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heletz

WO Silber
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Alle Inhalte von heletz

  1. Nein, sie zeigt Dir nur das Vorgehen aller deutschen Gerichte. Dagegen kommst Du nicht an.
  2. Eine Waffe ungeladen aufzubewahren ist keine "Drangsal".
  3. Hör' doch endlich auf, uns aus dem Ausland Ratschläge geben zu wollen, wenn Du die deutsche Rechtssystematik schon nicht erkennen kannst! Oft genuig habe ich es Dir erklärt.
  4. Über die Verfassung darfst Du gerne mit den Spinnern von Reichsbürgern diskutieren. Meine Zeit ist mir dafür zu schade!
  5. Wer sich hier im Lande aufhält, hat sich an die Deutschen Gesetze zu halten. Zu Hause in der Türkei, bei den Hottentotten oder in Syrien kann er ja anders machen. Aber hier gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Und eien Waffe ohne Patronen im Magazin in den Tresor zu stellen, ist so schwer nicht.
  6. Noch unsinniger ging es nicht? Unsere Verfassung heißt eben Grundgesetz. Der Name ist aber völlig wurscht. Drin ist eine Verfassung und das genügt vollkommen. Auf ihrer Grundlage entscheidet das Bundesverfassungsgericht, und das in jüngster Zeit durchaus zum Vorteil der Legalwaffenbesitzer! Zu dem Blödsinn mit dem Art.146 ist hier schon vor Jahren alles gesagt worden, da kannst du hier suchen oder auch im Wikipedia-Artikel nachlesen, ich wiederhole das hier nicht. Du kannst Dich gernee auch mit Reichsbürgern, Germaniten oder anderen derartigen Spinnern unterhalten, ich werde für derartigen Schhwachfug jedenfalls keine Zeit verschwenden.
  7. NEIN! Es ist keine Interpretation! Es entspricht der Ständigen Rechtsprechung! Wie oft soll ich das jetzt noch sagen? Eine unterladee Waffe ist gemäß deutscher Rechtsprechung unsicher. Das ist eben so. (Und dabei ist es vollkommen uninteressant, ob das jetzt heir einer grade mal zufällig glaubt oder nicht, die Entscheidungen werden ebven auf den genannten Grundlagen gefällt.) Genauso wie vom "ruhenden Verlkehr" eine Gefahr ausgeht (also von Fahrzeugen, die gar nicht in Betrieb sind). Das ist völlig konsequent weiterentwickelt. In Deutschland braucht man, um Jurist zu sein eben einen Jurastudium. Später spezialisieren sich dann viele z.B. auf Verwaltungsrecht. Waffenrecht ist da zwar drin, aber auch wieder nicht ganz so einfach. Man muß die Rechtssystematik verstanden haben, sonst hat man keinen Erfolg vor Gericht! Du hast viellelicht kein Studium und weißt das nicht, aber hier braucht es Spezialisten und nicht Leute, die ohne Ahnung davon, wie die juristischen Arbeitsweisen in der Bundesrepublik sind, unsinnig dahergesprochen wird. Allein die Becksche Loseblattsammlung erneuert sich alle drei bis vier Monate, da darf man sich dann immer auf dem laufenden halten und darf die neuen Gesetze ergänzen: http://www.beck-shop.de/Sartorius-Verfassungs-Verwaltungsgesetze/productview.aspx?product=2394&toc=27974 Und jedes Jahr der neue Kommentar, der die Entscheidungen der Gerichte einarbeitet!
  8. Mit jemand, der immer noch nicht verstanden hat, wie unsere Verfassung heißt, braucht man gar nicht zu diskutieren!
  9. Na, ja, wer von der Verfassung als einem Provisorium spricht, ist eh nicht qualifiziert bei juristischen Themen mitzureden.
  10. Was ich schreibe, stimmt sogar ganz genau! In keinem Gesetzestext oder in keiner Entscheidung eines Bundesgerichts steht etwas von "unterladen". Die Gerichte entscheiden allein danach, was in der Verfassung steht, was in den Gesetzen steht und was die "Ständige Rechtsprechung der Bundesgerichte" ist. Du als Schweizer mußt nicht versuchen, uns unser Rechtssystem zu erläutern!
  11. Stimmt, aber heutzutage kann man sich übers Internet leicht informieren.
  12. Ersteres stimmt, zweites ist uninteressant für das Gericht, da das Gericht nur auf der Basis von Verfassung, Gesetzen und "ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung" urteilen kann. Der LWB kann sich ja leicht danach richten.
  13. So isses! Der Knabe hatte gedacht, er dürfe in einem Tresor der Klasse 0 bzw. einem Tresorraum die Waffe geladen aufbewahren. Hat er sich geirrt. http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=030314B6B36.13.0
  14. heletz

    Luftgwehr

    Ach, so Ergänzung: vielleicht hätte ich schreiben sollen für Weihrauch, denn das ist keine offizielle HP von denen, sondern die eines holländischen Sammlers. In diesem Artikel siehst Du ein Bild, wie das "F im Fünfeck" aussehen muß, damit die Waffe frei erwerbbar ist (und noch ein bißchen Rechtliches, auch zur DDR). Hier ist auch eine Liste im .doc-Format, ich vermute, sie beruht auf der ersten, aber guggn kann man ja mal: http://www.luchtbuks.net/index.php?showtopic=9859&st=225&p=373598&#entry373598 Und wenn Dich der Sport oder die Waffen ohnehin interessieren: http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Portal
  15. heletz

    Luftgwehr

    Hallo Georg, willkommen im Forum! Es gibt von Weihrauch eine Datenbank, da kannst du mal versuchen, Deine Seriennummer zu finden: Übersicht: http://www.weihrauch-database.eu/ Für Dich interessant: http://www.weihrauch-database.eu/thelist Weihrauch selbst berechnet für die Recherche wohl 15 € wegen des Aufwandes, da lohnt es sich, in der Liste fündig zu werden (andererseits - wenn man in der Datenbank nicht fündig wird - lieber 15 € bezahlt als eine illegale Waffe zu haben). Meine Vermutung: Alles im grünen Bereich! Viel Erfolg!
  16. Was ist ein "angemessener" Preis?
  17. Jeder gesetzgeberische Vorgang dauert eine Zeitlang. Ein bißchen Geduld darf man schon aufbringen.
  18. Es betrifft Sportschützen natürlich nicht. Es wird aber von einer Behörde offenbar falsch ausgelegt. Die Gefahr besteht aber immer bei einem Urteil.
  19. Hier ein aktueller Artikel zum Thema
  20. Denen fehlt der Kommunikationswille und die Kommunikationsstrategie. Alte Juristenkrankheit.
  21. Lächeln darf man eher über user, die sich vom 28. 4. zu viel versprochen haben.
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