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Proud NRA Member

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  1. Nun ja, wenn man immerhin die eigene Herstellung für sich selber nicht reguliert, aber die gewerbliche Herstellung regulieren will, dann muss man notgedrungen wo eine Grenze ziehen--es ist der Natur der Sache geschuldet, dass die etwas Willkürliches hat. Ich bin jedenfalls froh, dass ich mir nach Belieben meine Waffen bauen darf, wenn ich will im rechtlichen Sinn, aber auch so, dass als "Waffe" z.B. ein AR-Lower gekauft wird, aus dem ich mir dann mache, was mir vorschwebt.
  2. Selberpressen?
  3. Der ist aber (auch wenn für Gewaltdelikte völlig irrelevant) eine Grauzone im amerikanischen Waffenrecht, mit der man vorsichtig sein sollte. Klar ist, dass ich in meinem Keller mit meinem Werkzeug und meinen Materialien eine Waffe zu meiner Nutzung herstellen darf, wenn ich dabei sonst keine Gesetze verletze, und dabei auch niemanden fragen muss, keinen Beschuss brauche, usw. Ebenso klar ist, dass ich zur gewerbsmäßigen Ausübung dieser Tätigkeit, insbesondere auf Überlassung der gefertigten Waffen an andere gerichtet, eine Lizenz bräuchte. Mich irgendwo auf einer Maschine einzumieten kann da problematisch werden, insbesondere wenn Angestellte des Vermieters mir irgendwelche Hilfestellung geben, weil dann halt der Vermieter gewerbsmäßig an der Herstellung für mich beteiligt ist.
  4. Laut Wikipedia ja, bei der Reserve und Landwehr. Zur Häufigkeit des Einsatzes steht da nichts, aber zum letzen Aufgebot wurde doch auch an Menschen herangezogen, was eigentlich vom Alter her nicht ganz passte, so dass das zumindest plausibel erschiene.
  5. Erstmal darin, dass die Sache offensichtlich ein Spiel sein soll. Von daher würde ich eher eine Parallele zu den Reenactment-Gruppen ziehen, von mir aus auch zu den Mittelaltermärkten. Man verkleidet sich und spielt etwas, das man nicht ist, bisweilen mit erheblichem Einsatz, oftmals auch in den Augen Außenstehender etwas ins Lächerliche gehend wenn man ein bestimmtes Alter überschritten hat. Andererseits aber auch: Der von Dir eingeführte Begriff "Wehrsportgruppe" ist natürlich durch eine so benannte terroristische Vereinigung, die 1980 verboten wurde, negativ belegt. Deren Problem war aber weder der Sport noch die Wehrhaftigkeit sondern ihr krimineller und terroristischer Charakter. Sport macht in der Tat wehrhafter als Sofasitzen, und das ist historisch eng verbunden, nicht nur beim Turnvater Jahn. Anderswo gibt es diese Verbindung ja auch, wenn auch vielleicht nur noch in Rudimenten, immer noch ganz offen, sei es das Knabenschießen unserer wehrhaften südlichen Nachbarn, sei es, dass bei den Amis auf Wettbewerben außer der Mehrheit der zivilen Teilnehmer auch Soldaten und Polizisten in Uniform und teilweise mit dienstlicher Ausrüstung mitmachen.
  6. Es besteht dazu auch schlichtweg kein Anspruch auf Promotionleistungen anderer Leute. Das kann jemand machen, wenn er es für richtig hält, oder halt lassen. Die großen Ballerkanäle auf YouTube wurden durch organisches Wachstum groß, weil einer hinreichenden Anzahl von Leuten der Inhalt hinreichend gut gefällt.
  7. Was eigentlich schon dem Begriff der "Interessengemeinschaft" widersprechen würde--wer alle Interessen vertritt, der vertritt keine (oder halt die einer mächtigen Gruppe). Das ist selbst wenn man auf die NRA schaut nicht anders. Sie ist bekannt, sie taucht auch in den deutschen Medien auf, und ich habe von ihr meinen Nickname hier im Forum entlehnt. Wenn wir nur die hätten, dann wäre es aber dünn, und gerade nach ein paar Vorkommnissen in den vergangenen Jahren kriegt sie auch nicht den Hauptteil meiner finanziellen Unterstützung. Wir haben die Organisation auf Bundesstaatsebene, wir haben kleine, aber bissige Organisationen wie SAF, GOA, JPFO, usw., die vieles bewegt haben, auch vor Gericht, und wir haben auch einzelne Aktivisten, die sich in den Parlamenten die Füße wundlaufen, z.B. Rachel Malone in Texas (arbeitet für GOA, wird wegen ihres außergewöhnlichen Engagements eher als einzelne Persönlichkeit wahrgenommen). Wir haben ganz normale Bürger, die sich zu Anhörungen als Zeugen eintragen und einen Arbeitstag opfern, um anderthalb Minuten Redezeit in Anspruch zu nehmen. Deswegen sind auch die Presseberichte von der "Macht der NRA" Quatsch--für sich genommen ist sie wenig, aber sie ist der sichtbarste Teil einer breiten Bürgerbewegung.
  8. Mit denen auch nichts passiert. Noch relevanter erscheinen mir da zwei Vorfälle, die einerseits Einzelfälle sind, andererseits aber auch aussagekräftig sind: Der Selbstmord der RAF-Leute in Stammheim und der Fall Werner Pinzner. In beiden Fällen war es dem Staat nicht möglich, brutalen Mördern, die bereits im Gefängnis waren, Schusswaffen vorzuenthalten. Das sagt schon alles über die Praktikabilität einer Kontrolle über Schusswaffen bezüglich entschlossener Krimineller. Darauf mag dann der Einwand kommen, dass es nicht um die vernetzen Kriminellen gehe, sondern um "Schusswaffentote", von denen es wohl weniger gäbe, wenn es weniger Leute mit Zugang mit Schusswaffen gäbe. Das mag auch stimmen, so wie es in Island weniger Tote durch Züge gibt als in München. (Die einzige Lok in dem Land in ein Museumsstück im Hafen von Reykavík.) Da sind dann allerdings die meisten "Schusswaffentoten" Suizide, und gerade hat das Verfassungsgericht im Namen der Selbstbestimmung das Verbot sogar der gewerbsmäßigen Suizidförderung gekippt, so dass ein Verbot des wirksamen Schutzes des eigenen Lebens mit dem Argument der Suizidverhinderung absurd erscheinen muss. Eine andere Kategorie sind Unfälle, und Fahrräder verbietet man ja auch nicht, weil manche Leute außer Kontrolle mit 60 Sachen den Berg hinunter auf eine Kreuzung zufahren. Die meisten Morde hängen auch nicht von einer Schusswaffe als Tatmittel ab, wohingegen die Verhinderung von Morden sehr wohl von der Verfügbarkeit einer Schusswaffe abhängen kann (weil logischerweise der Täter die Initative hat ist er viel weniger an bestimmte Werkzeuge gebunden als das Opfer). Der Schreiberling macht sich ja aber gar nicht die Mühe irgendeine konkrete Änderung im Waffenrecht zu fordern. Streng genommen fordert er gar keine, sondern ein Verbot von Schützenvereinen, was wohl schon an der Koalitionsfreiheit scheitern dürfte. Einen Schützenverein darf man sogar in Japan gründen, bloß schießen darf man da dann ohne Riesenaufwand nicht, außer mit Lampe oder Airsoft. Als einziges Argument führt er an: "bei den Stichwörtern 'Deutschland', 'Waffen' und 'Tradition' steigen beim besten Willen keine wohligen Gedanken in mir auf." Er hat das Recht auf diese seine unwohligen Gedanken, muss sich aber auch gefallen lassen, dass bei mir keine wohligen Gedanken aufkommen bei solchen Worten wie: "Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann." Ich denke dabei, mit vermutlich mehr logischem Zusammenhang als er, an Babyn Jar und an Chris Gueffroy.
  9. Nein. Aus dem ersten Verfassungszusatz folgt auch nicht, dass Du nachts um zwei mit dem Lautsprecherwagen durch die Nachbarschaft fahren und Deine Kneipe bewerben darfst. Aus dem zweiten folgt z.B. nicht, dass Dreijährige mit einer geladenen Glock zum Spielplatz dürfen. Es gab auch schon zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Zusatzes ordnungsrechtliche Vorschriften wie z.B. bezüglich der Lagerung von Schwarzpulver in gewissen Mengen oder zum Umgang mit Waffen an Orten, wo Alkohol ausgeschenkt und wohl in größeren Mengen als heute konsumiert wurde. Ebenso gab es strafrechtliche Vorschriften, dass z.B. verurteilte Verbrecher nicht durften, oder Verbote von Waffen, die als andere Gegenstände getarnt sind (Stockdegen z.B.). Garantiert wird da das Institut des bewaffneten Bürgers, und daraus würde, hätten die Gerichte nicht gelegentliches Muffensausen, wohl ein Umgang so wie mit dem ersten Verfassungszusatz auch folgen: Also dass Gesetze, die sich wesentlich gegen dieses Recht als solches richten, schon augenfällig nichtig sind, und dass andere Gesetze, die dieses Recht berühren, einer besonders strengen Prüfung in bezug auf ihre Notwendigkeit zum Erreichen eines angestrebten und mit dem Ziel des bewaffneten Bürgers verträglichen Ziels unterliegen.
  10. Die Gleichung, die Du suchtest, ist F=m*a, und Newton passt auch eher zu den Tempi und Massen, die Sportschützen vorlegen, als Einstein--außer vielleicht bei Max Leograndis, der so schnell durch den Parcours flitzt, dass es relativistisch wird. 😀 Deine Schlußfolgerung ist ohne Frage richtig im Hinblick auf nutzlose Masse, z.B. die Wampe. Allerdings hat Körpergewicht auch mit Muskelmasse zu tun, und Sachen wie IPSC sind ja Sprint- und keine Dauerleistungsdisziplinen, so dass etwas Muskeln (die pro Volumen mehr wiegen als Fett) im Prinzip kein Fehler wären. Es scheint mir allerdings, dass es sich, jedenfalls wenn man nicht in den höchsten Klassen mitspielt, mehr um eine Koordinierungs- als um eine Kraftaufgabe handelt. Opas und Kinder erzielen durch effizientes Abarbeiten einer Stage bisweilen erstaunlich gute Ergebnisse, wenn auch natürlich nicht so gute wie Typen, die gleichzeitig sportliche Männer in den Zwanzigern sind.
  11. Also wo es um vollkommen willkürliche Regelungen geht, da sollte es eigentlich für einen unvermeidlichen Verbotsirrtum im Strafrecht und vielleicht auch für eine Schadenersatzpflicht der absegnenden Behörde reichen, und in weniger politisierten Rechtsgebieten würde es das vermutlich auch.
  12. Bei solchen Typen werden die Tatmittel nicht unbedingt rational ausgesucht, und die Reaktionen darauf sind genauso emotional und irrational wie die Taten. Die amerikanischen Waffengrapscher haben sich jahrzehntelang an John Hinckleys Mordanschlag auf Präsident Reagan gehängt und das als Grund für wesentliche Erschwerungen des Erwerbs von Kurzwaffen angegeben. Der Witz dabei: Hinckley hatte in der Tat die Tatwaffe kurz vorher gekauft, einen stummelläufigen Röhm KK-Revolver. Was aber immer "vergessen" wurde zu erwähnen: Er war vorher schon im Besitz eines .38-Revolvers. Hätte man ihm den Erwerb des .22-Revolver verzögert, dann hätte er vermutlich den in .38 genommen, und die Sache wäre vielleicht für Reagan anders ausgegangen, ziemlich wahrscheinlich jedenfalls für die zwei direkt getroffenen Polizisten. Da ist absolut keine Logik erkennbar, warum solche Sachen wie langwierigere Überprüfungen oder Wartezeiten irgendetwas hätten besser machen können, aber die Waffengrapscher haben das fünfundzwanzig Jahre lang als Aufhänger benutzt bevor sie sich von Kurzwaffen auf "Sturmwaffen" (ohne große Deliktrelevanz) als Hauptziel verlegt haben. Hinckley glaubte übrigens, dass er mit der Ermordung des Präsidenten die Liebe Jodie Fosters gewinnen könne, weil er dann ja auch berühmt werde. Bei einem mehr oder weniger wahllosen Anschlag spielt das Tatmittel dann eine viel geringere Rolle als bei einem Anschlag auf den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Letzterer hat Personenschutz, vielleicht den besten der Welt, so dass ein Täter schnell sein muss und sich nicht beliebig nähern kann. Praktisch alle anderen Leute haben keinen solchen Personenschutz, so dass eine Schußwaffe, die überraschend auftauchen und Distanzen überwinden kann, nicht nötig ist.
  13. Das ist ja--unter den anderen amerikanischen Verhältnissen--genau das Vorgehen bei .223 Wylde. Dieses "Kaliber" existiert ausschließlich als Dimensionsspezifikation für Kammer und Lauf, es gibt keine zugehörige Patronenspezifikation und natürlich keine zugehörigen Patronen. Zweck der Sache ist, den Präzisionsvorteil der .223 Remington Spezifikation zu bewahren, aber sichere Verhältnisse bei 5.56 NATO zu haben. Ist bei uns auch ziemlich beliebt. Wenn HK eigene, von CIP abweichende, Vorstellungen über die geeigneten Dimensionen eines Laufes hat, aus dem man .223 Remington oder 5.56 NATO verschießen kann, dann wäre das im Grunde der saubere Weg, wenn auch in CIPistan natürlich aufwändiger umzusetzen.
  14. Selbst im Amiland, wo selbsterdachte Wildcatkaliber, ums Verrecken überladene Munition usw. klar gehen und CIP keine Rolle spielt, kann man das dann aber nicht als das genormte Nennkaliber verkaufen, sondern die Hersteller von solchem Zeug machen so deutlich wie nur möglich darauf aufmerksam, was sie da verkaufen, und dass es eben nicht der Norm entspricht. Wenn man wo z.B. .223 Remington draufschreibt, dann verspricht man, dass es dieser Spezifikation entspricht. Daher ja z.B. die .223 Wylde Beschriftung auf den Läufen, die darauf hinweist, dass es eben weder .223 noch 5.56 entspricht (wohl aber beide verschießen kann).
  15. Und? Wenn im Verein eine Absprache bezüglich Arbeitsstunden oder dergleichen besteht, dann sollte man sich daran natürlich halten, wobei es eine einfache und den Frieden erhaltende Möglichkeit ist, da Fehlzeiten einfach nach einem im Voraus festgesetzten Schema finanziell zu regeln. Eine optimale Intensität des Schießens anzugeben, die im Gegensatz zu anderen Intensitäten legitim sei, scheint mir nicht sinnvoll. Der eine will gelegentlich Spaßschießen und vielleicht streichelt er seine Schätzchen jeden Abend daheim, vielleicht nicht, es ist auch egal. Den kann man einen "Waffennarren" mangels sportlichem Interesse nennen. Der andere macht jeden Tag drei Stunden Trockenüben und Bewegung, geht zu 40 Wettbewerben im Jahr, verraucht eine gut fünfstellige Anzahl Schuß im Jahr. Den kann man dann einen "Waffennarren" wegen intensivem sportlichem Interesse nennen. Beide beteiligen sich vielleicht, aus unterschiedlichen Gründen, nicht sehr intensiv am Vereinsleben. Noch ein anderer hat mehr an der Geselligkeit der Vereinsheims und vielleicht an gemeinsamen Verbesserungen der Vereinsanlage Interesse, ist zweimal die Woche da, und lässt da jedesmal 50 KK-Pillen mit moderater Ernsthaftigkeit fliegen, zeigt aber keine ernsthafte Bemühung, groß wo Wettbewerbe zu gewinnen. Das ist doch alles OK. Es meckert doch auch keiner, dass der eine nur einmal im Monat auf dem Bolzplatz kickt und ein anderer ums Verrecken Bundesligaspieler werden will, während ein Dritter auch da eher im Vereinsheim als auf dem Platz zu finden ist.
  16. Das wäre bei der Vielzahl der beschlossenen Gesetze auch offensichtlich unmöglich. Dazu wird der Präsident seine Unterschrift normal wohl nur verweigern, wenn die Verfassungswidrigkeit offensichtlich und himmelschreiend ist, und das ansonsten den Gerichten überlassen.
  17. Also gut, nachdem das Ausgangsthema wohl durch ist: Das ist absolut kein logischer Schluss, und selbst wenn man die Schlussfolgerung zugibt, dann ist keineswegs klar, welche Konsequenzen daraus folgen sollen. Um nur ein Problem damit zu nennen: Man kann da hinzufügen, "und deswegen sollte keine Institution und keine Gruppe ein Monopol auf Waffen besitzen, denn dann ist diese Institution oder Gruppe nicht mehr kontrollierbar." Diese Sichtweise wird dadurch gestützt, dass praktisch alle Morde in der deutschen Geschichte, insbesondere solche mit Feuerwaffen, staatliche Veranstaltungen waren. Um ein anderes Problem damit zu nennen: Eine Vielzahl von Dingen und auch immateriellen Konzepten wie freie Rede ist genauso gefährlich. Einen Mord aus dem Hinterhalt kann man ganz gut mit einem soliden Stein oder einem Stück Draht begehen, während ein .50 BMG eigentlich nur einen wesentlichen Vorteil bietet, wenn der Gegner auch bewaffnet ist, und zwar ordentlich. Effektive Aufhetzung anderer Leute ist wegen ihres möglichen Multiplikatoreffekts gefährlicher als die meisten Waffen. Man könnte dann aus Deinem Satz machen: "Menschen sind gefährlich uns sollten kontrolliert werden." Das stößt aber auch wieder auf das Problem, dass mangels einer Miliz aus Engeln die Kontrolleure selber auch wieder Menschen sein werden, dementsprechend also gefährlich sind, und dass gerade eine Machtposition gegenüber anderen erfahrungsgemäß die Gefährlichkeit des Menschen massiv verstärkt.
  18. Besser als wenn keiner was sagt.
  19. Könnte bei bestimmten fahrlässigen Delikten im Verkehr die Regelunzuverlässigkeit wegen gemeingefährlicher fahrlässiger Straftaten greifen? In bezug auf den Verkehr kämen da Gefährdung des Straßen- oder vielleicht auch des Eisenbahnverkehrs, Trunkenheit im Verkehr oder unterlassene Hilfeleistung in Betracht.
  20. Von meinem gerade nicht, aber das hier war mein erster Google-Treffer für ein ähnliche Konstruktion. Sehr praktisch, und das machen bei uns in 3Gun fast alle so.
  21. Für 3Gun habe ich einen Kinderwagen mit Langwaffenhaltern rechts und links versehen. In der Mitte kommt statt eines Kindes die Tasche rein. Zum Üben auf meinem Stand kann ich glücklicherweise einfach mit dem Auto an meine Bahn fahren (und bei der langen Bahn und wenn's nicht zu matschig ist auch auf der Bahn zur Zielinstallation).
  22. ComEd für das nördliche Illinois, z.B. Ich glaube allerdings aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, nicht weil sie wollen.
  23. Das ist lustig. Bei mir kann ich nämlich stündliche Großmarktpreise plus Aufschlag zahlen. Wenn ich dann das Stromzapfen zur Spitzenzeit vermeide, was bei einem Singlehaushalt wesentlich auf eine durchdachte Programmierung des Thermostaten für die Zeit, wenn ich eh arbeiten bin, hinausläuft, dann kriege ich einen sensationell günstigen Strompreis. Und negative Preise werden dabei in der Tat durchgegeben. Die Zeche zahlen diejenigen, die zur Spitzenzeit viel Strom entnehmen, sowohl durch die höheren Preise als auch dadurch, dass sie die Abgabe für die Bereitstellung von Kapazität entrichten. Und seltsamerweise gehen damit die Kohlendioxidemissionen ungefähr in gleichem Maße zurück wie in Deutschland, insbesondere wenn man den Sondereffekt der Deindustrialisierung des Ostens und die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt.
  24. Da kommt man einfach wie man will. Typischerweise wird's aus naheliegenden Gründen im Winter eher tacticool im Aussehen als im Sommer.
  25. Tut sie doch. Und zur weiteren Beurteilung der Sache ist es dann eben nicht irrelevant, dass sie bis heute weitermacht, ohne Taran hinter der Kamera.
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