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heletz

WO Silber
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  1. Und wann wird das sein? Oder ist sie schon durch irgendwelchen Einsatz für den legalen Halbautomatenbesitz im EU-Parlament aufgefallen?
  2. Man hat sie jahre- und jahrzehtelang machen lassen, hat sie nicht gestört, weil sie nur als Spinner galten. Die Sichtweise als "harmlose Spinner" ist eben nur teilweise richtig. Spätestens seit den Schüssen von Reuden hat sich diese Sichtweise geändert. Aktuell ist man bei diesem Herrn aufgelaufen. Eigentlich muß man ja als "sittlicher lebender beseelter Mensch" nach seiner Ansicht kleine Steuern zahlen und so hat er ein gepfändetes Kfz verwendet. Nun also Hausdurchsuchung. Und was findet man? Der Unterschied zu dem Leipziger Urteil ist evident: Das Urteil drehte den Willen des Souveräns, vertreten durch das Parlament, den Bundestag, in sein Gegenteil um. Deswegen wurde es neu formuliert (hoffentlich "verdrehsicher"). Das ist etwas völlig anderes, als wenn hier ein Gruppe sitzt, die die Existenz der BRD als Staat negiert und ihre eigenen Gesetze machen will! Da muß schon mal prophylaktisch zur Gefahrenabwehr eingeschritten werden. Hat sich ja auch im vorliegenden Fall als richtig erwiesen
  3. nur dann, wenn in dem Tresor mehr als 5 KW aufbewahrt werden.
  4. Die hier besprochenen Urteile des VG Gera und des VG Cottbus bzw. OVG Cottbus machen ja gerade klar, daß eben dies nicht stattfindet!
  5. Heute wurden wieder bei einem "Reichsbürger" Waffen beschlagnahmt: Dabei erfährt man auch von einem Erlaß des sächsischen IM: . LINK2
  6. wird beantwortet: was eigentlich logisch ist
  7. Und da ist auch schon der nächste Fall: Die angeblich "erlaubnispflichtigen Zündhütchen" lassen wir mal weg. Gerade durch die verschwundenen erlaubnispflichtigen Waffen hat er in den Augen der Behörde wieder einmal bewiesen, daß Reichsbürger sich nicht an die Gesetze halten, die Bedingung für die Zuerkennung der Sportschützeneigenschaft waren, und somit waffenrechtlich unzuverlässig sind. In Reichsbürgerkreisen fälscht man auch gerne: LINK
  8. Hab' ich doch oben geschrieben: Weil man sich dann - nach Vorstellung der Reichis - als melden kann.
  9. Es geht noch irrer. Die Reichsbürger benötigen ja den Gelben Schein, um als "geistig sittlicher Mensch, nicht verschollen auf hoher See" zu gelten. Die nächste Umdrehung besteht darin, ein Staatsangehörigkeitsnachweis ihrer Phantasiestaaten zu beantragen. Da will einer den Bundespräsidenten verklagen, die „Reichsbürgerschaft“ als Staatsangehörigkeit bestätigt zu bekommen, der andere die „Staatsangehörigkeit“ des Herzogtums Sachsen-Meiningen usf. Glücklicherweise lassen sich deutsche Verwaltungsgerichte davon nicht beeindrucken. Jüngstes Zeugnis dessen ist ein Beschluß des OVG in NRW. Interessanterweise ist bei den belastenden Maßnahmen das jüngst vom OVG bestätigte Urteil aus Cottbus dabei (Führerscheinentzug, Entzug der WBK etc.). Auch die anderen Hinweise sind höchst aufschlußreich. Eigentlich sind die Richter – das weiß so ein Reichsbürger ganz genau – ja gar nicht dazu berechtigt, denn die Gerichte sind allesamt illegal und den Richtern fehlt die Bestallungsurkunde der Alliierten einschließlich „Schiena“ wie man von „Maajo“ (Mario) ja bereits gehört hat. Vermutlich fehlen auch diesem Beschluß die nötigen Unterschriften und so ist eh alles ungültig ….
  10. Das ist deswegen nicht vergleichbar, weil mit Beantragen der Amateurfunklizenz nicht die Behauptung einhergeht, die BRD existiere nicht als Staat. Nein, ist es nicht! Weil Beamte nicht nur eine Treuepflicht haben, sondern eine besondere Treuepflicht. Hin- und wieder muß man das offenbar in Erinnerung rufen. Das ist ja auch keine Vorstellung von mir, sondern nur eine für die von außen Lesenden eine leicht faßliche Formulierung. . Bei der Beantragung des Gelben Scheins ist schon immer der Zweck anzugeben, daher ist das mit dem Paß nicht vergleichbar.
  11. Du phantasierst! Der Normalo benötigt den Gelben Schein überhaupt nicht. Im Falle, daß ein LWB oder Beamter den Schein benötigt, kann er dies ja durch ein Anforderungsschreiben nachweisen. Beamte können nicht gleichzeitig Reichsbürger sein, da sie nunmal auf die Verfassung des Bundes oder eines der Länder geschworen haben. Daher können sie nicht gleichzeitig Reichsbürgers ein, die die Existenz dieser Staaten ablehnen. Für LWB gilt das Gleiche: Die "Vertragsbedingungen" waren die Gesetze der BRD (die Ausstellung der WBK kann ja 20 Jahre und länger zurückliegen). Stellt die BRD nun fest, daß es sich bei dem Vertragspartner inzwischen um einen Reichsbürger handelt, der die Existenz der BRD negiert, so gilt der Vertrag nicht mehr und die Waffen sind selbstverständlich einzuziehen. Lies dazu nochmal das Urteil des VG Cottbus, das vom OVG am Freitag bestätigt worden ist.
  12. Wenn es sich um Beamte oder Legalwaffenbesitzer handelt, dann geht es die Behörden sehr wohl etwas an, was dahintersteckt.
  13. Es ist mir nicht klar, warum Du jetzt so maßlos übertreiben mußt wie die Reichis, die sich stets als Opfer sehen. Die Beantragung dieses Scheins ist nunmal zur Zeit ein Hobby der Reichis und es ist derzeit nicht falsch, nachzuforschen, was dahintersteckt. Vor allem dann, wenn der Antragsteller Beamter ist.
  14. Jo, hatten wir ja schon. Wenn der Antragsteller das für einen der genannten Zwecke benötigt, dann gibt es ein behördliches Anforderungsschreiben, das kann er ja auch Verlangen vorzeigen, kein Problem. Bereits verbeamtete Bundesbürger brauchen so etwas in der Regel nicht (sie wären ja keine Beamte, wenn ihre Staatsangehörigkeit nicht feststünde!), daher ist es in letzter Zeit schon angeraten, auch nachzuhaken, wofür denn der Antragsteller das Formular benötigt. Die Theorie dieser Reichsheinis ist ja offenbar - wenn ich das richtig verstanden habe - daß man automatisch als auf Hoher See verschollen gilt, wenn man sich nicht als "lebend" meldet. Und vollgültig "da" ist man, wenn man sich als "besselt" meldet kann - und das geht angeblich nur mit diesem Gelben Schein. Irgendwie sowas.
  15. Ja, aber selbstverständlich! Wozu die RuStAGler das mißbrauchen, haben die Behörden ja inzwischen erkannt.
  16. Bis es soweit ist, hier noch ein juristisches Repetitorium:
  17. Findest Du? Da bilde ich mit Zeige- und Mittelfinger eine Pistole nach, ziele gen Himmel auf ein Flugzeug, zische dazu: "Piff Paff!" und bin dann wegen eines "Gefährlichen Einriffs in den Luftverkehr" dran? Nicht wirklich, oder?
  18. Weil man sich darunter nichts vorstellen kann.
  19. Aber keineswegs! Warum soll das seltsam sein? Denn um irgendetwas mit Waffen zu machen, fehlten ihm schlicht die Mittel, er hatte objektiv keine (und dessen soll er froh sein, genauso der Tatsache, daß Deutschland sich im 19.Jhd. dem Römischen Recht angeschlossen hat und nicht beim "Common Law" geblieben ist). Die Beleidigung hingegen ist objektiv eine.
  20. Der hier darf froh sein über die geringe Strafe. Dafür bekam er vorher eine Hausdurchsuchung. Man soll das Maul halt nicht zu sehr aufreißen.
  21. Bei den Reichis geht's ja immer ums Kassieren ohne Verpflichtungen. Aber ein Beamter hat eben eine besondere Treuepflicht, die sogar dann greift, wenn's nicht um Geld geht. Deshalb kann jemand nicht gleichzeitig einen Eid z.B. auf die Bayerische Verfassung abgelegt haben und gleichzeitig als Reichi diese Verfassung negieren. Daß das nicht möglich ist,. weißt Du sicherlich. Jetzt wird's dann lächerlich! Was ist "die deutsche Kultur negieren"? Hat mit dem Thema hier nichts zu tun.
  22. Zum Beispiel Leute, die auffällig häufig falsch parken. Denen fehlt die nötige persönliche Reife. Definitiv Leute, die ihren Personalausweis ans Ordnungsamt zurückgegeben sowie ellenlange Briefe an UNO, den Papst, dem us-Präsidenten oder Putin verschickt haben, in denen sie erklärten, sie seien jetzt Reichsbürger oder Selbstverwalter oder so ein anderer Blödsinn. Ja.
  23. Offenbar gibt es seit heute eine neue Rechtsprechung: Das bedeutet: Das WaffG muß nicht geändert werden. Ein AZ gibt es noch nicht, auch in der Entscheidungsdatenbank ist noch nichts eingetragen. Das kommt sicher noch.
  24. Nun, der Verdacht hat sich aber doch bestätigt? So vage war der Verdacht also gar nicht! Inzwischen wurde in Oberbayern-Süd wieder ein Polizeibeamter vom Doienst suspendiert , weil er auch im Dienst Gedankengut der Reichis weiterverbreitet hat. Weder - noch! Mit Deiner Logik stimmt etwas nicht, wie man sieht.
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