich das mit den Streitkräften zur Verteidigung ja schon länger erledigt hat und nun ja immer öfter der Einsatz im Inneren diskutiert wird wäre das wahrscheinlich die bürgerfreundlichste Lösung.
  16. Grüne und Linke haben dagegen gestimmt weil sie es noch rigoroser wollen.
  17. Toll. Dann kann man jemanden der mit einer illegal aus dem Nahen Osten eingeführten AK47 auf Leute schießt endlich dafür drankriegen dass er ein 30-Schuss Magazin benutzt.
  18. Die ganzen Zusteller laufen doch im Minutentakt, für das was sie bekommen haben die keine Zeit für Belanglosigkeiten.
  19. Das neue Geschäft ist auch größer als das alte.
  20. Weil es sich besser anhört und es praktisch egal ist wie man das zu klein geratene Feigenblatt nennt...
  21. Das sind alles leere Worthülsen. Spätestens bei der Umsetzung ins nationale Recht wird über jedes sinnvolle Ziel hinausgeschossen. Ähnlich wie bei der Neuregelung des Gesetzes zur Vergabe von Immobilienkrediten.
  22. Ich war als aktiver Soldat mehrfach auf Wettkämpfen für Polizisten. Seither ist mir klar, dass es große Unterschiede in den Einsatzgrundsätzen gibt. Mit Ausnahme der Feldjäger und einiger anderer Spezialisten kannst du Soldaten im Inland für Polizeiaufgaben nicht brauchen- die Kolateralschäden sind schlimmer als der verhütete Schäden.
  23. Wir werden sehen, du hältst uns bestimmt auf dem Laufenden. Sollte von dir kein Beitrag mehr zu dem Thema kommen, hatte seine Berufung Erfolg.
  24. Du nimmst es doch sonst so genau: Rechtskräftig ist das noch nicht Was mir auffällt: Der ist Tierpfleger im örtlichen Tierheim, keiner heult aber, er würde jetzt seinen Arbeitsplatz verlieren - lebt der eventuell eh von der Gemeinschaft? Sozial integriert bislang unauffällig (gut, nur mehrfach vorbestraft wegen BTM), wer würde da wollen dass er seinen Lebensunterhalt verliert?
  25. Durchweg erstaunlich, auch in der Tageszeitung wird zur Besonneheit gemahnt: Kommentar: Keine schärferen Gesetze, bitte (25.07.2016 Von Joachim Braun)
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