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Proud NRA Member

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  1. Normalerweise wird versucht, das nicht an die Öffentlichkeit kommen zu lassen. In Deutschland sind auch die Informationsfreiheitsgesetze weniger schlagkräftig als in Amerika, so daß es schwierig sein dürfte, da an Listen zu kommen. Es gibt allerdings immerhin aus New York City, wo es ein ähnliches System wie in Deutschland gibt, interessante Beobachtungen: Daß die "besondere Gefährdung" in der Praxis bedeutet "besonderer Einfluß, besondere Prominenz und/oder besondere Korruption" liegt auch auf der Hand. Straftaten werden zu einem großen Teil im eigenen sozialen Milieu begangen. Die Leute mit der größten Gefährdung sind dementsprechend auch die größten Gefährder. Ein Drogenhändler oder ein leitendes Mitglied einer Motorradrockergruppe hat in der Tat eine besondere Gefährdung, zu deren Abwehr eine Feuerwaffe geeignet wäre--allerdings sind diese Gruppen auch diejenigen, wo man am ehesten die Begehung von Straftaten erwarten würde. Weiters korreliert Gefährdung mit "sozialer Schwäche", also z.B. daß man in einer weniger prallen Gegend wohnt oder bei Nacht an der Tanke Dienst tut. Es ist aber nirgendwo auf der Welt mit der Waffenscheinvergabe nach "besonderer Gefährdung" gemeint, daß tatsächlich an Leute im kriminellen Milieu oder an sozial Schwache vergeben wird, an Normalbürger und Bonzen aber nicht. Es handelt sich dabei immer und überall um ein dünnes Deckblatt für die Vergabe an bevorzugte Personen, deren Rechte und deren Leben dem Verwaltungsapparat wertvoller erscheinen als die anderer Leute.
  2. Nein, das ist nicht nicht richtig. Wenn man das menschliche Leben als grundlegenden Wert anerkennt, dann folgt daraus auch das Recht, dieses Leben zu verteidigen. Die angemessene Verteidigung, wenn die rechtstaatlichen Mechanismen wegen der Kürze der Zeit oder ihrer grundlegenden Ausschaltung nicht verfügbar sind, ist mit den üblichen Waffen der Zeit, und das ist zu unserer Zeit die Kurzwaffe gegen Überraschungsangriffe und die Langwaffe bei vorhersehbaren Konflikten. Die Erfahrung zeigt, daß es damit keinerlei nennenswerte Probleme gibt und auch die Maulhelden des Wirtshauses oder der Internetforen sich in der Praxis einigermaßen angemessen verhalten. Gleichermaßen zeigt die Erfahrung, daß sich die Leute gerade in Uniform und mit Befehlsstrukturen zu schwerstkriminellem Verhalten verleiten lassen, das ihnen privat, auch wenn provoziert, nie und nimmer in den Sinn gekommen wäre.
  3. Das war im Ungefähren der Inhalt meines Anrufs (ohne Bewertung meinerseits, ob jemand an seinem Leben gefährdet sei, sondern halt Wiedergabe des Hilferufs). Ändert aber nichts daran, daß das Revier vor Ort bei Nacht nicht besetzt ist und die Anfahrt vom nächsten besetzen Revier eine Weile dauert. Kann auch gut sein, daß die mit einem anderen Einsatz beschäftigt waren. Eine gewisse Tendenz des Beamtentums zur Langsamkeit, die manche Leute sehen, außen vor gelassen: Wenn's an zwei oder drei Stellen in einem weiten Einzugsgebiet mit landschaftsbedingt gefährlichen Straßen gleichzeitig kracht, dann können die gar nicht irgendwie zeitig da sein, selbst wenn ihre Motivation meiner entspricht, wenn beim Match der Piepser erklingt.
  4. Rechtlich gesehen vielleicht nicht, auch bei scharfem Schuß. In allen anderen Sphären aber schon. Taktisch oder finanziell oder sozial betrachtet ist die geschilderte Vorgehensweise eher unklug. Daß man etwas darf und dürfen soll heißt noch lange nicht, daß es auch nur entfernt eine gute Idee wäre.
  5. Wobei die Reaktion der Polizei bei unklaren Situationen manchmal schon klarmacht, daß man sich besser selber helfen können sollte. Als ich auf Heimatbesuch bei Nacht den Hund meiner Mutter etwas länger ausgeführt habe, gab es im Nachbardorf Schreie, man solle die Polizei rufen. Wegen der Umstände der Situation (sagen wir: Kulturkreis der Beteiligten und Tendenz der Opfer sich hinterher an nichts zu erinnern) hielt ich es nicht für angemessen, mich persönlich einzumischen. Also im Sprint heimgerannt und die Polizei gerufen. Die mussten beim einzig logischen Anfahrtsweg in der Nähe des Hauses meiner Mutter vorbeifahren. Das hat ungefähr eine Dreiviertelstunde gedauert. Vom nächsten überhaupt bei Nacht besetzten Revier sind es bei risikofreudiger Fahrweise aber wohl auch schon fünfzehn Minuten (und die Kreuze an der Straße weisen darauf hin, das Risiko bei der sehr schönen aber im Zweifelsfall im Baum endenden Fahrt zu begrenzen).
  6. In dubio pro reo ist ein sehr gutes und richtiges Prinzip. Ebenso ist das (in Deutschland gegenwärtig in bezug auf das Bedürfnis nicht anerkannte) Recht, sein Leben und seine Freiheit zur Not mit der Waffe zu verteidigen, ein sehr gutes und richtiges Prinzip. Wenn aber jemand zu blöd ist, seine Selbstjustiz durch Schweigen und einen ordentlichen Anwalt zu kaschieren, dann ist das im Ergebnis ebenfalls gut und richtig.
  7. Rechtlich: Da kannst Du genausogut einen Würfel befragen. Wenn, was wohl die Intention in dem gegebenen Szenario ist, eine Bedrohung von B vorliegen soll, mit der B zu einem Tun oder Lassen veranlasst werden soll, dann ist das rechtliche Problem erstmal nicht das Abfeuern an sich und der Lärm. Andererseits, insbesondere wenn A behindert ist wie im klassischen Fallbeispiel auch: Kirschbaumfall. Taktisch: Wenn A nach der klugen Entscheidung, die Türe verschlossen zu lassen, um nicht in einen Konflikt mit B zu kommen, die Tür aufmacht um mit Platzpatronen zu ballern, ist das eher keine so gute Entscheidung. Vom Ausgang eines möglichen unmittelbaren Kampfes abgesehen kennt wohl jeder heute die Unsitte des Swatting, und da bräuchte B nur mal bei der Polizei anzurufen und den Fall etwas dramatischer darzustellen, und vielleicht noch ein Anruf einer dritten Person dazu, und dann kann das eher ungünstig ausgehen, vor allem wenn A der plausiblen aber falschen Meinung ist, das Rumsen an der mittlerweile wieder verschlossenen Tür müsse B sein und mit dem Platzer in der Hand dahin geht. In dem Fall ist dann die rechtliche Würdigung mit etwas Pech nicht mehr das relevante Problem.
  8. Aber nur wenn man es ganz wild treibt, so weit, daß nicht nur Vermessenheit und Verblendung vorliegen sondern Vorsatz. Man muß das Recht bewußt beugen. Wenn man nicht gerade wie der Herr Freisler offen ankündigt, "ganz ohne Recht" urteilen zu wollen, und sich auch nicht erwischen lässt, daß man aus Freundschaft oder Vorteilsgewährung ein Urteil entsprechend fällt, ist das schwer nachzuweisen. Es wurden ja auch aus dieser leidvollen Erfahrung heraus praktisch keine Richter verknackt obwohl die Rechtsbeugung im betreffenden Zeitraum schon genauso strafbar war, im Wesentlichen basierend eben auf Argumenten, daß jedenfalls der Vorsatz nicht nachweisbar sei.
  9. Rechtsbeugung ist ein großes Wort. Es setzt under anderem Vorsatz voraus, der schwer nachzuweisen ist, es sei denn jemand stellt sich wirklich ausnehmend unverschämt an. Häufiger dürfte wohl die nahtlose Mischung von Überforderung, Blödheit und Böswillen (oder vornehmer gesprochen politischer oder weltanschaulicher Motivation) sein, und die ist nicht strafbar, was im Grunde auch gut so ist.
  10. Ist indirektes Richten erlaubt oder fällt das unter verbotene Deutschüsse?
  11. Es dürfte bei dem Brauch des Vogelschießens wohl bisweilen ein erheblicher Alkoholisierungsgrad vorliegen (nur gerüchtehalber--mein Stand ist in Amerika, die einzigen Vögel sind die lebenden, und auf die wird nicht geschossen). Beim Feldschießen werden die Teilnehmer wohl nüchtern sein. Wenn dabei die letzten hundert Jahre nichts passiert ist, dann natürlich jeder wie er mag, und wenn es das Abschießen eines Holzvogels mit einem eingespannten Gewehr in einer NVA-inspirierten Karnevalsuniform ist, möglicherweise mit fünf Bier hinter der Binde. Bei uns haben wir sowohl Leute, die sich als Cowboys verkleiden, als auch Leute, die als russische kleine grüne Männchen verkleidet mit einer Kaschi und einer Saiga zum 3Gun kommen (und natürlich auch Leute die mit üblichen Waffen in Alltagskleidung kommen, Leute die mit hochgezüchteten Waffen und hochgezüchteten Funktionsklamotten kommen, usw.)
  12. Ein Vorort von Chicago hat gerade eine (rechtswidrige, nicht bloß wegen der Verfassung sondern auch wegen eines spezifischen einzelstaatlichen Gesetzes) Verordnung zum Verbot von "Sturmwaffen" und normal großen Magazinen erlassen. Begründung: Es erhöhe "das Gefühl von Sicherheit." Kein Witz.
  13. Das ist glaube ich auch gar nicht so einfach, denn die Tätigkeit entspricht nahezu der Quadratur des Kreises: Einerseits soll man (und muß im Fall des vereidigten Sachverständigen) die Sache neutral und eben sachlich angehen. Andererseits hat wer ein Gutachten bestellt eine gewisse Erwartungshaltung, und wenn die nicht erfüllt wird, dann werden Gutachten in Zukunft woanders bestellt. Erfolg leitet sich also daraus ab, daß das Ergebnis so nahe an der Erwartung des Auftraggebers dran liegt wie es möglich ist, ohne daß man seinen Ruf dauerhaft in die Tonne tritt oder sich gar strafbar macht. Das ist so ähnlich wie beim Vermögensberater: Wer seinen Kunden erklärt, daß die gängige akademische Lehrmeinung ist, daß es aussichtslos ist, nach überdurchschnittlichen Gewinnen mit Börsentips zu jagen, und man besser in die billigsten Indexprodukte investiert, der wird keine Provisionen einsammeln können und muß sich deshalb aus dem Markt verabschieden. (Der Markt für Vermögensberater, die nicht aus Provisionen sondern direkt bezahlt werden, ist im Privatkundengeschäft vernachlässigbar.) Insofern ist die bisweilen fragwürdige Qualität gewisser Sorten von Expertenrat vermutlich hauptsächlich der Situation geschuldet.
  14. Die Wette, daß eine auf das Gesicht gerichtete Explosion "definitiv nicht tödlich" sein wird, ist eine riskante. Der Artikel berichtete ja nicht, in wie vielen Fällen bei der gleichen Schußsituation keine bleibenden Schäden aufgetreten sind, sondern der Beschossene lediglich die kriminelle Karriere für einige Tage unterbrechen musste und beide Seiten sich nicht an die Polizei wenden wollten.
  15. Auch nicht realer als in Deutschland, jedenfalls wenn man sich nicht mit Gangs einlässt und auch nicht da wohnt, wo die effektiv die Kommunalregierung sind. Ich glaube es geht da zu einem guten Teil um eine Lebenseinstellung des "Selbst ist der Mann"--man wird z.B. eine erhebliche Überschneidung zwischen regelmäßigem Waffentragen und Rettungsausrüstung im Auto finden. Beim einen wie beim anderen ist die tatsächliche Wahrscheinlichkeit, daß man es braucht, nicht gerade groß. Wenn man's aber braucht ist es gut wenn jemand es hat. Und ich glaube auch in der Lebenseinstellung "Selbst ist der Mann" (und selbstverständlich auch die Frau) selber liegt eine Bereicherung, auch wenn man glücklicherweise nicht in eine Extremsituation kommt. Der eine geht sein Leben mit der Frage an, wie man etwas Sinnvolles tun kann und lässt sich etwas einfallen. Der andere zelebriert seine Hilfslosigkeit, auch wenn er eigentlich etwas tun könnte.
  16. Wobei man sich da natürlich auf den Standpunkt stellen kann, daß jemand der ohne weitere Probleme (verbotene) Drogen nimmt, sich offenbar ungern an vom ihm als willkürlich empfundene Vorschriften hält...
  17. Private Meinungsäußerungen zu irgendwelchen Sachverhalten sind eben statthaft, auch wenn sie bescheuert sein mögen. Umgekehrt steht es Dir ja auch frei, z.B. einen festgenommenen Antifanten erstmal hier im Forum als sehr unsympathische Person darzustellen, auch wenn sich nachher herausstellen mag, daß einfach der Falsche festgenommen wurde.
  18. Jeder hat ein Anrecht auf die Unschuldsvermutung. Es hat aber auch jeder ein Anrecht darauf, daß wenn er oder ein Angehöriger ein paar Kugeln im Körper haben, ernsthaft überprüft wird, ob dabei nicht ein Rechtsverstoß vorliegt, was bei diesem Sachverhalt ja doch im Rahmen des Denkbaren erscheint.
  19. Das jetzt nicht, aber in der Kombination kommt's hin: Beim TÜV darf man löhnen und von der Polizei wird man verdachtsunabhängig und zu zufälligen Zeiten überprüft, so daß man beiderlei Ärgernis hat, wenn auch nicht gleichzeitig.
  20. In gewisser Weise gibt's das ja mit dem TÜV oder auch mit allgemeinen Verkehrskontrollen. Auch da kann man sich mit einer gewissen Berechtigung fragen, ob die Kosten und der Eingriff in die Freiheit der Bürger in einem guten Verhältnis zum Ergebnis stehen. Der Zwangsbesuch des Kaminkehrers bei einer Gasheizung mit einer Häufigkeit, die bei der Kohlefeuerung von anno dazumal angemessen war, wäre auch noch ein Beispiel, das mit Hausbesuchen verbunden ist. (Man könnte da natürlich glatt noch auf die Idee kommen, daß wenn man schon einen bestimmten hoheitlich beliehenen Schornsteinfeger zur Feuerstättenschau reinlassen muß, der sich auch gleich noch den Tresor angucken könnte, zumal ja oft beides im Keller ist.)
  21. Das ist so ähnlich wie wenn Du sagst, jeder ordentliche Arzt ist besser in Medizin als die meisten Polizisten, oder jeder ordentliche Anwalt ist besser in Jura als die meisten Polizisten, obwohl diese beiden Wissensfelder vermutlich mehr mit dem Polizeijob zu tun haben als Schießen. Das liegt vermutlich einfach daran, daß jemand, der andauernd etwas übt, dann auch noch mit regelmäßigem Feedback, normalerweise besser darin ist, als jemand, der nicht übt. Der Polizeiberuf ist naturgegegenermaßen ein Universalistenberuf, der viele verschiedene Anforderungen enthält. Daraus ergibt sich dann, daß die meisten Polizisten in den meisten Verrichtungen, die dazu gehören, weniger gut sind als jemand, der sich auf diese eine Sorte Verrichtung spezialisiert. (Sollte man auch bedenken, wenn ein Cop z.B. offensichtlich falsche Vorstellungen von der Rechtslage in einem Spezialthema hat--andererseits sollte der Cop selber diese Möglichkeit auch bedenken.) Ich bin auch ganz froh, daß schnell mal eine Horde Zombies mit der Feuerwaffe abräumen nicht als Kernkompetenz der Polizei angesehen wird, auch wenn ich das mit viel Vergnügen selber praktiziere, aber eben nicht weil ich davon ausgehe mit der Pistole sechzehn Typen in einem Zug abschießen zu müssen oder zum Heimschutz flüssig zwischen Flinte und Karabiner wechseln zu müssen. Es gibt da übrigens auch eine psychologische Hürde. Bei meinem 3Gun-Match heute war eine Polizistin aus der Gegend in meiner Squad. Die versucht regelmäßig auch ein paar Kollegen davon zu überzeugen, wenn man schon jeder ein AR im Kofferraum hat, damit auch mal zu üben, wofür sportliche Veranstaltungen eine einfach und billige Möglichkeit sind. Es hat aber keiner Interesse, und sie führt das, vermutlich richtigerweise, darauf zurück, daß die überwiegend männlichen Kollegen in einem Beruf mit einer gewissen Machokultur keine große Lust darauf haben, daß die Ergebnisliste eine eindeutige Aussage macht--einerseits im Hinblick auf ihre eigenen Fähigkeiten, die bei Abwesenheit jeder Übung nicht überraschen, sondern auch im Hinblick darauf, dann auch noch von einer Kollegin weit übertroffen zu werden.
  22. Das hättest Du in Amerika 1970 auch sagen können, jedenfalls in den Gegenden wo auch jemand wohnt und ein paar Ausnahmen abgerechnet. Die haben den Hintern hochgekriegt. Von heute auf morgen klappt das freilich nicht. Ansonsten: Wenn ist es für notwendig halten würde, Waffen zu tragen, dann würde ich sehr stark einen Umzug in Erwägung ziehen. Wenn ich es nicht mehr dürfte auch.
  23. Doch: Es besteht bekanntermaßen ein Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und Straftaten mit Feuerwaffen. Also müsste man doch auch (und im Übrigen realitätsnäher als irgendwelche Szenarien mit Ex-Kommandosoldaten und SEKs) in die Vereinssatzung aufnehmen: "Das Schlagen von Ehe- und Lebenspartnern ist verboten." Der Inklusion halber und um Mißverständnissen vorzubeugen müsste man hinzufügen: "Dies gilt gleichermaßen für gleich- und gemischtgeschlechtliche Partnerschaften." Und wenn das jemand für überflüssig hält, dann gibt's natürlich sofort die Frage: "Schlagen Sie Ihre Frau etwa immer noch?"
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