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Kann nicht sein. Denn da steht: https://rheinneckarblog.de/15/beim-hantieren-an-fundwaffe-leicht-verletzt/112023.html
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Das kann deshalb nicht sein, weil im vorliegenden Fall zwar die Anzahl der TS erhöht, insgesamt die zu zahlende Summe aber erniedrigt wurde.
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Noch so ein Hirni. Da hat der "Sniper" wohl voll ins Schwarze getroffen: Tscha ... falls er LWB ist, wäre es sinnvoller gewesen, keinen Widerspruch einzulegen ...
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Auf der Seite steht nach wie vor Das kann jetzt stimmen oder auch nicht. Man wird sehen. Die Frage ist nur, wann.
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Dieser Berater der Ministerin geht jedenfalls jetzt zurück zu McKinsey und ist auf der Karriereleiter wohl eine Stufe weiter.
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Nö. Da tut sich wohl nix mehr. Einmal mehr ist eine Idee im Sand verlaufen.
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Aber selbstverständlich!
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Auch Du kannst nicht sagen, was das derzeitige WaffG, die AWaffV oder die VwV mit Merkel zu tun haben soll. Merkel-Bashing ist ja grad irgendwie angesagt. Aber man sollte halt auch wissen, wann es blödsinnig ist.
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Ach, wenn man sich alle Fundstellen der AWaffV durchliest, wo "verschlossen" vorkommt, kann man die Richtung durchaus erkennen ... (ja, ja, die AWaffV ist kein Gesetz, ich weiß es ...)
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Richtig. Ebenso, wie "erwerben" im Sprachgebrauch etwas anderes ist als im WaffG.
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Kann es sein, daß Du geschlossen und verschlossen verwechselst? Geschlossen: z.B. Reißverschloß zu Verschlossen: zusätzlich Schloß davor
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Was denn für eine Agenda? Was faselst Du für Zeug daher?
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Eben! Was soll ein gespanntes Verhältnis zu Schießeisen mit Merkel zu tun haben? .
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Was soll das mit Merkel zu tun haben?
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Als ich letztes Jahr mehrfach nach dem Schießen meine Pistole und die Restmun in meinem Rucksack verstaut habe, bin ich wenigstens mit der Stuttgarter Straßenbahn nach Hause gefahren! ^^ Nee, Stadtbahn heißt das ja jetzt ...
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Wenn beides nicht der Fall ist, dann nicht. Wie gesagt: Es kommt eben drauf an!
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"Es kommt drauf an!", sagen der Wissenschaftler und der Jurist. Zum Teil sind da Fachkräfte am Werk. Wie gestern (oder vorgestern) in Guben. Die haben den ganzen Geldautomaten mitgenommen um ihn dann in einer ruhigen Stunde zu zerlegen. Bleiben wir bei dem Beispiel, dann gibt es aber auch ausgesprochene Amateure. Hier war "Jugend forscht" am Werk, wobei die Ergebnisse nicht immer befriedigend waren: *rofl* Versuch und Irrtum eben. Übertragen auf unsere "Wertschränke" bedeutet das, man guckt sich auch das "Drumrum" an. Das Argument mit der Rigipswand kam ja schon. Im Extremfall machen nämlich den Wertschrank herausreißende Amateure am "Drumrum" mehr Schaden, als B-Würfen plus Inhalt wert sind. Es gibt noch andere Argumente, das Ding nicht anzudübeln: Man weiß, daß man in einem halben Jahr schon wieder die Wohnung wechseln wird, der Vermieter will keine Dübel, etc. etc, die Möglichkeiten sind vielfältig. Rechtlich ist man auf der sicheren Seite, wenn im nichtangedübelten B-Würfen höchstens 5 Kw lagern.
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Das siehst Du falsch! Wenn die wollen, kannst du den Diebstahl nicht verhindern!
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Das interessiert niemanden! Zu einer Aussage wie "Den Richter hat das aber nicht interessiert" gehört im Idealfall nunmal ein AZ. Ersatzweise eine Angabe aus der NJW. Oder meinetwegen ein Link. Jedenfalls muß es nachprüfbar sein. Das gehört zum sauberen Arbeiten einfach dazu. Ein Verweis auf Google reicht nicht. Ansonsten ist solche eine Aussage vollkommen wertlos und man kann damit nichts anfangen, braucht sie gar nicht zu beachten. MarkF hat ebenfalls darauf hingewiesen.
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Dauerhaft kann man nur mit nachprüfbaren Angaben argumentieren. Wenn Du nicht gelernt hast ordentlich zu arbeiten, dann überlies es einfach!
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Wenn man versucht, den verschwurbelten Text aufzudröseln, dann hat das VG seinen Antrag abgelehnt und die Sache geht beim OVG weiter. Irgendwann.
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Und die Fundstelle?
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Das ist möglich. Inhaltlich bringen die Leute der Main-Pest so wenig wie die der Augsburger Allgemeinen (sind geschäftlich verbandelt). Zur Ausbildung geht man auf die hauseigene "Journalistenschule".
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Wenn, dann sollte man wohl eher den Schreiberling fragen. Vielleicht kriegt er Zeilengeld.
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Es gibt gestern einen neuen Artikel zum topic, aber mir ist auch nach mehrmaligem Durchlesen nicht klar, was der Anlaß dazu ist. Eine aktuelle Entscheidung gibt es nicht und warum ausgerechnet "am Donnerstag" beim VGH nachgefragt wurde, kann ich auch nicht erkennen. http://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Meinungsfreiheit-Verwaltungsgerichtshoefe-Waffenbesitzkarten-Waffenhaendler-Waffenrecht;art766,9345054 Man ist so schlau wie im Juni bzw Juli.
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