Proud NRA Member
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Bewaffnete Bürger bringen mehr Sicherheit
Proud NRA Member antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Warum eigentlich nicht? Wir machen das jedes Jahr im Frühjahr bei unserem Staatskapitol (also entsprechend Landtagsgebäude). Erst gibt's eine Versammlung mit Reden, dann wird mit photogenen Schildern ein Demonstrationszug zum Kapitol gemacht, und dann besuchen wir jeder die Büros der Abgeordneten unserer Wahlkreise und einiger Funktionsträger. Wir danken den Polizisten, die den Verkehr regeln, für ihre Arbeit und die Leute, die davon aufgehalten werden, rufen eher, daß sie uns unterstützen als daß wir im Weg seien. Die Wirte im dem Kaff, aus dem wir aus historischen Gründen regiert werden, freuen sich auch--massenweise Kundschaft, und alle sind nett und friedlich. (Eine Bannmeile haben wird nicht; es gibt wohl einen Prozeß um Demonstrationen an und im Kapitol anzumelden.) Warum eigentlich? Ich wohne in einer Stadt, die als total waffenfeindlich gilt und nicht nur alles mögliche an Waffen verbieten will (in den letzten Jahren allerdings damit auf die Schnauze gefallen ist und entsprechende Prozesse hat fallenlassen müssen bevor es noch teurer wird), sondern sogar noch versucht, unliebsame Redeinhalte durch Gemeindesatzung zu verbieten(!!). Die Reaktionen von Leuten, die mich beim offensichtlichen Verladen von Waffen bis der Kofferraum voll ist, sehen, waren trotzdem 9 von 10 positiv. Die fragen, wo es einen Schießstand gäbe, und freuen sich wie ein Schneekönig wenn sie mal den Klettgürtel mit dem (leeren) Holster anprobieren dürfen. Und wenn mich irgend ein total Durchgeknallter mal anbrüllt, ich sei schuld daran, daß zwanzig Kilometer weiter die Angehörigen gewisser soziodemographischer Schichten sich häufiger Schießereien liefern, dann erledigt sich das mit der ehrlichen und freundlichen Antwort, daß ich den Zusammenhang nicht ganz verstehe, alldieweil ich nur auf Papier und Stahl schieße und die Leute, auf die er abstellt, an so etwas nicht teilnehmen. Ich bin sogar mal, als das Auto auf dem Heimweg was hatte und ich es direkt bei der Werkstatt stehenlassen wollte, mit einer offensichtlichen Gewehrtasche auf dem Rücken strax durch die Innenstadt spaziert, und siehe da, das kann man ohne jedes Problem machen--ein paar Cops haben mit dem Auto etwas langsamer gemacht aber außer Blickkontakt kein weiteres Gespräch gesucht. Auf der Arbeit weiß auch jeder, wie das Match vom Wochenende gelaufen ist. -
US Comedy Sendung zum Thema schweizer Waffenrecht
Proud NRA Member antwortete auf Sachkundiger's Thema in Allgemein
Es gibt auch einfach deutlich weniger Schweizer als Amerikaner... Island kommt in vielen Jahren auf eine Mordrate von 0.000000/100'000. Das geht auch bloß solange die Bevölkerung eine gewisse Anzahl nicht übersteigt. -
Bewaffnete Bürger bringen mehr Sicherheit
Proud NRA Member antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Du brauchst für praktisch nichts eine Mehrheit. Von der seltenen Ausnahme revolutionärer Zustände abgesehen--also jedenfalls solange die Beamtenbezüge und die Renten noch pünktlich gezahlt werden--wird zu absolut keinem Thema eine Mehrheit besonders lautstark sein. Um etwas zu bewegen, brauchst Du eine engagierte Minderheit, welche auf die eigentlich uninteressierte Mehrheit nicht bedrohlich wirkt, und stärker ist als die im gegenteiligen Sinne engagierte Minderheit. Nimm einmal als Beispiel die Transsexuellen. Wie groß ist der Prozentsatz der Bevölkerung, der sich ernsthaft und dauerhaft dem gegenteiligen Geschlecht zugehörig fühlt und Wert darauf legt, im öffentlichen Leben so behandelt zu werden? (Also Männer, die im Schlafzimmer mal Damenunterwäsche tragen, Frauen in Herrenanzügen usw. nicht miteingerechnet.) Und trotzdem ist es denen gelungen, nicht nur eine rechtliche Anerkennung ihres Wunsches zu erhalten, auch nicht nur die Anpassung von Personenstandsregistern, sondern sogar die Kostenübernahme für medizinisch fragwürdige, riskante, und im Ergebnis wohl nicht immer befriedigende Schönheitsoperationen. Und das haben sie nicht mit linksgrünen Mehrheiten erreicht, sondern in den 1980ern, wo es noch erfolgversprechend schien, in politischen Schmutzkampagnen den Gegner fälschlich der Homosexualität zu bezichtigen und wo solche falschen Bezichtigungen eines aus heutiger Sicht total harmlosen Sachverhalts noch eine glänzende militärische Karriere beenden konnten. Die traurige Wahrheit ist: Die deutschen Waffenbesitzer, z.T. wohl ganz eifersüchtig auf ihr geliebtes und durch Durchspringen zahlreicher hochgehaltener Reifen erworbenes Privileg, kriegen weniger auf die Reihe als vielleicht zehntausend Leute, die mit ihrem Geschlecht unzufrieden waren. -
Damit findet man aber nicht heraus, ob vielleicht doch einer von den Amtsschimmeln und Sturmhauben Milan Kundera gelesen haben könnte.
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Nach Sayyid Qutb, auf den viel des modernen Islamismus zurückgeht, sind ja die überwiegende Mehrzahl der sich selbst als solche sehenden Muslime in Wirklichkeit nicht nur Ungläubige sondern vom Glauben Abgefallene, die damit der Todesstrafe anheimgefallen sind wenn sie sich nicht bessern wollen. Aus Sicht eines richtigen Gotteskriegers gibt es außer den erleuchteten Anhängern seiner Terrorgruppe im Grunde nur zwei Sorten von Menschen: Solche, die schon immer Ungläubige waren, und solche, die vom Glauben abgefallen sind.
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Also jetzt mal rein hypothetisch gefragt: Nehmen wir an, jemand ist zu einer Meisterschaft angemeldet, bei der er gute Chancen auf den zweiten Platz hat, aber es wurmt ihn ungeheuer, daß ein anderer Schütze ihn ziemlich sicher schlagen und den ersten Platz mitnehmen wird. Was nun, wenn der ewige Zweite in Versuchung käme, eine Postkarte ans Amt abzuschicken mit dem Namen seines Konkurrenten als Absender und dem Text: "Die Bundesrepublik Deutschland existiert nicht! Optimismus ist das Opium der Menschheit! Ein gesunder Geist stinkt nach Dummheit! Es lebe König Peter!" und dazu eine gekritzelte Unterschrift?
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das aber nicht EU-rechtskonform ist, weswegen man dann noch das extrem dünne Deckmäntelchen der Erleichterung des Handels mit Waffen darüber hängt. -
SPD drängt auf schärferes Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Kann man schon machen, aber spätestens beim Verbot von Fäusten, Natursteinen und Ästen wird's irgendwie schwierig. Bei diesem Ansatz muß man im Grunde das Leben an sich verbieten. -
SPD drängt auf schärferes Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Also einmal vom Mangel an technischem Verständnis abgesehen liegt da ja ein wahrer Kern drin. Die Gefährlichkeit einer Waffe--insbesondere gegen einen selber unbewaffneten und/oder arglosen Gegner--ist in der Tat relativ unabhängig vom Funktionsprinzip, und ein Pflasterstein auf dem Haupt tötet genauso wie eine Kugel aus einer Superpräzisionsbüchse für 10.000€. Man könnte damit glatt auf den Gedanken kommen, daß die Gefährlichkeit eines Gegenstandes nicht in seinem Funktionsprinzip liegt sondern in seiner Verwendung und der Person des Verwenders... -
Gar nichts. Gar nicht.
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Man braucht das gar nicht an den gegenwärtigen Führungspersönlichkeiten festzumachen. Die Perversion ist in einem Bedürfnisprinzip mit Verbandsprivileg nach deutschem Muster strukturell angelegt, unabhängig von einzelnen Funktionären. Diejenigen, die sich eigentlich für die Schützen und den Schießsport einsetzen sollten, bekommen ein Privileg, das ihnen ein Auskommen, Mitglieder und Beiträge sichert, unabhängig davon, ob sie außer der Bedürfnisbeschaffung etwas zur Zufriedenheit der Schützen leisten oder nicht. Daß die sich dann für eine Abschaffung dieser komfortablen Situation einsetzen, ist so wahrscheinlich wie daß sich der Apothekerverband für Preiswettbewerb und Marktliberalisierung bei Medikamenten ausspricht: Das müssten Engel sein und keine Menschen.
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Ein wenig hängt das von Deiner Einschätzung ab, wie der betreffende Cop tickt. Am rechtssichersten ist natürlich die Totalblockade: "Es tut mir leid, aber ich möchte keine Angaben machen. Wir mir etwas vorgeworfen? Darf ich gehen?" und auf alle Aufforderungen, irgendetwas zuzustimmen, "Nein danke." Sollte es zu irgendwelchen Maßnahmen kommen, das entsprechende Rechtsmittel einlegen, über das Dich eigentlich jeweils die Cops belehren sollten, aber auch Dein Anwalt. Idealerweise Anwalt an den Ort holen wenn er schnell kommen kann. Allerdings ist auch klar, daß wenn jeder immer so mit Polizisten umgeht eine irgendwie funktionierende Polizeiarbeit unmöglich wäre, und es dürfte auch einiges an Zeit, Geld und Nerven kosten, auch wenn Du in absolut allem recht hast. Wenn Du Dir einerseits einigermaßen sicher bist, daß nichts gegen Dich vorliegt, und andererseits das Gegenüber einigermaßen aufnahmebereit wirkt, dann dürfte es sinnvoller sein, zu versuchen, die Sache freundlich aufzuklären.
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Das dürfte eher wenig bringen. Nicht vergessen...es wurden meines Wissens kein einziger Nazi- und nur wenige DDR-Richter verknackt, auch nicht wenn ziemlich offensichtlich Rechtsbeugung in Tateinheit mit Mord vorlag, was sich eigentlich als Delikt gar nicht so leicht überbieten lässt. So ziemlich die einzige Möglichkeit, wie bei so was Verurteilungen herauskommen, ist wenn der Täter offen vor Zeugen damit prahlt, jemanden wider besseres Wissen hopsgenommen zu haben oder das zu planen.
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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
Proud NRA Member antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Das dürfte halt ein Ausfluß aus dem Bedürfnisprinzip sein. Hier bei den Amis sind die beliebtesten Schießsportarten sehr offen was die Art der benutzten Waffe angeht. Wer's statisch mag landet am ehesten bei Bullseye, für das man halt eine Kanone in .22, eine in .45, und eine in einem nahezu beliebigen Zentralfeuerkaliber (inclusive der .45) braucht, oder auch nur einen Teil davon um einen Teil mitzuschießen. Bei USPSA sind es grob die gleichen Kanonen wie bei IPSC, und was wirklich nirgendwo reinpasst darf als Open starten. Bei Matches nach Hausregeln geht in der Regel alles, was unter den gegebenen Umständen kein Sicherheitsrisiko ist. Bei Distanzwettbewerben über hunderte Meter hindert einen keiner daran, das mit der .223 zu versuchen, die man halt eh schon hat. Das klappt auch alles prima. Allerdings ergäbe sich mit diesen Regeln halt bei der deutschen Rechtslage praktisch kein waffenrechtliches Bedürfnis über die erste Kurzwaffe, Büchse, und Flinte hinaus, denn man darf ja mit dem Vorhandenen, auch wenn es offensichtlich ungeeignet ist, jedenfalls für alles, was über Schnuppern hinausgeht. Gleichzeitig ist es eben so, daß die deutschen Verbände ihre Mitgliederzahlen offensichtlich wesentlich als Bedürfnisvermitter haben. Das sieht man daran, wenn man die deutschen Mitgliederzahlen mit Ländern ohne Bedürfniskram vergleicht, wo nur diejenigen einem Sportverband beitreten, die Wert auf die nationale Punktestandsverwaltung und dergleichen legen--es ist für lokale Matches auch für kaum etwas die Mitgliedschaft zur Teilnahme vorgeschrieben, nur daß man halt als Nichtmitglied logischerweise keine nationalen Klassifikationen und dergleichen erhält. Da ist es dann doch naheliegend und sinnvoll, die Disziplinen so zu gestalten, daß sie einerseits mit einer geeigneten Waffe geschossen werden können weil ein Bedürfnis begründet wird, andererseits den Mitgliedern bei ihren Kaufwünschen möglichst wenig Steine im Weg liegen. -
Bundesfinanzhof hat entschieden: IPSC Schiessen ist gemeinnütziger Sport
Proud NRA Member antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in IPSC
Daß IPSC ein Sport ist und sich schon von daher die Frage nach der Gemeinnützigkeit abschließend beantwortet ist klar--auch wenn's drei Jahre gedauert hat. Schön finde ich allerdings folgendes obiter dictum, wie die Amis sagen würden: Wie steht's denn eigentlich mit Kampfsportarten mit eindeutig menschlichen Zielen--z.B. Sportfechten? Daß das kampfmäßigen Charakter hat und das Stechen auf Menschen trainiert--wenn auch natürlich mit einer Waffe, die buchstäblich nicht "scharf" ist--ist wohl klar. Das wird auch durch den Umstand nicht geändert, daß die scharfe Ausführung der Waffe außer Mode gekommen ist. Und wie steht's damit, daß ausgerechnet der Staat, der ja an die Werteordnung des GG noch viel mehr gebunden ist als der einzelne Bürger, dann doch Tätigkeiten mit kampfmäßigem Charakter und das Schießen auf Menschen üben lässt? Kann dem Bürger eigentlich zugemutet werden, das auch noch mit Steuern zu unterstützen? Oder muß man als Korollar lesen: "Das Schießen auf Menschen und das Üben auf menschenähnliche Ziele dient dem Schutz der Menschenwürde dann und nur dann wenn es staatlich veranstaltet ist."? -
Bewaffnete Bürger bringen mehr Sicherheit
Proud NRA Member antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Zufällige Massenmorde sind ja glücklicherweise ein kleiner Anteil an den Tötungsdelikten, erst recht wenn wir den in diesem Ausmaß wohl auch von den Tätern nicht vorhersehbaren "Erfolg" der Anschläge des 11. September einmal außen vor lassen. Für die objektive Sicherheit sind solche Szenarien also eher unwichtig. Wenn der Täter eh meint, durch seinen "Märtyrer"-Tod schnell zu den 72 Jungfrauen zu kommen, während es in diesem Leben nicht einmal zu einer schwer übergewichtigen Gelegenheitsfreundin reicht, dann sieht's auch mit Abschreckung schlecht aus. Wohl könnte man mit etwas Glück die Opferzahl verringern. Ein anderer Aspekt könnte aber entscheidender sein. Das Ziel des Terroristen und gleichzeitig sein Mittel ist die gefühlte Hilflosigkeit der Opfer. Gefühlt deswegen, weil der eigene Gemütszustand bezüglich der Handlungsmöglichkeiten--Psychologen würden von "self-efficacy"--sprechen mindestens so wichtig ist wie die tatsächlichen Möglichkeiten. Der Terrorist nutzt einerseits aus, daß seine Opfer sich nicht zur Wehr setzen, und andererseits ist sein Ziel nicht nur der Tod der direkten Opfer sondern genau dieses Gefühl von Hilflosigkeit. Die eigene Waffe des intendierten Opfers ist dann einerseits eine tatsächliche Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten, aber andererseits auch eine Erinnerung daran, daß oft Handlungsmöglichkeiten bestehen, auch solche ohne Schußwaffe. Ein zugegebenermaßen extremes Beispiel dafür, daß irgendetwas fast immer geht, ist die Geschichte von Uri Bar-Lev, der 1970 eine Flugzeugentführung dadurch verhindert hat, daß er anstatt das Cockpit aufzumachen sein Verkehrsflugzeug, eine 707, in einen Sturzflug genommen hat, der so nicht gerade im Betriebshandbuch vorgesehen ist, und dadurch die Terroristen, die logischerweise nicht angeschnallt waren, handlungsunfähig gemacht hat, so daß sie neutralisiert werden konnten. Um die mögliche Strafverfolgung der Sicherheitsleute, die das gemacht haben, in London zu unterbinden, hat er es dann auch gleich noch arrangiert, daß die nach der Landung in London noch auf dem Flugfeld von seinem gelandeten Flieger zu einem nach Tel Aviv startenden rennen konnten. Die meisten Menschen werden weder Anlaß noch Möglichkeit für solche James Bond Aktionen haben, aber es geht um das Prinzip: Sieht man sich--und sieht einen Regierung und Rechtsordnung--als Opfer oder als handelndes Subjekt, das sich in Situationen mit beschränkten Handlungsoptionen etwas einfallen lässt und das da idealerweise gekonnt ausführt? Und diese Sicht auf sich selber und auf die Gesellschaft korreliert dann eben schon wieder stark mit der Einstellung zu Waffen (aber auch zu Verbandszeug und Feuerlöschern usw.). -
Das ist das Sturmgewehr 90 bei dem der Feuerwahlhebel durch einen Knopf mit der Aufschrift "Start" ersetzt ist. War eine große Sache damals. Es war auch eine Anbindung an den Onlinedienst "Helvetia Online" vorgesehen, über den man neue Munition bestellen können sollte, aber das hat sich nicht richtig durchgesetzt. Wobei die Verwechslung eines Modellnamens und einer Jahreszahl mir weniger schlimm erscheint als das Artikelkonzept und die Überschrift. Gibt's da auch einen Artikel "Fast jeder, der einen Reisepass beantragt, bekommt ihn auch"? Das ist doch einfach der selbstverständliche und nicht nachrichtenrelevante Normalfall.
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Youtube Videos mit Waffen - was beachten ?
Proud NRA Member antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Ja, Du siehst wie langsam das bei Dir im Vergleich zu den Könnern wirklich ist. Nein, im Ernst, Video ist eigentlich bei allen Sportarten mit komplexen Bewegungsabläufen (also nahezu allen) ein wunderbares Werkzeug, Leistung zu analysieren und zu verbessern. Ein vermutlich gar nicht so kleiner Anteil an der Verbesserung der Spitzenleistungen in vielen Sportarten seit den Siebzigern geht wohl auf die Verfügbarkeit von Video zurück, und immer mehr auch anderer Arten von Sensoren. (Jetzt ist z.B. gerade jemand mit bezahlbaren Sensoren für Skistiefel mit Dutzenden Drucksensoren und dauernder Aufzeichnung herausgekommen.) Ob die Welt jetzt das zwanzigtausendste Stahlscheibenvideo wirklich braucht, ist eine andere Frage. Wenn Du Aufmerksamkeit haben willst, dann musst Du halt entweder die Stahlscheiben in Rekordzeit schießen oder aber etwas Besonderes und Interessantes machen, und für letztere Möglichkeit sind wohl einfach die Voraussetzungen bei Amis mit eigenem zum Schießen geeignetem Land deutlich besser. -
Nicht ganz. Der Sachverhalt bietet wohl genug Komplexität, daß man darüber ohne Problem eine Dissertation verfassen könnte, die im Gehalt viele andere juristische Dissertationen übersteigt. Da ist es dann schon, Legalitätsprinzip hin oder her, in gewissem Maße eine Ermessensfrage, wieviel Arbeit, Zeit und Geld man in seine Verfolgung steckt. Und die Ausübung dieses Ermessens mag schon etwas damit zu tun haben, daß der Angeklagte wohl ein eher unsympathischer Zeitgenosse ist und auch der Gegenstand Schußwaffe bei manchen Zeitgenossen emotional sehr negativ besetzt ist.
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Schon deshalb, weil der Handel mit Feuerwaffen einer Erlaubnis bedarf (theoretisch nur über Bundesstaatsgrenzen hinweg, aber das wird in breiter Auslegung des Gesetzes auf jeden Handel ausgeweitet). Der Postversand ist im Allgemeinen für Privatleute schlicht verboten. Wie es mit Vorderladern aussehen würde, die im amerikanischen Bundesrecht gar keine Feuerwaffen sind, ist aber eine andere Frage. Nimm mal ein anderes Beispiel. Ein amerikanischer Antiquar hat alte Bücher aus dem dritten Reich, irgendwelche Schinken zur Holocaustleugnung, oder auch echt antike VHS-Kasetten und Videospiele aus den Neunzigern, die in Deutschland wegen Gewaltdarstellung oder dergleichen indiziert sind. Es ist im antiquarischen Buchhandel auch nicht unüblich, daß der Händler den Inhalt der Bücher nicht groß kennt, bisweilen nichtmal deren Sprache versteht, und auch der grenzüberschreitende Versand ist üblich. Bücher werden, zumal in Amerika, erstmal nicht als verbotsverdächtig wahrgenommen. Sollte der jetzt wirklich in Deutschland strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden weil er auf Bestellung ein Buch, Video, Spiel etc. nach Deutschland verschickt, das in Deutschland entweder ganz verboten ist oder über den Umweg des "Jugendschutzes" nicht im Versandhandel verkauft werden darf? (In dem Fall wäre vermutlich noch der Verbotsirrtum zu prüfen, der im Fall des "Migrantenschrecks" kein Thema ist, aber nehmen wir mal an, daß es den nicht gäbe.)
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Doch, denn bei der .357 würde §7 StGB greifen, so daß man ihn auch in Deutschland wegen Verstoß gegen das ungarische Recht verknacken könnte. Im vorliegenden Fall ist die Komplikation, daß das wohl in Ungarn, wo die angeblichen Tathandlungen vorgenommen sein sollen, vollkommen legal war.
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Mit modernen Feuerwaffen dürfte es in den meisten Ländern schwierig werden--irgendeine Art der Regelung von Erwerb und Export dürften nahezu alle haben. Aber z.B. Vorderladerrevolver sind ja in einigen Ländern ohne weitere Formalitäten zu kaufen, auch per Versand, und ohne daß besondere rechtliche Einschränkungen für den Export bestünden. Für die Einschüssigen ist das doch sogar in Deutschland jedenfalls für den Erwerb ab 18 kein Problem. Wie's mit dem Export aussieht weiß ich nicht. Aber schon damit ist es sogar ein EINFACHES, sogar völlig legal eine scharfe Waffe in Deutschland zu bestellen, die aber in anderen Ländern erlaubnispflichtig sein mag. Und z.B. ein Minié-Geschoß macht deutlich mehr Aua als ein "Migrantenschreck" (wenn natürlich in bezug auf das Treibmittel in Deutschland wieder erlaubnispflichtig, aber das ist jetzt ja nicht so die praktische Schwierigkeit wenn jemand will und nicht ganz doof ist). Es ist nicht so lange her, daß das als Militärwaffe verwendet wurde, mit Ergebnissen, die von der Wirkung eines Treffers her modernen Waffen nicht nachstehen. Mal blöd gefragt, aus der Sicht eines hypothetischen deutschen Händlers: Weiß jemand, ob aus deutscher Sicht irgendwelche Exporterlaubnisse benötigt werden um einen einschüssigen Vorderlader ins EU-Ausland zu exportieren?
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Jo Alder, wenn man die Rechtslage so einrichten wollte, daß diese Jungs nicht sich selber oder anderen Schaden zufügen können, dann muß man aber die Republik in eine geschlossene Abteilung verwandeln. Keine Kraftfahrzeuge, kein Feuer und offenes Licht, kein Besteck aus Metall, keine Trinkgefäße aus Glas. Bloß: Wer soll dann in diesem kollektiven republikweiten Irrenhaus als Wärter fungieren? Wie wird man aber eigentlich so blöd? Ich denke, daß jedenfalls ein Faktor von vielen eine überbehütete Kindheit ist, in der man nicht in einem Rahmen, in dem die Schäden vermutlich überschaubar bleiben, es aber schon mal richtig wehtun und dramatisch aussehen kann, lernt, daß manche Sachen eher bescheuerte Ideen sind.
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Na ja, da wirst Du ein wenig Deinem Namen gerecht. Um mit einer Explosivladung "mit Sicherheit Tote" zu produzieren braucht es schon einiges, zumal wenn sie nicht spezifisch auf Zerstörungswirkung gebaut ist und nicht gezielt eingesetzt wird. Das sieht man schon wenn man einmal die in modernen Kriegen von reichen Ländern verschossenen Mengen an Explosivstoffen in Relation zu den erzeugten Verlusten setzt. (In Vietnam waren es wohl sieben Millionen Tonnen--die Ergebnisse mit Gewehrmunition waren auch nicht viel anders.) Daß es gefährlich sein kann ist keine Frage, aber dramatisieren muß man es auch nicht. Damit wäre halt die Frage, wieweit die Gefahr sich wirklich materialisiert. Die Anzahl von toten Unbeteiligten bei nicht zugelassenem Feuerwerk, und wo das bei zugelassenem Feuerwerk wahrscheinlich anders ausgegangen wäre, dürfte ja sehr überschaubar sein. Ich persönlich denke, der Umgang mit den Ladungen hat einen weitaus größeren Effekt als die reine Art und Menge. Ich war z.B. einmal zufällig zur Neujahrsnacht an einem belebten Platz in einer deutschen Großstadt. Da wurden völlig selbstverständlich Raketen horizontal geschossen und Böller in Glasflaschen gezündet, und eine Verfolgung fand offensichtlich nicht statt. Da würde ich mich mit ein paar Leuten der freiwilligen Feuerwehr auf dem Land, die noch nüchtern und besonnene Leute sind, und die halt mal sehen wollen, was ein auf sichere Distanz gezündeter Fünf-Pfund Böller für eine Pilzwolke macht, wesentlich sicherer fühlen.
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Man könnte wohl z.B. telephonisch eine Tat im Ausland koordinieren. Irgendwie haben die meisten solcher Beispiele in Lehrbüchern aber etwas Konstruiertes und die Praxis ist mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Der vorliegende Fall ist ja aber der umgekehrte, daß aus dem Ausland eine dort wohl legale Tat begangen wurde, die ein Ergebnis im Inland erzeugt hat. §5 StGB stellt bestimmte Delikte unabhängig vom Tatort unter Strafe, aber das sind vorwiegend Sachen wie Hochverrat und Waffenhandel ist jedenfalls nicht dabei. Auch die Liste in §6 ist nicht einschlägig--da ist zwar der Handel mit Betäubungsmitteln erfasst, nicht aber der mit Waffen. Im Fall von §7(2) müsste die Tat am Tatort strafbar sein oder dort keine Rechtspflege existieren, also offensichtlich auch nicht. Damit bliebe wohl §9(1) "Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte." Das ist mit §51 WaffG aber auch so eine Sache. Da ist ja verboten "erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt." Das ist eigentlich alles Sachen, wo es schwierig ist, einen Erfolgsort zu haben, der vom Ort des Täters unterschiedlich ist, außer vielleicht wenn jemand eine CNC-Maschine in Deutschland aus den Ausland fernsteuert oder dergleichen. Man wird wohl versuchen zu argumentieren, daß der Erfolgsort der "Überlassens" oder des "Handel Treibens" in Deutschland gewesen sei, aber da könnte man dann auch wieder dagegen halten, daß jedenfalls das "Handel Treiben" gar keinen Erfolg voraussetzt, also auch keinen Erfolgsort hat, so daß das "Überlassen" bliebe, bei dem es mit einem Erfolgsort aber auch nicht ganz einfach ist. Zumindest der Erfolg der Paketübergabe ist ja wohl in Ungarn eingetreten. Oder aber man könnte argumentieren, daß zwar das Delikt nicht in Ungarn verwirklich wurde, aber Beihilfe zum Erwerb auf der deutschen Seite geleistet wurde, womit aber die Reichweite deutschen Strafrechts arg ausgeweitet würde. Oder man könnte einfach sagen, was ja leider bei Sachen mit Bezug auf Waffen schon mal vorkommt, daß einem rechtliche Feinheiten sch****egal sind und erstmal verknacken, zumal der Angeklagte vermutlich nicht das Geld und die Energie hat über viele Jahre weiterzuprozessieren... Ärgerlich ist jedenfalls, daß solche Prozesse meist ausgesprochene Unsympathen als Angeklagte haben, bei denen sich Richter und Staatsanwälte eher versucht sehen, rechtliche Überlegungen allgemeiner Art hintanzustellen und erst mal dem Unsympathen eine reinzuwürgen.