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  1. Ja, denn auch hier gilt die Regel, daß es nicht produktiv ist, durch Verschwörung zu erklären, was ebensogut und plausibler durch Dummheit erklärt werden kann. Der deutsche Michel geilt sich halt wirklich daran auf, wenn er, der im normalen Job zu kuschen hat, jemandem seine Kanone "befürworten" darf oder eben nicht. Ob das dann dazu führt, daß auch die eigenen Kanonen weg sind, spätestens beim Erbfall, interessiert ihn im Vergleich dazu gar nicht mehr.
  2. Sinnvollerweise würde ich das interpretieren als "stabil genug, daß durch Außeneinwirkung der Abzug nicht betätigt werden kann." So ähnlich wie bei der Kurzwaffe im Holster--sie ist leer, wurde nach dem Vieraugenprinzip daraufhin kontrolliert, daß sie das wirklich ist, und wird dann so aufbewahrt, daß der Abzug nicht erreicht werden kann. Also keine Papiertüte, aber Hartschale braucht's dann auch wieder nicht zu sein. Eine alternative Interpretation wäre, daß es sich bei dem Futteral um ein auf Distanz erkennbares Merkmal handelt, mit dem man zu erkennen gibt, daß die Überprüfung vorgenommen wurde. Eine Sicherheitsflagge würde das auch tun, mit besserer Nachvollziehbarkeit, daß wenigstens die Kammer leer ist, ist aber nicht aus allen Richtungen zu erkennen. Ich bin schon mal in Panik zur Seite gesprungen als jemand bei einem Lehrgang einen alten Holzschaft ohne Lauf in meine Richtung angelegt hat--es war im Prinzip auf die kurze Entfernung leicht zu erkennen, daß da weder ein Lauf noch ein Schloß noch ein Abzug vorhanden ist, aber die Schutzinstinkte sind da schneller als die Erkenntnis, daß nicht jeder Schaft eine Waffe ist. Das Futteral macht den Unterschied zwischen überprüfter leerer und möglicherweise nicht leerer Waffe optisch sehr deutlich.
  3. Und das ist kein Fehler sondern eine absichtliche Konstruktion des Rechtstaates. Robert von Mohl, der Erfinder des Wortes "Rechtstaat" und der Theorie davon, hat sich dahingehend geäußert, daß in einem Rechtstaat tyrannische Gesetze nicht durchsetzbar sind und nicht sein sollen. Wenn "trotzdem eine scharfe Waffe illegal geführt wurde," so what? Solange der Betroffene keinen Anlaß für eine Durchsuchung gegeben hat ist das nicht das Ende der Welt. Eben deshalb sind "Gefahrenzonen" und dergleichen, in denen die normalen Regeln außer Kraft gesetzt sind und die Polizei ohne Anfangsverdacht den Bürger als potentiellen Kriminellen behandeln darf, der feuchte Traum von "Sicherheitspolitikern" mit totalitären Anwandlungen.
  4. Schon, aber wenn man sich den so anguckt scheint es eine wirklich sichere Richtung wegen der konstruktionsbedingt nötigen Schwenkung zum Transport und vielleicht auch wegen Kippgefahr nicht zu geben. Vielleicht ist es natürlich auch nur Gewohnheit, daß mir was ich nicht selber kenne etwas spanisch vorkommt.
  5. Dann musst Du Dich aber auch damit auseinandersetzen, daß § 118 nur dann das Belästigen der Allgemeinheit verbietet, wenn man eine "eine grob ungehörige Handlung vornimmt." Jetzt ist natürlich das "grob ungehörige" eine recht schwammige Sache. Anscheinend wurde schon das "Spazieren in Badehose im Hof eines Kurhauses" vom Bayerischen Obersten Landesgericht so bewertet und sogar das "Unterlassen des Ziehens des Hutes angesichts einer Fronleichnamsprozession", was aber heute wohl anders entschieden würde. Jedenfalls wird doch ein Verhalten, für das der Betreffende explizit einen Berechtigungsschein beantragt und bekommen hat, das also der Gesetzgeber bei Vorliegen dieses Scheins explizit erlaubt hat, nicht grob ungehörig sein können. Der Gesetzgeber hätte ja ohne Probleme den kleinen Waffenschein, oder auch den großen, auf verdecktes Tragen begrenzen können, wie das in manch anderen Staaten auch tatsächlich geregelt ist. Hat er aber nicht, so daß man, wenn man dem Gesetzgeber Sachkenntnis beim Verfassen des Gesetzes unterstellen will, annehmen muß, daß auch das offene Tragen erlaubt werden sollte. Wenn Polizisten wegen einer erlaubten Handlung ihre Zeit verschwenden, dann ist das wohl auch keine Grundlage für eine "grob ungehörige Handlung." Würde man Deine Logik weitertreiben, dann könnte genausogut z.B. das Tragen eines Futterals mit einer eingestickten Aufschrift "Smith & Wesson" zum Auto eine "Belästigung der Allgemeinheit" sein. Du wirst keine Schwierigkeiten haben, jemanden zu finden, der sich davon belästigt fühlt und deshalb die Polizei ruft.
  6. Was bedeutet denn die Nomenklatur mit den "Trolleys" so genau? Bei uns (USPSA und Varianten) nehmen die Leute vorwiegend umfunktionierte Sportkinderwagen, bei denen die Langwaffen mit dem Lauf nach schräg unten drinstehen. Oder aber einfach die Variante mit dem Futteral und dann schleppen oder jeden beliebigen Wagen.
  7. Mit solchen Sprüchen schafft man's zwar ins Bundeskabinett, aber eine konkrete Bedeutung und Logik gibt das dem Spruch auch nicht. Jedenfalls ist doch die praktisch universelle Erfahrung, aber besonders die der Deutschen, daß die Sicherheit gleichzeitig mit der Freiheit und von denselben Kräften, nämlich kriminellen Regierungen, zerstört wird. Gegen die Anzahl von Morden, nicht zu reden z.B. von der Freiheitsberaubung der ganzen Bevölkerung der Zone, auf die in den letzten hundert Jahren deutsche Uniformträger kamen sind doch alle privaten Straftaten vollkommen bedeutungslos. Dementsprechend ist Sicherheit zu einem wesentlichen Teil Sicherheit vor einem überbordenden Staat, und diese Sicherheit verwirklicht sich in einem geordneten Staat durch die Freiheit als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Insofern stimme ich Deinem Spruch sogar zu, daß Freiheit und Sicherheit zusammenhängen, nämlich wesentlich als Freiheit und Sicherheit vor dem eigenen Staat, aber ich habe den leisen Verdacht, daß Du den Spruch anders gemeint hast. Sent from my iPhone using Tapatalk
  8. Das wird wohl auf die Frage hinauslaufen, ob die deutschen IPSCer es zusammenbekommen, energisch vor Gericht die Frage beantworten zu lassen, ob eine Behörde aus eigener angenommener Machtvollkommenheit willkürlich einen Sport zum Nichtsport erklären darf, noch dazu einen explizit von der zuständigen Behörde anerkannten Sport, dessen Regeln speziell den Wünschen der zuständigen Behörde angepasst wurden. Da wo ich wohne gibt's den Waffenschein und die Abschaffung von "Sturmwaffen"-Verboten auch nur, weil andauernd die Verbände vor Gericht marschieren, nicht nur in den großen Fällen, von denen man in Deutschland liest, sondern auch in zahllosen kleinen Fällen von gesetzwidrigen kommunalen Satzungen und dergleichen. Und, ja, das setzt voraus, daß die Leute sich einbringen, auch finanziell. Sent from my iPhone using Tapatalk
  9. Geht's noch? Zu viele Clinton-Photos zerhäckselt und geraucht? Etwas sachlicher gesprochen: B7-Waffen tangieren die Mehrheit der Sportschützen und Jäger auch nicht, und erst recht nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Wenn man den grundlosen Verlust der Rechte andere Leute bejubelt, dann soll man sich jedenfalls nicht wundern, wenn die eigenen Rechte, die einem teuer sind, zwei Jahre später auch den Bach runtergehen, und zwar verdientermaßen.
  10. Also bis jetzt wird niemand in der EU wegen seines Glaubens, seiner Abstammung oder seiner politischen Überzeugung in Konzentrations- oder Todeslager verschleppt, oder hat sich da seit meinem Weihnachtsbesuch etwas geändert? So dumm viele Auswüchse der EU sind, eine schikanöse und aufgeblähte Bürokratie ist doch, bitteschön, nicht das Gleiche wie zig Millionen Morde. Schon gar nicht wenn regelmäßig Wahlen abgehalten werden und die Bürger diese Bürokratie in den der Bezahlung nach unverdienten Ruhestand schicken könnten wenn sie es denn nur wollten. Hitler- und Stalinvergleiche sind auch kaum dazu geeignet, gehört und ernstgenommen zu werden, und noch viel weniger dazu, jemanden davon zu überzeugen, daß private Waffenbesitzer reife und psychisch ausgeglichene Menschen sind, die das Rückgrat einer freien und auf ihre Freiheit stolzen Gesellschaft sein können und sollen. Im Gegenteil bestätigen solche Entgleisungen gerade das links-"liberale" Menschenbild, nachdem die Bürger die Reife von Fünfjährigen haben und dementsprechend behandelt werden müssen. Als jemand, der selber viel mit Waffen zu tun hat, weiß ich, daß solche Sprüche Entgleisungen sind und die Waffenbesitzer trotzdem ganz überwältigend friedliche und rechtstreue Menschen sind, aber der Durchschnittsbürger und -politiker weiß das nicht und fühlt sich in seinem Bild der Waffenbesitzer voll bestätigt.
  11. Als theoretische Möglichkeit gäbe es auch noch gewisse Körperbehinderungen, in welchem Fall Auslachen selbstverständlich total daneben wäre.
  12. Na ja, es verbirgt sich darunter vielleicht schon eine ernstzunehmende Frage: Wie soll man mit jemandem umgehen, der öffentlich die Abschaffung nicht nur unserer staatlichen Ordnung sondern unserer Grundwerte propagiert? Einerseits will ich kein Gesinnungsstrafrecht. Ich denke auch, daß z.B. die Strafbarkeit der Volksverhetzung in Deutschland zu weit geht. Aber andererseits muß es doch irgendeine Grenze geben. Wo fängt z.B. die glaubhafte Ankündigung von Straftaten an? Was, wenn jemand seine Straftaten mit dem Vorbehalt des Legalitätsprinzips ankündigt, z.B. daß er erst auf demokratischem wenn auch verfassungswidrigem (wegen der Substanz, nicht der Methode) Wege die Strafbarkeit des Mordes abschaffen und dann bestimmte Menschen ermorden will? Ich glaube nicht, daß diese Frage für unsere anstehenden Probleme großartige Relevanz hat. Terroristen werden gerade dadurch gefährlich, daß sie sich verbergen, im Extremfall sogar unter falscher Flagge angreifen. Intensivtäter werden schnell als solche bekannt weil sie ihre Gesinnung nicht nur äußern sondern auch regelmäßig praktizieren. Aber eine ernstzunehmende Frage ist es doch, wann man mit dem Gesinnungsstrafrecht anfangen will.
  13. Ich habe mir die Mühe des Testens noch nicht gemacht (solange die Waffe OK schießt, ohne Funktionsstörungen und Ausreißer, bin ich eigentlich glücklich). Funktioniert das wirklich besser? Ich könnte mir vorstellen, daß Matchmunition ihre Vorteile in einer Kammer, die für Standardmunition gedacht ist, nicht völlig ausspielen kann. Da sind doch bei .22, wenn ich mich recht entsinne, die Standard- und erst recht die Hochgeschwindigkeitspatronen etwas länger als die Matchpatronen, so daß die Kugel weiter in die Züge springen muß, so ähnlich wie bei .38 aus .357. Ich habe keine Ahnung, wie große Auswirkungen das haben wird, aber rein dem Gefühl nach würde das doch einen Teil des Vorteils der besseren Munition wieder zunichtemachen oder nicht?
  14. Die kämpfen nur gegen Gegner, die sie im Fall ihrer Niederlage in einen sozialtherapeutisch begleiteten Abenteuerurlaub der Jugendjustiz schicken...
  15. Die würde, wenn's bis zum Verfassungsgericht ginge, nach dem Vorbild der berühmten "Reiten im Walde"-Entscheidung ausgehen: Das Gericht würde Dir sagen, daß Dein Wunsch, eine Waffe zu besitzen und zu tragen, im Grunde schon vom Recht auf Leben und der allgemeinen Handlungsfreiheit gedeckt ist, der Gesetzgeber dieses eigentlich vorhandene Recht praktisch nach Belieben einschränken darf, solange er dafür auch nur den Hauch einer Begründung angibt. Kurz gesagt, das Gericht würde Dir sagen, Deine Argumente seinen gar nicht schlecht, aber Du hast trotzdem verloren und darfst die Prozesskosten zahlen.
  16. Nur halb als Witz gedacht: Wie wäre es mit einem Sammelgebiet "Aufgrund waffenrechtlicher Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland umgeänderte historische Waffen"? Die Narretei von Anscheinsparagraphen, Sportparagraphen und dergleichen und wie Waffenbesitzer daraufhin auf allerlei seltsame Weise ihre Waffen verunstaltet und abgeändert haben ist doch selber ein hochinteressantes Studiengebiet der Kulturgeschichte und es haben sich die diesbezüglichen Vorschriften und ihre Umsetzung durch Waffenbesitzer über die Jahrzehnte verändert. Dieses Gebiet ist weit weniger erforscht als z.B. die Geschichte militärischer Waffen als solcher und wäre auch ein interessantes Thema eines kulturgeschichtlichen Buches, das ich mir vermutlich sogar kaufen würde. Ob es für die Bewilligung hilfreich wäre, ein Sammelgebiet zu beantragen, das dem Studium des WaffG als einer Art kollektiver Psychose aus kulturhistorischer und ethnographischer Perspektive dient, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Der eine oder andere Gutachter und Amtsschimmel könnte sich vor den Kopf gestoßen fühlen...
  17. Wenn Du damit meinst, daß jeder volljährige Bürger nach einem Background Check, in dem keine Hinderungsgründe insbesondere im Hinblick auf Vorstrafen oder Geisteskrankheit gefunden werden, sich unter Einhaltung von allerlei staats- und ortsspezifischen Beschränkungen eine Feuerwaffe kaufen darf, dann wird das eher was. Die in Deiner für diesen Sachverhalt gewählten Formulierung enthaltene Beurteilung könnte man genauso gut darauf anwenden, daß "jeder Schwachmat" wählen, Verträge abschließen, sein Geld anlegen, ein Testament machen, medizinische Behandlungen auswählen oder ablehnen, ein Hobby betreiben oder aufgeben, oder sonst über sein Leben bestimmen und in der Gemeinschaft mitbestimmen darf. Das Menschenbild des Grundgesetzes ist eigentlich, den Bürger nicht als "Schwachmaten" anzusehen sondern als Bürger. Von daher würde ich Dir raten, nicht nur Dein Amerika- sondern auch Dein Menschenbild etwas zu überdenken. Doch, sie sind willkürlich und schikanös und es ist dem WaffG systemimmanent, daß sie sogar sein müssen. Unbestritten ist das Recht auf Leben ein wichtigeres Gut als das Ausüben eines Sportes oder gar das bloße Sammeln von Gegenständen aus Freude an ihrem Besitz. Ebenso unbestritten ist, daß Schußwaffen zur Verteidigung des Lebens geeignet sind, und zwar auch dann, wenn keine spezifische große Bedrohung vorliegt--Polizisten in ausgesprochen friedlichen Gegenden oder Funktionen mit geringer Gefährdung bekommen z.B. zu diesem Zweck auch welche. Die erste und größte Perversion des Bedürfnisprinzips ist damit, daß es das Recht auf Leben als weniger wichtig erachtet als Sport und Spaß, und zwar nicht als technischer Konstruktionsfehler, sondern systemimmanent, weil es sonst, wie Du schreibt, möglicherweise "viel, viel mehr Waffenbesitzer" geben würde. Ob das wirklich so wäre ist eine andere Frage--die Anzahl der Bürger, die sich einen Waffenschein besorgen, wenn man ihn mit moderatem Aufwand bekommen kann, ist normalerweise im Prozentbereich und die Anzahl der Bürger mit Feuerwaffen unter dem WaffG ja nicht gerade vernachlässigbar. Damit bleiben dann die Bedürfnisse für eigentlich weniger wichtige Aufgaben, abgesehen von der Jagd vornehmlich Sport und Spaß, denen dann aber wieder die von Dir angesprochenen "Hürden" entgegengestellt werden. Und auch da liegt es in der Natur der Sache, daß diese Hürden, weil ihre einzige Funktion in ihrer Höhe bestehen soll, nicht nur willkürlich und schikanös sein können sondern sogar müssen. Ein schönes Beispiel sind die Waffensammler: Von einer einzigen aus Sammlerinteresse besessenen Waffe geht offensichtlich kein größeres Risiko aus als von einer großen Sammlung gleichartiger Waffen. Aber um die gewünschten "Hürden" aufzubauen wird sogar das "So wenige Waffen wie möglich" Prinzip in bezug auf den einzelnen Sammler (nicht die Allgemeinheit) verlassen und der Sammler muß vielmehr viele Waffen anschaffen. Der Sportschütze wird hingegen kontingentiert und erwerbsgestreckt, wenn auch mit der Möglichkeit, um eine Ausnahme zu betteln. Man könnte es natürlich genauso gut andersherum machen und sagen, daß nur der ein ernster Sportschütze ist, der viele Disziplinen, die jeweils eigene Waffen brauchen, schießt. Wie herum man es macht ist eigentlich egal--es geht um die Hürde, also die willkürliche Einschränkung. Von daher verstehe ich nicht ganz, warum Du Dich dann so über Anscheinswaffenverbote aufregst. Auch die stellen ja eine nicht nur vom Gesetzgeber sondern auch von Dir offenbar als erwünscht betrachtete Hürde dar. Z.B. wird hier in einem anderen Thread über das SKS diskutiert. Wenn man das nicht einfach in seinem Originalzustand verwenden kann sondern für viel Geld verunstalten muß bis der historische Reiz weg ist, dann stellt das doch offenbar eine Hürde dar. Eine willkürliche Hürde selbstverständlich, aber eben eine Hürde. Und das gleiche gilt, um auf 2/6 zurückzukommen, auch für die Erwerbsstreckung: sie mag sinnlos sein und im Einzelfall (z.B. alte Waffe irreparabel futsch und soll für die aktuelle Saison ersetzt werden) vollkommen absurd, aber eine Hürde ist sie dann trotzdem. Man kann nicht sagen, daß "Hürden" total klasse sind, gleichzeitig aber Willkür und Schikane ablehnen. Wenn Du die Willkür und die Schikane abschaffen würdest, dann wären auch die Hürden weg. Wenn man die Rolle des Bürgers gegenüber seinem Staat nicht als Hürdenlauf ansehen will, dann wäre das positiv. Aber dann käme ja "jeder Schwachmat" zum Ziel, und wo kämen wir denn dann hin?
  18. Nun, erstens solltest Du vielleicht einmal überdenken, was Du unter "US-Verhältnissen" verstehst, wo das Waffenrecht in Kalifornien z.B. in mancher Hinsicht schikanöser ist als in Deutschland, Meilen entfernt vom Waffenrecht z.B. in Alaska, und selbst innerhalb Kaliforniens von Kreis zu Kreis ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Das Waffenrecht welcher Region meinst Du eigentlich, wenn Du von "US-Verhältnissen" redest? Das Zuverlässigkeitsprinzip ist auch in Amerika im Bundesrecht verankert und soweit hat in der Tat auch niemand etwas dagegen. Zweitens ist die Krux für solche wie die hier diskutierten Fragen nicht das Prinzip der Zuverlässigkeit sondern das Prinzip des Bedürfnisses. Das wird nochmal dadurch verkompliziert, daß entgegen der normalen Abwägung von Rechtsgütern der Schutz des Lebens für Normalbürger nur unter größten Schwierigkeiten als Bedürfnis anerkannt wird, reine Hobbies wie Sportschießen und Sammeln (also: haben wollen) dagegen wesentlich leichter, und den Sportschützen dann eben wieder als Gegenpol zum relativ leicht zu erzeugenden Bedürfnis vieler Disziplinen die Erwerbsstreckung auferlegt wird. Damit ist das Bedürfnisprinzip schon von der Intention her auf Schikane und willkürliche Beschränkung außerhalb einer normalen Abwägung von Rechtsgütern angelegt und es wäre gar nicht möglich, es so auszulegen, daß es im Ergebnis nicht willkürlich schikanös wäre. "Sowenig Waffen wie möglich ins Volk" während gleichzeitig Sportschießen, Sammeln und Jagen in gewissem Maß für alle und Selbstschutz für Bonzen und Unternehmen geduldet werden, ist schon vom ganzen System her gar nicht anders machbar als durch willkürliche Begrenzungen, die ohne klare Gründe einer zuverlässigen Person den wohlbegründeten Wunsch nach einer (weiteren) Waffe verweigern.
  19. Das mag sicher sein. Genauso ist es auch da, wo man nach Herzenslust führen darf, nicht sicher, daß man an die Waffe kommt, wenn drei Räuber es schaffen, einen auf der Straße zu überraschen. Daraus folgt aber nicht, daß man die Notwehr in diesem Fall einfach "nachholen" darf. Wenn er die Waffe dazu verwendet hätte, abzusichern, daß die Jungs nicht zurückkommen, wäre alles in bezug auf sein Verhalten OK gewesen.
  20. Wenn von gesetzlichen Bestimmungen ein erkennbarer Sinn und Zweck gefordert würde, dann gäbe es das ganze WaffG in der heutigen Form nicht. Dürfte also eher schwierig werden, auch wenn ich dem Kläger natürlich jeden Erfolg wünschen würde. Eine andere Frage wäre vielleicht ob es einen einklagbaren Anspruch auf die Gewährung einer Ausnahme gibt, wenn eine Situation vorliegt, die eindeutig nicht unter den Zweck der Erwerbsstreckung fällt, sagen wir ein irreparabler Schaden an einer Wettbewerbswaffe wenn man bereits zwei Waffen erworben hat. (Und dann die nächste Frage: was wenn der Schaden nicht irreparabel ist, aber die Reparatur eine ganze Saison in Anspruch nehmen wird?)
  21. Der Artikel jedenfalls lässt das offen. Die behauptete Bedrohung dürfte wenn die angeblich Geschädigte nicht aussagen will schwer zu beweisen sein. Irgendwie haben sie da auch so ein paar Experten getroffen. Der Angeklagte wurde anscheinend vorher schonmal selber wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt und scheint auch ein eher ungesundes Verhältnis zu Betäubungsmitteln und Sicherheitsregeln im Umgang mit Schußwaffen zu haben. Die angeblich Geschädigte wirkt irgendwie so, als läge ihr das Vortäuschen von Straftaten auch nicht ganz fern. Und die Cops kommen mit einer halben Kompanie Ninjas, wenn auch immerhin ohne die Tür aufzubrechen. Mögen alle Beteiligten meinem Haus und Leben fernbleiben...
  22. Da muß gar kein bewußt tendentiöses und manipulatives Element dabei sein. Die Zeitungen sind pleite, dem Privatfernsehen ist's finanziell auch schonmal besser gegangen, und der Staatsfunk lebt zwischen Beamtenschlaf und dem Versuch sich denen anzudienen, die die Geldzuweisungen beschließen. Das ist gar nicht unbedingt irgendjemands persönliche Schuld sondern liegt auch daran, daß kaum jemand eine gute Idee hat, wie man im Zeitalter des Internets Masseninhalte zu Geld machen kann. Da bestehen die Reportagen halt darin, daß irgendein Witzbold ohne Wissen, ohne Fähigkeiten und ohne Budget die Dinge, die er zu "wissen" meint, in einen Beitrag gießt. Die Waffenpresse, die bestimmt nichts gegen Waffen hat, beschränkt sich ja auch oft auf Beiträge, die man damit zusammenfassen kann, daß ein bekannter Hersteller eine Kanone zum Test eingeschickt hat und die auch schießt, was man auch so hätte erwarten können. Ein paar YouTube-Witzbolde und Blogger machen es besser--die haben den Vorteil einer wesentlich besseren Kostenstruktur, weil der ganze Overhead für Chefredakteure, Indendanten, Stäbe, damit die sich wichtig fühlen, Miete, usw. wegfällt und die Journalisten/Produzenten/Selbermacher z.T. das ganze auch als Hobby betreiben für einen effektiven Stundenlohn zu dem sie finanziell besser dran wären würden sie Burger servieren gehen.
  23. Jedenfalls jemand, der die erste Regel, wohin der Abzugsfinger gehört solange man nicht schießen will, nicht verinnerlicht hat...
  24. Na ja, die richtigen alten Maoisten machen inzwischen ja auch auf Marktwirtschaft und (persönliche) Kapitalakkumulation...
  25. Wenn Du Waffenbesitz als "nur um mein Hobby weiterzuführen" ansiehst, ist das sicher eine sinnvolle Einstellung, denn es gibt in der Tat wichtigere Themen als Hobbies--allerdings kannst Du Dich mit dieser Einstellung dann auch nicht beschweren, wenn Du Dein Hobby eben nicht weiterführen kannst. Wer im Zugang der Bürger zu Waffen mehr als nur ein Hobby sieht sondern symbolisch und auf den Notfall die ganze Frage darin enthalten sieht, bei wem die Souveränität im Sinne der Möglichkeit zur Entscheidung im von der Verfassung nicht vorgesehenen Extremfall liegt, wird die Wichtigkeit des Waffenbesitzes für seine Wahlentscheidung anders bewerten. Mit dem wirren Gestammel der AfD-Leute hast Du nicht ganz unrecht. Für wirklich politikfähig halte ich die auch nicht, auch wenn das kommen kann. Zwischen dem Geseiere der Grünen von der Befreiung der Schwulen und Päderasten (in einem Atemzug) der Achtziger und einer Politik von Kretschmann, mit der viele CDU-Stammwähler zufrieden sind, liegen Welten, die eben aus der politischen Erfahrung in den Parlamenten kommen. Ob's wie mit den Grünen oder wie mit den Republikanern gehen wird wird sich zeigen. Gegenüber den Republikanern hat die AfD immerhin den Vorteil, daß die Republikaner eine Partei mit Ursprung in Bayern waren und sie sich da gegen die strategischen Fähigkeiten und die Redegewalt eines FJS durchsetzen mussten. Der hat's dann soweit gebracht, daß aus einem völlig vernünftigen Ausgangsthema--sollen wir wirklich der DDR die Westmark schicken, nach denen Erich so geiferte, während sie SS-20 gegen uns aufstellt?--innerhalb kürzester Zeit zu einem Idiotenverein wurde, der sich mit dem "Spiel mir das Lied vom Tod" Wahlwerbespot ein für alle Mal aus der Gesellschaft vernünftiger Leute disqualifiziert hat. Merkel ist aber aus offensichtlichen Gründen nicht in der Lage, FJS's Strategie "Rechts von uns kommt nur noch die Wand" zu fahren, sondern überlegt eher heimlich, ob sie zur Not zu den Grünen wechseln würde, um nochmal ein oder zwei Wahlperioden lang Kanzlerin zu bleiben. Das ist für die AfD immerhin eine günstigere Ausgangslage um sich zu etablieren als die Republikaner damals vorfanden.
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