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heletz

WO Silber
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  1. Das ist schon klar! Aber wissen, daß von HA keine Gefahr ausgeht und dennoch ein Verbot fordern mit der Begründung "Gefahr" ...? Das ist schizophren! Dummheit könnte man ja noch nachvollziehen ... irgendiwe ...
  2. http://www.jagdverband.de/content/eu-kommission-halbautomaten-stellen-keine-besondere-gefahr-dar Wenn verarschen die eigentlich? Sich? Uns? Alle?
  3. Wirklich sehr interessant! Vielen Dank!
  4. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
  5. Du bist ja ein Lustiger! Nicht betrogen zu werden ist tatsächlich ein Menschenrecht ...
  6. Warum sollte es sonst im Polizeibericht stehen? Auf einem Gutachten kann die Info nicht basieren, denn ein Gutachten wäre vielleicht in einem halben Jahr mal fertig. Hoffentlich haben die Besitzer laut und deutlich protestiert und auf einem Beschlagnahmeprotokoll bestanden sowie die Rückgabe verlangt.
  7. Da sich die Sache wohl bis November hinzieht, könnte es tatsächlich was bringen.
  8. Der renommierte Hersteller hat das geliefert, was der Kunde bestellt hat. Und der Kunde hat das bestellt, was er im Jahre 1992 für vereinbar mit NATO-Standard und Verteidigungsdoktrin hielt. Daß sich letzteres geändert hat, ist nicht H&K anzulasten.
  9. Genau so ist es! Alle anderen Vermutungen sind Blödsinn. Im übrigen: Deutsche Polizeigewerkschaft kritisiert geplante Verschärfung durch EU
  10. An die "ungeklärten Eigentumverhältnisse" glaubst Du doch selbst nicht?
  11. So viel zum Thema "Waffen-Sachkunde bei Polizeibeamten"!
  12. Da haben wir wieder aktuell etwas:
  13. Vollkommen richtig!
  14. Tatsache ist: Die Bw hat bekommen, was sie bestellt hat. Und wenn man das Ding im langsamen Einzelfeuer schießt (wofür es entwickelt wurde), dann ist es auch präzise.
  15. Um 17.00 h in den Nachrichten des Bayerischen Rundfunks: "Die EU-Innenminister haben sich nach den Anschlägen von Paris und Brüssel auf eine Verschärfung des Waffengesetzes geeinigt, um Kalschnikows und andere Halbautomaten ..."
  16. Genau so sieht's nämlich aus!
  17. Jeder Beschaffung bei der Bundeswehr geht ein Nutzerkonzept mit Lastenheft, Entwicklungsbegleitung durch die Beschaffungsstellen (damals noch BWB genannt, in Koblenz) und Erprobungen bei dem Wehrtechnischen Dienststellen (WTD 91, Munster) und Truppenerprobungen voraus. Demnach war das Gewehr voll brauchbar, so brauchbar, dass die Amerikanischen Spezialkräfte (Seals) es benutzen. Nach erfolgter Abnahme der Muster ist es vorbei mit "Beratung und Aufklärung". Und das wird der Richter auch nicht anders sehen.
  18. Man könnte also sagen, es ist - im wörtlichen Sinne - eine ganz andere Baustelle. Du kannst gern weiterphantasieren im Hinblick auf die Beratungspflicht. Da die Dokumente aber mindestens NfD sind und die Beschaffung gar nicht durch eine Zivilperson stattfand, sondern unter Hoheitliche Aufgaben fällt, bleibt es hallt Phantasie.
  19. Du phantasierst.
  20. Nein, das ist nicht die Frage.
  21. ... das die Bw genau so haben wollte, da zur Zeit der Beschaffung von einem Kampfauftrag der Bw keine Rede war!
  22. Fürs Militär schon! Das Militär kauft, was funktioniert und robust ist, nicht den neuesten Firlefanz. "Stand der Technik" wären beim Gewehr 98 die 6,5 mm des Schweden gewesen. Im Hinblick auf die Menge der noch vorhandenen Patronen vom G88 hat man aber das Kaliber beibehalten. Das zieht sich durch. Wenn der NATO-Standard sich nicht geändert hätte, wäre man auch beim G3 geblieben.
  23. Eben! Um nichts anderes geht es bei dem Verfahren.
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