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  1. Ich glaube nicht, daß die behaupten, Fachleute für alles zu sein. Die meisten würden vermutlich zugeben, sich weder mit Waffen noch mit Leuchtmitteln noch mit der Krümmung von Gurken und deren Auswirkungen auf Handel und lebensmittelverarbeitende Industrie auszukennen. Es kann auch niemand Fachmann für alles sein, und selbst wer Fachmann ist wird kaum für Millionen unterschiedliche Situationen auf einmal entscheiden können. Der eigentliche Wahn liegt darin, alles im Detail entscheiden zu wollen, und das trotz der grundsätzlichen Anerkennung von Subsidiaritätsprinzip und Marktwirtschaft.
  2. Und dazu wäre erst einmal eine Verringerung der Anzahl der Entscheidungen notwendig. Heute beschließen die so viel, daß es vollkommen unmöglich wäre, da den Überblick zu behalten. Bei dem Energiesparquatsch z.B. sagt die EU ja ganz offen, daß sie Regeln für alle irgendwie wichtige elektrischen Geräte und Gerätchen bis zum Spielzeug machen will. Es sollen also ganze Gebiete der Ingenieurwissenschaften von der Kommission, dem Rat und dem Parlament begutachtet werden. Das kann natürlich gar nicht funktionieren, und selbst die nicht ganz betonköpfigen Sozis haben irgendwann einmal eingesehen, daß es nicht funktioniert, detaillierte technische Entscheidungen zentral geplant zu treffen. In einem freien Land können die Eigenschaften von technischen Geräten von Herstellern und Verbrauchern selber verhandelt werden. Aufgabe des Staates ist es, die Regeln festzulegen und durchzusetzen, z.B. was passiert wenn ein Autohersteller bezüglich des Ergebnisses einer Verbrauchsmessung lügt, aber nicht die technische Methoden festzulegen.
  3. Sollst Du auch nicht. Aber wenn man die Grapscher zwingt, immerhin einmal zu erklären, welche funktionalen Merkmale sie eigentlich regulieren wollen, dann kann man immerhin die Salamitaktik einigermaßen einschränken oder unterbinden. Wenn der Vorschlag dahingehend präzisiert würde, daß die Kommission alle Halbautomaten verbieten wollte, was immerhin logisch stichhaltiger wäre als ein Anscheinsverbot, dann könnte man damit rechnen, daß zumindest die Osteuropäer das mit einem "Nie im Leben" kommentieren würden und mit etwas Glück sogar die deutsche Regierung sich deutlich dagegenstellte. Das kommt auch im regulierungswütigen Europa nicht durch. Eben deswegen probieren es die Grapscher ja mit der Salamitaktik, und werden darin unbeabsichtigt von Geheimdiplomaten unterstützt, die immer eine Scheibe der Salami im Geheimdiplomatenköfferchen dabeihaben. Das ist einer der Gründe, warum das Willkürverbot nicht nur im Waffenrecht sondern allgemein so wichtig ist. Wenn man Willkürentscheidungen, wie z.B. das Verbot eines bestimmten Kalibers, verhindern kann, dann müssen die Feinde der Freiheit immerhin einmal erklären, was sie eigentlich wollen und wie ihre Vorschläge zur Erreichung eines bestimmten Ziels geeignet sein sollen.
  4. Daß die Feststellung, Waffen seien gefährlich, als "Selbstoffenbarung" verbotenen Wissens gesehen werden kann, ist seinerseits ein Offenbarungseid, nämlich der Rückzugslinie auf die Sportgeräte. Ja, natürlich sind meine Waffen gefährlich. Genau darum dreht es sich bei Waffen. Wenn's ungefährlich sein soll, sagen wir zum Üben zwischendurch im Schlafzimmer, dann nehme ich die Laser"waffe". Auch wenn manche meiner Waffen offensichtlich für sportliche Verwendung auf Kosten der Verwendbarkeit im Kampf optimiert wurden, z.B. durch einen sehr leichtgängigen und knackigen Abzug, die Pillen kommen immer noch mit Schmackes raus, bisweilen sogar mit schnellerer praktikabler Schußfolge und höherer Präzision als bei der Waffe zum Kämpfen. Wer es als riskant ansieht, zu sagen, daß seine Waffen gefährlich sind und sein sollen, der hat im eigenen Bewusstsein oder Unterbewusstsein schon anerkannt, daß er keine Waffen haben sollte, sondern bestenfalls Sportgeräte. Sent from my iPhone using Tapatalk
  5. Genau darum ist das besonders gefährlich. Verbote nach der Art "zu groß" oder "zu klein" sind zwar auch Schwachsinn, aber immerhin kann man da mit viel gutem Willen noch hereinlesen, wie jemand, der zum ersten Mal eine .50 BMG Patrone sieht oder gar hört, das Muffensausen kriegt, auch wenn er mit .308 kein Problem hat. Sowohl der (angebliche) Anschein als auch der Stoß gegen 7.62x39 gehen aber nicht gegen irgendwelche Eigenschaften, die andere Waffen nicht haben, sondern lassen sich irgendwie rational nur mit Argumenten begründen, die auf die meisten beliebten Waffen zutreffen. Der Anschein wird sich rationalerweise nur auf die Drohwirkung beziehen lassen. Die Korrelation einer behördlichen Einstufung in B7 oder B4 mit der Drohwirkung auf den Durchschnittsbürger ist aber wohl nur minimal. Um einen anderen Thread hier zu bemühen, ein SKS mit schwarzem Sportschaft sieht für viele Leute vermutlich fieser aus als ein Original-SKS im Holzschaft. Sowieso erfolgen die meisten Drohungen mit Schußwaffen aus offensichtlichen Gründen mit Kurzwaffen. Und dann sind auch noch Waffen, die nicht genug nach Waffe aussehen, bereits heute Kategorie A weil die Drohwirkung zu gering ist. Der Vorschlag, 7.62x39 zu verbieten, ist deshalb besonders interessant, weil es sich dabei um eine völlig langweilige Mittelpatrone handelt, die nichts besonders gut kann, dafür alles ein Bißchen, und die den meisten anderen Patronen deshalb irgendwie ähnlich ist. Die meisten Kurzwaffen- und Randfeuerpatronen sind kürzer. "Kleine" Gewehrpatronen wie .223 sind kompakter und in der Gesamtlänge etwa gleich, und klassische Gewehrpatronen wie .308 sind viel stärker. Die 7.62x39 ist schon nahezu die Patrone ohne Eigenschaften, und jedes Argument, das man sich für ihr Verbot einfallen lassen könnte, träfe genauso auf eine riesige Anzahl anderer Feuerwaffen zu. Deswegen sind diese beiden Vorschläge nicht nur außerhalb eines erkennbaren Sinnzusammenhangs mit innerer Sicherheit oder irgendwelchen anderen legitimen Zielen, sondern sie sind auch nahezu garantiert der Einstieg in die nächste Verbotsrunde--spätestens, aber nicht nur, dann, wenn jemand erfolgreich wegen willkürlicher Ungleichbehandlung klagt. P.S. Das SKS, auf das ja sowohl der Anschein als auch das böse Kaliber zutrifft, ist auch wenn es noch keine 50 Jahre alt ist (in diesem Fall aber nicht aus China stammt) in Amerika sogar auf der Liste der Sammlerwaffen, die man sich als Inhaber einer entsprechenden Lizenz problemlos per Paketdienst bestellen darf, ohne daß es durch einen Waffenhändler oder Background Check gehen muß. Ich weiß nicht wie viel Arbeit sich das BATFE mit solchen Einstufungen macht, aber sie dürften zumindest schnell nachgeguckt haben, wie oft es bei Straftaten verwendet wird, auf auf eine Zahl nahe Null gekommen sein. Jedenfalls wird von einer besonderen Deliktrelevanz keine Rede sein können.
  6. Zehn Liter vom Brüsseler Wasser am Tag. Mit einem Liter am Tag kommen die Symptome auch, wenn auch nicht ganz so schnell.
  7. Na ja, wenn man Vertraulichkeit vereinbart, dann hält sich der Gentleman auch dran. Aber Vertraulichkeit ist für die Diskussion eines Gesetzentwurfs vollkommen unangemessen. Ein Gesetz ist öffentlich und gilt für alle, und deswegen hat die Beratung auch die Öffentlichkeit mit einzubeziehen. Bei einem etwas besseren Demokratieverständnis hätten alle Verbandsvertreter geschlossen erklärt, daß sie keinen Sinn in einer vertraulichen Besprechung sehen, da es ja gerade darum geht, daß die Verbände ihre Mitglieder informieren können was man im Ministerium so denkt. Man könnte da manchen Leuten unterstellen, als sähen sie die Sache als "Verhandlung" zwischen verschiedenen Verbänden und dächten, sie könnten aus eigenem Recht entscheiden, was verbessert und was geopfert werden soll. Dem würde dann ein Bild zugrundeliegen, daß der Zugang zu Waffen den kleinen Schützen eigentlich gar nichts angeht, sondern der gefälligst darauf warten soll, was seine Funktionäre für ihn entscheiden.
  8. Schon das ist vollkommen absurd. Es gibt nicht den geringsten Grund, die Diskussion vorgeschlagener Gesetze und Regelungen geheim zu halten. Die Verbände sollen in einer Demokratie gerade die Verbindung zur Gesellschaft sein.
  9. Wenn Dieter Bohlen für eine Petition Werbung machen würde, sagen wir für Straffreiheit für Leute, die splitternackt und taktisch unklug eine Flinte auf WBK Schwarz ins Leere abschießen, dann hätte das vermutlich ebensoviele Unterstützer. Das ist, glaube ich, kein Vergleich zu Leuten, die ihre Unterschriften von den berühmten Grassroots an sammeln müssen.
  10. Einerseits hast Du recht. Andererseits: Wofür sonst kriegt denn irgendwer eine viertel Million Unterstützer aus allen Staaten Europas zusammen?
  11. Ich mag das Wort! Das ist genau der Punkt, von dem ich meine Ansichten über das Waffenrecht hernehme. Ein jeder rechtschaffener Bürger sollte eine Nazibesiegungswundermaschine im Haus haben ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen! Und er sollte regelmäßig damit üben, damit er zur Not auch auf einen halben Kilometer noch einen guten Treffer setzen kann. Diese Attitüde wird natürlich nicht alles Leid in der Welt verhindern, aber sie würde zumindest verhindern, daß es funktioniert, Leute per Postkarte aufzufordern, sich zu einem gewissen Zeitpunkt für den Zug nach Auschwitz am Bahnhof einzufinden, und die dann auch noch kommen. In diesem Zusammenhang ist übrigens Project Appleseed erwähnenswert, eine Organisation, die es sich zum Ziel gemacht hat, möglichst vielen Amerikanern die Grundlagen der klassischen Schützenkunst mit dem Gewehr zu vermitteln, vermischt mit erbaulichen, aber wahren Geschichten aus der Revolutionszeit. Das wäre für den DSB sozusagen ein back to the roots.
  12. Deswegen müssen sich die Waffenbesitzer gegen die blanke Willkür stellen anstatt selber willkürliche Verbote vorzuschlagen und damit das Prinzip zu bestätigen.
  13. Was dann im Prinzip alle mit der üblichen Magazinanordnung wären, denn eine Magazinverlängerung geht eigentlich immer, auch wenn die Zuverlässigkeit je nach Modell variiert... Und Garand erst recht. Das Ding ist so gefährlich, damit wurden selbst die Nazis besiegt. Und die Murmeln kommen auch mit mehr Schmackes raus als als bei Kaschi oder AR 15.
  14. Und warum sollen die Finnen oder die Polen oder die Tschechen unter einem deutschen Quatschparagraphen (gilt doch auch nur für Sportschützen, nicht für Jäger und Sammler, oder?) leiden? Wenn Deutschland diesen Schmarrn zu brauchen meint kann es ihn ja, wie schon geschehen, sehr gut selber in nationales Recht umsetzen.
  15. In der Tat. Der angeblich beabsichtigte "freie Verkehr für bestimmte Feuerwaffen" (2008/51/EG) kann schon deshalb nicht erreicht werden, weil die genannte Richtline in Artikel 3 ganz untypisch für solche Regelungen den Mitgliedsstaaten freistellt, beliebig schärfere Regelungen aufzustellen. Um das überhaupt diskutabel zu machen müsste wenigstens die Freizügigkeit innerhalb Europas für Waffenbesitzer, die zu einem Match fahren oder sich z.B. als Lkw-Fahrer schützen wollen, garantiert werden, ebenso, daß ein Händler eine in einem Land legale Waffe in ein anderes Land verkaufen darf. Wird es aber nicht, und das war auch offensichtlich nie beabsichtigt. Damit ist sowohl die bestehende Richtline wie auch die vorgeschlagene vollständig ungeeignet, die Freizügigkeit von Waffen und deren Besitzern zu fördern, und nichts als eine unzulässige Beschränkung der Mitgliedsstaaten in ihrem souveränen Recht, ihre Sicherheitspolitik zu gestalten. Der Vorschlag für eine neue Richtlinie ist auch deshalb nicht geeignet, seine angegebenen Zwecke zu erreichen, weil die vorgeschlagenen Regelungen in keinem ersichtlichen Zusammenhang mit den angeblich verfolgten Zielen stehen. Ein Verbot von Anscheinswaffen steht in keinem Zusammenhang mit ihrer Gefährlichkeit. Ein regelmäßig zu wiederholender Idiotentest steht in keinem Zusammenhang mit irgendetwas, das Europa angeht, jedenfalls solange dieser Idiotentest nicht gleichzeitig dazu berechtigt, seine Waffen tatsächlich ins EU-Ausland mitzunehmen. Tatsächlich sinnvoll für Europarecht wären manche kleinere Regelungen wie z.B. die amerikanische Reglung im Bundesrecht, daß wer von einem Ort in einem Staat, an dem er eine Waffe besitzen darf, zu einem anderen Ort in einem anderen Staat, an dem er die Waffe ebenfalls besitzen darf, reist, diese Waffe auch auf dem Weg ungeladen in einem verschlossenen Behältnis transportieren darf, egal ob dritte Staaten auf der Reiseroute die Waffe ansonsten verbieten. Aber an so etwas, das tatsächlich ein sinnvoller Gegenstand für Europarecht zur Förderung der Personenfreizügigkeit wäre, ist ja anscheinend nicht zu denken.
  16. Mag sein, aber wenn 10% davon dementsprechend wählen gingen, dann würde es immerhin nicht schlimmer sonder eher besser. Irgendwo muß man ja anfangen.
  17. Schußwaffen auch. Auch wenn das Zahlen sind, von den Waffengrapschern etwas nach oben gerechnet wurden, angeblich sollen ja in Deutschland irgendwo zwischen zwanzig und dreißig Millionen Schußwaffen, inclusive denen auf WBK Schwarz, in zivilen Händen kursieren. Selbst wenn's bloß die Hälfte wäre und einiges davon entweder KK oder komplett veraltet und nicht unbedingt in einsatzfähigem Zustand ist, wenige sind das nicht. Würde jeder der, angemeldet oder nicht, eine Kanone hat oder haben möchte dementsprechend wählen gehen, dann gäbe es in fünf Jahren die Schüttpackung 9mm als Sonderangebot im Aldi neben der Kasse.
  18. In der Tat. Die Frage, ob der Bürger bewaffnet sein soll, enthält in sich im Grunde schon die ganze Frage, wer souverän ist und ob der Staat den Bürgern dienen soll oder umgekehrt.
  19. Ich verstehe das Argument (und beschwere mich nicht, daß ein faktisch richtiger und in keiner Weise beleidigender oder jemanden persönlich angreifender Beitrag editiert wurde...). Ich persönlich halte das aber für zur kurz gedacht. Da braucht es nur einen Durchgeknallten, der das Gegenteil beweist, und dann ist vollkommen egal, daß er durch diesen Umbau seine Zerstörungskraft gar nicht erhöht sondern verringert hat und man deshalb eigentlich dankbar sein sollte, daß er blöd genug war, diesen Umbau vorzunehmen. Für meinen Teil denke ich, daß mit Argumentationslinien, die richtig sind, besser fährt, als mit solchen, die gerade eher geeignet sind, die Gemüter zu beruhigen, sich aber ebensogut gegen einen wenden können.
  20. Deswegen dient die Richtlinie ja dem "freie[n] Verkehr für bestimmte Feuerwaffen in der Gemeinschaft". Steht tatsächlich so in 2008/51/EG drin.
  21. Wieso denn? Mit Unkenntnis der Sache soll die Gegenseite punkten. Tatsache ist, daß der Kommissionsentwurf schon insofern vollkommen unqualifiziert ist, als daß er seine angegebenen Ziele zu erreichen vollkommen ungeeignet ist. Ebenso Tatsache ist, daß eben aus diesem Grund im Kommissionsentwurf viel weitergehende Verbote, zumindest ein Verbot von B4, schon angelegt sind. Glaube keiner, man könne langfristig die Grapscher damit besänftigen, daß man ihnen die besonders fies aussehenden Waffen opfert. Sobald sie nämlich dieses Ziel erreicht haben, wird ihre Sachkenntnis sich recht schnell dahingehend erholen, daß sie dann das Argument machen werden, daß die Gründe, die zum Verbot von B7 geführt haben, ja auch zumindest für alle B4, letztlich aber für alle Halbautomaten genauso anwendbar seien. Dann sind wir in einer wesentlich schlechteren Situation, weil die Begründung für das Verbot von B7 dann schon von der europäischen Gesetzgebung und der aller Mitgliedsstaaten akzeptiert wäre. Es muß jedem klar sein, daß es bei dieser Richtlinie nicht nur um B7 geht--selbst dann, wenn es der EU-Kommission selber jetzt mangels jeder Sachkenntnis noch nicht klar ist. Die einzige Begründung, die logisch ein B7-Verbot ohne ein B4-Verbot rechtfertigen könnte, wäre eine angeblich größere Drohwirkung der fies aussehenden Waffen, aber darauf stellt die Kommission ja gar nicht ab.
  22. Mit etwas Glück und weiter anhaltender Bearbeitung fällt denen vielleicht noch auf, daß der Kommissionsentwurf schon rein technisch grottenschlecht gemacht ist--und auch darauf sollte man immer hinweisen--so daß sie auch mit dieser Begründung sich dagegenstellen können, ohne die Eier haben zu müssen, für ein liberales Waffenrecht einzutreten.
  23. Nur daß das Aussehen, nachdem Kategorie B7 definiert ist, wenig mit "großteils militärischen Anforderungen entsprechen" (Mil-Spec bezüglich der Korrosionsfestigkeit oder was???) zu tun hat, und rein gar nichts damit "dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können."
  24. Es gibt da die alte Regel, daß man einerseits nicht durch Verschwörung erklären soll, was auch durch Dummheit erklärbar ist; andererseits, daß Dummheit ähnliche Ergebnisse wie Verschwörung erzeugen kann. Ich glaube nicht, daß es einen "Masterplan" gibt, nachdem erst B7 und dann B4 abgeschafft werden soll. Wahrscheinlicher scheint mir, daß ein Politfuzzi irgendwo ein Bild einer AR 15 o.Ä. gesehen hat, eh schon immer das Waffenrecht verschärfen wollte, und dann einem Referenten, der gerade Jura fertigstudiert hat, aufgetragen hat, einen Entwurf zu machen, der derartig böse Waffen verbietet. Weder der Politfuzzi noch der Referent kennen Waffen unbedingt näher als aus dem Kino oder Videospielen. Den Entwurf gab es anscheinend schon vor den Anschlägen von Paris. Nach Paris hat man dann noch Paniksprache in die Erläuterungen eingeführt, um die Sache irgendwie mit den Anschlägen von Paris zu verknüpfen, ohne sich groß zu überlegen, ob die verwendeten Waffen jetzt A oder B4 oder B7 waren. Im Ergebnis kommt das allerdings aufs gleiche raus wie eine Verschwörung. Ein Verbot für B7 ohne eine Verbot für B4 ist kein stabiler Zustand. Das wird entweder damit aufgelöst, daß B7 nicht verboten wird, oder damit, daß auch B4 verboten wird. Z.B. könnte nach der Übernahme eines B7-Verbots in nationales Recht jemand in einem EU-Staat nicht ganz ohne Aussicht auf Erfolg klagen, daß es unzulässige Willkürgesetzgebung sei, wenn ihm ein Gegenstand effektiv enteignet wird, den er drei Jahre vorher mit expliziter Behördenerlaubnis gekauft hat, und die einzige Begründung dafür eine subjektive Einschätzung des Aussehens seiner Waffe, ohne jeden Zusammenhang mit ihrer Funktion, sein soll. Wenn dann ein Gericht sagt, daß so ein Verbot zumindest irgendwie auf die Funktion der Waffe oder jedenfalls auf objektivierbare Kriterien bezüglich Ausstattungsmerkmalen abstellen muß, dann ist entweder das B7-Verbot futsch, oder es wird einfach B4 als "Regulierungslücke" auch verboten.
  25. Diese beiden Sätze entbehren natürlich jeglichen Zusammenhangs. Implizit ist wohl gemeint: "Der Vorschlag verbietet deshalb halbautomatische Waffen...", was aber absurd ist. B7 ist über Aussehen definiert, nicht über Funktion und mögliche Wirkung. Damit ist die Regulierungslücke von morgen schon klar: B4 Waffen, die ebenso "sehr gefährlich" sind wie B7. Wenn B7 verboten ist, dann fällt über kurz oder lang entweder dieses Verbot oder es fällt B4.
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