Zum Inhalt springen

heletz

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    27.631
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von heletz

  1. .... und mal wieder setzt in WO prompt die Schnappatmung ein. Leitantrag für einen Landesparteitag...
  2. Das kann so, sein, aber wenn es um Fristen geht, würde ich mich nicht darauf verlassen. IN diesem Fall ist es durch die StPO gedeckt und so könnte sich die StA nicht rausreden im Falle die Beschwerde "unauffindbar" wäre.
  3. Ok, wenn die StPO das hergibt, soll's recht sein.
  4. Warum sollten die? Sind wir in einem Nanny-Staat? Es gibt sogar Gerichte, die Anträge bekommen, obwohl sie nicht zuständig sind und diese nicht ablehnen. Antrag falsch gestellt ---> Frist verpaßt --> Schade schade
  5. Inhaltlich: sehr gut! Aber: Muß die Beschwerde nicht an die Generalstatsanwaltschaft?
  6. Ist ja schon miserabel recherchiert. Kann man da irgendwo seinen Senf dazugeben?
  7. Ach, wie oft wurde uns das hier in WO schon prophezeit ...
  8. Wieso? Aufm Stand ist mir das doch völlig wurscht, wer grad Präsident in den USA ist! Und den Jägern im teutschen Wald wird's wohl nicht anders gehen. Und die Sammler? Sammeln die jetzt weniger?
  9. Als Jäger beispielsweise? (Threadthema beachten!)
  10. Für Deutschland: Nix. Völlig uninteressant.
  11. Ausschlaggebend ist alleine die gedruckte Fassung!
  12. Der Thoma war so wenig Beamter wie ich.
  13. Das sagst Du so! Ahnungslos wie Du bist ... Hast doch gelesen, daß es einen speziellen Beamten gibt, der das Papier zum Unterzeichnen versteckt, aber nur, wenn es um Waffengesetzgebung geht ...
  14. Ja, und? In WO gibt man erst Ruhe, wenn der Faden 15 Seiten hat.
  15. Das ändert sich auch wieder. Die meisten können ja noch nichtmal artikulieren, wovon sie angeblich die Nase voll haben und bei der Frage, was sie denn konkret anders machen würden, kommt auch nix. Der gemeine Wähler ist blöd und wankelmütig.
  16. Ja! Du hast geschrieben Das heißt, Du wertest es nicht als Knall, weil du den Irrealis gewählt hast. "würde" verlangt eine Voraussetzung, unter der Du das Ganze als Knall bezeichnen würdest, wenn denn die Voraussetzung einträfe. "Ich würde es, wenn ...! Daher meine Frage: Unter welcher Voraussetzung?
  17. Unter welcher Voraussetzung?
  18. Was für ein "Knall" wird das sein?
  19. Sogar das ist möglich. Irgendwann hat man sie "ersessen".
  20. Nein, es hieß " ... Manstein haut Euch raus!" Nichtmal richtig zitieren kannst Du!
  21. Unzweckmäßige Vorschläge wollte der TE wahrscheinlich nicht.
  22. Beim SB würde ich jetzt schon vorstellig werden und erst recht dann, wenn die Beweise kommen. Schließlich geht es um einen Voreintrag (der erstmal wech ist).
  23. Ja, Du vielleicht nicht! Dem TE kann man nur raten, den Händler aufzufordern, Beweise dafür vorzulegen, daß angeblich die falsche Waffe verschickt wurde. (Und vorher nicht sagen, was man als Beweis akzeptieren würde, damit da nix hingetrimmt wird! Einfach warten, was kommt.)
  24. Doch! Wenn der Gewinn bei Verkauf an einen anderen Käufer erheblich höher ist und noch die Ersatzleistungen übersteigt (weiß ja nicht, um welche Knifte es geht).
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.