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erstezw

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  1. Der Bundestag hat sich den Eingriff ins Eigentum schon mal präventiv abnicken lassen. Der Wissenschaftliche Dienst hat jedenfalls keine Bedenken (soweit ich das hier geschriebene verstehe).
  2. Im groben z.B. hier, im Detail hier. Das hier ist übrigens auch aufschlussreich. Wie biege ich Recht so, dass es am Schluss zur Vorgabe passt...
  3. Überraschend ist das nicht. In weiten Bereichen der öffentlichen Verwaltung wird hartnäckig gegen geltendes Recht verstoßen und es wird von oben so gewünscht oder zumindest toleriert. Falls jemand nach Beispielen fragt: Das Sozialrecht ist offenbar das Vorzeigerechtsgebiet hierfür. Allerdings kann man die Frage stellen, wer von korrektem Handeln profitieren würde und daher ein Interesse haben könnte durchzukehren. Die Juristen nicht, sowohl für Richter als für Anwälte ist das ganze eine konstante Sicherung der Beschäftigung ohne großen Stress. Bezahlen muss der Steuerzahler. Die Verwaltung nicht, da sich viele Betroffene nicht wehren und sogar wenn prozessiert wird zahlt unabhängig vom Ausgang... der Steuerzahler. Die Politik nicht, das wäre ja das Eingeständnis von Willkür in der Verwaltung.
  4. Dafür darf man dann nur noch zertifizierte Fabrikmuni verschießen...?!
  5. Na ja, es gibt halt unter selbigen (ergänze "zu") viele die einfach immer wieder nur ihre Pflicht tun. Egal für wen. Positive Einzelfälle bestätigen noch nicht das Gegenteil.
  6. Urteile (jeder Instanzenebene) sind die schriftliche Fassung der Meinung des Richters/ der Richter. Mehr nicht. Sie müssen nicht einmal korrekt sein, im Gegensatz z.B. zu einem Verwaltungsakt oder Vertrag.
  7. Die Deutschen LWB waren ja bisher immer brav. Und die anderen (iLWB) sind ja egal.
  8. Der Flaschenhals ist das LKA Hessen mit seiner Auskunft. Der SB bei uns hat neulich gesagt, die bräuchten inzwischen bis zu einem Jahr (Ursache wie oben genannt der KWS). Bei §27 und JJS wird wohl nur noch die Ortspolizeibehörde befragt, damit das überhaupt noch klappt.
  9. Das sind deutsche Grundtugenden, du Ignorant. Über deren Nutzen für totalitäre Systeme nachzudenken ist für gute Deutsche völlig ausgeschlossen. Wo kämen wir denn da hin?
  10. Deine Begründung enthält einen Zirkelschluss. Die erste Entscheidung, eine geladene/unterladene Waffe wegzuschließen sei per se gefährlich und damit verboten ist eine Interpretation des Gerichts. Das steht so in keinem Gesetz. Die Fortführung dieser Interpretation in die sogenannte ständige Rechtsprechung verfestigt diese Meinung, es beleibt aber weiterhin eine Interpretation. Etwas damit zu begründen, es wäre richtig weil es immer wieder so gemacht wird, ist der Zirkelschluss. Aber ich weiß, mit mir muss man nicht diskutieren weil es mir zum Glück am nötigen Niveau fehlt, dir uneingeschränkt zuzustimmen.
  11. Kürz doch deinen ganzen Sermon etwas und schreib einfach: Isso, Ihr Kretins!
  12. Wer andere als unqualifiziert bezeichnet und selbst von einer Verfassung statt vom Grundgesetz spricht sei an dessen Artikel 146 erinnert: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Ich unterstelle mal, dass man sich dabei damals etwas gedacht hat.
  13. Unabhängig davon, dass wir noch immer mit einem Provisorium statt einer Verfassung leben, glaubst du dass außer dir jemand glaubt was du da behauptest? Also konkret, dass es keine Willkürurteile gibt?
  14. Nach Uwes Aussage müssten sie das, weil ich ja LWB bin. Die sehen also, dass ich Waffen im Haushalt habe und müssen sich sichern. Beim Nachbar könnten sie sie stecken lassen, der hat ja keine (angemeldet). Ich find das krank. Weil völlig unlogisch. Ich (mit Eintrag im Melderegister) bin nämlich quasi "dauerüberprüft", der nebendran (ohne Eintrag) kann ein völliger Psycho und gefährlich sein, bei dem steht aber nichts.
  15. Nur mal so als ketzerische Frage: Gelten denn die Grundlagen der Eigensicherung nicht, wenn man nicht weiß ob in einer Wohnung Waffen vorhanden sein könnten? Ist ja bei einer Quote von 5:1 (illegal/legal besessene Stückzahl) wohl eher die Regel als die Ausnahme.
  16. Du brauchst nur eine Kellertür, wie die Irre von Chaillot
  17. Deswegen ist es ja auch einfacher, normale Deutsche zu traktieren. Die nehmen das bisher halt hin und sind nicht noch frech dazu.
  18. Jetzt dröseln wir das mal etwas auf: Die Risikominimierung bestand ja offensichtlich schon darin, zu warten bis Mutter und Kinder alleine zuhause waren. Dann haben sie die Kavallerie angekarrt und ordentlich Krawall gemacht. Ob der Verdächtige ein Verbrecher ist, klärt noch immer ein Gericht. Bei einem Verstoß gegen das WaffG kann es sich aber (so er überhaupt vorliegt und nicht nur ein Verdacht bleibt) kann es sich grundsätzlich auch nur um eine Ordnungswidrigkeit oder ein Vergehen handeln. Wer der Auslöser gewesen sein mag? Ein missgünstiger Nachbar vielleicht...
  19. Unser Amt hat das offensiv publiziert und dann alle einzeln angeschrieben, die keinen Aufbewahrungsnachweis erbracht haben.
  20. Das wurde bislang bei allen Regelungen von irgendetwas immer kritiklos gemacht.
  21. Solange die da Krie spielen müssen sie sich nicht mit wehrhaften Kriminellen aus anderen Kulturkreisen auseinander setzen.
  22. Man kann ihn für den Sermon den er absondert aber auch nicht überschwenglich loben. Insgesamt muss man den Vögeln immer wieder klar machen, dass ihr Posten am Wählerwillen hängt.
  23. Wie soll er da auch erfolgreich sein? Das hat noch nie irgendwo geklappt.
  24. Klare Worte sind wohl angebracht. Damit haben wir viel zu lange gewartet. Kein: "Bitte überlegt nochmal, ob ihr uns wirklich verarschen wollt.", sondern "Ihr hab uns schon zu oft belogen."
  25. Der sagt ja ziemlich klar, dass er für den Schwachsinn ist.
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