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heletz

WO Silber
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  1. Die Moderation löscht manchmal Postings. Bzw. stellt sie unsichtbar. Deswegen habe ich auch nie behauptet, Du habest etwas gelöscht. Dachte eigentlich, Du seist mit dem Forum inzwischen vertraut.
  2. Die ham's aber eilig ...
  3. Ach, nein, das würde ich nicht sagen! Ein ἵδιωτής wäre ja einer, der sich nur um seine eigenen Angelegenheiten kümmerte. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Knight ist zwar der Meinung, der Energieeinsatz lohne nicht, aber ich bin mir nicht sicher, ob er da recht hat. Denn die Herrschaften Journalisten sind gleich da, wenn es darum geht, den LWB ans Bein zu pinkeln. Was soll also schon groß passieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ist hier eine strafbare Handlung begangen worden. Dann stellt sich eben im Nachhinein heraus, daß die Anzeige berechtigt war und die Damen und Herren Journalisten lernen daraus. Oder es ist keine strafbare Handlung begangen worden. Dann wird eingestellt ohne weitere Folgen für alle Beteiligten. Tendentiell bin ich eher für eine Anzeige. (Es war übrigens wirklich eine Frage, deshalb auch das Fragezeichen am Ende, und kein Kommentar wie Du unterstellst. . Hier in WO ist leider nicht erkennbar, ob ein Beitrag gelöscht wurde und Dein "Klage" hätte sich auf einen gelöschten beziehen können, deshalb frug ich!)
  4. Vielen Dank für die Verlinkung des PDF! So wird das wieder zugänglich. Da wird zwar behauptet, der Satz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!" sei braun, bewiesen wird es aber nicht. Oder hab' ich was übersehen? Hier und auch hier habe ich mal ein bißchen was gesammelt zum Bedürfnisprinzip. Es dürfte sich im wesentlichen ganz einfach um "Juristenlogik" handeln.
  5. Wenn ich mich recht erinnere, dann habe ich den frühesten Beleg für diesen Satz bei einem baden-württembergischen Staatssekretär Anfang der 80er Jahre. Weißt Du, ob das zuvor schon erklärter Wille war?
  6. So isses! Hier ab 3:45" hat eine Landrätin der LINKEN versucht, ReiBü die Waffen zu entziehen, mußte sie aber an 2/3 wieder zurückgeben: http://www.mdr.de/exakt/video-57184_zc-5a617df0_zs-8e2102dc.html
  7. Das wurde eigentlich gaaanz weit vorne nach der Ersten Instanz schon festgestellt. Aber das liest natürlich keiner mehr.
  8. Auf jeden Fall! Und dies geschieht bösartigerweise immer nur bei Gesetzen, die die Jagd betreffen! Ein jagdlich grün gekleideter mit einer roten Feder am Hut ...
  9. Die Wette braucht's gar nicht. Das Gericht bringt ja selbst den freundlichen Hinweis, man möge sich vor Neuerwerb doch bitte mit der Behörde in Verbindung setzen. Wenn er für jede einzelne Waffe einen Bedürfnisnachweis gebracht hätte, die er womöglich bei allen schießsportlich anerkannten Verbänden schießt ... wer weiß, vielleicht hätte es dann geklappt?
  10. Vielleicht hat er seinem Mandanten sogar dringend abgeraten? Der wollt's halt wissen ...
  11. Diese Deine Bemerkung ließ mich nachsehen. Siehe hier.
  12. Obgleich der Faden 2 Jahre alt ist, schließe ich hier an. Denn inzwischen haben OVG und inzwischen das BVerwG ihre Urteile gesprochen. Fazit: es bleibt dabei! Fast genau 2 Jahre später urteilt das BVerwG in seiner Leitsatzentscheidung vom 19.9. 2016 (!) BVerwG 6 B 38.16: Meines Wissens nach wurde diese Entscheidung hier noch nicht verlinkt. Sollte dies dennoch so sein, bitte ich um Verschiebung oder Löschung.
  13. Er hat eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das genügt.
  14. Was sollte es denn nach lächerlichen 14 Tagen dazu Neues geben?
  15. Und der Herr Storr wird auch interviewt ... hoffentlich hat er kein Geld dafür erhalten.
  16. Wer hat denn den Eingeführt? Julianischer und Gregorianischer waren wohl nicht genug?
  17. Der SB hat recht! Und beachte den Unterschied zwischen "kaufen" und "erwerben"!
  18. Stimmt auch wieder ...
  19. Oh, super Idee! Und das Benzin muß E10 sein?
  20. Übt man das nicht in diesen Computerspielen?
  21. Das hast Du völlig richtig erkannt!
  22. Ist es wirklich so schwierig, hier nachzusehen?
  23. Wieder mal ein schönes Beispiel dafür, wie umsichtig Gerichte urteilen!
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