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heletz

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  1. Das Urteil wird rechtskräftig, das Ministerium ficht das Urteil nicht an.
  2. Ziel war die Herstellung des Zustands wie vor dem Urteil des BVerwG.
  3. Hinz spricht: http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=7006768 (über den Wald, Vermittlungsausschuß, *blablubb*, *schwaller*...)
  4. http://www.outfox-world.de/news/bundesrat-ja-zu-kleiner-novelle-des-bundesjagdgesetzes.html
  5. Beginn der Sitzung ist 0.30 h, die Änderung de BJagdG ist TOP 4: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/948/tagesordnung-948.html?nn=4353052
  6. Die Grün*innen haben im BT einen Antrag eingebracht, der sich so ziemlich an die Vorschläge der Kommission anlehnt: http://www.bundestag.de/presse/hib/201609/-/440362
  7. Geschrieben hatte ich über Deine Waffen Der Sender bestimmt den Inhalt der Botschaft. Es gibt in den drei Zeilen keine "provokante Botschaft". "Spielchen" nicht erkennbar. Du siehst offenbar etwas, das nicht vorhanden ist.
  8. LWB fühlen sich ganz gerne verfolgt, gell?
  9. Nein, habe ich nicht! Im Interpretieren von Texten bist Du offenbar schlecht. Deine Waffen waren ersetzbar. Hat man ja gesehen.
  10. Habe ich denn etwas von "akzeptabel" geschrieben oder nur durchblicken lassen?
  11. Sorry, aber ich vermute, das Geld ist zum Fenster rausgeschmissen! Ein falsches Urteil ist nicht per se verfassungswidrig. Daher kann es sein, daß das BVerfG sinngemäß sagt "Ja, ist nicht schön, aber im Rahmen. Wir machen nix!" Da war die Gesetzesänderung schneller und effektiver.
  12. Gibt es auf YT noch weitere Hundevideos?
  13. Handverlesen. Aber ersetzbar. Wie man sieht.
  14. Eben! Schützenhäuser! In Privatwohnungen wollen die möglichst schnell Beute machen und dann weg. Schwere Schränke zwei Stockwerke abwärts tragen, stundenlang aufbrechen müssen, dabei Lärm zu verursachen oder überhaupt etwas mit Schußwaffen zu tun zu haben, ist für die allermeisten Einbrecher abwegig.
  15. Das sind alles Ordonnanzer, die leicht zu ersetzen sind. Einzig Sammlerwaffen wären "unersetzbar" (eine Versuchs-Bergmann-Bayard oder sowas). Der Schaden, den die Einbrecher durch Herausreißen von angedübelten Schränken anrichten würden, wäre vermutlich höher, als der wert des Schrankes plus Inhalt. Daher sollen sie meinetwegen die Schränke plus Inhalt wegschleppen, wenn sie das unbedingt wollen. Nur ein einziger ist festgemacht (weil da mehr als fünf Waffen drin sind), alle anderen stehen frei herum. Nur weil ich LWB bin, muß ich aus meinem Heim nicht Fort Knox machen.
  16. Das macht nichts. Hauptsache, ich bin bei der Aufbewahrung rechtlich auf der sicheren Seite. Ein teurerer und schwerer Schrank als unbedingt sein muß, kommt überhaupt nicht in Frage!
  17. Es ist mir jetzt nicht klar, warum ich mich über einen Vorfall in US aufregen soll, der einen Hund betrifft, den ich nicht kenne?
  18. Darf jedes Bundesland anders machen. Wie man sieht.
  19. Hab ich gesagt, daß jemand kommen soll?
  20. Auf der anderen Seite gibt es da dieses Hirn. Ist ziemlich riesig im Vergleich. Das könnte einem 44-jährigen sagen: "Du kennst Dich nicht wirklich mit der Handhabung dieses Dings aus, also laß es einfach liegen, ruf' lieber jemanden an, der dafür zuständig ist (z.B. die Polizei). Soll die damit das Richtige machen!" Wenn man Hirn hat ... Und es sich als 44-jähriger nicht längst weggesoffen hat ... (zum Beispiel)
  21. Das wird sicher nie der Fall sein.
  22. Es war eine Twittermeldung und ich vermute, sie sollte denjenigen, die behaupten, die Beamten täten nichts, zeigen, daß sie ihrer Aufgabe nachkommen. Öffentlichkeitsarbeit nennt man das. Wäre aber im Sand verlaufen, wenn nicht die genannten Zeitungen reagiert hätten.
  23. http://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article208254745/US-Buerger-mit-Waffenteilen-im-Gepaeck-in-Tegel-gestoppt.html
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