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Proud NRA Member

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  1. Wobei es doch ein Zeichen sein kann, daß irgendetwas nicht ganz optimal läuft, wenn bei einer lukrativen Ausschreibung für einen Allerweltsartikel bloß ein Angebot kommt. Es sollte doch mindestens zehn Hersteller auf der Welt geben, die ein geeignetes Gewehr haben und in den benötigten Stückzahlen fertigen könnten.
  2. Hmm, das ist in der Tat kein schlechter Tip wenn mich die Arbeit mal wieder in unsere Filiale dort schickt! Es sind zwar nicht meine Sorte Kanonen, aber schön anzugucken sind sie allemal.
  3. Das weiß noch nichtmal Remington selber. Klar ist jedenfalls, daß ein Schuldenberg von einer Milliarde Dollar für einen weitgehend am zivilen amerikanischen Markt ausgerichteten Waffenhersteller nicht tragfähig ist. Daß mit der Wahl Trumps die Panikkäufe wegen hirnverbrannter Obama-Reden weggefallen sind hat die Sache beschleunigt, aber auch mit Hillary Clinton als Präsidentin wäre eine Milliarde Schulde nicht zu tragen. In gewissem Sinne ist die Pleite im Waffengeschäft wohl auch Lebensstil, so ähnlich wie bei gewissen amerikanischen Automobilzulieferern, die andauernd pleite sind, aber trotzdem irgendwie weitermachen, oder wie bei Supermärkten, die es auch weiterhin geben wird.
  4. Oder aber moderne Waffen sind halt so stark, daß sie das abkönnen. Die NATO testet ja wie oben zitiert ausdrücklich mit verölten Beschußpatronen mit Extraladung, so daß es da einfach gefordert ist, und z.B. zivile ARs sind wohl nicht schwächer als militärische, auch wenn sie nicht speziell mit Öl geprüft werden. Gerade beim AR ist das Verschmotzen des Patronenlagers oder der Munition im Magazin mit einer gewissen Menge Öl ja auch gar nicht zu vermeiden. Daß sich beim Präzisionslöchleinstanzen die Treffpunktlage verlagern mag ist eine andere Geschichte.
  5. Das kann man zum einen taktisch beurteilen und zum anderen rechtlich. Taktisch, na ja. Einerseits ist es wahr, daß die Präsentation einer Waffe wenn man einigermaßen entschlossen wirkt tatsächlich deeskalierend wirken kann--wenn man sich aber darauf verlässt, kann das böse enden, denn wenn der Angreifer gewaltgeil genug ist, z.B. sich vor seiner Bande nicht die Blöße eine Rückzugs erlauben will, dann kann es auch eskalierend wirken, und dann sollte man schon mit der Waffe der Wahl auch kämpfen wollen und können. Will oder kann man das nicht mag ein Paar guter Turnschuhe die bessere Schutzausrüstung sein. Das sollte natürlich jedem selber überlassen sein, ist es in Deutschland aber halt nicht. Diese Einsicht führt zum Rechtlichen: Der Gesetzgeber hat ja beim Führverbot wie für Messer genau wie bei der Genehmigungspflicht für Schußwaffen allerlei Bedürfnisse mit eher begrenzter Wichtigkeit gelten lassen, z.B. die Brauchtumspflege bei den Messern oder das reine Sammeln bei den Schußwaffen. Ein Bedürfnis bzw. einen Zweck will er aber ausdrücklich nicht bzw. nur in Ausnahmefällen anerkennen: Den Schutz von Leben und Gesundheit. Das ist zwar nach meiner bescheidenen Auffassung eine Verhöhnung der Werteordnung des Grundgesetzes, das eigentlich das menschliche Leben als zentralen und verteidigenswerten Wert anerkennt, aber mit dem Argument kommst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor einem Gericht nicht durch. Also wäre es sehr ratsam, einen vom Gesetzgeber anerkannten Zweck zu haben und sich nicht dahingehend zu äußern, man wolle sein oder anderer Leute Leben schützen. Die Schiene mit dem unvermeidbaren Verbotsirrtum wäre vielleicht auch eine Überlegung wert, z.B. wenn Du Dich erinnern würdest (ein Anwalt darf Dich selbstverständlich nicht zum Lügen auffordern, schon gar nicht zu Lasten anderer Leute, und ich tue das auch nicht, aber man erinnert sich bei intensivem Nachdenken ja manchmal an vorher vergessene Sachverhalte) daß Du den Verkäufer explizit darauf angesprochen hast, ob dieses Messer als Einhandmesser unter das Führverbot fallen würde, und er das verneint hätte. Ob das für die Unvermeidbarkeit reicht oder ob dem Bürger zugemutet wird, vor dem Messerkauf das BKA zu befragen, weiß ich allerdings nicht. In jedem Fall ist es wohl ratsam die Klappe zu halten, auch in einem öffentlichen Forum, und einen Anwalt zum weiteren Vorgehen zu konsultieren.
  6. Das ist in der Tat Übungssache. Auch bei einer offenen Visierung wird man eine gute Zeit nur erzielen wenn man nicht mehr suchen muß sondern die Kanone aus dem Muskelgedächtnis (ja, ich weiß, daß das nicht wirklich in den Muskeln sitzt, aber es ist einfach griffiger als "motorisches implizites Gedächtnis" oder dergleichen) in den richtigen Anschlag geht. Für den Anfang gibt es allerdings bei den Carry Optics Pistolen mit Notvisier einen kleinen Trick: Einfach während des Ziehens das Korn des Notvisiers im Auge behalten. Wenn das auf das Ziel zeigt wird automatisch auch der Lichtpunkt auf dem Ziel auftauchen sobald die Pistole auf Augenhöhe ist (und natürlich so gehalten wird, daß Kimme und Korn sich einigermaßen decken).
  7. Wobei das dann ja eine Tatsachenfeststellung und keine rechtliche Feststellung ist, und als Tatsachenfeststellung ist das so klar nicht. Beim Jagdgewehr z.B. sicher. Bei der Verwendung eines Taschenholsters für eine Subkompaktpistole (in Deutschland zugegebenermaßen wohl ein eher seltener Fall), in dem die Waffe einfach mit geschütztem Abzug bleiben kann, oder bei einem für den Heimschutz vorgehaltenen Revolver kann man das aber auch ganz anders sehen. Die Waffe wird ja hoffentlich ohnehin stets behandelt, als sei sie geladen.
  8. Ich habe auf die Schnelle keine Messungen gefunden, die angeben, welche Kräfte da wie lange aufgenommen werden. Beim NATO EPVAT Test werden aber geölte Beschußpatronen verwendet, die durch das Öl das Anliedern verringern und so den Druck auf den Verschluß erhöhen sollen. Falls sich da irgendwo Meßprotokolle finden, sollte man eigentlich sagen können, wieviel das Öl wirklich ausmacht. Einmal vorausgesetzt, daß diese Testmethode sinnvoll ist, sollte sich also schon ein nennenswerter Unterschied in der Belastung des Verschlusses ergeben.
  9. Wenn man Öl im Lauf hat und dann wo hingeht wo's schmutzig ist, dann kann der Gasdruck wohl deutlich mehr ansteigen, weil das Öl dann Feststoffe festkleben lassen kann.
  10. Das hat man sogar bei den Amis. Mich hat gestern als nach einem geschäftlichen Treffen die Rede auf Hobbies kam, jemand gesagt, sie würde echt auch mal gerne schießen, insofern sogar positive Meinung, war aber total überrascht, daß man Schußwaffen im Privatbesitz haben darf--in Amerika! Ein anderes Mal ging jemand als ich erwähnte Wettbewerbe zu schießen selbstverständlich davon aus, daß damit E-Sports (sprich Computerspiele als organisierter Wettbewerb) gemeint wären. Selbst bei 300 Millionen Waffen im legalen Umlauf und einem bekannten Verfassungszusatz, der das Recht darauf garantiert, gibt es eigentlich intelligente und gebildete und noch nicht mal hoplophobe Leute, die sich gar nicht vorstellen können, daß das erlaubt sein könnte. Die Sache mit den Wettbewerben, also nicht bloß Opas altes Jagdgewehr oder eine Pistole zum Heimschutz im Schrank haben, sondern wirklich etwas damit machen, ist dann auch ein ziemlicher Exotensport, alldieweil der Sport hier nicht Voraussetzung zum Besitz ist.
  11. Im Gesetz steht doch, etwas selbstwidersprüchlich: Das Wort "haben" bedeutet doch, daß es eben nicht freiwillig ist. Die nächsten beiden Sätze sind im Grunde ein Eingeständnis, daß das so nicht geht.
  12. Wenn daran ein Verwaltungsakt geknüpft ist, dann ist es nicht freiwillig. Wenn aber kein Verwaltungsakt daran geknüpft ist, dann könnte man das sinnvollerweise zu den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen auslagern, mit denen Waffenbesitzer, die tatsächlich freiwillig kontrolliert werden wollen, einen Termin vereinbaren könnten.
  13. Auf den Schießstand wird man damit (zumal die "Spezialgeschosse" nicht billig sein werden) eher nicht gehen. Wenn man aber eh nicht auf dem Schießstand gesehen wird, dann kann man auch einfach eine "Pistole" mit "arm brace" nehmen. Auch kein SBR obwohl funktional identisch mit einem kurzläufigen Gewehr mit Notschulterstütze. Der Markt dürfte abgedeckt sein.
  14. Warum eigentlich nicht? Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung kommt auch angemeldeten Waffenbesitzern zu. Wenn man bloß wegen der Möglichkeit, daß einer seine Waffen nicht korrekt verwahrt, massiv in dieses Recht eingreift, dann könnte man das im Grunde genausogut auch bei Leuten machen, die keine Waffen angemeldet haben, zumal nach einschlägigen Schätzungen ja die Mehrzahl der im Umlauf befindlichen Feuerwaffen nicht angemeldet sein soll.
  15. Der Spruch entstammt einer Verteidigungsrede, die Cicero als Anwalt (wie man heute sagen würde) für jemanden hielt, der des Mordes beschuldigt wurde, und Cicero hat ein Argument gemacht, es habe sich um Notwehr gehandelt. Folglich hatte der Satz im Original nicht die Bedeutung, die ihm später in bezug auf das Völkerrecht zugeschrieben wurde, sondern wollte lediglich sagen, daß man sich gegen einen bewaffneten Angriff auch mit ansonsten verbotenen Mitteln wehren darf. Das deutsche Strafrecht sieht das bekanntermaßen genauso.
  16. Wörtlich betrachtet stimmt das natürlich. Trotzdem fußt das Leben einer Gesellschaft auch auf Traditionen, und mit der Berufung auf eine bestimmte Tradition verbindet man sich automatisch auch mit dieser Tradition. Es ist z.B., um ein harmloses Beispiel zu machen, nicht jedes für die Naziwehrmacht oder die NVA neu gedichtete Lied schlecht oder auch nur inhaltlich problematisch, aber trotzdem tut man sich berechtigerweise schwer damit, solche Lieder bei der Truppe zu singen, denn es könnte beim Betrachter und vielleicht auch beim einen oder anderen Soldaten der Eindruck entstehen, daß nicht nur das Lied selber sondern auch mit seiner Herkunft assoziierte andere Gedanken gepflegt würden. Deutschland ist jetzt in der Situation, wie manche andere Länder auch aber doch in besonderem Maße, daß praktisch alle Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatlich organisiert wurden. An das, was z.B. ein paar frontuntaugliche Leute in den Einsatzgruppen in ein paar Jahren mit ihren Gewehren angerichtet haben, kommen Links- und Rechtsterroristen, Drogenmafia, durchgeknallte Ehemänner usw. mangels Gelegenheit, Organisationsgrad, und auch mangels Tatwillen in den berühmten tausend Jahren nicht heran. (Das ist keine Übertreibung: Bei rund 200 Tötungsdelikten mit Feuerwaffen im Jahr kämen die Jungs in tausend Jahren immer noch auf keine Viertelmillion. Die Einsatzgruppen alleine begingen innerhalb von vier Jahren rund zwei Millionen Morde, davon die meisten mit Feuerwaffen.) Wenn es jetzt so ist, daß nahezu alle Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatlich organisiert waren, dann ist die Vorstellung, daß nur staatliche Stellen welche haben sollten, der Bürger aber nicht, nicht bloß dumm wie anderswo auch, sondern auch eine sehr unglückliche Anknüpfung an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte.
  17. Insofern ein vernünftiges Waffenrecht für diese Verbände das Ende in ihrer heutigen Form bedeuten würde und auch nicht alle, vielleicht nicht einmal die Mehrzahl der Mitglieder ein vernünftiges Waffenrecht wollen: Warum sollten sie? (Außer natürlich, um auch in dreißig Jahren noch zu dürfen, aber da dürfte für diejenigen, die heute wesentliche Positionen haben, der Zeithorizont eh so langsam enden.)
  18. Daß man als Verbrecher nicht darf und als Kind noch nicht (selber kaufen darf--gegen Schießen unter Aufsicht spricht auch bei Sechsjährigen absolut nichts) lässt sich aber auch in einer Gesellschaft regeln, in der der Normalfall ist, daß man ohne weitere Begründung oder Erlaubnis darf. Daß ein "amts- oder fachärztliches Zeugnis" bei jemandem, der mit 24 möglicherweise schon einen Studienabschluß hat, jedenfalls schon seit sechs Jahren alt genug ist, sich zu melden im Bedarfsfall für sein Land zu sterben, irgendwelche Probleme löst, glaubt wohl auch keiner. Gar nicht zu reden von vollkommen unsäglichen Bedenken irgendwelcher Sesselfurzer bei Körperbehinderten, die offenbar gut klarkommen. Ja, man kann auch als Tauber oder Einäugiger oder Querschnitssgelähmter schießen, und man kann sogar wenn man wegen einer Mißbildung gar keine Hände hat 3Gun schießen. Die Betreffenden sind in aller Regel umsichtig und kümmern sich schon selber darum, wie sie das mit ihrer Behinderung sicher und gut gelöst bekommen. Die "Sachkunde" kannst Du Dir schenken, übrigens auch zur Waffenherstellung zum Eigenbedarf und Wiederladen. Erfahrungsgemäß ist Wissen, da wo es doch kracht, nicht das Problem, und die Sache ist auch für Neulinge abschreckend genug, daß sich die Leute auch so schlau machen wie's geht--ob man das jetzt als Kind von den Eltern lernt oder als erwachsener Anfänger in einem Kurs kann man den Leuten selber überlassen. Den paar Typen, die den Ladezustand durch Blick in den Lauf kontrollieren und mit dem Auto unterwegs sind, obwohl seit einem Monat die Bremswarnlampe an ist, ist auch nicht geholfen, wenn sie einen Tabellenwert für die maximale Reichweite einer Kugel eines bestimmten Kalibers auswendig lernen.
  19. Ich glaube "Druck machen" ist eine überzogene Erwartung, die sich erst mal enttäuschen wird. Bevor es Druck geben kann braucht es erstmal das Bedürfnis, daß immer mehr Waffenrechtsverschärfungen eben nicht gottgegeben und wünschenswert sind. Genau dazu ist ein Vorschlag eines etwas liberaleren Waffenrechts im Rahmen der europäischen Regeln ein guter Schritt. Es gibt auch in einem liberalen Waffenrecht Vereine und Verbände, bloß halt in bescheidenerem Rahmen und getragen durch das, was sie für ihre Mitglieder tun. Wer leistungsgeil ist will auch wenn man ohne Bedürfnis und Sportordnung nach Herzenslust ballern darf eine Sportordnung und die Verwaltung der Punktestände haben. Allerdings sind die Leistungsgeilen natürlich nur ein Bruchteil der Waffeninteressierten. Die Amis kommen bei der mehr als dreifachen Bevölkerung Deutschlands auf jeweils ein paar zehntausend Mitglieder in den größeren Sportverbänden. Vereine zum Betrieb von Schießständen und Abhalten von Veranstaltungen gibt's natürlich auch, weil auf dem eigenen Stand halt mehr geht als in einem offenen Kommerzstand. Die NRA ist ein Sonderfall, weil sie zwar auch sportlicher Verband ist, die meisten Leute aber nicht wegen der angebotenen Disziplinen Mitglieder sind. Aber Du hast natürlich Recht: Mir den Positionen von Verbandsfürsten, die hunderttausenden Zwangsmitgliedern vorstehen, und Vereinsfürstchen, die mit gefurchter Stirn darüber nachdenken, ob man den Supplikanten jetzt "befürworten" könne, wäre mit einem sinnvolleren Waffenrecht Schluß.
  20. Also bei mir kommen auch zwölfjährige Mädels problemlos mit 12 ga. Flinten klar. Man muß halt lernen, sie einigermaßen beherzt zu schultern, damit sie im Rückstoß keinen Anlauf bekommen, und dann geht das auch mit 35 kg Körpermasse gut. Das ist wie der Schwung beim Skifahren wenn's etwas steiler wird--wenn man Angst hat und sich deswegen zurücklehnt, dann wird die Angst schnell berechtigt; lässt man aber die Ski einfach beherzt in die Fallllinie und dann weiter drehen ist die Sache gar nicht so schwer. Für die harten Männer gibt es hier gerade die (mir nicht vollkommen nachvollziehbare) Mode der Vorderschaftrepetierschrotpistolen. Gut, auf typische Heimschutzdistanz wird man auch damit treffen.
  21. Es steht Dir frei, Deine Professionalität in die Arbeit für ein freiheitlicheres Waffenrecht einzubringen. Tatsache ist doch wohl, daß diese Aufgabe von den Schützenverbänden nicht wahrgenommen wird. Das muß soweit auch nicht schlimm sein--offensichtlich ist nicht jeder, der gerne Löchlein stanzt oder gar einfach nur die Geselligkeit schätzt ohne groß Löchlein zu stanzen, an einem liberaleren Waffenrecht interessiert. Diejenigen, die daran interessiert sind, werden sich halt organisieren müssen, und aller Anfang ist schwer.
  22. Für den Sport, wie auch das Tavor, wohl auch weniger geeignet. Als Heimschutzwaffe sicher famos, jedenfalls wenn sie zuverlässig läuft. Ich könnte mir hier ohne Probleme ein Tavor kaufen und liebäugle auch immer wieder damit, aber meine Heimschutzbedürfnisse sehe ich mit Kurzwaffen eigentlich OK bedient und für die Disziplinen, die ich schieße, ist Bullpup eher suboptimal, so daß mir einfach der gute Grund fehlt. Bei der neuen Flinte nicht anders--echt cool, aber solange es mir Pistolen für den Heimschutz tun fällt mir keine ordentliche Verwendung dafür ein.
  23. Es ist, wie es schon im Buch Prediger heißt, nichts Neues unter der Sonne... Für das Thema dieses Forenbereichs gäbe es das Ruger Precision Rifle als .22 LR und die Savage 10/110 als Linkshänder.
  24. Vielleicht mit ein oder zwei neu aufgetauchten Szenen hineingeschnitten. Aber die Jahreszahl sagt ja auch, daß es 2017 zusammengeschnitten (also kompiliert) worden sei, und nicht daß das Material von 2017 sei. Was die Leute nicht für ein paar Klicks und ein paar Likes und/oder Dollar tun...
  25. Da wo er es eingestellt hat, ist es halt kein relevantes Waffenteil, und wenn Du den gleichen Link über ebay.com abrufst ist auch kein .de in der Adresse: https://www.ebay.com/itm/New-HORNET-Custom-SPEED-BOLT-for-Ruger-10-22-Engraved-/311867806992?hash=item489cc51510 Der Grund warum es auch in Deutschland auftaucht dürfte sein, daß es eben unter der Kategorie "Outdoor Sports" eingestellt ist und eBay es deswegen nicht von einem Metallteil zum Klettern o.Ä. unterscheiden kann. Wenn es korrekt ablaufen soll müssten wohl auf beiden Seiten Erlaubnisse vorhanden sein. Wenn keiner hinguckt ist es halt ein gefrästes Stück Stahl, das sich so groß auch wieder nicht von einem Briefbeschwerer unterscheidet. Aus dem gleichen Grund und in der gleichen Kategorie gibt's z.B. auch eine Abzugseinheit mit deutschem Link: https://www.ebay.de/itm/Hornet-Custom-Red-Baron-Trigger-Assembly-for-Ruger-10-22/311040588918
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